Bauantrag Ringelberghohl 9
| Vorlage: | 2024/0164 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.02.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.02.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zustimmung
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0164 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauantrag Ringelberghohl 9 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 28.02.2024 5.2 Ö Entscheidung Erweiterung der bestehenden Doppelhaushälfte Ringelberghohl 9 durch eingeschossigen Anbau und Errichtung von Dachgauben, Flurstück 2788/4 Für das Gebiet liegt kein Bebauungsplan vor, somit muss sich das Bauvorhaben nach den Bestimmungen des § 34 BauBG richten: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Der Bauherr beabsichtigt, einen eingeschossigen Anbau sowie zwei Dachgauben jeweils auf der West- und Ostseite des Hauses zu errichten. Zurzeit befinden sich auf der beabsichtigten Fläche des eingeschossigen Anbaus eine Garage und ein Schuppen. Diese Bauwerke sollen abgebrochen werden, damit der Anbau realisiert werden kann. Durch den Anbau werden im Kellergeschoss ein zirka 50 Quadratmeter großer Hobbyraum sowie im Erdgeschoss ein ebenso großer Wohnraum geschaffen. Im Obergeschoss dient der Baukörper als Terrasse. Auf den Dächern der Doppelhaushälften sind momentan kleinere Walmgauben vorhanden, die aber nicht charakterisierend für die Bebauung im näheren Umfeld sind. Insofern ist aus bauordnungsrechtlicher Sicht den beabsichtigten Flachgauben nichts entgegenzusetzen. Auch der Anbau ist bauordnungsrechtlich unbedenklich. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Es werden zusätzliche Wohnflächen auf einer ohnehin schon versiegelten Fläche geschaffen. Der wegfallende Garagenparkplatz wird entlang der Westseite des Grundstücks durch einen Stellplatz an der Anliegerzufahrt kompensiert. Es fallen hierfür keine Grünflächen weg. Das Vorhaben hat keine negativ zu erwartenden Auswirkungen auf das Ortsbild in der Straße Ringelberghohl. Von den angrenzenden Grundstückseigentümern sind bei der Verwaltung keine Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorhaben, das primär die Vergrößerung von Wohnfläche verfolgt, zuzustimmen. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung und dem Bauvorhaben zu.