Aufstellen von Hinweisschildern „Radverkehr“ auf der L623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
| Vorlage: | 2024/0242 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 06.03.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.05.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0242 Eingang: 05.03.2024 Aufstellen von Hinweisschildern „Radverkehr„ auf der L623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 07.05.2024 1 Ö Kenntnisnahme Der Ortschaftrat Wettersbach möge folgenden Beschluss fassen: Die Ortsverwaltung Wettersbach wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Ämtern der Stadt Karlsruhe, an geeigneten Stellen auf der L623 zwischen der Ortsausfahrt Grünwettersbach und der Kreuzung in Richtung Wolfartsweier das Verkehrszeichen „Radverkehr“ - Zeichen 138 - zu installieren und mit einem Zusatzkennzeichen auf die Strecken-länge hinzuweisen. Hierbei sollen auch die Bereiche berücksichtigt werden an welchen die Radfahrer die Straßenseite wechseln, um auf den Fußweg (Ortsausfahrt Grünwettersbach / Fallbrunnen) zu gelangen. Begründung: Auf der L623 zwischen der Ortsausfahrt Grünwettersbach und Wolfartsweier kommt es immer wieder in Verbindung mit den Radverkehr zu gefährlichen Situationen. Besonders in den Wintermonaten und bei Dunkelheit erleben durch den Radverkehr auf der kurvigen Strecke insbesondere ortsfremde Verkehrsteilnehmer Situationen, auf welche sie nicht vorbereitet sind. Um die Radfahrer beim Wechsel der Fahrbahn aber auch auf der gesamten Strecke durch den Wald zu schützen und alle Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren erachten wir es als sinnvoll, das Verkehrszeichen 138 in Verbindung mit der Zusatzkennzeichen der Streckenlänge an geeigneten Stellen anzubringen. gez. Peter Fehst SPD-Fraktionsvorsitzender
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0242 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Aufstellen von Hinweisschildern „Radverkehr“ auf der L 623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 07.05.2024 1 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Anordnung von Verkehrszeichen richtet sich nach den bundeseinheitlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Die darin normierten Voraussetzungen für die Anordnung und Aufstellung des Verkehrszeichens 138 der Straßenverkehrsordnung (Radverkehr) an der L 623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier liegen im konkreten örtlichen Zusammenhang nicht vor. Ob andere Schutzmaßnahmen zugunsten von Radfahrenden rechtlich und tatsächlich in Betracht kommen, ist derzeit in Prüfung. Mit Blick auf die genehmigte Ausbauplanung des straßenbegleitenden Geh- und Radweges kann im Vorgriff auf die Umsetzung der Umbaumaßnahme eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70km/h angeordnet werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Voraussetzungen für die Anordnung von Verkehrszeichen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde als Untere Verwaltungsbehörde. Eine Entscheidung durch ein politisches Gremium, wie Ortschaftsrat oder Gemeinderat, ist nicht möglich. Zum Zeichen 138 der StVO „Radverkehr“ wird ausgeführt, dass dieses nur dort anzuordnen ist, wo Radverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen die Fahrbahn quert oder auf sie geführt wird und dies für den Kraftfahrzeugverkehr nicht ohne weiteres erkennbar wäre. Diese Voraussetzungen liegen für die L 623 nicht vor. Von Grünwettersbach Richtung Wolfartsweier fährt der Radverkehr mit auf der Fahrbahn im Blickfeld des Kraftfahrzeugverkehrs. In der Gegenrichtung hat der Radverkehr die Wahlmöglichkeit, entweder auf dem für den Radverkehr freigegebenen Gehweg zu fahren oder ebenfalls die Fahrbahn mit zu nutzen. Auf der Ostseite der L 623 gibt es keine Wege, aus denen Radverkehr unvermittelt auf die Fahrbahn einfahren könnte beziehungsweise keine Wege, die der Radverkehr von der Westseite aus erreichen kann. Damit liegen Fahrbahnquerungen oder Einleitungen für den Radverkehr, wie es die Straßenverkehrsordnung fordert, nicht vor. Das Verkehrszeichen 138 StVO ist daher für die Straßenverkehrsstelle im beschriebenen örtlichen Zusammenhang nicht anordnungsfähig. Ob andere Schutzmaßnahmen zugunsten von Radfahrenden rechtlich und tatsächlich in Betracht kommen, ist derzeit in Prüfung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorlage 2024/0330 „Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier“ verwiesen. Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau des straßenbegleitenden Geh- und Radweges ist eine Reduzierung der maximal zulässigen Geschwindigkeit im Streckenabschnitt der L 623 zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach auf 70 km/h vorgesehen. Die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit lässt eine Verbesserung der Gesamtsituation für den Radverkehr erwarten und wird das beschriebene Gefahrenpotenzial deutlich verringern. Für die Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung hat sich diese neue Möglichkeit erst jetzt aufgetan, so kann nun im Vorgriff auf den geplanten und genehmigten Ausbau des Streckenabschnittes die Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt und alsbald durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Bei früheren Prüfungen musste dies bisher leider immer wieder abgelehnt werden.