Aufarbeitung und Abschluss der Untersuchungen zu den Gleisverschmutzungen im Juni 2021

Vorlage: 2024/0229
Art: Anfrage
Datum: 01.03.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Verkehrsbetriebe Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.04.2024

    TOP: 33

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0229 Eingang: 01.03.2024 Aufarbeitung und Abschluss der Untersuchungen zu den Gleisverschmutzungen im Juni 2021 Anfrage: FDP Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 33 Ö Kenntnisnahme 1. Welche verschiedenen Konsequenzen wurden aus den Vorkommnissen im Juni 2021 rund um die Verklebungen der Tram- und Stadtbahnschienen mit der Vergussmasse gezogen? 2. Warum wurde der Bahnverkehr am 15. Juni 2021 nach sofortigem Bekanntwerden der Problematik nicht unverzüglich eingestellt, sondern zunächst mit dem Normalbetrieb fortgefahren mit der Folge des Verteilens des Vergussmaterials? Wer trägt hierfür die personelle Verantwortung? 3. Wie hoch war die genaue Gesamtschadenssumme, die durch den Vorfall entstanden ist (inkl. Infrastrukturmaßnahmen, Gutachten, Versicherungskosten etc.)? 4. Wie verlief die Schadensbegleichung von der Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen (ARGE) aufgrund des fehlerhaft verwendeten Materials? a) Welche juristischen Folgen hatte dieser Vorfall? Gab es einen Rechtsstreit? Falls ja, wurde dieser bereits entschieden? b) Wie hoch war der exakte Erstattungsbetrag, der der Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen durch den Millionenschaden in Rechnung gestellt wurde? Ist diese Rechnung bereits vollständig beglichen? Am 15. Juni 2021 kam es nach Einarbeitungen von Baufugenmaterial an den Tram- und Stadtbahnschienen in Karlsruhe zum Verteilen der Vergussmasse durch die Straßenbahnen und zu Verklebungen der Schienen. Dies führte zu größeren mehrtägigen Einschränkungen im Bahnverkehr im Stadtgebiet und in der Verbundregion. Gleise und Fahrzeuge mussten aufwändig gereinigt werden. Das öffentliche Interesse an den weiteren Nachforschungen und an der entstandenen Schadenssumme war groß. Schließlich wurde laut VBK von den betreffenden Baufirmen Schadensersatz gefordert, da kein fehlerfreies (hitzebeständiges) Material am Gleisbett verwendet bzw. korrekt eingearbeitet wurde und dies sich vom Bereich Moltkestraße aus dann durch den weiteren Fahrbetrieb verteilt hätte. Die genaue Schadenssumme wurde nie genannt. Das verwendete Sachverhalt / Begründung: – 2 – Vergussmaterial sollte laut Verkehrsbetriebe nicht mehr weiter eingesetzt werden. Die VBK wollte nach Abschluss der Untersuchungen über die genauen Ergebnisse und die entstandene Summe im Aufsichtsrat berichten, was jedoch nie erfolgte. Daher stellt die FDP-Fraktion o.g. Fragen zum Ziel einer ausführlichen Aufklärung und besseren Transparenz der Folgen dieses Vorfalls. Unterzeichnet von Tom Høyem Thomas H. Hock Annette Böringer Karl-Heinz Jooß

  • Stellungnahme zur Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0229 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: VBK Aufarbeitung und Abschluss der Untersuchungen zu den Gleisverschmutzungen im Juni 2021 Anfrage: FDP Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 33 Ö Kenntnisnahme 1. Welche verschiedenen Konsequenzen wurden aus den Vorkommnissen im Juni 2021 rund um die Verklebungen der Tram- und Stadtbahnschienen mit der Vergussmasse gezogen? Unmittelbar nach Schadenseintritt wurde von der Geschäftsleitung der Verkehrsbetriebe Karlsruhe das an der Schadstelle verwendete Material für den Einbau gesperrt. Zusätzlich erfolgte eine Verfahrensanweisung der Geschäftsleitung. Es werden Rückstellproben aus dem Heizkessel zur Dokumentation und Nachweisführung bei späteren möglichen Schäden entnommen. Dazu wurde ein Probeentnahmekonzept aufgestellt und eingeführt. 2. Warum wurde der Bahnverkehr am 15. Juni 2021 nach sofortigem Bekanntwerden der Problematik nicht unverzüglich eingestellt, sondern zunächst mit dem Normalbetrieb fortgefahren mit der Folge des Verteilens des Vergussmaterials? Wer trägt hierfür die personelle Verantwortung? Zunächst kamen nur vereinzelte Hinweise in der Leitstelle an. Diesen wurde sofort nachgegangen. Ein Fehlverhalten seitens der Betriebsleitung liegt nicht vor. 3. Wie hoch war die genaue Gesamtschadenssumme, die durch den Vorfall entstanden ist (inkl. Infrastrukturmaßnahmen, Gutachten, Versicherungskosten etc.)? Der Streitwert beläuft sich auf 2.557.310,26 Euro. Darin enthalten ist auch ein Kostenvorschuss zur Sanierung der Stellen der mangelhaften Fugenmasse. 4. Wie verlief die Schadensbegleichung von der Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen (ARGE) aufgrund des fehlerhaft verwendeten Materials? a) Welche juristischen Folgen hatte dieser Vorfall? Gab es einen Rechtsstreit? Falls ja, wurde dieser bereits entschieden? Der Aufsichtsrat der VBK hat in seiner 82. Sitzung vom 18.05.2022 hierzu einen Beschluss gefasst. Der Auftragnehmer (AN) wurde zunächst außergerichtlich zum Schadenersatz aufgefordert. Nachdem eine außergerichtliche Schadenregulierung gescheitert ist, wurde Klage beim Landgericht Karlsruhe erhoben. Derzeit läuft das Verfahren und ein Vergleichsvorschlag des Gerichts wurde in Aussicht gestellt. – 2 – b) Wie hoch war der exakte Erstattungsbetrag, der der Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen durch den Millionenschaden in Rechnung gestellt wurde? Ist diese Rechnung bereits vollständig beglichen? Siehe Nr. 3. Der AN hat die Schadensersatzforderungen abgelehnt.

  • Protokoll GR 23.04.2024 TOP 33
    Extrahierter Text

    Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. April 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 33 der Tagesordnung: Aufarbeitung und Abschluss der Untersuchungen zu den Gleisverschmutzungen im Juni 2021 Anfrage: FDP Vorlage: 2024/0229 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Mai 2024