Abstimmung zur aktuellen Planung des RVMO bzgl. Windkraftanlagen-Gebieten bei Wettersbach Antrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
| Vorlage: | 2024/0166 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 19.02.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.03.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: zurückgezogen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0166 Eingang: 19.02.2024 Abstimmung zur aktuellen Planung des RVMO bzgl. Windkraftanlagen-Gebieten bei Wettersbach Antrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 12.03.2024 5 Ö Entscheidung Der genaue Inhalt des Tagesordnungspunktes „Information zu der Planung des RVMO von Vorranggebieten für Windkraft bei der Stadt Karlsruhe / Wettersbach“ ist zum Zeitpunkt dieser Antragstellung noch nicht bekannt. Sofern die Stellungnahme des Ortschaftsrates zu den Planungen des RVMO möglich bzw. gefordert ist, wird hiermit präventiv folgender Antrag gestellt: Antrag: Der Ortschaftsrat lehnt, wie bereits in den Jahres 2012/2013 mehrfach erfolgt, Planungen von Vorranggebieten für Windkraftanlagen im Einwirkungsbereich von Wettersbach, insbesondere das Gebiet WE24, ab. gez. Ursula Seliger Fraktionsvorsitzende BFW Hartmut Stech Ortschaftsrat BFW Dr. Gerhard Overhoff BFW Ortschaftsrat BFW Sebastian Weber Ortschaftsrat BFW Dr. Britta Trautwein Ortschaftsrätin BFW
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0166 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Abstimmung zur aktuellen Planung des RVMO bzgl. Windkraftanlagen-Gebieten bei Wettersbach Antrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 12.03.2024 5 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen. Die Stadt Karlsruhe wird an der Windkraftplanung des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein gemäß § 12 Landesplanungsgesetz (LplG) beteiligt und kann hierzu eine Stellungnahme abgeben. Die Entscheidung über die Festlegung der Vorranggebiete trifft der Regionalverband in eigener Verantwortung. Der Ortschaftsrat wird nach § 70 Abs. 1 GemO vor der Behandlung im Gemeinderat angehört. Für das geplante Vorranggebiet WE24, das sich überwiegend auf Gemarkung Ettlingen und zu geringen Anteilen auf dem Gebiet der Ortschaft Wettersbach befindet, wird auf bestehende Restriktionen und Schwierigkeiten hingewiesen. Auf die Ausführungen in der zugehörigen Gemeinderatsvorlage (Vorlage 2024/0043) wird im Übrigen verwiesen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit