Benennung von Einwohnerinnen und Einwohnern zum Vorschlag als Vertrauensperson zur Vorbereitung der Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter
| Vorlage: | 2024/0155 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.02.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.03.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0155 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Benennung von Einwohnerinnen und Einwohnern zum Vorschlag als Vertrauensperson zur Vorbereitung der Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.03.2024 8 N Vorberatung Gemeinderat 19.03.2024 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Zur Vorbereitung der Neuwahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter wurde das Regierungspräsidium Karlsruhe vom Ministerium der Justiz und für Migration gebeten, aus dem Kreis der Einwohnerinnen und Einwohner des Regierungsbezirks Karlsruhe 30 Personen vorzuschlagen, damit der Landtag oder ein von ihm bestimmter Ausschuss gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 VwGO sieben Vertrauensleute und deren Stellvertretungen wählen kann. Wie in den vorangegangenen Wahlperioden bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe daher die Stadt Karlsruhe, dem Regierungspräsidium aus dem Kreis der Einwohnerinnen und Einwohner drei Personen vorzuschlagen, die für eine Wahl nach § 26 Abs. 2 Satz 2 VwGO geeignet sind. Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Personen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zur Vorbereitung der Neuwahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter für die Geschäftsjahre 2025 - 2030 sind aus dem Kreis der Einwohnerinnen und Einwohner des Regierungsbezirks Karlsruhe 30 Personen vorzuschlagen, aus denen der Landtag oder ein von ihm bestimmter Ausschuss jeweils sieben Vertrauensleute und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter wählt. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Karlsruhe dem Regierungspräsidium Karlsruhe drei Personen aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Stadtkreises für die Wahl als Vertrauensleute vorzuschlagen. Die Aufforderung des Regierungspräsidiums an die Stadt Karlsruhe erfolgte Ende Januar 2024. Die hierfür vorzuschlagenden Personen müssen die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen oder Verwaltungsrichter erfüllen. Für die Aufteilung der von den Fraktionen zu benennenden Personen wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, die im Gemeinderat erreichten Mandate zu Grunde zu legen. Demnach ergibt sich folgende Sitzverteilung: Fraktion GRÜNE CDU Vorzuschlagende Personen 2 1 Die vorgeschlagenen Personen müssen die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Verwaltungsrichterin oder ehrenamtlicher Verwaltungsrichter erfüllen, daher sind die Vorschriften der §§ 20 bis 22 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu berücksichtigen. Die vorzuschlagende Person muss die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben, sie soll das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Personen, die als Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (soweit nicht ehrenamtlich tätig), Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare oder sonstige Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, tätig sind, können nicht vorgeschlagen werden. Ebenso können Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung nicht vorgeschlagen werden. Ebenfalls nicht vorgeschlagen werden können Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, und Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht vorgeschlagen werden. Von der Fraktion GRÜNE: - als vorzuschlagende Person: Herr Thorsten Frewer, geb. 1975, 76133 Karlsruhe, selbstständiger Unternehmer - als vorzuschlagende Person: Frau Renate Rastätter, geb. 1947, 76185 Karlsruhe, Pensionärin Von der Fraktion CDU: - als vorzuschlagende Person: Herr Horst Kappler, geb. 1958, 76189 Karlsruhe, Dipl.-Betriebswirt – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss Zur Vorbereitung der Neuwahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter wurde das Regierungspräsidium Karlsruhe vom Ministerium der Justiz und für Migration gebeten, aus dem Kreis der Einwohnerinnen und Einwohner des Regierungsbezirks Karlsruhe 30 Personen vorzuschlagen, damit der Landtag oder ein von ihm bestimmter Ausschuss gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 VwGO sieben Vertrauensleute und deren Stellvertretungen wählen kann. Wie in den vorangegangenen Wahlperioden bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe daher die Stadt Karlsruhe, dem Regierungspräsidium aus dem Kreis der Einwohnerinnen und Einwohner drei Personen vorzuschlagen, die für eine Wahl nach § 26 Abs. 2 Satz 2 VwGO geeignet sind. Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Personen.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. März 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Benennung von Einwohnerinnen und Einwohnern zum Vor- schlag als Vertrauensperson zur Vorbereitung der Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungs- richterinnen und Verwaltungsrichter Vorlage: 2024/0155 Beschluss: Zur Vorbereitung der Neuwahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwal- tungsrichter wurde das Regierungspräsidium Karlsruhe vom Ministerium der Justiz und für Migration gebeten, aus dem Kreis der Einwohnerinnen und Einwohner des Regierungsbe- zirks Karlsruhe 30 Personen vorzuschlagen, damit der Landtag oder ein von ihm bestimm- ter Ausschuss gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 VwGO sieben Vertrauensleute und deren Stellver- tretungen wählen kann. Wie in den vorangegangenen Wahlperioden bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe da- her die Stadt Karlsruhe, dem Regierungspräsidium aus dem Kreis der Einwohnerinnen und Einwohner drei Personen vorzuschlagen, die für eine Wahl nach § 26 Abs. 2 Satz 2 VwGO geeignet sind. Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und wählt die vorgeschlagenen Personen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (40 JA, 2 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 5. März 2024: Ich bitte auch hier um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. April 2024