Zentrale Ansprechperson für gemeinschaftliche Bau- bzw. Wohnprojekte bei der Verwaltung

Vorlage: 2024/0259
Art: Antrag
Datum: 12.03.2024
Letzte Änderung: 07.04.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.04.2024

    TOP: 20

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.05.2024

    TOP: 5

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0259 Eingang: 12.03.2024 Zentrale Ansprechperson für gemeinschaftliche Bau- bzw. Wohnprojekte bei der Verwaltung Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 20 Ö Kenntnisnahme Hauptausschuss 07.05.2024 5 Ö Beratung Die Verwaltung benennt eine zentral verantwortliche Person bzw. Stelle als Ansprechpartner*in für gemeinschaftliche Bau- oder Wohnprojekte, z.B. für Fragen zum Verfahren bei der Vergabe von städtischen Grundstücken nach Konzept. Damit entfällt die aktuell geltende Unterscheidung nach Fragen zum Planungsrecht mit Verweis auf das Stadtplanungsamt und nach Fragen zu Grundstücken und Vergabe beim Liegenschaftsamt. Sachverhalt/Begründung: Laut Antwort auf unsere Anfrage „Gesellschaftliche Mehrwerte gemeinschaftlicher Wohnprojekte und aktueller Stand in Karlsruhe“, am 20.02.24 im Gemeinderat (Vorlage 2023/1419), sind aktuell zwei Ämter für die Beantwortung von Fragen zuständig. Deren Zuständigkeiten sind für Personen außerhalb der Stadtverwaltung, die mit Planungsprozessen nicht vertraut sind, nicht leicht unterscheidbar. Dadurch werden Fragen an Stellen gestellt, die sich hierfür nicht zuständig betrachten. Dies führt dazu, dass Baugruppen teilweise erst nach vielen Monaten Antworten auf ihre Fragen bekommen, über längere Zeitstrecken im Unklaren gelassen werden und die Kommunikation für die Gruppen diffus ist. Die Folge ist, dass Projektgruppen verunsichert werden und teilweise aufgeben. Wünschenswert wäre hier – wie in anderen Städten - eine verwaltungsseitige Ansprechperson für alle auftretenden Fragen von Bau- und Wohnprojekten, wie etwa nach einer Vergabe von Grundstücken nach Konzept. Wie die Verwaltung auf unsere o.g. Anfrage antwortete, wird ein solcher Mehrwert durchaus wahrgenommen. In der Antwort hieß es: „Die Stadt Karlsruhe unterstützt Bemühungen für gemeinschaftliches Wohnen, um die Durchmischung der (Wohn-)Quartiere zu erhalten und städtebaulich wertvollen Konzepten Raum zu geben.“ Weiterhin hieß es in der Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage, dass „...eine transparente Kommunikation zwischen den Beteiligten beim Thema gemeinschaftliches Wohnen und Vergabe unumgänglich ist.“ – 2 – Um zu erreichen, dass in Karlsruhe mehr Bau- und Wohnprojekte verwirklicht werden können, ist es notwendig, dass interessierte Gruppen sich transparent und zügig über bestehende Rahmenbedingungen informieren können. Dies kann am besten durch eine dafür nach Außen benannte Person erfolgen, die den gesamten Sachzusammenhang überblickt. Unterzeichnet von: Verena Anlauf Aljoscha Löffler Renate Rastätter Johannes Honné Michael Borner

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0259 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Zentrale Ansprechperson für gemeinschaftliche Bau- bzw. Wohnprojekte bei der Verwaltung Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 20 Ö Kenntnisnahme Hauptausschuss 07.05.2024 5 Ö Beratung Die Verwaltung bereitet für den Hauptausschuss am 4. Juni 2024 eine Vorlage zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses für die Konzeptvergabe vom 20. April 2021 vor. Unter anderem sollen die Mitglieder des Auswahlgremiums festgelegt werden und das weitere Vorgehen dargestellt werden. Über verschiedene Gesprächsforen und Runde Tische besteht immer wieder ein Informationsaustausch zwischen den hier bekannten Baugruppen und der Stadtverwaltung. So ist eine transparente Kommunikation zwischen den Beteiligten gewährleistet. Ebenso ist eine zentrale Mailadresse eingerichtet worden, wo die interessierten Baugruppen ihre Fragen stellen können. Diese werden dann entsprechend an die beteiligten Ämter weitergeleitet. In der Vorlage wird die weitere Struktur vorgestellt. Es hat sich herausgestellt, dass diese vielschichtige Aufgabe bei festen Personen in den Bereichen Planung und Grundstücksverkehr verankert sein muss. Auch hierüber wird in der Vorlage berichtet.

  • Protokoll GR 23.04.2024 TOP 20
    Extrahierter Text

    Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. April 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 20 der Tagesordnung: Zentrale Ansprechperson für gemeinschaftliche Bau- bzw. Wohnprojekte bei der Verwaltung Antrag: GRÜNE Vorlage: 2024/0259 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 7. Mai 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Mai 2024

  • Protokoll_HA_07_05_2024_TOP 5
    Extrahierter Text

    Niederschrift 51. Sitzung Hauptausschuss 7. Mai 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 5 der Tagesordnung: Zentrale Ansprechperson für gemeinschaftliche Bau- bzw. Wohnprojekte bei der Verwaltung Antrag: GRÜNE Vorlage: 2024/0259 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf. Stadtrat Löffler (GRÜNE) teilt mit, dass er mit der Antwort der Verwaltung einverstanden sei und sich der Antrag erledigt habe. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die erfolgte Kenntnisnahme sowie die Erledigung des Antrags fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 8. Oktober 2024