Politische Einflussnahme durch von der Stadt Karlsruhe verteilte Zeitschriften, z. B. "Karlsruher Kind"

Vorlage: 2024/0179
Art: Anfrage
Datum: 21.02.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.03.2024

    TOP: 27

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0179 Eingang: 20.02.2024 Politische Einflussnahme durch von der Stadt Karlsruhe verteilte Zeitschriften, z. B. "Karlsruher Kind" Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.03.2024 27 Ö Kenntnisnahme Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. Darf die Stadt eine Zeitschrift finanziell unterstützen, die ihre Leser dazu aufruft, sich gegen eine demokratisch gewählte und im Landes- und Bundestag sowie im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe vertretene Partei zu wenden? 2. Darf die Stadt eine Zeitschrift im Rathaus und anderen Dienststellen, städtischen Gebäuden und bei städtischen Gesellschaften auslegen oder anderweitig verteilen, auf deren hinterer Umschlagseite dazu aufgerufen wird, sich gegen eine Partei, die demokratisch gewählt und im Landes- und Bundestag sowie im Gemeinderat vertreten ist, auszusprechen bzw. diese nicht zu wählen? 3. Die oben genannten Fragen sind nicht nur in Bezug auf Recht und Gesetz, sondern auch in Bezug auf das Neutralitätsgebot gemäß unserer Landesverfassung zu beantworten. 4. Wir bitten auch zu prüfen, ob die Stadtverwaltung oder einzelne ihrer Dienststellen die fragliche Zeitschrift oder ihren Druck auf andere als die hier genannte Art und Weise unterstützen und ob das zulässig ist. Sachverhalt/Begründung: Wir sind von Mitbürgern darauf aufmerksam gemacht worden, dass die in vielen Karlsruher Ämtern ausliegende, kostenlose und dadurch auf Anzeigen und Verteilung angewiesene Monatszeitschrift "Karlsruher Kind - Das regionale Familienmagazin" auf der rückwärtigen Umschlagseite ihrer Februar- Ausgabe eine ganzseitige Anzeige abgedruckt hat, die mit dem Spruch "Wer AfD wählt, wählt Nazis!" dazu aufruft, die AfD nicht zu wählen (mit V.i.S.d.P. einer Privatperson aus Berlin, siehe Bilder im Anhang). Ein Blick in die Zeitschrift verrät, dass sie sich nicht unmaßgeblich durch Anzeigen der Karlsruher Stadtverwaltung finanziert. Auf der ersten Innenseite befindet sich neben einer halbseitigen Anzeige der Stadt Karlsruhe mit der Liste kostenfreier Treffpunkte für Eltern und über dem Impressum ein als Editorial formatierter Aufruf, sich an der Petition "AfD-Landesverbände verbieten" zu beteiligen, mit QR-Code und Anleitung. Die Redakteurin und die ganze Redaktion haben den Aufruf, zur entsprechenden Website zu gehen und dort die Petition gegen die AfD zu unterzeichnen, unterschrieben. Der Leser der Zeitschrift erhält unweigerlich aufgrund der direkt daneben mit Überschrift "Stadt Karlsruhe" abgebildeten halbseitigen Anzeige den Eindruck, es handele sich hierbei um einen Aufruf der Karlsruher Stadtverwaltung. – 2 – Auf jener Website bekommt man einen Text präsentiert, der mit Verleumdungen der AfD und ihrer Repräsentanten gespickt ist. Hier werden lauter längst widerlegte Falschaussagen wiederholt - mit dem Ziel, den Leser dazu zu bringen, die Petition gegen die AfD elektronisch zu unterzeichnen (siehe angehängte Bilder). Auch wird die AfD dort als ernsthafte Gefahr für unsere Demokratie bezeichnet. Es ist zu prüfen, ob hier Betrug oder ein anderer Straftatbestand vorliegt, und ob sich die Redakteurin vom Karlsruher Kind und die gesamte Redaktion daran mitschuldig gemacht haben. Jedenfalls wird damit sehr klar, dass die Redaktion die Leser dazu drängt, gegen eine Partei tätig zu werden, die demokratisch gewählt im Bundestag, unserem Landtag und unserem Gemeinderat vertreten ist. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell – 3 –

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0179 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Zentraler Juristischer Dienst Politische Einflussnahme durch von der Stadt Karlsruhe verteilte Zeitschriften, z. B. "Karlsruher Kind" Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.03.2024 27 Ö Kenntnisnahme 1. Darf die Stadt eine Zeitschrift finanziell unterstützen, die ihre Leser dazu aufruft, sich gegen eine demokratisch gewählte und im Landes- und Bundestag sowie im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe vertretene Partei zu wenden? In der Februar-Ausgabe des Magazins war eine Anzeige der Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbe- hörde -Kinderbüro enthalten, die über sog. Elterncafés informierte. Diese mit einem eigenen Rahmen versehene Anzeige wies jedoch keinen Bezugspunkt zu politischen Äußerungen der Zeitschrift auf. In- sofern erfolgt auch keine „finanzielle Unterstützung“ der Zeitschrift ohne Gegenleistung, vielmehr ist zutreffend, dass die Stadt Karlsruhe selbst Anzeigen zur Information über eigene Angebote schaltet. Dies stellt aber keine politische Aussage dar, vielmehr handelt es sich bei der Zahlung um ein Entgelt für eine Leistung. 2. Darf die Stadt eine Zeitschrift im Rathaus und anderen Dienststellen, städtischen Gebäuden und bei städtischen Gesellschaften auslegen oder anderweitig verteilen, auf deren hinterer Umschlagseite dazu aufgerufen wird, sich gegen eine Partei, die demokratisch gewählt und im Landes- und Bundes- tag sowie im Gemeinderat vertreten ist, auszusprechen bzw. diese nicht zu wählen? Grundsätzlich legt die Stadt Karlsruhe selbst keine Presseerzeugnisse von Dritten in den eigenen Räumlichkeiten aus. Dies schließt nicht aus, dass in bestimmten Bereichen Presseerzeugnisse, Werbung oder sonstige Veranstaltungshinweise auch mit konkludenter Zustimmung der Stadt von Dritten aus- gelegt werden. Darüber hinaus kann die Stadt Karlsruhe ausschließen, mit eigenen Mitteln Presseer- zeugnisse, Werbung oder sonstige Veranstaltungshinweise zu verteilen, da dies keine Aufgabe der Stadt Karlsruhe ist. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Anfrage zu 1 verwiesen. 3. Die oben genannten Fragen sind nicht nur in Bezug auf Recht und Gesetz, sondern auch in Bezug auf das Neutralitätsgebot gemäß unserer Landesverfassung zu beantworten. Die Fragen unter Ziffer 1. und 2. sind nicht nur in Bezug auf Recht und Gesetz, sondern auch in Bezug auf das Neutralitätsgebot gemäß unserer Landesverfassung ausreichend beantwortet. 4. Wir bitten auch zu prüfen, ob die Stadtverwaltung oder einzelne ihrer Dienststellen die fragliche Zeitschrift oder ihren Druck auf andere als die hier genannte Art und Weise unterstützen und ob das zulässig ist. – 2 – Eine über die hier beschriebene Schaltung von Anzeigen hinausgehende direkte oder indirekte Unter- stützung oder Zuwendung von Mitteln findet nicht statt. Daher erübrigt sich die Frage nach der Zuläs- sigkeit.

  • Protokoll GR 19.03.2024 TOP 27
    Extrahierter Text

    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. März 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 27 der Tagesordnung: Politische Einflussnahme durch von der Stadt Karlsruhe ver- teilte Zeitschriften, z. B. „Karlsruher Kind“ Anfrage: AfD Vorlage: 2024/0179 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. März 2024