Präzisierung Vollservice Wertstoffabholung

Vorlage: 2024/0256/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 18.03.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.03.2024

    TOP: 10.1.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0256/1 Eingang: 18.03.2024 Präzisierung Vollservice Wertstoffabholung Änderungsantrag: KAL/Die PARTEI Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.03.2024 10.1.1 Ö Entscheidung Der Gemeinderat beschließt bei der Wertstoffsammlung Folgendes: 1. Den erweiterten Vollservice (Bereitstellung von Wertstofftonnen, deren Standplatz nicht der Abfallgebührensatzung entspricht) übernimmt auf Wunsch der einzelnen Gebührenzahler Personal von TSK. 2. Gebührenzahler, die dies nicht wünschen, stellen entweder Tonnen selbst am Straßenrand bereit oder vertrauen auf die Satzungsmäßigkeit ihres Stellplatzes auf dem Grundstück. 3. Für den erweiterten Service erstellt TSK eine Kalkulation auf: „Transport der Wertstofftonnen auf Grundstücken, die dies beantragen, bis an den Straßenrand und nach der Leerung durch DSD-Vertragspartner zurück an den Stellplatz“. 4. Alle weiteren Verhandlungen mit Knettenbrech und Gurdulic (K+G) werden gestoppt. 5. Die Stadt Karlsruhe überprüft in den kommenden Monaten akribisch, in welchen Gebieten das Unternehmen seiner vertraglich geschuldeten Aufgabe nicht nachkommt. Bei Fehlverhalten wird sofort sanktioniert: Androhung von Regresszahlungen, Klage gegen DSD und deren Vertragspartner. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Gespräche mit K+G bzw. DSD zu führen. Die Vollserviceleistung der Abholung muss in jedem Fall gesichert werden. Dies ist beim Wertstoff aufgrund der komplexen Vertragsverhältnissen, an denen nicht die Stadt Karlsruhe die Schuld trägt, bei Standorten, die nicht der Abfallgebührensatz entsprechen, nicht kostenfrei möglich. Die Kostensätze, die private Unternehmen inkl. K+G für einen erweiterten Vollservice verlangen, sind unverschämt. Daher muss TSK die Bereitstellung übernehmen (mit Erfüllung der Aufgabe „an der Grundstücksgrenze, i.d.R. am Straßenrand). Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0256/1 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe Präzisierung Vollservice Wertstoffabholung Änderungsantrag: KAL/Die PARTEI Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.03.2024 10.1.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Den erweiterten Vollservice (Bereitstellung von Wertstofftonnen, deren Standplatz nicht der Abfallgebührensatzung entspricht) übernimmt auf Wunsch der einzelnen Gebührenzahler Personal von TSK. Der örtliche Personalrat des Team Sauberes Karlsruhe (TSK) hat sehr deutlich signalisiert, dass eine weitere Abholung der Wertstofftonnen ausschließlich bei nicht satzungskonformen Standplätzen keine Zustimmung finden wird. Dazu gehört insbesondere das Bereit- und Zurückstellen der Tonnen. Darüber hinaus könnte das Anbieten dieser Dienstleistungen einen Eingriff in die Privatwirtschaft darstellen, da es bereits einige Anbieter für diese Leistung am frei zugänglichen Markt gibt. Dabei ist zu beachten, dass sich TSK als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach dem Gemeindewirtschaftsrecht bei der wirtschaftlichen Betätigung zurückzuhalten hat. Des Weiteren wird durch den Abschluss einer Präzisierung die unterschiedliche Auffassung zum Thema Klingeln gelöst. Dies verhindern einen zeit- und kostenaufwändigen Rechtsstreit sowie langfristige Ungewissheit für die Bürgerinnen und Bürger. 2. Gebührenzahler, die dies nicht wünschen, stellen entweder Tonnen selbst am Straßenrand bereit oder vertrauen auf die Satzungsmäßigkeit ihres Stellplatzes auf dem Grundstück. Bürgerinnen und Bürger mit einem nicht satzungskonformen Standplatz, der auch nicht in einer Präzisierung des Vollservice enthalten ist, haben nach Abschluss der Präzisierung des Vollservice die Möglichkeit, je nach Gebäudlichkeit evtl. einen satzungskonformen Stellplatz auszuweisen, die eigene Tonne selbst bereitzustellen oder einen Dritten damit zu beauftragen. 3. Für den erweiterten Service erstellt TSK eine Kalkulation auf: „Transport der Wertstofftonnen auf Grundstücken, die dies beantragen, bis an den Straßenrand und nach der Leerung durch DSD-Vertragspartner zurück an den Stellplatz“. Eine erste grobe Kalkulation ergibt, dass mit ca. 20 zusätzlichen Stellen sowie mit sieben zusätzlich zu beschaffenden PKWs zu rechnen ist. Eine genauere Kostenschätzung ist aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich. 4. Alle weiteren Verhandlungen mit Knettenbrech und Gurdulic (K+G) werden gestoppt. Ein Stoppen aller weiteren Verhandlungen mit K+G hätte zur Folge, dass K+G ab sofort das Klingeln bei allen Standplätzen im Vollservice einstellt. Somit würden sofort 19.000 Haushalte nicht mehr von K+G im Vollservice bedient. Eine juristische Klärung und ein Prozesskostenrisiko wären langwierige Folgen. 5. Die Stadt Karlsruhe überprüft in den kommenden Monaten akribisch, in welchen Gebieten das Unternehmen seiner vertraglich geschuldeten Aufgabe nicht nachkommt. Bei Fehlverhalten wird sofort sanktioniert: Androhung von Regresszahlungen, Klage gegen DSD und deren Vertragspartner. Die Stadt Karlsruhe erhebt bereits, an welchen Standorten es zu Entsorgungsproblemen durch K+G kommt. Aufgrund der verschiedenen Arten der Probleme ist eine direkte Sanktionierung nicht sofort möglich. Mit Abschluss einer Präzisierung können Entsorgungsprobleme zuverlässiger identifiziert und dementsprechend gegebenenfalls sanktioniert werden. Inwieweit diesbezüglich ein Rechtsstreit Erfolg hätte, ist offen. – 3 – Aus den dargestellten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Änderungsantrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 10.1.1 Ziffer 1-4
    Extrahierter Text