Wettbewerb Friedrichsplatz

Vorlage: 2024/0144/4
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 05.06.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Gartenbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.06.2024

    TOP: 17.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0144/4 Eingang: 03.05.2024 Wettbewerb Friedrichsplatz Ergänzungsantrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 07.05.2024 16.2 N Vorberatung Hauptausschuss 04.06.2024 20.2 N Vorberatung Gemeinderat 18.06.2024 17.2 Ö Entscheidung 1.) Es wird der Zustand der Trag- und Deckenkonstruktion der Tiefgarage unter dem Friedrichsplatz festgestellt, um so den Sanierungsbedarf festzustellen. 2.) Die zukünftige, geplante Nutzung der Tiefgarage für die anstehende Neuverpachtung wird dargestellt. Ist dort weiterhin eine Mobilitätsstation vorgesehen? 3.) Die geschätzten Kosten von 10 Mio. Euro werden detaillierter dargestellt, für welche Maßnahmen diese Mittel geplant bzw. erforderlich sind. Begründung/Einordnung: Für die SPD ist der Friedrichsplatz eine wichtige grüne Erholungsoase der Innenstadt und der Wettbewerb soll diese Position stärken und durch den Ideenteil erweitern. Für den Wettbewerb Friedrichsplatz und die anschließende Realisierung ist die Tiefgarage im Untergrund ein wichtiger Baustein. Auf den Platzoberflächen sind Belastungen zwischen 200 kg beziehungsweise 500 kg pro Quadratmeter zugelassen. Es wurden vom Gartenbauamt Bedenken geäußert, ob diese derzeit noch gewährleistet ist. In der Wettbewerbsauslobung wird nur bei den Rampen von Instandsetzungsbedarf ausgegangen. Da die SPD die Realisierung zeitnah nach einem Wettbewerb durchführen will, wäre der Wettbewerb und die Sanierung der Trag- und Deckenkonstruktion zeitlich zu koordinieren. Es wurde vom Gartenbauamt ausgeführt, dass die 10 Mio. Euro für den Realisierungsteil notwendig seien, insbesondere für die Erdbewegungen auf der 8000 qm Platzfläche. Diese Kosten sollten präziser dargestellt werden, um so abzuschätzen, ob die Neugestaltung auch schrittweise oder nur komplett umgesetzt werden kann. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Michael Zeh Raphael Fechler

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2044/0144/4 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Gartenbauamt Wettbewerb Friedrichsplatz Ergänzungsantrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 07.05.2024 16.2 N Vorberatung Hauptausschuss 04.06.2024 20.2 N Vorberatung Gemeinderat 18.06.2024 17.2 Ö Entscheidung 1.) Es wird der Zustand der Trag- und Deckenkonstruktion der Tiefgarage unter dem Friedrichsplatz festgestellt, um so den Sanierungsbedarf festzustellen. Zur Klärung der aktuellen Tragfähigkeit und des Sanierungsbedarfes der Tiefgarage wird ein Gutachten eingeholt. Die Stadt befindet sich diesbezüglich im Gespräch mit dem aktuellen Erbbaurechtsnehmer, ggf. wird die Stadt das Gutachten vorfinanzieren und beabsichtigt, die Kosten im Zuge der Neu- oder Wiederverpachtung der Tiefgarage von dem zukünftigen Betreiber erstatten zu lassen. Das Gutachten wird Bestandteil der späteren Auslobung und dient als Verhandlungsgrundlage für die Wieder- oder Neuverpachtung der Tiefgarage. 2.) Die zukünftige, geplante Nutzung der Tiefgarage für die anstehende Neuverpachtung wird dargestellt. Ist dort weiterhin eine Mobilitätsstation vorgesehen? Im Zuge der Mobilitätswende ist geplant, einen Teil der Tiefgarage umzunutzen als Fahrradparkhaus und Mobilitätshub. Diese Pläne sind mit dem künftigen Erbpachtnehmenden zu verhandeln und die Konditionen dafür zu klären. Für die Umnutzung eines Teils der Tiefgarage als Fahrradgarage und Mobilitätsstation ist eine Verlängerung der Einfahrtsrampe der heutigen PKW- Zufahrt erforderlich, um sie als Fahrradzufahrt und -ausfahrt nutzen zu können. Die Fahrradrampe erfordert ein geringeres Steigungsverhältnis. Für Pkw müsste eine neue Zufahrt geschaffen werden. Diese ist südlich der Erbprinzenstraße in der Ritterstraße denkbar. 3.) Die geschätzten Kosten von 10 Mio. Euro werden detaillierter dargestellt, für welche Maßnahmen diese Mittel geplant bzw. erforderlich sind. Die geschätzten Kosten können derzeit nur über den Quadratmeterpreis ermittelt werden. Angesetzt wurden 400 Euro pro Quadratmeter zuzüglich Architekten- und Ingenieurshonorare. Hinzu kommen Kosten für die vorrübergehenden Bodenmanagementmaßnahmen im Zuge der erforderlichen Garagendeckenabdichtung. In diesem Zusammenhang müssen ca. 4.000 Kubikmeter Erde abtransportiert und zwischengelagert werden, ehe sie wieder aufgebracht werden können. Die Erbprinzenstraße muss als Asphaltstraße gesondert behandelt werden. Der Asphaltbelag muss entsorgt werden, ebenfalls die befestigten Wegedecken. Eventuelle Traglasterhöhungen sind hier nicht mit einkalkuliert. Genauere Angaben zu Kostenschätzungen sind erst nach Vorlage des umsetzungsreifen Entwurfs möglich. Nach Sanierung der Garagendecke ist es sinnvoll, die komplette Platzanlage in einem Zug neu herzustellen, um eine zweimalige Baustelle und Aufgrabung des Platzes zu vermeiden.