Lärm BAB 8 ergänzende Anfrage zur Stellungnahme der Autobahn GmbH vom 14.11.2023 (Vorlage Nr.: 2023/1229)

Vorlage: 2024/0149
Art: Anfrage
Datum: 15.02.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.03.2024

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0149 Eingang: 19.01.2024 Lärm BAB 8 ergänzende Anfrage zur Stellungnahme der Autobahn GmbH vom 14.11.2023 (Vorlage Nr.: 2023/1229) Anfrage der SPD-Ortschaftratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 05.03.2024 5 Ö Kenntnisnahme Sachverhalt gemäß der Rückmeldung auf unsere ursprüngliche Anfrage (SPD OR-Fraktion von Juli 2021 (Vorlage Nr.: 2021/0871) Passiver Schallschutz: Gemäß Ihrer Rückmeldung werden die 157 betroffenen Personen, die Überschreitungen aufgrund der erhöhten Auslösewerte ausgesetzt sind, kurzfristig durch ein nachbeauftragtes Ingenieurbüro kontaktiert. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen haben die Betroffenen die Möglichkeit, passive Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen und können diese im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung fördern lassen. Diese bilaterale Vereinbarung begrüßen wir ausdrücklich. Aktiver Schallschutz: Die Lärmsituation soll im Rahmen des zukünftigen Lärmsanierungsprogramms auch langfristige aktive Lärmschutzmaßnahmen untersuchen. Die Lärmschwerpunkte, wozu auch Wolfartsweier zählt, sollen erfasst und entsprechend priorisiert werden. Daraus resultierend sollen Umsetzungsszenarien entwickelt werden. Ergänzende Anfrage: Wir möchten Herrn Ortsvorsteher Dr. Huber darum bitten, die Autobahn GmbH um Informationen darüber zu ersuchen, in welchem zeitlichen Rahmen das Lärmsanierungsprogramm durchgeführt wird und ob eine aktive Benachrichtigung der Ortsverwaltung vorgesehen ist. Für die SPD-Fraktion im Ortschaftsrat Tino Huber, Julia Küffner

  • Stellungnahme Anfrage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0149 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: OV Wolf Lärm BAB 8 ergänzende Anfrage zur Stellungnahme der Autobahn GmbH vom 14.11.2023 (Vorlage Nr.: 2023/1229) Anfrage der SPD-Ortschaftratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 05.03.2024 5 Ö Kenntnisnahme Von Seiten der Autobahn GmbH des Bundes erhielt die Ortsverwaltung Wolfartsweier nachfolgende Stellungnahme: Derzeitiger Stand: Die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH erarbeitet derzeit auf Grundlage der Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 sowie bereits vorliegender schalltechnischer Untersuchungen ein Lärmsanierungsprogramm für das gesamte Niederlassungsgebiet. Die Aufstellung des Programms wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Über die Ergebnisse informiert die Niederlassung Südwest zu gegebenem Zeitpunkt. Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms wird die Ortslage Wolfartsweier in Hinblick auf die bestehende Lärmsituation priorisiert. Kurz- bis mittelfristig können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und bautechnischer Restriktionen jedoch keine über die Bezuschussung von passiven Schallschutzmaßnahmen für die Betroffenen hinausgehenden Maßnahmen in Aussicht gestellt werden. Untersuchungen und Zeitplan: Im Zuge der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung für Wolfartsweier wurden bereits verschiedene Varianten zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes geprüft. Deren Umsetzung wäre nur im Zuge einer Instandsetzung oder Modernisierung des für die Lärmsituation maßgeblichen Brückenbauwerks im Bereich der Steinkreuzstraße und der Schlossbergstraße, verbunden mit baulichen Verstärkungsmaßnahmen für eine Verlängerung / Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwände möglich. Entsprechende Maßnahmen sind auf absehbare Zeit nicht vorgesehen und können im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms nur sehr langfristig zur Prüfung vorgesehen werden. Selbstverständlich wird die Autobahn GmbH im Falle neuer Entwicklungen die Ortsverwaltung umgehend benachrichtigen.