Nichteinhaltung des Neutralitätsgebots und Behinderung der AfD vor den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 durch den Oberbürgermeister und Beamte und Mitarbeiter seiner Stadtverwaltung
| Vorlage: | 2024/0252 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 11.03.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.04.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0252 Eingang: 11.03.2024 Nichteinhaltung des Neutralitätsgebots und Behinderung der AfD vor den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 durch den Oberbürgermeister und Beamte und Mitarbeiter seiner Stadtverwaltung Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 35 Ö Kenntnisnahme Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. Fühlt sich der Oberbürgermeister und/oder die Stadtverwaltung in Bezug auf die bevorstehenden Kommunalwahlen und die im Gemeinderat und zwei Ortschaftsräten der Stadt vertretene Partei Alternative für Deutschland (AfD) an das Neutralitätsgebot gebunden? Falls Nein, weshalb nicht? 2. Sieht die Stadtverwaltung in Bezug auf die Demo mit Kundgebung „Für die Demokratie und gegen die Alternative für Deutschland (AfD)“ in der Stadtmitte am 20.01.2024 zusammen mit dem unten beschriebenen, diesbezüglichen Sachverhalt eine Benachteiligung der Alternative für Deutschland (AfD) unter Zutun der Stadtverwaltung oder einzelner ihrer Organisationen oder Mitarbeiter gegeben? Falls Nein, weshalb nicht? 3. Sieht die Stadtverwaltung in Bezug auf die am 15.03.2024 bevorstehende Veranstaltung „Durlach soll leuchten“, zu der neben den politischen Wettbewerbern der AfD auch städtischen Beamte und Institutionen aufgerufen und Werbung gemacht haben, von denen der Durlacher AfD-Ortschaftsrat zuvor aber weder nach AfD-Teilnahme gefragt, geschweige denn überhaupt von der bevorstehenden Veranstaltung unterrichtet wurde, zusammen mit dem unten beschriebenen, diesbezüglichen Sachverhalt eine Benachteiligung der Alternative für Deutschland (AfD) unter Zutun der Stadtverwaltung oder einzelner ihrer Organisationen oder Mitarbeiter gegeben? Falls Nein, weshalb nicht? 4. Sieht die Stadtverwaltung in den Auswirkungen der beiden oben genannten Veranstaltungen, an denen sie beteiligt war bzw. ist, auf die bevorstehenden oder derzeit stattfindenden Aufstellungen der Kandidatenlisten für die Karlsruher Ortschaftsratswahlen zusammen mit dem unten beschriebenen, diesbezüglichen Sachverhalt eine Benachteiligung der Alternative für Deutschland (AfD) unter Zutun der Stadtverwaltung oder einzelner ihrer Organisationen oder Mitarbeiter? Falls Nein, weshalb nicht? 5. Welche Auswirkungen hat die unter 4.) angesprochene Problematik zusammen mit dem unten beschriebenen, diesbezüglichen Sachverhalt nach Auffassung des Oberbürgermeisters als Wahlleiter der Karlsruher Kommunalwahl auf die Durchführbarkeit und auf die Rechtmäßigkeit der bevorstehenden Karlsruher Kommunalwahlen, bitte mit Begründung? – 2 – Sachverhalt/Begründung Am 9. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt und die Umfragen prognostizieren derzeit im Vergleich zu den letzten Bundestagswahlen deutliche Stimmenzuwächse für die AfD auf Kosten der etablierten Parteien. Auch im Hinblick auf die bevorstehenden Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen in Karlsruhe ist mit deutlichen Verlusten u. a. der SPD und der CDU zu rechnen, die schon bei den letzten Gemeinderatswahlen herbe Verluste einstecken mussten. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass der SPD-Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe eine Demonstration am Samstag, dem 20.01.24, mitten in der Stadt erst zulässt, die schon in der Ankündigung „gegen die Alternative für Deutschland (AfD)“ gerichtet ist, und hinterher die Teilnehmer dieser Demo lobt. Schon damit hat die Karlsruher Stadtverwaltung das Neutralitätsgebot verletzt. Außerdem hat eine städtische Organisation, geleitet durch eine städtische Mitarbeiterin, nämlich der Stadtjugendausschuss der Stadt Karlsruhe, den Demonstrationsaufruf genauso mitgezeichnet wie alle etablierte Parteien - mit Ausnahme der CDU, die sich dann beschwert hat, dass sie gerne ebenfalls mitgemacht hätte, aber nicht gefragt wurde. Hinzu kommt, dass ein städtischer Mitarbeiter im Rahmen der Kundgebung – genau wie eine Repräsentantin der Antifa Südwest – eine ca. siebenminütige Rede halten durfte, in der er explizit den Karlsruher AfD-Stadträten fälschlicherweise vorgeworfen hat, sie würden im Gemeinderat und den dazugehörigen Gremien „den Interessen der Angestellten die kalte Schulter zeigen“. Auch wenn die Stadtverwaltung meint, es sei rechtlich einwandfrei, eine Demonstration mit Kundgebung zu unterstützen, die von fast allen politischen Parteien mit dem Ziel veranstaltet wird, eine andere Partei, gegen die sich diese Demonstration richtet, zu verleumden und zu verunglimpfen um sich so selbst für die bevorstehenden Wahlen einen Vorteil zu verschaffen, so ist doch das Gegenteil der Fall. Auch die Stadtverwaltung muss sich an das Neutralitätsgebot und an Recht und Gesetz halten und darf nicht – finanziert von den Steuergeldern aller – eine Partei herausgreifen und diese benachteiligen. Schon Augustinus sagte: “Was sind Staaten anderes als große Räuberbanden, wenn das Recht fehlt.“ In Folge der oben beschriebenen Demo hatten wir uns als verunglimpfte AfD-Stadträte mit einer Anfrage (vier Wochen vor der Februar-GR-Sitzung) an den Oberbürgermeister gewandt, in der wir die oben beschriebene Problematik thematisiert hatten. Daher hatten wir damit gerechnet, dass die Stadtverwaltung ihren Konflikt mit dem Neutralitätsverbot, dass wir noch während der Beantwortung unserer Anfrage als Begriff eingebracht hatten, erkannt und ihr Verhalten diesbezüglich geändert hätte. Leider wurden wir jedoch eines Besseren belehrt, als wir in der Stadt die Plakate sahen und dann die Texte der Ortsverwaltungen sahen, mit denen „Durlach leuchtet“ angekündigt wurde. Die Antwort auf unsere oben genannte Anfrage liegt im Übrigen immer noch nicht vor. Zu dieser Veranstaltung am 15.03.2024, die sich unter anderem gegen die AfD richtet und zu deren Veranstaltern alle im Durlacher Ortschaftsrat vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD gehören, wurde durch die Durlacher Ortsvorsteherin Ries per E-Mail und mittels Plakaten allgemein eingeladen. E-Mails von Frau Ries gingen offensichtlich zumindest an alle Ortschaftsräte in Karlsruhe mit Ausnahme des Durlacher AfD-Ortschaftsrates. Der Durlacher AfD-Ortschaftsrat war als einziger nicht gefragt worden, ob er oder die AfD teilnehmen möchte. Darüber hinaus wurde er als einziger Durlacher Ortschaftsrat gar nicht erst von dieser bevorstehenden Veranstaltung unterrichtet. Die Plakate, die seit Anfang März in Durlach zu sehen sind und für die genannte Veranstaltung werben, tragen das Durlacher Wappen und wurden offensichtlich vom Stadtamt Durlach beim Bauordnungsamt genehmigt und an die Dreiflächenständer der ARGE Durlach geklebt, denn das „Stadtamt“ Durlach ist im Terminplan dieser Dreiflächenständer für zwei Wochen bis zum 15.03. eingetragen. Zudem hat die Durlacher Ortsverwaltung derartige Plakate kostenfrei an Bürger und Geschäftsleute verteilt, damit diese sie selbst an gut sichtbaren Stellen im Stadtteil aufhängen. Die Ortsvorsteherin hat zudem einen Pressetext u. a. an die anderen Ortsverwaltungen der Stadt Karlsruhe verteilt und diese dazu aufgerufen (s. Anhang 1), diesen Text weiterzuverbreiten, um die – 3 – bevorstehende Veranstaltung zu bewerben. Zudem forderte sie sie auf, möglichst viele Bürger zur Teilnahme zu ermutigen, auch durch Aushang der o. g. Plakate, die zu diesem Zweck von der Durlacher Ortsverwaltung offensichtlich kostenfrei abgegeben wurden. Den Aufforderungen der Durlacher Ortsvorsteherin ist zumindest die Ortsverwaltung Neureut nachgekommen und hat den besagten Pressetext nicht nur an einen großen Verteiler weitergeleitet, sondern auch ungekürzt und unkommentiert in den Neureuter Nachrichten vom 07.03.2024 im amtlichen Teil der Ausgabe veröffentlicht (s. Anhang 2), obwohl dieser für Neureuter Angelegenheiten und Neureuter Veranstaltungen bestimmt ist. Diesen Amtlichen Teil betreffend hat die Ortsverwaltung Neureut das exklusive Recht, die Inhalte selbst zu bestimmen. Verantwortlich für diesen Inhalt ist gemäß Impressum, Seite 8, der Neureuter Ortsvorsteher Achim Weinbrecht bzw. dessen Vertreter im Amt. Offensichtlich hat also nicht nur Frau Ries als Durlacher Ortsvorsteherin, sondern auch Herr Weinbrecht als Neureuter Ortsvorsteher öffentliche Ressourcen und Steuergelder zur Bewerbung einer politischen Veranstaltung genutzt, die nur bestimmte, im politischen Wettkampf stehende Parteien hervorhebt und damit die einzige übrige ebenfalls im Durlacher wie im Neureuter Ortschafts- und im Gemeinderat vertretene Partei – die AfD – benachteiligt. Damit haben sie – keine drei Monate vor den Kommunalwahlen – gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Hinzu kommt, dass Herr Weinbrecht in Kürze seine Amtszeit als Ortsvorsteher beendet und dann für den 9. Juni 2024 als Kandidat auf der Wahlliste der CDU Neureut (Platz 20, s. Neureuter Nachrichten, Ausgabe 22.02.2024) auftaucht. Der CDU gehört er schon seit vielen Jahren an. Es liegt also auch ein persönliches und ein parteipolitisches Interesse für die Benachteiligung der AfD vor. Herr Weinbrecht hat auch kürzlich verhindert, dass in einem Artikel des Neureuter Stadtrats Oliver Schnell (AfD) in den Neureuter Nachrichten vom 29.02.2024 erwähnt wurde, dass bei der Abstimmung zur Geothermie in der Karlsruher Wärmeleitplanung alle Neureuter Stadträte außer ihm für die Beibehaltung der Geothermie auch ohne Bürgschaft des Landes für mögliche Gebäudeschäden gestimmt haben. In Neureut soll die erste Tiefengeothermiebohrung Karlsruhes erfolgen und viele Bürger sehen das kritisch. Wohl aus diesem Grund wollte Herr Weinbrecht in diesem Fall nicht, dass über das Abstimmverhalten der CDU-Stadträte berichtet wird und hat diese Textpassage zensiert. Abschließend weisen wir in diesem Zusammenhang als Stadträte zudem darauf hin, dass die hier geschilderte fortgesetzte Benachteiligung der Karlsruher AfD auch die ordnungsgemäße Durchführung der bevorstehenden Kommunalwahlen in Karlsruhe ver- bzw. behindert oder zumindest in Frage stellt: In Folge der unter Mithilfe der Stadtverwaltung und einiger ihrer Institutionen durchgeführten und vom Oberbürgermeister öffentlich gelobten Demo mit Kundgebungen auf dem Marktplatz bzw. der Ankündigung der nun bevorstehenden, allseits beworbenen Veranstaltung in Durlach sind der AfD in Karlsruhe Ortschaftsratskandidaten, die ihre Kandidatur bereits zugesagt hatten, wieder abgesprungen. Dies betrifft die Ortschaftsratswahlen in den entsprechenden Ortsteilen in unterschiedlichem Maße, bedeutet insgesamt aber, dass ohne die beiden o. g. Veranstaltungen mehr Kandidaten zur Wahl gestanden hätten. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0252 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Nichteinhaltung des Neutralitätsgebots und Behinderung der AfD vor den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 durch den Oberbürgermeister und Beamte und Mitarbeiter seiner Stadtverwaltung Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 35 Ö Kenntnisnahme 1. Fühlt sich der Oberbürgermeister und/oder die Stadtverwaltung in Bezug auf die bevorstehenden Kommunalwahlen und die im Gemeinderat und zwei Ortschaftsräten der Stadt vertretene Partei Alternative für Deutschland (AfD) an das Neutralitätsgebot gebunden? Falls Nein, weshalb nicht? Dem Oberbürgermeister sowie der gesamten Stadtverwaltung Karlsruhe ist sehr daran gelegen, jeden Anschein einer amtlichen Wahlbeeinflussung zu vermeiden. Die Beachtung des Gebotes der Neutralität staatlicher Stellen ist dabei ein maßgeblicher Teil. Der Oberbürgermeister hat deshalb im Vorfeld der bevorstehenden Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 seine Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen sowie sämtliche städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der „Vorwahlzeit“ zu Neutralität aufgefordert. 2. Sieht die Stadtverwaltung in Bezug auf die Demo mit Kundgebung „Für die Demokratie und gegen die Alternative für Deutschland (AfD)“ in der Stadtmitte am 20.01.2024 zusammen mit dem unten beschriebenen, diesbezüglichen Sachverhalt eine Benachteiligung der Alternative für Deutschland (AfD) unter Zutun der Stadtverwaltung oder einzelner ihrer Organisationen oder Mitarbeiter gegeben? Falls Nein, weshalb nicht? Die Stadtverwaltung kann in Bezug auf die Demonstration am 20. Januar 2024 keinen Rechtsverstoß zu Lasten der Partei „Alternative für Deutschland“ erkennen. Die Versammlung am 20. Januar 2024 hatte das Thema „Demo für Demokratie und Menschenrechte, gegen den Rechtsextremismus und die Deportationspläne der AfD“ und richtete sich damit nicht gegen die Partei „Alternative für Deutschland“. Die Versammlung wurde von einer Privatperson angemeldet. Als öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel war sie lediglich anmeldepflichtig. Eine Genehmigung war nicht erforderlich. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die private Meinungskundgabe und die Teilnahme an Demonstrationen dem Grunde nach nicht beschränkt ist. Private Äußerungen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Stadt Karlsruhe sind grundsätzlich durch das Recht auf Meinungsfreiheit abgedeckt und somit aus städtischer Sicht zulässig, wenn diese in der Freizeit bzw. im Rahmen eines privaten Ehrenamtes stattfinden. Die Pflicht zur politischen Neutralität bedeutet kein Verbot, sich privat in der Öffentlichkeit für eine politische Anschauung einzusetzen und seine Meinung zu vertreten. Einschränkungen entstehen in der Regel – 2 – lediglich, wenn die Meinungsäußerung selbst strafrelevant ist, also beispielsweise verfassungsfeindliche Inhalte zum Thema hat oder gegen Prinzipien der Geheimhaltung verstoßen. 3. Sieht die Stadtverwaltung in Bezug auf die am 15.03.2024 bevorstehende Veranstaltung „Durlach soll leuchten“, zu der neben den politischen Wettbewerbern der AfD auch städtischen Beamte und Institutionen aufgerufen und Werbung gemacht haben, von denen der Durlacher AfD-Ortschaftsrat zuvor aber weder nach AfD-Teilnahme gefragt, geschweige denn überhaupt von der bevorstehenden Veranstaltung unterrichtet wurde, zusammen mit dem unten beschriebenen, diesbezüglichen Sachverhalt eine Benachteiligung der Alternative für Deutschland (AfD) unter Zutun der Stadtverwaltung oder einzelner ihrer Organisationen oder Mitarbeiter gegeben? Falls Nein, weshalb nicht? Mit Beschluss vom 13. März 2024 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg der Stadt Karlsruhe untersagt, zur Teilnahme an der Veranstaltung „Durlach leuchtet für Demokratie“ am 15. März 2024 offiziell einzuladen sowie Werbung für die Veranstaltung zu verbreiten. Das Gericht hat in diesem Fall eine positive Unterstützung der Tätigkeit verschiedener Parteien gesehen, während die Partei „Alternative für Deutschland“ diese Unterstützung weder erfahren habe noch sie ihr angeboten wurde. Das Gericht sieht darin letztlich eine Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit. Die Stadt Karlsruhe hatte die Position vertreten, dass sich die Veranstaltung weder unmittelbar noch mittelbar gegen die Partei „Alternative für Deutschland“ richte und der vorbehaltslose Eintritt für Demokratie sowie die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland auch eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft sei. Diese Auffassung wurde im Ergebnis vom Verwaltungsgericht Karlsruhe in der ersten Instanz bestätigt. Selbstverständlich beachtet die Stadt Karlsruhe die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württembergs und wird sorgfältig prüfen, wie sie sich vor diesem Hintergrund künftig für Demokratie in der Stadtgesellschaft einsetzen kann. 4. Sieht die Stadtverwaltung in den Auswirkungen der beiden oben genannten Veranstaltungen, an denen sie beteiligt war bzw. ist, auf die bevorstehenden oder derzeit stattfindenden Aufstellungen der Kandidatenlisten für die Karlsruher Ortschaftsratswahlen zusammen mit dem unten beschriebenen, diesbezüglichen Sachverhalt eine Benachteiligung der Alternative für Deutschland (AfD) unter Zutun der Stadtverwaltung oder einzelner ihrer Organisationen oder Mitarbeiter? Falls Nein, weshalb nicht? Die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Karlsruher Ortschaftsratswahlen − hier durch die Partei „Alternative für Deutschland“ − fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt, weshalb die Stadtverwaltung hierzu keine Aussage treffen kann. – 3 – 5. Welche Auswirkungen hat die unter 4.) angesprochene Problematik zusammen mit dem unten beschriebenen, diesbezüglichen Sachverhalt nach Auffassung des Oberbürgermeisters als Wahlleiter der Karlsruher Kommunalwahl auf die Durchführbarkeit und auf die Rechtmäßigkeit der bevorstehenden Karlsruher Kommunalwahlen, bitte mit Begründung? Die Bereitschaft, als Kandidatin oder Kandidat bei der Wahl zum Ortschaftsrat zu kandidieren, kann verschiedenste Gründe haben. Dies gilt umgekehrt auch für die Entscheidung, sich nicht für eine Kandidatur zur Verfügung zu stellen. Eine Kausalität der vorgebrachten Problematik der Partei „Alternative für Deutschland“ beim Finden von Kandidatinnen und Kandidaten für die anstehenden Ortschaftsratswahlen zu den beiden vorgenannten Veranstaltungen am 20. Januar 2024 sowie am 15. März 2024 können wir nicht erkennen.
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Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. April 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 35 der Tagesordnung: Nichteinhaltung des Neutralitätsgebots und Behinderung der AfD vor den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 durch den Oberbürgermeister und Beamte und Mitarbeiter seiner Stadtverwaltung Anfrage: AfD Vorlage: 2024/0252 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Mai 2024