Welche Fördermöglichkeiten bestehen beim privaten Dachgeschossausbau zur Bereitstellung von neuem Wohnraum?

Vorlage: 2024/0250
Art: Anfrage
Datum: 08.03.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Oststadt, Südweststadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.04.2024

    TOP: 34

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0250 Eingang: 07.03.2024 Welche Fördermöglichkeiten bestehen beim privaten Dachgeschossausbau zur Bereitstellung von neuem Wohnraum? Anfrage: FDP Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 34 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Anfragen hinsichtlich Informationen, Rückfragen und Genehmigungsverfahren zu Dachgeschossausbauten in privaten Wohnhäusern zur Entstehung neuer Wohnungen sind beim Bauordnungsamt seit 2019 eingegangen? Wie kann das generelle Interesse von Karlsruher Wohnungseigentümern an Dachausbauten zur Wohnraumgewinnung eingeordnet werden? 2. Wie sehen grundsätzlich die (einfachen und qualifizierten) Bebauungspläne für die Mehrheit der Grundstücke in den Karlsruher Wohnsiedlungen hinsichtlich der Entstehung weiterer Wohnungen durch Dachgeschossausbau aus? a) Welche Ausnahmeregelungen gibt es bei den Vorschriften zum Ausbau? 3. Welche spezifischen Fördermöglichkeiten bestehen auf Europa-, Bundes- und Landesebene, die zum Ziel haben, den Dachgeschossausbau in Wohnhäusern zu forcieren, um bereits versiegelte Fläche besser für die Entstehung neuer Wohneinheiten zu nutzen? 4. Welche zusätzlichen Anreize und Konzepte schlägt die Stadtverwaltung auf kommunaler Ebene vor, um den Dachgeschossausbau in Karlsruher Wohnhäusern zu erleichtern und Informationen noch leichter zugänglich zu machen? Sind evtl. Workshops, Informationsveranstaltungen etc. zum Thema Dachausbau seitens der Stadtverwaltung in Planung? Mit Dachgeschossausbauten in Wohnhäusern zur Entstehung von weiteren Wohneinheiten kann bereits versiegelte Fläche noch besser und effektiver genutzt werden. Auch in den verschiedenen Stadtteilen Karlsruhes bestehen zahlreiche Wohnhäuser, bei denen ein Ausbau der jeweiligen Dachgeschosse möglich ist, um darin neuen Wohnraum entstehen zu lassen. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Obgleich beim Dachgeschossausbau viele Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene bestehen (z.B. maximale Geschossflächenhöhe und -anzahl, Brandschutz, evtl. Einbau Aufzug, festgelegte Raumhöhe, Wärmedämmung etc.), sollte überlegt werden, welche Förderungen, Hilfen und Anreize von Wohnungseigentümern abgerufen werden können bzw. noch etabliert werden sollten, um diese Form der zusätzlichen Wohnraumgewinnung zu erleichtern. Unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Annette Böringer Karl-Heinz Jooß

  • Stellungnahme Anfrage
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    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0250 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Liegenschaftsamt Welche Fördermöglichkeiten bestehen beim privaten Dachgeschossausbau zur Bereitstellung von neuem Wohnraum? Anfrage: FDP Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 34 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Anfragen hinsichtlich Informationen, Rückfragen und Genehmigungsverfahren zu Dachgeschossausbauten in privaten Wohnhäusern zur Entstehung neuer Wohnungen sind beim Bauordnungsamt seit 2019 eingegangen? Wie kann das generelle Interesse von Karlsruher Wohnungseigentümern an Dachausbauten zur Wohnraumgewinnung eingeordnet werden? Eine Statistik zu Anträgen „Ausbau Dachgeschoss“ wird beim Bauordnungsamt nicht geführt. Nach einer groben Recherche handelt es sich um ca. 40 Anträge in oben genanntem Zeitraum. Die Stadt geht mit gutem Beispiel voran. Die städtische Volkswohnung scannt ihren Gebäudebestand regelmäßig hinsichtlich Aufstockung- oder Ausbaupotenzialen. In fast allen Fällen betreffen etwaige Maßnahmen eine Aufstockung des Daches oder die Aktivierung von bisher nicht für Wohnzwecke genutzten Flächen in Dachgeschossen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. In den vergangenen Jahren wurde dies im Rahmen von verschiedenen Modernisierungsprojekten der Volkswohnung umgesetzt (z.B. Kolberger Str., Kapellenstr., Reichenbachstr. und Josef Schofer Str.). 2. Wie sehen grundsätzlich die (einfachen und qualifizierten) Bebauungspläne für die Mehrheit der Grundstücke in den Karlsruher Wohnsiedlungen hinsichtlich der Entstehung weiterer Wohnungen durch Dachgeschossausbau aus? In den vergangenen 30 Jahren wurden bereits sehr viele Dachgeschossausbauten beantragt und realisiert, zum Bespiel in den Bereichen Weststadt, Oststadt, Südweststadt. Die Dachräume in den dort vorhandenen Gebäuden bieten gute Möglichkeiten. Eine Aussage über das Potential aller über 800 Bebauungspläne (mit ihren unterschiedlichen Dachneigungen und Dachformen) oder über die Bereiche nach § 34 BauGB (Einfügen in die Eigenart der Umgebung) zu treffen, ist leider nicht möglich. a) Welche Ausnahmeregelungen gibt es bei den Vorschriften zum Ausbau? Die wesentliche Erleichterung beim Ausbau Dachgeschoss ist, dass auf den Nachweis der erforderlichen KFZ-Stellplätze verzichtet werden kann. Das lässt die Landesbauordnung ausdrücklich zu (§ 37 Abs. 3 LBO) und wird regelmäßig angewendet. Durch den Ausbau von Dachgeschossen besteht für den Rest des Gebäudes Bestandsschutz. Durch den Ausbau müssen am bestehenden Gebäude nur die Änderungen realisiert werden, die durch das Vorhaben erforderlich werden (z.B. Rauch- und Wärmeabzug im Treppenhaus). Nach heutigem Recht geltende Vorschriften (z.B. Aufzug, Kinderspielplatz) bleiben durch den Ausbau unberührt. – 2 – Allen nach geltendem Recht mögliche Abweichungen beim Ausbau Dachgeschoss werden in der Regel und wenn möglich erteilt. Der Verwaltung ist der große Bedarf an Wohnraum bewusst und die Schaffung desselben wird ausdrücklich unterstützt. 3. Welche spezifischen Fördermöglichkeiten bestehen auf Europa-, Bundes- und Landesebene, die zum Ziel haben, den Dachgeschossausbau in Wohnhäusern zu forcieren, um bereits versiegelte Fläche besser für die Entstehung neuer Wohneinheiten zu nutzen? Für den Ausbau von Dachgeschossen bestehen derzeit folgende Fördermöglichkeiten: Der Bund unterstützt derartige Vorhaben mit dem KFW Programm 261, Wohngebäude Kredit, durch verbilligte Darlehen von 150.000 Euro je Wohneinheit zuzüglich eines Tilgungszuschusses. Der Ausbau von Dachgeschossen zu Mietwohnraum fördert das Land wie folgt: - Programm Leben & Wohnen: verbilligter Kredit durch die L-Bank von 150.000 Euro je Wohneinheit ohne Miet- und Belegungsbindungen - Wohnungsbau BW: im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung gewährt die L-Bank stark verbilligte Darlehen von 3.920 Euro je m² Wohnfläche oder Zuschüsse von z.B. 1.568 Euro je m² Wohnfläche bei einer Bindungsdauer von 30 Jahren und einer Mietabsenkung von 33%. Auch die Stadt fördert im Rahmen von KaWoF den Ausbau von Dachgeschossen zu sozialem Wohnraum. Komplementär mit dem Land werden je nach Bindungsdauer Zuschüsse von 200 bis 320 Euro je m² Wohnfläche gewährt. Förderprogramme auf europäischer Ebene sind nicht bekannt. 4. Welche zusätzlichen Anreize und Konzepte schlägt die Stadtverwaltung auf kommunaler Ebene vor, um den Dachgeschossausbau in Karlsruher Wohnhäusern zu erleichtern und Informationen noch leichter zugänglich zu machen? Sind evtl. Workshops, Informationsveranstaltungen etc. zum Thema Dachausbau seitens der Stadtverwaltung in Planung? Interessierte werden bei Bedarf über das komplexe Thema umfassend beraten. Die Verwaltung prüft, das Thema Dachgeschossausbau/Aufstockung in die Konzeption anstehender baukultureller Veranstaltungen mit aufzunehmen. Dort, wo bei der Volkswohnung Dachaufstockungen oder Aktivierung von Wohnraum in Dachgeschossen im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen technisch machbar und finanziell leistbar sind, soll dies auch künftig umgesetzt werden.

  • Protokoll GR 23.04.2024 TOP 34
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    Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. April 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 34 der Tagesordnung: Welche Fördermöglichkeiten bestehen im privaten Dachge- schossausbau zur Bereitstellung von neuem Wohnraum? Anfrage: FDP Vorlage: 2024/0250 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Mai 2024