Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
| Vorlage: | 2024/0218 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.02.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.04.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0218 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 1.2 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Veronika Hornat, Kinderschutzbund Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V., ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von ihrer stellvertretenden Mitgliedschaft im Jugendhilfeaus- schuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags des Kin- derschutzbundes Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V. Frau Amélie Otterbach als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe vom 22. Oktober 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Oktober 2019, gehört dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigtes Mit- glied auch eine Vertretung des Kinderschutzbundes Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V. an. Von Seiten des Kinderschutzbundes Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V. nimmt Frau Veronika Hornat die Funktion als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe wahr. Mit Schreiben vom 24. Januar 2024 teilte die Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V., Frau Renate Gissel mit, dass Frau Veronika Hornat nicht mehr dem Vorstand des Kinderschutzbundes angehört und deshalb zukünftig Frau Amélie Otterbach als neues Mitglied des Vorstandes die Position als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss übernehmen soll. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 14. April 2005 endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten Mitglieder des Jugendhilfe- ausschusses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichtigem Grund zurückgenommen und aufgrund ei- nes neuen Vorschlages ein Nachfolger beziehungsweise eine Nachfolgerin gewählt ist. Als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vorschrift sind die personellen Veränderungen im Vor- stand des Kinderschutzbundes Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V. anzusehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag des Kinder- schutzbundes Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V. Frau Amélie Otterbach als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für die restliche Amtszeit in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Mit der Berufung von Frau Amélie Otterbach als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied endet die Mitgliedschaft von Frau Veronika Hornat als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Ju- gendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Veronika Hornat, Kinderschutzbund Stadt und Land- kreis Karlsruhe e. V., ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von ihrer stellvertretenden Mitgliedschaft im Ju- gendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags des Kin- derschutzbundes Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V. Frau Amélie Otterbach als stellvertreten- des stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe.
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Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. April 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Punkt 1.2 der Tagesordnung: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Vorlage: 2024/0218 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Veronika Hornat, Kinderschutzbund Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V., ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet sie von ihrer stellvertretenden Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags des Kinderschutzbundes Stadt und Landkreis Karlsruhe e. V. Frau Amélie Otterbach als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (42 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1.2 zur Behandlung auf: Die Abstimmung kann erfolgen ab jetzt. – Das ist eine einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. Mai 2024