Anpassung der Verträge über Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall und Restsperrmüll vom 09.12.2019 mit der MVV Umwelt Asset GmbH hinsichtlich der Weiterverrechnung der Brennstoffemissionshandelsgesetzkosten

Vorlage: 2024/0197
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.02.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.04.2024

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0197 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe Anpassung der Verträge über Übernahme, Transport und Behandlung von Hausmüll und Restsperrmüll jeweils vom 09.12.2019 mit der MVV Umwelt Asset GmbH hinsichtlich der Weiterverrechnung der Kosten des Zertifikatehandels gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und Anpassung der Preisgleitklausel Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 11.04.2024 7 N Vorberatung Gemeinderat 23.04.2024 12 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung die in den Anlagen beigefügten Änderungsverträge zu den Entsorgungsverträgen vom 09.12.2019 mit der MVV Umwelt Asset GmbH. Die Vertragsanpassungen sind durch die „CO 2 Besteuerung“ ab 2024 für Abfallverbrennungsanlagen notwendig geworden. Im Zusammenhang mit diesen Vertragsanpassungen wurde die Preisanpassungsformel und die Transportkosten angepasst. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) wird mit dem Abschluss der Verträge in Anlage mit der MVV Umwelt Asset GmbH beauftragt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Ca. 5,2 Mio. € unter Ausschöpfung sämtlicher Optionszeiten (bis Ende 2031). Die Hochrechnung unterstellt ab 2026 leicht steigende CO2-Kosten für die Zertifikate. Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung (Gebührenhaushalt) ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen: Vertragsgrundlage und Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Der Gemeinderat hat am 19.11.2019 den Verträgen zur Übernahme, zum Transport und zur Behandlung von Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Restabfällen aus den öffentlichen Papierkörben und Restsperrmüll an die MVV Umwelt Asset GmbH (kurz MVV) für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2028 mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils zwölf Monate jeweils zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2024 wird in der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) eine nationale Emissionsabgabe auf den Ausstoß von CO 2 auch in Abfallverbrennungsanlagen erhoben. Die Abgabe beträgt im Jahr 2024 45 Euro netto pro ausgestoßener Tonne CO 2 (in 2025 sind es 55 Euro netto pro Tonne). Ab 2026 sollen CO 2 -Zertifikate dann per Auktion versteigert werden. Das originäre Ziel des Gesetzgebers war es zunächst, die CO 2 emittierende Industrie zur Senkung der bei der Produktion entstehenden Emissionen zu motivieren. Durch die Einbeziehung der Abfallverbrennungsanlagen sollte zusätzlich ein Anreiz zur Reduzierung des Abfallaufkommens erreicht werden. Die Abfallverbrennungsanlagen haben jedoch keinen direkten Einfluss auf die Mengen der zu verbrennenden Abfälle. Eine Reduzierung kann nur durch den Abfallerzeuger unmittelbar erfolgen. Die BEHG-Abgabe muss folglich direkt an den Abfallerzeuger weitergegeben werden, um eine Wirkung erzielen zu können. Gem. § 17 Ziff. 4 des o.a. Vertrages mit der MVV haben beide Vertragspartner einen Anspruch auf Vertragsanpassungsverhandlungen, soweit sich die Rechtslage ändert und dies sich auf die Vertragslage auswirkt. Dies ist bei dem ab dem 1.Januar 2024 in Kraft getretenen BEHG zweifellos der Fall. Die MVV hat das Ziel, dass die zusätzlichen Kosten, die die MVV ab 2024 durch das BEHG zu tragen hat, entsprechend an die Stadt weiterzugeben. Ziel des ersten Änderungsvertrages ist es, dass künftig die CO 2 -Kosten für die Zertifikate direkt an die Stadt 1:1 weitergeben werden können. In der Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (EBeV 2030) für die Jahre 2023 bis 2030 sind für die jeweiligen Abfallarten die Stoffanteile und die Emissionsfaktoren festgelegt, welche der „CO 2 -Besteuerung“ unterliegen. Für die Stadt sind das die Hausmüllfraktion und die Sperrmüllfraktion. Die Mehrkosten pro Tonne Hausmüll betragen 18,08 € netto und die Mehrkosten je Tonne Sperrmüll 24,50 € netto. Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten in Summe durch das BEHG in 2024 auf Basis der Planzahlen des Wirtschaftsplanes auf rund 1,04 Mio. € inkl. MwSt (rund 1,27 Mio. € in 2025). Anpassung der Preisgleitung: In jeweils § 12 Ziff. 2 der o.a. Verträge mit der MVV Umwelt Asset GmbH ist geregelt, unter welchen Parametern basierend auf festgelegten Preisindizes eine Preisanpassung für Hausmüll und Sperrmüll zu erfolgen hat. Im Rahmen der Verhandlungen zum BEHG wurden diese vertraglichen Parameter vom TSK in Frage gestellt. Kriterium hierbei ist, ob der inflationsbedingte Anstieg innerhalb von zwei Jahren (32,9 %) bei den Restmüll- und Sperrmüllentsorgungskosten wirklich den realen Gegebenheiten der MVV entspricht. Das TSK konnte als Verhandlungsergebnis eine sich deutlich positiv auswirkende Anpassung der Preisgleitung erzielen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 soll die Preisgleitung entsprechend realitätsnäher den realen Kostengegebenheiten der MVV angepasst werden, was im Ergebnis eine Reduzierung der Entsorgungskosten von rund 5,3 % für 2024 entspricht und entsprechend positiv auch in die Zukunft wirkt. Ein neu verhandelter Fixkostenanteil ohne Indexierung wirkt zudem preisdämpfend in den Folgejahren. – 3 – Darüber hinaus kommt die MVV der Stadt ab 2024 bei den Transportkosten der Sperrmüllfraktion entgegen. Durch eine Optimierung des Sperrmüllkonzeptes, indem größere Metallteile künftig aus dem Sperrmüll herausgenommen werden, entfällt eine Nachsortierung des Sperrmülls bei der Fa. Hoffmann in Rastatt. Das TSK will kurzfristig in 2024 das neue Sperrmüllkonzept umsetzen und kann damit den angebotenen Nachlass auf die Transportkosten von 35,50 €/Mg netto erhalten. Auf Basis der Mengenplanzahlen des Wirtschaftsplans 2024 bewirkt die neu verhandelte Preisgleitung eine Ergebnisverbesserung von rund 491.000 € brutto gegenüber dem bisherigen Vertrag. Das Potential beim Sperrmüllkonzept liegt bei der reinen Ersparnis der Transportkosten bei rund 127.000 €. Daneben bietet die Entnahme der Metallanteile weitere finanzielle und ökologische Vorteile (u.a. geringere Mengen zur Entsorgung in Mannheim durch Herausnahme von Metallen, zusätzliche Vergütung der Metallanteile und eine verringerte Fahrstrecke). Eine abschließende Bewertung der damit verbundenen Ersparnis durch ein optimiertes Sperrmüllkonzept ist derzeit noch nicht abschließend möglich, da mögliche zusätzliche Kosten der Vorsortierung durch TSK erst nach einer längeren Testreihe bewertet werden können bzw. auch belastbare Mengen an Metallanteilen aus der Sperrmüllfraktion noch nicht vorliegen. Insgesamt ist in 2024 durch die Anpassung der Preisgleitung und der Optimierung der Transportkosten eine Verbesserung von ca. 650.000 Euro zu erwarten (gegenüber Status quo). Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Durch Anpassungen der Preisgleitung und reduzierten Transportkosten konnte eine Preisreduzierung von rund 0,65 Mio. € erreicht werden. In Summe führen die vertraglichen Anpassungen zu jährlichen Mehrbelastungen von rund 0,4 Mio. € in 2024 und rund 0,6 Mio. € in 2025. Ab 2026 werden bis zum Vertragsende die variablen CO 2 -Kosten für die Zertifikate entsprechend neu berechnet und an die Stadt weitergegeben. Anlagen: Jeweils erste Änderungsvereinbarung zu den jeweiligen Entsorgungsverträgen über Hausmüll und über Restsperrmüll Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung die in den Anlagen beigefügten Änderungsverträge zu den Entsorgungsverträgen vom 09.12.2019 mit der MVV Umwelt Asset GmbH. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) wird mit dem Abschluss der Verträge in Anlage mit der MVV Umwelt Asset GmbH beauftragt.

  • Abstimmungsergebnis TOP 12
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 23.04.2024 TOP 12
    Extrahierter Text

    Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. April 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 12 der Tagesordnung: Anpassung der Verträge über Übernahme, Transport und Behandlung von Restabfall und Restsperrmüll vom 09.12.2019 mit der MVV Umwelt Asset GmbH hinsichtlich der Weiterverrechnung der Brennstoff-emissionshandelsgesetzkosten und Anpassung der Preisgleitklausel Vorlage: 2024/0197 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung die in den Anlagen beigefügten Änderungsverträge zu den Entsorgungsverträgen vom 09.12.2019 mit der MVV Umwelt Asset GmbH. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) wird mit dem Abschluss der Verträge in Anlage mit der MVV Umwelt Asset GmbH beauftragt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (43 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung am 11. April 2024. Da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Mai 2024