Anbringung einer Gedenktafel an der ehemaligen Brauerei Wolf

Vorlage: 2024/0148
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.02.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.05.2024

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0148 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Liegenschaftsamt Anbringung einer Gedenktafel an der ehemaligen Brauerei Wolf Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Bauausschuss 03.05.2024 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Bauausschuss beschließt die Anbringung einer Gedenktafel in der Südstadt, Werderstraße 51, an der ehemaligen Brauerei Wolf. Das Liegenschaftsamt wird zur weiteren Veranlassung ermächtigt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: ca. 450 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Auf Antrag der Fraktion KAL/Die PARTEI ist durch die Stadtverwaltung geprüft worden, ob am Gebäude Werderstraße 51 eine Gedenktafel angebracht werden kann, die auf die ehemalige Nutzung durch die Brauerei Wolf hinweist. Der Antrag wurde im Kulturausschuss am 6. März 2024 behandelt. Seit 1880 existierte an dieser Stelle eine Brauerei, die 1886/1887 an Friedrich und Max Wolf verkauft wurde. Ab 1889/1890 war Max Wolf alleiniger Eigentümer der Brauerei. 1897 wurde das Nachbarhaus Werderstraße 49 aufgekauft, im Erdgeschoss das Café Werder eingerichtet und das Wirts- und Brauhaus Werderstraße 51 aufgestockt. Durch die kontinuierliche Modernisierung der Braustätte war es möglich, die durch die Weltkriege verursachten Wirtschaftskrisen zu überwinden. 1962 wurde das Unternehmen in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) und 1983 in eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) umgewandelt. Ende der 1970er-Jahre erreichte die Brauerei einen Bierausstoß von etwa 15.000 Hektolitern im Jahr. Anstehende Modernisierungsmaßnahmen zwangen den Betrieb ab 2005 zur Kooperation mit anderen Brauereien. Bis zu ihrer Auflösung 2009 wurde die Brauerei als Familienbetrieb geführt. Das sich heute dort befindende Wirtshaus Wolfsbräu erinnert heute noch an den ehemaligen Brauereibetrieb Max Wolf. Die Historie des Gebäudes und die Bedeutung der Brauerei Wolf für das Brauwesen in Karlsruhe rechtfertigen die Anbringung einer Gedenktafel. Der derzeitige Eigentümer des Gebäudes ist damit ebenfalls einverstanden. Der Text der Gedenktafel lautet: „Dieses Haus wurde 1880 zweistöckig als Brauerei mit Ausschank auf dem zentralen Platz der Südstadt errichtet. 1885 übernahm Max Wolf die Gaststätte, erwarb 1887 das Haus. Nach Kauf des Nachbarhauses 1897 wurde das Stammhaus aufgestockt, der Betrieb mit den Häusern Marienstraße 38 und 40 erweitert. Die Brauerei Wolf prägte bis zu ihrem Wegzug 2009 als kleinste Karlsruher Privatbrauerei den Stadtteil mit." Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Kosten beinhalten die Herstellung und Lieferung der Tafel. Beschluss: Antrag an den Bauausschuss 1. Nach Kenntnisnahme der Vorbemerkung beschließt der Bauausschuss die Anbringung einer Gedenktafel in der Südstadt, Werderstraße 51, an der ehemaligen Brauerei Wolf. Das Liegenschaftsamt wird zur weiteren Veranlassung ermächtigt.