FNP-Einzeländerung Biogasanlage Eiswiese
| Vorlage: | 2024/0165 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.02.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Rüppurr |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.03.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zustimmung
Zusätzliche Dateien
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Alb Lorenzstr. Bahnhofstr. A d e n a u e r s t r . Zeppelinstraße A m H a r d t w a l d Rheinstraße H i n t e r m D o r f L ö w e n s t r a ß e B u c h e n w e g B r u n n e n s t ü c k w e g Kiefernweg E r l e n w e g Lindenweg L a n g e S t r a ß e Ahornweg Pappelweg H e r m a n n - L ö n s - W e g B u l a c h e r S t r a ß e M ö r s c h e r S t r a ß e H o h e w i e s e n s t r a ß e B 3 A 5 L 6 0 5 Karlsruhe Ettlingen Anlage 1 Maßstab 1:10.000 Datenquellen: NVK, OpenStreetMap
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Planungsstelle NVK September 2023 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Einzeländerung des Flächennutzungsplanes FNP 2030 Ettlingen – Ettlingen (Kernstadt) ET-VE-E002 – „Biogasanlage Eiswiese“ Plandarstellung: Derzeit geltende Nutzungsdarstellung im FNP Darstellung der beabsichtigten Nutzungsänderung Grünfläche, Grünfläche Zweckbestimmung Vereinssonderfläche, Fläche für Ver- und Entsorgung, Fläche für Ver- und Entsorgung, Zweckbestimmung Gas (Biogas) Zweckbestimmung Abfall
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Niederlassung Karlsruhe: An der Rossweid 15, 76229 Karlsruhe, Tel.: +49 (0) 721 / 62510-0, E-Mail: info.ka@lohmeyer.de Niederlassung Dresden: Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Tel.: +49 (0) 351 / 83914-0, E-Mail: info.dd@lohmeyer.de Niederlassung Bochum: Wasserstraße 223, 44799 Bochum, Tel.: +49 (0) 234 / 516685-0, E-Mail: info.bo@lohmeyer.de Lohmeyer Auftraggeber: Stadtwerke Ettlingen GmbH Hertzstraße 33, 76275 Ettlin gen Bearbeitung: Lohmeyer GmbH Niederlassun g Karlsruhe M. Ed. Bastian Kassel Dipl.-Geoökol. H. Lauerbach GERUCHSIMMISSIONSPROGNOSE FÜR DEN VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN „SONDERGEBIET EISWIESE BIOABFALLVERGÄRUNGSANLAGE“ Januar 2024 Projekt 20933-23-05 Berichtsumfang 44 Seiten Entwurf vom 15.01.2024 E n t w u r f Lohmeyer GmbH34 Geruchsimmissionsprognose für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 20933_D1 „Sondergebiet Eiswiese Bioabfallvergärungsanlage" Die berechnete, Gesamtzusatzbelastung an Geruch zeigt im Planzustand Ge- ruchsstundenhäufigkeiten von 32 % der Jahresstunden an dem östlich der Anlage gelegenen Wohngebäude und 11 % am südlich gelegenen Wohngebäude (siehe Abb. 7.1 unten). Da- mit liegt an beiden Wohngebäuden für den Planzustand eine negative Zusatzbelastung vor. Am östlich gelegenen Wohngebäude beträgt die Zusatzbelastung -15 %, am südlich gelege- nen Wohngebäude -10 %. 7.2 Gesamtzusatzbelastung im Umkreis von mehr als 200 m Abb. 7.2 zeigt das Ergebnis der Berechnungen der Gesamtzusatzbelastung im Abstand von mehr als 200 m um den Biofilter. Dargestellt sind der Istzustand (oben) und der Planzustand (unten). Die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung werden wie in Abschnitt 7.1 beschrieben auf Beurteilungsflächen von 20 m x 20 m für die bodennahe Schicht mit einer Höhe von 0- 3 m über Grund dargestellt. Die berechnete Gesamtzusatzbelastung an Geruch zeigt im Istzustand an den nächstgele- genen Beurteilungspunkten außerhalb des 200 m Umkreises Geruchsstundenhäufigkeiten von 9 % der Jahresstunden nordwestlich der Anlage und bis zu 7 % an den nächstgelegenen Beurteilungspunkten südlich der Anlage. Die berechnete Gesamtzusatzbelastung an Geruch zeigt im Planzustand an den nächstge- legenen Beurteilungspunkten außerhalb des 200 m Umkreises Geruchsstundenhäufigkeiten von bis zu 2% (1.6 %) der Jahresstunden, südlich der Anlage und damit unterhalb der Irrele- vanzschwelle von 2 % der Jahresstunden gemäß Anhang 7, Nummer 3.3 der TA Luft (2021). Zudem sind die Immissionen am den Beurteilungspunkten im Planzustand niedriger als im Istzustand. 7.3 Zusammenfassende Bewertung An den Beurteilungspunkten im Abstand von mehr als 200 m zum Biofilter errechnen sich für die Gesamtzusatzbelastung im Planzustand irrelevante Geruchsimmissionen. An den Beurteilungspunkten im Abstand von weniger als 200 m zum Biofilter errechnet sich eine Verringerung der Geruchsstundenhäufigkeiten von 47% auf 32% und von 21% auf 11%. Die abschließende Bewertung der vorliegenden Ergebnisse obliegt der genehmigenden Be- hörde. E n t w u r f Lohmeyer GmbH36 Geruchsimmissionsprognose für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 20933_D1 „Sondergebiet Eiswiese Bioabfallvergärungsanlage" Abb. 7.2: Berechnete Gesamtzusatzbelastung als Geruchsstundenhäufigkeit in Prozent der Jahresstunden außerhalb eines 200 m Radius um den Biofilter. Oben: Istzustand, unten: Planzustand. Kartengrundlage: Basemap.de © GeoBasis-DE / BKG (2023) E n t w u r f
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0165 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen – FNP-Einzeländerung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.03.2024 13 x Entscheidung Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat stimmt der geplanten Einzeländerung des Flächennutzungsplans zur Fläche „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen zu und beauftragt den Vertreter der Stadt Karlsruhe (Oberbürgermeister Dr. Mentrup) in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe am 15. April 2024 dementsprechend zu votieren. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ – 2 – Erläuterungen I. Vorhaben In Ettlingen werden jährlich rund 7.500 Tonnen Grüngut auf den Sammelplätzen zur Verwertung gesammelt; im gesamten Landkreis Karlsruhe fallen rund 37.500 Tonnen jährlich an. Zusätzlich werden seit Anfang 2021 im Landkreis Karlsruhe Küchen-/Bioabfälle in der „Braunen Tonne“ getrennt gesammelt und in drei Vergärungsanlagen in Sinsheim, Westheim und Bad Rappenau verwertet. Im Jahr 2021 betrug die verwertete Menge im Landkreis ca. 12.000 Tonnen. In Ettlingen soll daher eine Bioabfallvergärungsanlage zur Verwertung von Grüngut und Bioabfällen errichtet werden. Das dabei entstehende Roh-Biogas soll zu Biomethan aufbereitet und in das öffentliche Erdgasnetz eingespeist werden. Die Vorhabenfläche ist ca. 2,6 ha groß und liegt im Norden von Ettlingen, zwischen A5, B3 und Bahnstrecke 4000 (Rheintalbahn). Auf der Fläche befindet sich momentan der Grüngutsammelplatz und Wertstoffhof Eiswiese. II. Verfahren Rechtlich liegt das Grundstück im Außenbereich; die Anlage ist nicht privilegiert. Somit ist als pla- nungsrechtliche Grundlage die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren notwendig. Die Vorhabenfläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan 2030 als Fläche für Ver- und Entsorgung (Abfall) sowie als Grünfläche (Vereinssonderfläche) dargestellt. Die geplante Nutzung weicht somit von der Darstellung des Flächennutzungsplanes ab. Die nötige FNP-Einzeländerung und der Bebauungs- plan für die Fläche werden im Parallelverfahren durchgeführt. Bei Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kamen vonseiten der Stadt Karlsruhe Bedenken zu mögliche Beeinträchtigungen durch Immissionen (insbesondere Geruchsimmissionen) auf. Es wurden entsprechende Gutachten empfohlen. Während die formelle Trägerbeteiligung nach § 4 (2) BauGB zur Einzeländerung des FNP bereits durchgeführt wurde, steht diese zum parallellaufenden Bebauungsplan noch aus, unter anderem, da die geforderte Untersuchung zu Geruchsauswirkungen noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Vonseiten der Stadt Ettlingen wird aber erwartet, die Trägerbeteiligung noch vor der Sommerpause durchführen zu können. Um keine Verzögerung des Bebauungsplanverfahrens zu riskieren, ist es zweckmäßig, die Änderung des FNP (in der Verbandsversammlung) vor Beschluss des Bebauungsplans (im Gemeinderat Ettlingen) zu beschließen. Die Verbandsversammlung des NVK tagt jedoch nur zwei Mal pro Jahr, im Jahr 2024 am 15. April und am 18. November. Um das Verfahren nicht zu verzögern soll daher in der Verbandsversammlung am 15. April 2024 der abschließende Beschluss der FNP-Einzeländerung gefasst werden. III. Ergebnis der Untersuchung zu Geruchsimmissionen (Stand Januar 2024) Die Untersuchung ist nahezu abgeschlossen. Die Berechnungen ergeben nach aktuellem Stand – insbesondere aufgrund der Lagerung der Bioabfälle in einem Gebäude anstatt unter freiem Himmel – einen deutlichen Rückgang der Geruchsimmissionen verglichen mit dem Istzustand. Kam es am nächstgelegenen Gebäude in Rüppurr (Lange Straße 140) im Istzustand noch an 9% der Jahresstunden zu Zusatzbelastungen durch Geruch des Grünabfallsammelplatzes, sind es im Planzustand nur noch weniger als 2% und liegen damit sogar unterhalb der Irrelevanzschwelle. – 3 – IV. Erläuterung zur CO 2 -Relevanz Die beim Gärungsprozess entstehenden Gase (vor allem Methan) werden aufgefangen und entweichen nicht in die Atmosphäre. Das aufgefangene Methan wird aufbereitet und ins Gasnetz eingeleitet und somit anstelle von Erdgas genutzt. V. Fazit Aufgrund der voraussichtlichen deutlichen Reduzierung der Geruchsemissionen sowie der positiven CO 2 -Bilanz empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe, die Zustimmung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplanes in der Verbandsversammlung zu beschließen. Anlagen: 1. Übersichtskarte 2. Gegenüberstellung FNP 3. Auszug aus dem aktuellen Stand der Geruchsimmissionsprognose zum Bebauungsplan Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat stimmt der geplanten Einzeländerung des Flächennutzungsplans zur Fläche „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen zu und beauftragt den Vertreter der Stadt Karlsruhe (Oberbürgermeister Dr. Mentrup) in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe am 15. April 2024 dementsprechend zu votieren.
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Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. März 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 13 der Tagesordnung: FNP-Einzeländerung Biogasanlage Eiswiese Vorlage: 2024/0165 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der geplanten Einzeländerung des Flächennutzungsplans zur Flä- che „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen zu und beauftragt den Vertreter der Stadt Karls- ruhe (Oberbürgermeister Dr. Mentrup) in der Verbandsversammlung des Nachbarschafts- verbands Karlsruhe am 15. April 2024 dementsprechend zu votieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (42 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf: Ich bitte da um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmige Zustimmung. Jetzt sind wir eigentlich so weit, dass wir wieder eine Pause machen müssten. Ich würde gerne um spätestens 21:15 Uhr in den nichtöffentlichen Teil wechseln, damit wir um 21:30 Uhr fertig sind oder kurz nach 21:30 Uhr. Es wird da ein bisschen länger dauern we- gen der Personalentscheidung. Also gehen wir lieber um 21:00 Uhr in den nichtöffentli- chen Teil. Ich würde dennoch vorschlagen, dass wir jetzt eine Viertelstunde kurz unterbre- chen. Viel zu essen gibt es eh nicht mehr, insofern ist die Pause schnell rum. Dann machen wir um 20 vor weiter und machen noch mal kurz die Fenster auf, weil es wird hier langsam ein bisschen stickig. (Unterbrechung der Sitzung von 19:25 Uhr – 19:40 Uhr) – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. April 2024