Staatsangehörigkeitsbehörde: Herausforderungen durch Gesetzesreform 2024

Vorlage: 2024/0201
Art: Anfrage
Datum: 27.02.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.04.2024

    TOP: 30

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0201 Eingang: 27.02.2024 Staatsangehörigkeitsbehörde: Herausforderungen durch Gesetzesreform 2024 Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 30 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Anträge auf Einbürgerung wurden 2022 und 2023 gestellt? 2. Wie lange waren bzw. sind die durchschnittlichen Wartezeiten zwischen Antragstellung und Einbürgerung? 3. Wie hoch ist die Anzahl der noch nicht bearbeiteten Anträge? 4. Wie ist die Beschwerdesituation? 5. Wurden Klagen aufgrund von zu langen Wartezeiten eingereicht und wenn ja, wie viele? 6. Ist die Behörde aktuell personell angemessen aufgestellt? 7. Wie ist die Behörde auf die Rechtsänderung durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und den damit zu erwartenden Anstieg an Einbürgerungsanträgen vorbereitet? Gibt es schon Planungen, wie diesem begegnet werden kann, z.B. wie in einigen Großstädten durch mehr Personal, Digitalisierung oder bessere Informationsangebote? Mit der Staatsbürgerschaft erhöht sich die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe und sie betont das Gefühl der Zugehörigkeit in einer modernen Einwanderungsgesellschaft. Der Bundestag stimmte am 19.01.2024 der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zu. Durch das neue Gesetz, das drei Monate nach der Verkündigung in Kraft treten soll, kommt es zu einer Vielzahl von Änderungen. In den meisten Fällen erleichtern die neuen Regelungen die Einbürgerungen, z.B. insbesondere durch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft und durch die verkürzten Einbürgerungsfristen. Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten. Deshalb ist (kurz- und mittelfristig) mit einem Anstieg an Einbürgerungsanträgen zu rechnen. Selbst unter den aktuell noch erschwerten Einbürgerungsbedingungen gibt es in vielen Großstädten einen beträchtlichen Bearbeitungsstau, die durchschnittliche Wartezeit zwischen Antragstellung und Einbürgerung beträgt 1,5 Jahre (siehe mediendienst-integration.de). Bereits jetzt sollten Kommunen nach Lösungen für die mit dem erwartbaren Anstieg an Anträgen verbundenen langen Wartezeiten suchen. Für Betroffene, die auf die deutsche Staatsbürgerschaft angewiesen sind, geht es um den Aufbau von Lebensperspektiven. Unterzeichnet von: Dr. Iris Sardarabady Jorinda Fahringer Christine Großmann Benjamin Bauer Niko Riebel Sachverhalt / Begründung:

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0201 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Staatsangehörigkeitsbehörde: Herausforderungen durch Gesetzesreform 2024 Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.04.2024 30 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Anträge auf Einbürgerung wurden 2022 und 2023 gestellt? Im Jahr 2022 wurden 809 und im Jahr 2023 834 Anträge auf Einbürgerung gestellt. 2. Wie lange waren bzw. sind die durchschnittlichen Wartezeiten zwischen Antragstellung und Einbürgerung? Die durchschnittliche Bearbeitungszeit gestellter Anträge beträgt 18 Monate. 3. Wie hoch ist die Anzahl der noch nicht bearbeiteten Anträge? 1.727 offene Anträge auf Einbürgerung und circa 300 sonstige offene Verfahren wie zum Beispiel Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder die Bearbeitung der Optionsfälle nach § 4 Absatz 3 StAG (Stand 12. März 2024). 4. Wie ist die Beschwerdesituation? Im Vergleich zu den anderen Amtsteilen des Ordnungs- und Bürgeramtes ist die Beschwerdesituation merklich erhöht. Die Beschwerden gehen auf den unterschiedlichsten Kanälen ein. Beschwerdegründe sind fast ausschließlich die nicht ausreichenden Terminkapazitäten und die lange Bearbeitungsdauer. 5. Wurden Klagen aufgrund von zu langen Wartezeiten eingereicht und wenn ja, wie viele? 2021 – vier Untätigkeitsklagen 2022 – sechs Untätigkeitsklagen 2023 – 21 Untätigkeitsklagen Bis 31. März 2024 – zwölf Untätigkeitsklagen 6. Ist die Behörde aktuell personell angemessen aufgestellt? Die Behörde ist mit dem Bestand an Planstellen, der auf der bisherigen Rechtslage basiert, zukünftig nicht angemessen aufgestellt. Ein Sachbearbeiter kann durchschnittlich 150 Fälle pro Jahr bearbeiten, wobei diese angesetzte Zahl bereits das jährliche Bearbeitungs- beziehungsweise Erledigungsmaximum beziffert. Die Personalstärke wurde seit etlichen Jahren nicht verändert. Mit einer Gebühr von 255,00 Euro pro Einbürgerung kann der Aufwand der Behörde nur etwa hälftig durch Gebühren refinanziert werden. Der Städtetag Baden-Württemberg hat diesbezüglich unter Zugrundelegung der Anzahl der jährlichen Verfahren, der Gebühren, die hierfür erhoben werden können, der Personal- und – 2 – sonstigen Kosten, die dem gegenüber zu stellen sind, einen konkreten Aufwand pro Einbürgerungsantrag in Höhe von 532,47 € ermittelt. Im Hinblick auf die zu erwartenden Erhöhungen der Antragszahlen mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) hatte sich der Städtetag Baden- Württemberg bereits mit Schreiben vom 29.01.2024 an Herrn Minister Thomas Strobl, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg gewandt, um unter Verweis auf das Konnexitätsprinzip die finanzielle Beteiligung des Landes am zu erwartenden Mehraufwand der Stadtkreise einzufordern, da das Land den Stadtkreisen die Erledigung der Aufgaben nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz als Pflichtaufgabe übertragen hat. Das Innenministerium ist bislang der Ansicht, die zusätzlichen Belastungen frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten des StARModG beurteilen zu können und verweist im Übrigen auf die festzustellende finanzpolitische Zäsur, aufgrund derer aktuell keine Aussagen zu einer Unterstützung der Stadtkreise gemacht werden können. Zusätzlich zu den Auswirkungen des StARModG ist bei der Personalausstattung zu berücksichtigen, dass nun nach Ablauf der entsprechenden Aufenthaltsfristen mit einer stark steigenden Zahl von Anträgen der Personen zu rechnen ist, die durch die Flüchtlingswellen in den Jahren 2015 und 2016 ins Land kamen, wobei diese Verfahren in der Regel besonders aufwändig und zeitintensiv sind, da häufig die Feststellung der Identität und die Prüfung der Personenstandsurkunden aus Staaten mit defizitärem Urkundenwesen vorzunehmen sind. Mit der zukünftig geltenden Rechtslage werden sich die vorzuweisenden Aufenthaltsfristen verkürzen, sodass die Zahl der Anträge sich hierdurch nochmals zeitweise zusätzlich erhöhen wird. 7. Wie ist die Behörde auf die Rechtsänderung durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und den damit zu erwartenden Anstieg an Einbürgerungsanträgen vorbereitet? Gibt es schon Planungen, wie diesem begegnet werden kann, z.B. wie in einigen Großstädten durch mehr Personal, Digitalisierung oder bessere Informationsangebote? Als Akutmaßnahme hat das Ordnungs- und Bürgeramt durch interne, aber nur übergangsweise und zeitlich befristete Umschichtungen erreicht, dass sofort bis zu sechs VZÄ mit Sachbearbeitenden in A10/EG 9c besetzt werden können. Bereits im Februar ist eine entsprechende Ausschreibung erfolgt, die weiterhin läuft. Erste Bewerbungsgespräche wurden durchgeführt, nach momentanem Stand konnten bislang zwei neue Mitarbeitende gewonnen werden, die am 15. April beziehungsweise 1. Mai den Dienst aufnehmen werden. Die diesbezüglichen Personalakquiseanstrengungen laufen bis auf Weiteres unvermindert und hochprioritär weiter. Bereits am 30. November des vergangenen Jahres wurden zwei Stellenschaffungsanträge gestellt. Ein Antrag zielt auf eine befristete Personalerhöhung um sechs VZÄ für fünf Jahre zur Abarbeitung der Rückstände und zur Abmilderung des sicher zu erwartenden weiteren Anstiegs der Antragszahlen, ein weiterer Antrag beinhaltet die dauerhafte Personalerhöhung um 5,5 VZÄ. Die Berechnung des Stellenmehrbedarfs basiert auf der Begründung des Bundesministeriums des Innern, das in seinem Referentenentwurf des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes die Steigerung der Fallzahl in den ersten Jahren auf das 2,3-fache prognostiziert. Das Ordnungs- und Bürgeramt orientierte sich weiterhin an einer Schätzung des Städtetags Baden-Württemberg, der ebenfalls in den ersten drei Jahren von einem überproportionalen Anstieg der Einbürgerungsanträge um das 2,3-fache ausgeht und eine dauerhafte Steigerung um das 1,4-fache nach dem ersten Peak annimmt. Nach zwischenzeitlicher Prüfung hat das Personal- und Organisationamt den vom OA errechneten Bedarf bei der Staatsangehörigkeitsbehörde im Grundsatz bestätigt. Da momentan keine neuen – 3 – Stellen geschaffen werden können, findet derzeit eine Detailabstimmung zwischen den Ämtern statt, wie dieser festgestellte Bedarf durch Stellenverschiebungen und -sperrungen schnellstmöglich gedeckt werden kann. Zur erleichterten Bearbeitung der Anträge beabsichtigt die Staatsangehörigkeitsbehörde zudem baldmöglichst auf eine vollständig digitale Aktenführung umzustellen. Das Projekt wurde bereits in die interne Projektliste des Ordnungs- und Bürgeramts prioritär aufgenommen. Des Weiteren beabsichtigt die Staatsangehörigkeitsbehörde, eine Online-Möglichkeit zur digitalen Beratung zu schaffen. Da das Ordnungs- und Bürgeramt derzeit an der Einführung einer Videotelefonie-Option im Bürgerservice arbeitet, sollen hier weiter Potenziale zur Effizienzsteigerung bei den fakultativen Beratungsgesprächen geprüft und möglichst erreicht werden. Daneben wird die Homepage überarbeitet, um ausführlichere Informationen zu bieten.

  • Protokoll GR 23.04.2024 TOP 30
    Extrahierter Text

    Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. April 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 30 der Tagesordnung: Staatsangehörigkeitsbehörde: Herausforderungen durch Ge- setzesreform 2024 Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2024/0201 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Mai 2024