Anpassung der Nutzungsentgelte für die durch die OV Grötzingen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen

Vorlage: 2024/0262
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.03.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.04.2024

    TOP: 5

    Rolle: Anhörung

    Ergebnis: einstimmig abgelehnt

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.05.2024

    TOP: 2

    Rolle: Anhörung

    Ergebnis: einstimmig abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage 2024/0262 (Referenzvorlage)
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0262 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö. Anpassung der Nutzungsentgelte für die durch die OV Grötzingen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen Ausschuss II - 06.03.2024 / 08.07.2024 3 N Vorberatung Ortschaftsrat Grötzingen 24.04.2024 5 Ö Anhörung Ortschaftsrat Grötzingen 15.05.2024 / 17.07.2024 2 Ö Erneute Anhörung Hauptausschuss 04.06.2024 9 N Vorberatung Gemeinderat 23.07.2024 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung im Ortschaftsrat Grötzingen und Vorberatung im Hauptausschuss zum 1. Oktober 2024 die Anhebung der Benutzungsentgelte für die Räumlichkeiten im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen der Ortsverwaltung Grötzingen zu den Punkten I. Einzelveranstaltungen A) Saal (mit Foyer, Empore und Bühne) B) Veranstaltungsräume C) Sektempfang für Trauungen II. Dauernutzer Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 25.000 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Anhebung der Benutzungsentgelte für die Räume der Ortsverwaltung Grötzingen und Preisnachlässe für Vereine Im Rahmen des Haushaltssicherungsprozesses I ist seitens der Ortsverwaltung Grötzingen ab dem Haushaltsjahr 2024 im Ergebnishaushalt ein Gesamtbetrag von 33.560,00 Euro in den Budgets für Transfer-, Personal- und Sachaufwendungen einzusparen oder durch Mehrerträge zu decken. Wie in der Sitzung des Ortschaftsrates vom 23. November 2022 mitgeteilt, wird diese Vorgabe unter anderem durch Mehrerträge aus der Vermietungstätigkeit erbracht werden. Neben einer Pachtzinserhöhung für die Gaststätte im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen sowie der Flächenoptimierung und der Einsparung von Büroflächen soll der Zusatzertrag über eine Anpassung der Mietentgelte (letztmals erhöht im Jahr 2017) erwirtschaftet werden. Die Mietentgelte sind dementsprechend zum 1. Oktober 2024 anzupassen. Bei der Ermittlung der einzelnen Entgelte wurde nach den folgenden Gesichtspunkten vorgegangen: - Anpassung der bisherigen Mietentgelte entsprechend dem Verbraucherpreisindex, - Berücksichtigung und Berechnung von Auf- und Abbauzeiten als Mietzeiten, - Zusammenfassung der Preise für Miete, inkl. Auf- und Abbauzeiten sowie Nebenkosten und Ausstattung als Paketpreise, - Benutzungsentgelte bewegen sich im Rahmen der für Vergleichsobjekte aufgerufenen Entgelte, - Orientierung an der neuen Entgeltordnung vom Stadtamt Durlach um mittelfristig eine gesamtstädtische Vergleichbarkeit zu erreichen. Darstellung des Kostendeckungsgrads Das Ergebnis 2023 wird besser ausfallen, als die Planung 2023 es in der Übersicht zeigt. Aufgrund der Corona Pandemie wurde vorsichtig geplant, die Lage hat sich aber entspannt. Die zu erwartenden Mehrerträge aus der Vermietungstätigkeit ab 2024 sind in dem Haushaltplanentwurf enthalten. Durch die zeitgleiche Kostensteigerung, welche hauptsächlich von der Erhöhung der vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft verrechneten internen Miete herrührt, verbessert sich der Kostendeckungsgrad nur gering oder kann zumindest gehalten werden. 2022 Ergebnis 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan Begegnungsstätte Erlöse: 44.926,06 € 55.102,00 € 80.119,00 € 80.119,00 € Kosten: 368.309,76 € 347.232,00 € 463.824,00 € 476.489,00 € Deckungsgrad: 12,20 % 15,87 % 17,27 % 16,81 % – 3 – Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Durch Anpassung der Benutzungsentgelte und durch die Pachtzinserhöhung der Gaststätte im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen ist ein Mehrertrag von jährlich 25.000 Euro zu erwarten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Mehrerträge durch Anpassung der Benutzungsentgelte 4.000 EUR Mehrerträge durch Pachtzinserhöhung der Gaststätte im 21.000 EUR Im Ergebnis ergibt sich somit am Beispiel eines 4-stündigen Aufenthalts werktags die folgende Preisentwicklung. Die Preise beinhalten jeweils Grundmiete, Betriebskosten und Nebenleistungen. 4-stündige Veranstaltung werktags Preis bisher Preis neu Saal 350,00 EUR 460,00 EUR Nidda-, Grezzo-, Augustaraum 65,00 EUR 80,00 EUR Bühne, Foyer 65,00 EUR 80,00 EUR Dem Gemeinderat werden nach Vorberatung im Ortschaftsrat Grötzingen folgende Benutzungs- entgelte zum 1. Juni 2024 zur Beschlussfassung vorgeschlagen: Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen A) Saal (mit Foyer, Empore und Bühne) Entgelt zum 01.10.2024 Miete inkl. Betriebskosten und vorhandener Ausstattung je Stunde 115,00 € Auf- und Abbauzeiten während der Veranstaltung sind Mietzeit Auf- und Abbauzeiten am Vor-/Folgetag 300,00 € pauschal B) Veranstaltungsräume Entgelt zum 01.10.2024 Miete inkl. Betriebskosten und vorhandener Ausstattung je Stunde Nidda-, Grezzo-, Augustaraum 20,00 € Künstlerraum 15,00 € Bühne oder Foyer 20,00 € Buchung nur möglich, wenn zeitgleich keine Belegung im Saal stattfindet C) Sektempfang für Trauungen für ca. 2 Stunden inkl. 3 Stehtische Entgelt zum 01.10.2024 im Foyer 100,00 € im Nidda-, Grezzo-, Augustaraum 120,00 € – 4 – Sonderkonditionen: Karlsruher Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie gleichgestellte Einrichtungen (vgl. §§ 51 - 68 Abgabenordnung) mit Sitz in Karlsruhe erhalten einen Preisnachlass - von 70 % bei vereinseigenen Veranstaltungen ohne Eintritt, - von 50 % bei vereinseigenen Veranstaltungen mit Eintritt. Der Nachweis hierfür ist bei der Buchung vorzulegen. Der Preisnachlass erfolgt nur für zwei Veranstaltungen pro Jahr auf die Miete eines Raumes an einem Tag im HSH BGS, sofern im Kalenderjahr keine Buchung andere städtische Räumlichkeit mit Preisnachlass erfolgt ist. 2. Dauernutzer Entgelt je Stunde zum 01.10.2024 Nidda-, Grezzo-, Augustaraum Vereine, gemeinnützige Organisationen 5,00 € sonstige Nutzer 10,00 € Künstlerraum Vereine, gemeinnützige Organisationen 4,25 € sonstige Nutzer 8,50 € Bühne Vereine, gemeinnützige Organisationen 6,00 € sonstige Nutzer 12,00 € Eine Dauernutzung liegt bei Abschluss eines Vertrages für nachstehend genannte Räume mit einer regelmäßigen Nutzung (mindestens einmal im Monat) und einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vor. Die Abrechnung dieser Nutzung erfolgt vierteljährlich nachträglich entsprechend der aktuellen Belegungsübersicht / des aktuellen Mietvertrages und nicht entsprechend der tatsächlichen Belegung. Die Miete wird auch dann erhoben, wenn die Räume zeitweilig vom Mieter nicht benutzt werden. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Vermieter die Benutzung ausschließt (z.B. Ferienschließzeiten). Im Falle einer nachträglich eintretenden Steuerpflicht gelten die oben genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer kann nachgefordert werden. Beschluss Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung im Ortschaftsrat Grötzingen und Vorberatung im Hauptausschuss die beigefügten Benutzungsentgelte zum 1. Oktober 2024.