Neuregelung der Veranstaltungen im Gesamtstädtischen Interesse
| Vorlage: | 2024/0202 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 27.02.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.04.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0202 Eingang: 27.04.2024 Neuregelung der Veranstaltungen im Gesamtstädtischen Interesse Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 31 Ö Kenntnisnahme 1. Wurden die Vereine bzw. Veranstaltenden über die Regelungen informiert? 2. Gibt es bereits Reaktionen von Vereinen bzw. Veranstaltenden auf die neuen Regelungen? 3. Wie nehmen die Betroffenen die Neuregelung auf? 4. Können Vereine bzw. Veranstaltenden unterstützt werden, um sich für die Kategorien zu bewerben? 5. Sind ausreichende Mittel vorhanden, um die bisher unterstützten Vereine bzw. Veranstaltenden weiterhin in gleichem Umfang zu unterstützen? Begründung: Der Gemeinderat stimmte im Oktober 2023 der Vorlage 2023/1139 zu, wonach zum 1. Januar 2024 das VigI-Verfahren in ein Zuschussmodell umgewandelt wird. Vereine bzw. Veranstaltenden erhalten nun einen Zuschuss für ihre Veranstaltungen, der der früheren Inanspruchnahme von Leistungen der Stadt entsprechen soll. Die bisherigen kostenlosen Unterstützungen der Stadt entfallen. Diese Änderung war laut Verwaltung aus organisatorischen und rechtlichen Gründen erforderlich. Die Unterstützung von Vereinen bzw. Veranstaltenden in ihren Festaktivitäten ist wichtig, da sie eine wesentliche Rolle im sozialen und kulturellen Leben in Karlsruhe spielen. Indem die Stadt die Feste finanziell unterstützt, ermöglicht sie, dass Veranstaltungen auch unter dem hohen finanziellen Druck noch organisiert werden. Dies bereichert das kulturelle Angebot Karlsruhes enorm und trägt zur Attraktivität der Stadt bei, belebt aber auch die lokale Wirtschaft, indem es Besuchende anzieht und Händler unterstützt. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Michael Zeh Dr. Raphael Fechler
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0202 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Neuregelung der Veranstaltungen im Gesamtstädtischen Interesse Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 31 Ö Kenntnisnahme Im Nachfolgenden wird die Bezeichnung“ Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse“ mit „VigI“ abgekürzt. 1. Wurden die Vereine bzw. Veranstaltenden über die Regelungen informiert? Wie in den Vorjahren üblich wurden die Neuregelungen zum VigI-Verfahren im großen Koordinierungsgespräch mit den (Bürger-)Vereinen am 11. Oktober 2023 vorgestellt und miteinander besprochen. An diesem regelmäßigen Koordinierungsgespräch nehmen überwiegend Veranstalter*innen der Kategorie 2 teil. Aus diesem Grund wurden die Veranstalter*innen der bisher geförderten Kategorie 1 Veranstaltungen durch ein ausführliches Schreiben über die Änderungen informiert. 2. Gibt es bereits Reaktionen von Vereinen bzw. Veranstaltenden auf die neuen Regelungen? Im Rahmen des Koordinierungsgesprächs mit den Veranstalter*innen der Kategorie 2 konnten kritische Nachfragen von der Verwaltung direkt beantwortet und Missverständnisse hinsichtlich befürchteter Leistungskürzungen ausgeräumt werden. Anhand eines Beispiels aus Vorjahren wurde die Zuschussberechnung dargestellt. Im Anschluss zeigten sich die Vereine sogar interessiert und äußerten, dass sie darüber hinaus Antragstellungen für weitere Veranstaltungen prüfen werden. Seit dem 1. Januar 2024 sind bei der Stadtkämmerei drei Anfragen von Veranstalter*innen eingegangen, welche sich über den Ablauf der Zuschussabwicklung und der Vorlage von Verwendungsnachweisen informieren wollten. Des Weiteren liegt der Stadtkämmerei bereits ein Antrag auf VigI für eine Veranstaltung der Kategorie 2 vor. 3. Wie nehmen die Betroffenen die Neuregelung auf? Wie unter Ziffer 2 dargestellt, sammelten sich die Befürchtungen der Veranstalter*innen hauptsächlich bei Leistungskürzungen. Diese konnten im Dialog und anhand von Beispielszenarien ausgeräumt werden, da die Neuregelungen keine Kürzung von Leistungen beinhalteten. Darüber hinaus sind der Stadtkämmerei keine weiteren Reaktionen bekannt. 4. Können Vereine bzw. Veranstaltenden unterstützt werden, um sich für die Kategorien zu bewerben? Voraussichtlich wird die Stadtkämmerei ab März/April 2024 ein Online-Antragsverfahren auf karlsruhe.de zur Verfügung stellen, über welches Veranstalter*innen unterstützend durch das – 2 – Antragsverfahren geleitet werden. Zusätzlich wird es ermöglicht, Verwendungsnachweise digital hochzuladen. Das Online-Antragsverfahren wird ab dem Bereitstellungszeitraum in den News auf der Startseite von karlsruhe.de und gegebenenfalls auf weiteren Kanälen publiziert. Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens wird es ermöglicht, alle Informationen, welche zur Kategorisierung einer Veranstaltung erforderlich sind, digital abzufragen, sodass Rückfragen an die Veranstalter*innen weitestgehend minimiert werden können und das Verfahren schneller abgewickelt werden kann. 5. Sind ausreichende Mittel vorhanden, um die bisher unterstützten Vereine bzw. Veranstaltenden weiterhin in gleichem Umfang zu unterstützen? Im Zuge der Doppelhaushaltsplanung 2024/2025 wurden die Zuschüsse für die VigI eingeplant. Hierzu wurden die VigI-Aufwendungen der Vorjahre betrachtet und unter anderem mit den umsatzsteuerrelevanten Sätzen hochgerechnet. Die Veranstalter*innen von VigI werden wie bisher auch gefördert werden.
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Extrahierter Text
Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. April 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 31 der Tagesordnung: Neuregelung der Veranstaltungen im Gesamtstädtischen Inte- resse Anfrage: SPD Vorlage: 2024/0202 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Mai 2024