Wettbewerb Friedrichsplatz
| Vorlage: | 2024/0144/3 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.06.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gartenbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Innenstadt-West |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.06.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0144/3 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Wettbewerb Friedrichsplatz Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 18.04.2024 6 N Vorberatung Hauptausschuss 07.05.2024 16 N Vorberatung Hauptausschuss 04.06.2024 20 N Vorberatung Gemeinderat 18.06.2024 17 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Planungsausschuss und Hauptausschuss zu, ein Gutachten für die Zustandsfeststellung bezüglich Tragfähigkeit und Sanierungsbedarf der Tiefgarage einzuholen und das Ergebnis dem Gemeinderat vorzulegen. Das Gartenbauamt bereitet derweil die Auslobung des europaweiten Wettbewerbsverfahrens vor. Nach Vorlage des Gutachtens und Freigabe durch den Gemeinderat kann das Verfahren durch öffentliche Bekanntmachung gestartet werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: rund 360.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: rund 360.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen In der Sitzung am 18. Februar 2020 hat sich der Gemeinderat entschieden, einen Gestaltungswettbewerb für den Friedrichsplatz auszuloben, um den Platz wieder zu einer Ruhezone und grünen Oase umzugestalten. Weiterhin wurde beschlossen, dass der befestigte Streifen entlang der Arkaden für zukünftige Nutzungen zum Beispiel einer Außengastronomie erhalten bleibt, so dass dieser auch mit ca. 10 Ständen der Waldweihnacht belegt werden könnte. Optional kann im Wettbewerb auch die Renaturierung dieser Fläche dargestellt werden. Ziel des Wettbewerbs Die Stadt Karlsruhe hat sich daher für die Durchführung eines einphasigen nicht offenen, freiraumplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerbs entschieden, um eine bestmögliche gestalterische und funktionale Lösung zur Neuordnung und Neuorganisation des Friedrichsplatzes inklusive des umgebenden Straßenraums zu erreichen. Die Teilnehmerzahl wird auf 20 Büros begrenzt, von denen fünf Büros gesetzt werden. Die ausführlichere Beschreibung des Wettbewerbsverfahrens ist als Anlage 1 beigefügt. Prämierung Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 115.000 € (netto) zur Verfügung. Grobe Zeitschiene für das Verfahren Nach Zustimmung zur Auslobung des Wettbewerbs durch den Gemeinderat erfolgt die europaweite Ausschreibung zur Ermittlung der teilnehmenden Büros. Die Verfahrensdauer des Wettbewerbs beträgt 9 bis 12 Monate. Abgrenzung Planungsgebiet Das Planungsgebiet für die Neuordnung des Friedrichsplatzes umfasst eine Fläche von insgesamt 23.680 m² und setzt sich zusammen aus dem Gestaltungsteil (Realisierungsteil, rot gestrichelte Linie) mit einer Fläche von ca. 15.445 m² und dem Konzeptteil (Ideenteil, blau gestrichelte Linie) mit den angrenzenden Freiflächen bzw. dem Straßenraum mit einer Fläche von ca. 8.235 m² Abb. 1 Abgrenzung Planungsgebiet, Quelle: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt – 3 – Tiefgarage Friedrichsplatz Unterhalb des Friedrichsplatzes ist ein Teilbereich von ca. 6.200 m² durch eine zweigeschossige Tiefgarage unterbaut. Eine Überprüfung des baulichen Zustands und der beim Bau getroffenen Lastannahmen hat ergeben, dass an dem 50 Jahre alten Gebäude an den Abdichtungen und an den Zufahrts- und Verteilerrampen Instandsetzungsbedarf besteht. Auf den Platzoberflächen sind Belastungen zwischen 200 kg beziehungsweise 500 kg pro Quadratmeter zugelassen. Die mittels vier Schürfen festgestellte Überdeckung betrug 45 bis 55 cm. Zur Klärung der aktuellen Tragfähigkeit und des Sanierungsbedarfes der Tiefgarage wird ein Gutachten eingeholt. Die Stadt befindet sich diesbezüglich im Gespräch mit dem aktuellen Erbbaurechtsnehmer, ggf. wird die Stadt das Gutachten vorfinanzieren und beabsichtigt, die Kosten im Zuge der Neu- oder Wiederverpachtung der Tiefgarage von dem zukünftigen Betreiber erstatten zu lassen. Das Gutachten wird Bestandteil der späteren Auslobung und dient auch als Verhandlungsgrundlage für die Wieder- oder Neuverpachtung der Tiefgarage. Die zumindest teilweise Nutzung der Tiefgarage als Fahrradparkhaus ist eine mögliche Zukunftsoption, die unter Darstellung einer angemessenen Kosten-Nutzen-Relation mitbetrachtet werden kann. In diesem Zusammenhang kann auch die Option für eine spätere Neuordnung der Zufahrten planerisch überprüft werden. Eine Zu- bzw. Ausfahrt im Bereich der denkmalgeschützten Platane wird ausgeschlossen. Eigentumsverhältnisse Der größte Anteil der Flächen steht im Eigentum der Stadt Karlsruhe (Grundbuch Blatt Nr. 12671). Dies betrifft alle Straßen und den gesamten nördlichen Teil des Friedrichsplatzes, welcher sich nördlich der Erbprinzenstraße aufspannt. Auf dem Flst. Nr. 1257/1 ist ein Erbbaurecht eingetragen für die Tiefgarage. Das Erbbaurecht ist bis 31.12.2025 bestellt. Auf dem südlichen Teil des Friedrichsplatzes gehören die Flächen um das Naturkundemuseum dem Land Baden-Württemberg. Die Stadt hat mit Umgestaltung der Vorfläche die Pflicht übernommen, die neugeschaffenen Flächen zu pflegen und zu unterhalten. Planungsrecht - Satzungen Der Friedrichsplatz liegt im Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West. Die Sanierungssatzung ist seit 4. November 2022 rechtsverbindlich. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 461 „Friedrichsplatz Tiefgarage“ vom 15.08.1975, der im Wesentlichen umgesetzt wurde. Gestaltungsteil (Realisierungsteil) Im Realisierungsteil des Wettbewerbs sind die Anforderungen des Denkmalschutzes und der Platzanrainer sowie die Zielsetzung für den Friedrichsplatz als grüner Erholungsraum zu berücksichtigen. Die Trennwirkung der Erbprinzenstraße als Fahrradstraße soll gestalterisch minimiert werden. Denkmalschutz Beim Friedrichplatz handelt es sich um ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz Baden- Württemberg. Leitidee für die Neugestaltung sind die Erhaltung und Weiterentwicklung des besonderen vegetationsgeprägten Gesamtcharakters mit dem prägenden Baumbestand. Die Symmetrie des Platzes sowie die Mittelachse müssen klar ablesbar sein. Im Süden soll das großzügige Entree vor dem Museum entwickelt werden. Auf der Nordseite muss der Entwurf das vorhandene Fontänenbecken einbinden und soll die gespiegelte Gestaltung der parabelförmigen Wegeführung aufgreifen. Die Wünsche des Naturkundemuseums an die Platzgestaltung werden in den Wettbewerb einbezogen. – 4 – Konzeptteil (Ideenteil) Aufgabenbeschreibung Der Konzeptteil umfasst den Bereich Lammstraße und Ritterstraße mit der Funktion des Straßenraums. Die Tiefgarage soll perspektivisch neben dem Kfz-Parken auch als Fahrradparkhaus entwickelt werden. Weiter beinhaltet der Konzeptteil die Bereiche unter den Arkaden der Verwaltungs- und Geschäftsgebäude im Nordosten des Friedrichsplatzes. Hierbei handelt es sich um nicht städtische Flächen. ÖRMI schlägt als Rahmenplan vor, dass die oberirdischen Pkw-Stellplätze drastisch reduziert werden und es im öffentlichen Straßenraum nur noch Stellplätze für mobilitäts-eingeschränkte Personen und Taxen geben sollte. Im Hinblick auf 2.000 fehlende Fahrradabstellmöglichkeiten in der Innenstadt ist die Schaffung von weiteren Radabstellanlagen im maximal vertretbaren Rahmen vorzusehen, davon mindestens 50 Stück mit Überdachung, für die nachzuweisen ist, dass sie stadtgestalterisch verträglich eingebunden werden kann. Eine Rückbaubarkeit ist zu gewährleisten. Öffentlichkeitsbeteiligung Am 28. Februar 2024 fand eine Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet Kaiserstraße West statt. In dieser Veranstaltung wurden die Rahmenbedingungen für die Auslobung des Wettbewerbs Friedrichsplatz skizziert und den Teilnehmenden die Möglichkeit geboten, Wünsche und Anregungen für das Wettbewerbsverfahren zu geben. Die Anregungen sind aus Anlage 2 ersichtlich. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Mittel für den Wettbewerb sind bereits budgetiert und stehen im Haushalt zur Verfügung (Haushaltsreste aus 2023 in Höhe von 361.900 Euro, 100.000 Euro im Jahr 2024 und weitere 140.000 Euro im Jahr 2025). Herstellungskosten Die Ausloberin geht derzeit von Kosten in Höhe von ca. 10 Millionen Euro für die Umgestaltung des Friedrichplatzes (Realisierungsteil) aus. Die Mittel für die Begutachtung des baulichen Zustandes der Tiefgarage und die Tragfähigkeit sind hierin enthalten. Diese Mittel sind in den kommenden Haushaltsjahren zu etatisieren, stehen hierbei jedoch in Konkurrenz zu anderen städtischen Investitionsprojekten, weshalb eine Priorisierung im Rahmen des gesamtstädtischen Investitionsmanagements erforderlich ist. Die Berücksichtigung der Maßnahme in einen der kommenden Doppelhaushaltsplanungen ist insoweit zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Planungsausschuss und Hauptausschuss zu, ein Gutachten für die Zustandsfeststellung bezüglich Tragfähigkeit und Sanierungsbedarf der Tiefgarage einzuholen und das Ergebnis dem Gemeinderat vorzulegen. Das Gartenbauamt bereitet derweil die Auslobung des europaweiten Wettbewerbsverfahrens vor. Nach Vorlage des Gutachtens und Freigabe durch den Gemeinderat kann das Verfahren durch öffentliche Bekanntmachung gestartet werden.
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Ergebnisse Öffentlichkeitsbeteiligung Friedrichsplatz vom 28.02.2024 Teilnehmende: ca. 40 – 50 Personen Alter: Verhältnis von jungen und älteren Menschen schien ausgewogen.
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Anlage 1 Wettbewerb Friedrichsplatz Anlass des Wettbewerbs Der Friedrichsplatz in der Karlsruher Innenstadt-West ist sowohl historisch als auch stadträumlich von besonderer Bedeutung. Als zentraler Platz im Stadtgefüge der Innenstadt-West weist er jedoch mittlerweile deutliche gestalterische und funktionale Mängel auf, nicht zuletzt durch die ersatzweise Nutzung für Feste und Märkte im Zuge der Baumaßnahmen in der Innenstadt. Für diese Nutzungen mussten Teilflächen des Platzes zusätzlich befestigt werden. Die Baumaßnahmen auf dem Marktplatz sind zwischenzeitlich fertiggestellt, die Maßnahmen zur Neugestaltung der Kaiserstraße erfolgen in mehreren Bauabschnitten in den kommenden Jahren. Der Marktplatz kann nun für den Hauptteil des Christkindlesmarktes wieder genutzt werden und ist dorthin zurückgekehrt. In der Sitzung am 18. Februar 2020 hat sich der Gemeinderat entschieden, einen Gestaltungswettbewerb für den Friedrichsplatz auszuloben, um den Platz wieder zu einer Ruhezone und grünen Oase umzugestalten. Weiterhin wurde beschlossen, dass der befestigte Streifen entlang der Arkaden für zukünftige Nutzungen zum Beispiel einer Außengastronomie erhalten bleibt, so dass dieser auch mit ca. 10 Ständen der Waldweihnacht belegt werden könnte. Optional kann im Wettbewerb auch die Renaturierung dieser Fläche dargestellt werden. Nach der Neugestaltung des Friedrichsplatzes soll dieser für Veranstaltungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Dieser Ansatz folgt den Zielen des CIMA-Gutachtens und dem Aktionsplan City 2020-2026: „Friedrichsplatz in seiner Funktion als innerstädtische Grünfläche stärken und mit mehr Aufenthaltsqualität versehen“ (vgl. CIMA-Gutachten), Profilierung des Friedrichsplatzes als ruhigen, grünen, überwiegend konsumfreien Raum, Profilerstellung als "Ruheoase", "Ort der Entspannung und Erholung", "Grüne Lunge der Innenstadt“ (vgl. Aktionsplan City 2020-2026). Ziel des Wettbewerbs Maßgebendes Ziel der Neugestaltung des Friedrichsplatzes ist der Erhalt und die Weiterentwicklung zu einem grünen Platz und zu einem zentralen Erholungsraum im Innenstadtbereich mit hoher Aufenthalts- und Gestaltungsqualität. Ferner soll eine Verbesserung der Funktionalität erreicht werden. Die Stadt Karlsruhe hat sich daher für die Durchführung eines freiraumplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerbs entschieden, um eine bestmögliche gestalterische und funktionale Lösung zur Neuordnung und Neuorganisation des Friedrichsplatzes inklusive des umgebenden Straßenraums zu erreichen. – 2 – Gegenstand des Wettbewerbs Der Wettbewerb wird als nicht offener, freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb ausgelobt. Zur Begrenzung der Teilnehmerzahl auf insgesamt etwa 20 Teilnehmende wird ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren mit Losverfahren durchgeführt. Fünf Teilnehmende werden von der Ausloberin vorab ausgewählt, etwa 15 weitere Büros werden durch das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren ermittelt. Der Wettbewerb wird im einphasigen Verfahren durchgeführt. Unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts wird ein Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen (mindestens Ausarbeitung der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 nach § 39 HOAI / Freianlagenplanung) beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Ausloberin beabsichtigt unter Umständen eine stufenweise Beauftragung. Die Entscheidung über weitere Planungsschritte obliegt im Ergebnis dem Gemeinderat. Die gesetzten Teilnehmerbüros werden derzeit angefragt. Die folgenden beiden Büros haben bereits zugesagt: • KRAFT.RAUM, Wiesenstraße 51, Haus 36, 40549 Düsseldorf • GDLA | gornik denkel | landschaftsarchitektur | partnerschaftsgesellschaft mbb | bdla, Handschuhsheimer Landstraße 2b, 69120 Heidelberg • capattistaubach urbane landschaften Landschaftsarchitekt und Architekt PartGmbB, Mariannenplatz 23, 10997 • Stadt Land Plus, Löhrstraße 137 | 56068 Koblenz • faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure, Merzhauser Straße 110 79100 Freiburg Preisrichter, Sachverständige, Gäste Die Auswahl der 6 Fachpreisrichter*innen (mindestens 1 Person mit bundesweitem Renommee) und Stellvertreter*innen ist in Arbeit. Derzeit laufen die Anfragen. Sachpreisrichter-/innen 5 Sachpreisrichter*innen • Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Stadt Karlsruhe • Bürgermeisterin Bettina Lisbach, Stadt Karlsruhe • Weitere Vertreter*innen aus dem Gemeinderat, in Anhängigkeit von der Sitzverteilung Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen • Vertreter*innen aus dem Gemeinderat, in Abhängigkeit von der Sitzverteilung Sachverständige/Gäste (ohne Stimmrecht) • Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner, Stadtplanungsamt • Frau Doris Fath, Gartenbauamt • Tina Weiß, Projektleitung Friedrichsplatz, Gartenbauamt, Stadt Karlsruhe • Ursula Orth, Vermögen und Bau Baden-Württemberg – 3 – • Prof. Dr. Martin Husemann, Staatliches Museum für Naturkunde, Karlsruhe • Vertreter*in Amt für Wirtschaftsförderung • Vertreter*in Bürgerverein • Vertreter*in Klimabündnis • Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt Karlsruhe • Seniorenbeauftragte der Stadt Karlsruhe • Beirat für Menschen mit Behinderung Prämierung Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 115.000 € (netto) zur Verfügung. Grobe Zeitschiene für das Verfahren Nach Zustimmung zur Auslobung des Wettbewerbs durch den Gemeinderat erfolgt die europaweite Ausschreibung zur Ermittlung der teilnehmenden Büros. Die Verfahrensdauer des Wettbewerbs beträgt 9 bis 12 Monate. Wettbewerbsaufgabe Planungsgebiet Der Friedrichsplatz liegt in der Innenstadt-West auf dem Gebiet des ehemaligen Erbprinzengarten, einer im Jahr 1730 angelegten Garten- und Parkanlage. Mit Bau des Museums für die vereinigten Großherzoglichen Sammlungen 1864-76 (Wiederaufbau 1950-1972) - des heutigen Staatlichen Museums für Naturkunde - wurde die Parkanlage in zwei Teile aufgeteilt, den südlich des Museums gelegenen Nymphengarten sowie den nördlichen Friedrichsplatz. Er wird im Nordwesten durch die Ritterstraße und im Südosten durch die Lammstraße begrenzt, verbunden durch die Erbprinzenstraße, die heute als echte Fahrradstraße ausgewiesen ist und den Platz durchschneidet. Im Südwesten wird der Platz durch das Staatliche Museum für Naturkunde eingefasst, im Nordosten durch die Handwerkskammer Karlsruhe und weitere Verwaltungs- und Geschäftsgebäude. Westlich des Platzes befinden sich die Badische Landesbibliothek, die Stadtbibliothek im neuen Ständehaus und die Katholische Stadtkirche St. Stephan mit dem Pfarrhaus der Kirche, das im Krieg zerstört und danach in vergleichbarer Kubatur im Stil des Brutalismus wiedererrichtet wurde. Für die Neukonzeption der Flächen des Gemeindezentrums der katholischen Gesamtkirchengemeinde zum „Forum St. Stephan“ fand 2022 ein Realisierungswettbewerb statt. Östlich des Platzes ist ein Zugang zum Einkaufszentrum Ettlinger Tor (ECE) und die Industrie und Handelskammer Karlsruhe mit Bildungszentrum zu finden. Die als Friedrichstrio bezeichnete Immobilie in der Lammstraße 9 bis 11/Hebelstraße 23 ist im Eigentum der VOLKSWOHNUNG und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hebelstraße, Karl-Friedrich- Straße, Erbprinzenstraße und Lammstraße“, für den ein Aufstellungsbeschluss besteht. Bestandssituation Zum Zeitpunkt der letzten Neugestaltung des Friedrichplatzes, die nach dem Bau der Tiefgarage 1975 stattfand, lag dieser eher abseits des innerstädtischen Geschäftslebens. Der Platz war als ruhig gelegene Innenstadtoase charakterisiert. Der Friedrichsplatz ist Bindeglied zwischen dem „kommerziellen Zentrum“ im Norden und einem „grünen Kultur- und Verwaltungsquartier“ im Süden. Die Lammstraße ist Teil der wichtigen Wegeverbindung vom Bahnhof zum Schloss mit großer Bedeutung für den Fuß- und Radverkehr. Das Besondere an der Verbindung über Zoo oder – 4 – Beiertheimer Allee, Badenwerkstraße und Lammstraße in die Innenstadt ist der durch Grün geprägte Charakter. Entlang der Straße finden sich kulturelle Einrichtungen, Einzelhandel sowie beliebte Grünflächen. Abbildung 1: Grün in der Stadt, Stadtplanungsamt Mit der Eröffnung des neuen Einkaufszentrums Ettlinger Tor im Jahre 2005 erhielt die Wegeverbindung der Erbprinzenstraße nach Westen Richtung Postgalerie eine neue Bedeutung für den Fußgängerverkehr. Auch die Verbindung vom Einkaufszentrum zur Kaiserstraße als Haupteinkaufsstraße führte zur Erhöhung der Fußgängerfrequenz auf dem Friedrichsplatz. Abgrenzung Planungsgebiet Das Planungsgebiet für die Neuordnung des Friedrichsplatzes umfasst eine Fläche von 23.680 m² und setzt sich zusammen aus dem Gestaltungsteil (Realisierungsteil) mit einer Fläche von ca. 15.445 m² (in Abbildung 2 rot gekennzeichnet) und dem Konzeptteil (Ideenteil) mit den angrenzenden Freiflächen bzw. dem Straßenraum mit einer Fläche von ca. 8.235 m² (blau gekennzeichnet). Im Konzeptteil finden auch die Flächen unter den Arkaden Berücksichtigung. Der Realisierungsteil betrifft die Neugestaltung des Friedrichsplatz mit dem Vorfeld des Naturkundemuseums und der Erbprinzenstraße. Für die Weiterentwicklung der angrenzenden Straßenräume der Ritter- und Lammstraße sind Gestaltungsideen gefragt, die im Gesamtzusammenhang mit der Entwicklung der Verkehrserschließung Innenstadt betrachtet werden müssen. – 5 – Abb. 2 Abgrenzung Planungsgebiet, Quelle: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt Situation Verkehr Der Friedrichsplatz wird sowohl zur reinen Durchquerung als auch zum Aufenthalt von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt. Die Erbprinzenstraße ist Teil der City-Route im Radverkehr und mit ca. 10.000 Radfahrenden pro Tag der meistbefahrene Straßenabschnitt in Karlsruhe. Die fußläufige Verbindungsachse von Postgalerie, Ludwigsplatz und Ettlinger-Tor-Center ist seit der Eröffnung des Ettlinger-Tor-Centers ebenfalls hoch frequentiert. Aktuell erfolgt eine Trennung des Rad- und Fußverkehrs durch Bordsteine. Dies funktioniert weitgehend gut. Allerdings erweisen sich die Gehwege entlang der City-Route bei zunehmender Fußgängerfrequenz als zu schmal. Die von Norden nach Süden verlaufende Ritterstraße befindet sich westlich des Platzes. Zu Fuß Gehende nutzen in der Ritterstraße die zum Teil schmalen Gehwege, die Frequenz nimmt ab der städtischen Bibliothek Richtung Kaiserstraße stark zu. Abgestellten Fahrrädern und E-Scootern fehlt zum Teil der Platz. Die Ritterstraße stellt eine wichtige Nord-Südverbindung dar. Der Radverkehr fährt ohne eigenes Angebot auf der Fahrbahn. Die Durchquerung der Kaiserstraße ist für Radfahrende zulässig. Die Ritterstraße dient der Andienung von drei öffentlich zugänglichen Parkhäusern (Badische Landesbibliothek, Friedrichsplatz und Galeria Karlsruhe) sowie Anlieferverkehren bis in die Kaiserstraße und der Erschließung des südlichen Herrenhofs, zum Teil mit Sattelzug. Die ebenfalls von Norden nach Süden verlaufende Lammstraße befindet sich östlich des Platzes. Von zu Fuß Gehenden wird diese Straße, die die Kaiserstraße mit dem Ettlinger-Tor-Center verbindet, hoch frequentiert. Die Lammstraße dient der Ein- und/oder Ausfahrt von drei öffentlich zugänglichen Parkhäusern: Ettinger-Tor-Center (im Süden der Lammstraße, südlich des Friedrichsplatzes), Friedrichsplatz und Galeria Karlsruhe, sowie unmittelbar um die Ecke die IHK-Parkgarage. Hinzu – 6 – kommen Anlieferverkehre bis in die Zähringerstraße. Es muss regelmäßig mit großen LKW gerechnet werden. Entlang der Lammstraße befinden sich im nördlichen Abschnitt am Platzrand ein Taxiwartebereich und barrierefreie Stellplätze, im südlichen Bereich sind Fahrradabstellplätze und im Anschluss bewirtschaftete Senkrecht-Stellplätze angeordnet. Unterhalb des Friedrichsplatzes ist ein Teilbereich von ca. 6.200 m² durch eine zweigeschossige Tiefgarage unterbaut. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt derzeit von der Ritterstraße über ein Rampenbauwerk, die Ausfahrt führt über ein weiteres Rampenbauwerk auf die Lammstraße. Das Cortenstahl-Eingangsgebäude mit Treppe und Aufzug liegt im Norden des Friedrichplatzes. Zwei Treppenanlagen befinden sich an der Erbprinzenstraße und eine weitere nahe dem Eingang zum Naturkundemuseum. Mehrere Lüftungsschächte liegen innerhalb der Grünanlagen Eigentumsverhältnisse Der größte Anteil der Flächen steht im Eigentum der Stadt Karlsruhe (Grundbuch Blatt Nr. 12671). Dies betrifft alle Straßen und den gesamten nördlichen Teil des Friedrichsplatzes, welcher sich nördlich der Erbprinzenstraße aufspannt. Auf dem Flst. Nr. 1257/1 ist ein Erbbaurecht eingetragen für die Tiefgarage. Das Erbbaurecht ist bis 31.12.2025 bestellt. Auf dem südlichen Teil des Friedrichsplatzes gehören die Flächen um das Naturkundemuseum dem Land Baden-Württemberg. Die Stadt hat mit Umgestaltung der Vorfläche die Pflicht übernommen, die neugeschaffenen Flächen zu pflegen und zu unterhalten. Abb. 3 Eigentümerkarte, Quelle: Stadt Karlsruhe – 7 – Planungsrecht - Satzungen Der Friedrichsplatz liegt im Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West. Die Sanierungssatzung ist seit 4. November 2022 rechtsverbindlich. Die Ziele des Sanierungsgebietes umfassen: • Aufwertung des öffentlichen Raumes für mehr Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Nutzergruppen, • Erreichung von Barrierefreiheit beziehungsweise -armut im öffentlichen Raum. • Schaffung und Erhalt sowie Qualifizierung von multifunktionalen, vernetzten Grün- und Freiräumen. In den Vorbereitenden Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Friedrichsplatz durch die Trennung der Erbprinzenstraße nicht als Einheit wahrgenommen wird und Verbesserungspotential in der Gestaltung sowie Aufenthaltsqualität hat. Das Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept sieht für den Platz eine Qualifizierung des Grünraums vor. Zur Ständehausstraße und dem neuen Forum St. Stephan im Westen und Nordwesten sollen die Querverbindungen verbessert werden, ebenso zum Ettlinger-Tor-Center im Osten. Die im Norden und Osten angrenzenden Erdgeschosszonen sollen eine Qualifizierung/Aktivierung erhalten. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 461 „Friedrichsplatz Tiefgarage“ vom 15.08.1975, der im Wesentlichen umgesetzt wurde. Auslobung Gestaltungsteil (Realisierungsteil) Abb. 4 Plätze der Innenstadt – Plan aus „Aspekte der Stadtplanung“ Nr. 41 Der Realisierungsteil umfasst die eigentliche Fläche des Friedrichsplatzes. Im Realisierungsteil des Wettbewerbs sind die Anforderungen des Denkmalschutzes und der Platzanrainer sowie die Zielsetzung für den Friedrichsplatz als grüner Erholungsraum nach Maßgabe des Gemeinderatsbeschlusses sowie der städtebaulichen Leitideen zu berücksichtigen. – 8 – Denkmalschutz Beim Friedrichplatz handelt es sich um ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz Baden- Württemberg. Denkmalkonstituierende Bestandteile sind die überlieferte Wegeführung sowie die Grünanlagen mit dem Fontänenbecken. Abb. 5 Kartografische Darstellung des denkmalrechtlichen Schutzumfangs, Stadtarchiv Karlsruhe Der historische Platzraum weist strukturell zwei wesentliche Gestaltungsschichten auf, die es zu berücksichtigen gilt: einerseits die bauzeitliche Ausführung, auf welche die gespiegelte, ellipsenförmige Wegeführung zurückgeht, andererseits die Umgestaltung um 1914, worauf die rechteckige, platzartige Aufweitung vor dem Haupteingang des Naturkundemuseums verweist. Abb. 6 Stadtplan von Karlsruhe, 1886, Ausschnitt, vereinfachte Darstellung, Stadtarchiv Karlsruhe – 9 – Abb. 7 Friedrichsplatz, 1958, Stadtarchiv Karlsruhe Ursprünglich stand in der nordöstlichen Platzecke ein dreiachsiger Torbogen in der Verlängerung der Arkaden und bildete einen Teil der nördlichen Raumkante. In städtebaulicher Hinsicht fungierte er als Scharnier, da an dieser Stelle die radiale Achse der „Fächerstadt“ leicht verschwenkt, um mit dem Friedrichsplatz einen rechteckigen Platzraum auszubilden. Eine Idee wäre, dieses Element aufzugreifen und ein „grünes Tor“ als Eingangssituation zum Platz zu schaffen. Abb. 8 Ehemaliger Torbogen am Friedrichsplatz, vor 1945, Stadtarchiv Karlsruhe Leitidee für die Neugestaltung sind die Erhaltung und Weiterentwicklung des besonderen vegetationsgeprägten Gesamtcharakters mit dem prägenden Baumbestand. Die Symmetrie des Platzes sowie die Mittelachse müssen klar ablesbar sein. Im Süden soll das großzügige Entree vor dem Museum – 10 – entwickelt werden. Auf der Nordseite muss der Entwurf das vorhandene Fontänenbecken einbinden und soll die gespiegelte Gestaltung der parabelförmigen Wegeführung aufgreifen. Neben sonnigen Flächen, z.B. am Brunnen sollen auch schattige Flächen angeboten werden. Sitzmöglichkeiten sollen kommunikationsfördernd angeordnet werden. Aus gestalterischer Sicht ist ein durchgehendes Konzept zur Möblierung erforderlich. Einbauten wie Bänke und Mülleimer, Fahrradständer oder auch Kunstwerke/Displays sollen zukünftig nur in dafür vorgesehenen Bereichen angeordnet werden können. Blickbeziehungen sind insbesondere zum Museum, aber auch zum neu gestalteten Forum St. Stephan und zur Gewährleistung einer gewissen Übersichtlichkeit und damit Sicherheit zu berücksichtigen. Für die Beleuchtung wird eine skizzenhafte Darstellung eines Beleuchtungskonzepts erwartet. Die Beleuchtung soll einen Beitrag zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und zur Inwertsetzung der Besonderheiten sowie städtebaulichen Qualitäten leisten. Eine Wegekonzeption für den Platz ist ein wesentliches Entwurfselement. Die neue Formsprache der Wege soll den historischen Kontext einbeziehen und unter heutigen Nutzungsanforderungen und unter Berücksichtigung des wertvollen Baumbestandes neu interpretieren. Die Schmuckbeete auf dem Friedrichsplatz werden von der Bevölkerung und den Besucherinnen und Besuchern sehr geschätzt. Die Planung von ästhetisch hochwertigen und zugleich artenreichen Beeten (Wechselflor, Stauden, etc.) in angemessener Dimension und Form ist daher wünschenswert. Als Richtwert dient die aktuelle Fläche von ca. 430 m². Auf kleinteilige Flächen soll aus pflegetechnischen Gründen verzichtet werden. Die Blechhauben der Litfaßsäulen (1901, wohl von Fridolin Dietsche) stehen unter Denkmalschutz (Denkmal nach § 2 Kulturdenkmal, Sachgesamtheit). Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe (SMNK) Vermögen und Bau Baden-Württemberg hat als Eigentümer des Museums folgende allgemeine Vorgaben für den Planungswettbewerb formuliert: • Freies Blickfeld über die Mittelachse des Platzes auf das Gebäude • Sicherer Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen zur Eingangsrampe • Möglichkeit des Einbringens großer Ausstellungsstücke über den Balkon an der Nordwestecke des Gebäudes (Zufahrt Ritterstraße) mittels Krans / Hebebühne • Bäume sollten Abstandsflächen zum Gebäude aufweisen. • Anpassung der Grünflächen entlang der Fassade hinsichtlich Klimaschutz und Artenvielfalt • Aufstellung von Ruhebänken in Kombination mit Abfalleimern unter Berücksichtigung der Feuerwehrflächen • Aufstellung von Informationsschildern im Vorbereich des Museums für Museumspädagogik • Erhalt der Fahnenmasten für Werbebanner und Staatsbeflaggung an ihrem jetzigen Standort – 11 – • Erhalt der vorhandenen Fahrradstellplätze direkt vor dem Gebäude • Verbleib des Flugsauriermodells „Pterosaurier“ als Bestandteil der Dauerausstellung und als Werbeträger im Vorbereich des Haupteingangs • Seitens Museumspädagogik wurde der Wunsch geäußert, Museumsgruppen auch für besondere Aspekte im Freiraum zu sensibilisieren. • Verzicht auf weitere Versiegelungen Tiefgarage Das Eingangsgebäude, Rampen und die Treppenanlagen sind in die Neugestaltung des Friedrichsplatzes zu integrieren. Der Schutz der Gitterroste, die der Belüftung der Tiefgarage dienen und in den Rasenflächen liegen, muss in geeigneter Form im Entwurf berücksichtigt werden. Eine Überprüfung des baulichen Zustands und der beim Bau getroffenen Lastannahmen hat ergeben, dass an der Abdichtung und an den Zufahrts- und Verteilerrampen Instandsetzungsbedarf besteht. Bei der ursprünglichen statischen Berechnung der Tiefgaragendecke wurden geringe Lastenansätze gewählt. Nur der Straßenbereich „Erbprinzenstraße“ wurde für Fahrzeuge bemessen. In den übrigen Deckenbereichen wurde nur der Lastansatz für Fußgängerflächen gewählt, das heißt 5KN/m², im Bereich der quadratischen Schmuckbeete nur 2KN/m². Auf den Platzoberflächen sind damit nur Belastungen zwischen 200kg beziehungsweise 500kg pro Quadratmeter zugelassen. Die mittels vier Schürfen festgestellte Überdeckung betrug 45 bis 55cm. Statisch berücksichtigt wurden jedoch lediglich ein Humusauftrag von 40cm. Durch die knappe statische Bemessung bestehen für die Nutzung und Belastung des Platzes Einschränkungen, die bei einer Neugestaltung zu beachten sind. Baumpflanzungen sind im Bereich über der Tiefgarage nicht möglich. Optional können für Bereiche der Tiefgarage auch höhere Lastansätze gewählt werden, wenn durch einen Tragwerkplaner nachgewiesen wird, dass die Planung auch unter Kostengesichtspunkten umsetzbar ist. Abb. 9 Verlängerung der Zufahrtsrampe für Radein- und Ausfahrt, optionale Zufahrt für PKW, Stadtplanungsamt Karlsruhe – 12 – Konzeptteil (Ideenteil) Aufgabenbeschreibung Der Konzeptteil umfasst den Bereich Lammstraße und Ritterstraße mit der Funktion des Straßenraums. Die Ausloberin wünscht ein Gestaltungsprinzip für eine einheitlich gehaltene Materialität der Fächerstrahlen im Bereich der beiden Straßen. Ziel ist die weitere Wahrnehmung und Ablesbarkeit als Einheit. Die Ritterstraße stellt gegenwärtig eine wichtige Rad- und Fußgängerachse dar und soll für diese Nutzergruppe aufgewertet werden. Für die Lammstraße liegt die Fallstudie aus dem Konzept „Öffentlicher Raum und Mobilität Innenstadt“ (ÖRMI)vor, die einen Umbau zu einer grünen Verbindung untersucht hat. Hier ist die angestrebte Entwicklung zu einer grünen Verbindung in die Überlegungen einzubeziehen. Unterhalb des Friedrichsplatzes ist ein Teilbereich von ca. 6.200 m² durch eine zweigeschossige Tiefgarage unterbaut. Eine Überprüfung des baulichen Zustands und der beim Bau getroffenen Lastannahmen hat ergeben, dass an dem 50 Jahre alten Gebäude an den Abdichtungen und an den Zufahrts- und Verteilerrampen Instandsetzungsbedarf besteht. Auf den Platzoberflächen sind Belastungen zwischen 200 kg beziehungsweise 500 kg pro Quadratmeter zugelassen. Die mittels vier Schürfen festgestellte Überdeckung betrug 45 bis 55 cm. Die zumindest teilweise Nutzung der Tiefgarage als Fahrradparkhaus ist eine mögliche Zukunftsoption, die unter Darstellung einer angemessenen Kosten-Nutzen-Relation mitbetrachtet werden kann. In diesem Zusammenhang kann auch die Option für eine spätere Neuordnung der Zufahrten planerisch überprüft werden. Eine Zu- bzw. Ausfahrt im Bereich der denkmalgeschützten Platane wird ausgeschlossen. Optional können für Bereiche der Tiefgarage auch höhere Lastansätze gewählt werden, wenn durch einen Tragwerkplaner nachgewiesen wird, dass die Planung auch unter Kostengesichtspunkten umsetzbar ist. Weiter beinhaltet der Konzeptteil die Bereiche unter den Arkaden der Verwaltungs- und Geschäftsgebäude im Nordosten des Friedrichsplatzes. Hierbei handelt es sich um nicht städtische Flächen. Die Stadt Karlsruhe erwartet von den Planerinnen einen passenden Vorschlag für diesen Bereich. Ziel soll eine kostengünstige Integration der Flächen in das Gesamtkonzept sein. Die Planungen der Eigentümer sowie ihre Wünsche und Anregungen sollen Berücksichtigung finden. Rahmenbedingungen Strahlenstraßen Der Friedrichsplatz liegt zwischen den Strahlenstraßen Ritterstraße und Lammstraße. Die Strahlenstraßen sind ein Alleinstellungsmerkmal der Fächerstadt Karlsruhe. Sie reichen vom Schloss als Zentrum bis zur Kriegsstraße. Um sie im Stadtbild ablesbar zu machen, folgen die Strahlenstraßen in Bereichen der Fußgängerzone und des beruhigten Verkehrs einer weitgehend einheitlichen Gestaltung bzw. werden – 13 – gleiche oder ähnliche gestalterische Elemente, was z.B. Beläge oder Beleuchtung betrifft, verwendet. Ziel ist es, zukünftig alle Strahlenstraßen durch die Verwendung gleichartiger Gestaltungselemente als solche sichtbar zu machen und damit ihren Wiedererkennungswert zu stärken. Aus diesem Grund sind zum jetzigen Zeitpunkt Ideen gefragt, wie mit dem Straßenraum der Strahlenstraßen zukünftig gestalterisch umgegangen werden kann. Sie sollen einerseits nicht als Trennung oder Barriere zu den Platzrändern empfunden werden, anderseits sollen die Fächerstrahlen gestalterisch ablesbar sein und als Einheit wahrgenommen werden. Für die Lammstraße wurde im Rahmen von ÖRMI eine Fallstudie erarbeitet, die die Verwandlung der grauen Straße zu einer attraktiven, grünen Promenade für Fußgänger*innen zum Thema hat. Die Neugestaltung des Friedrichsplatzes in Verbindung mit einer langfristigen Umgestaltung der Lammstraße ist eine Chance, eine attraktive grüne Verbindung mit Vorrang für den Fußverkehr zu schaffen. Dem Rad- und Kfz-Verkehr soll die Durchfahrt auf separaten Verkehrsflächen weiterhin möglich sein. Der Hauptteil des Radverkehrs soll allerdings in die Ritterstraße verlagert werden, während die Lammstraße zukünftig zum Flanieren einlädt. Die Erschließungsfunktion muss weiterhin gewährleistet sein. Abb. 10 Grüne Promenade Lammstraße, Quelle ÖRMI Konzept Öffentlicher Raum und Mobilität in der Innenstadt (ÖRMI) Im weiterentwickelten ÖRMI-Konzept aus dem Jahr 2022, das den öffentlichen Raum ganzheitlich unter den Aspekten, Grün, Lebendigkeit und gesunde Mobilität, aber auch mit Blick auf die Themen Klima, soziale Gerechtigkeit, Gesundheit und Digitalisierung betrachtet, stellt der Friedrichsplatz eine wichtige innerstädtische Grünfläche an der Lammstraße als Teil der Grünverbindung vom Bahnhof zum Schloss dar, die es im Rahmen des Wettbewerbes zu gestalten gilt. Der Friedrichsplatz ist laut ÖRMI eingebettet in ein Netz lebendiger Stadträume (maximale Intensität des öffentlichen Stadtlebens). Die gewünschte Identität bzw. Entwicklung des Friedrichsplatzes ist ein Grünraum für mehr öffentliches Leben. Auf eine hochwertige Ausführung der Materialien der Platzfläche und der Ausstattungselemente wird hoher Wert gelegt. – 14 – Hierfür werden im ÖRMI-Bericht „Öffentliches Straßenmobiliar & Aktivitätszonen“, „Entsiegelte Grünflächen im Straßenraum“ und „Einladende grüne Promenade mit Fahrrad- statt Kfz-Parken“ vorgeschlagen. Abb. 11 Auszug aus ÖRMI-Plan „Platz für mehr öffentliches Leben“ und ÖRMI-Plan „Platz für mehr Grün“ Mittelfristig sollen aktive Fassaden im Norden und Osten des Platzes lebendige Erdgeschosszonen mit Gastronomie Einzelhandel oder Gewerbe gefördert werden, die zu Aktivität und Lebendigkeit vor dem Gebäude führen. Derzeit ist noch offen, wann sich in den dortigen Erdgeschosszonen der hierfür erforderliche Wandel von Dienstleistungen in gastronomische Nutzungen vollziehen kann. Es sollen für zugehörige Außengastronomie entsprechende Flächen Berücksichtigung finden. Auch Licht- und Kunstinstallationen können Fassaden aktivieren oder aktive Randzonen, die durch Sitzgelegenheiten, Grünelemente und kleinere Interventionen gestaltet sind. Die Erbprinzenstraße ist im Bereich Friedrichsplatz Haupt-Radverkehrskorridor und soll es auch bleiben. Abb. 12 ÖRMI-Plan: Netzplan Mobilität ÖRMI schlägt als Rahmenplan vor, dass die oberirdischen Pkw-Stellplätze drastisch reduziert werden und es im öffentlichen Straßenraum nur noch Stellplätze für mobilitäts-eingeschränkte Personen und Taxen geben sollte. Die Fahrradständer am östlichen Platzrand in der Nähe des Eingangs zum Einkaufszentrum sollen erhalten bleiben, ebenso die direkt vor dem Gebäude des Naturkundemuseums. – 15 – Im Hinblick auf 2000 fehlende Fahrradabstellmöglichkeiten in der Innenstadt ist die Schaffung von weiteren Radabstellanlagen im maximal vertretbaren Rahmen vorzusehen, davon mindestens 50 Stück mit Überdachung, für die nachzuweisen ist, dass sie stadtgestalterisch verträglich eingebunden werden kann. Eine Rückbaubarkeit ist zu gewährleisten. Umgebende Bebauung Forum St. Stephan Das Forum umfasst neben der Stadtkirche das Pfarrhaus in der Erbprinzenstraße 14 und das Dekanats- und Gemeindezentrum in der Ständehausstraße 4 bis 6. Die Katholische Gesamtkirchengemeinde Karlsruhe hat 2022 einen Architekturwettbewerb ausgelobt. Ziel des Wettbewerbs war eine qualitätsvolle, effiziente und nachhaltige Bebauung im historischen und denkmalgeschützten Kontext der Stadtkirche St. Stephan. Das Bestandsgebäude des benachbarten Pfarrhauses wird durch einen niedrigen, weitgehend transparenten Pavillon ersetzt. Der Entwurf sieht einen öffentlicher Platzraum um den neuen Pavillon und den Pfarrgarten als grünes Platzelement vor der Kirche vor. Der Blick auf das Ostportal bleibt frei. Abb. 13 Visualisierung: Blick auf Pavillon und Gemeindezentrum, Katholische Gesamtkirchengemeinde Karlsruhe Kinder- und Jugendbibliothek Im Zuge der Neukonzeption der Flächen des Gemeindezentrums der katholischen Gesamtkirchengemeinde ergibt sich die Möglichkeit, die bisher im Prinz-Max-Palais untergebrachte Kinder- und Jugendbibliothek ins Ständehaus zu integrieren. – 16 – Abb. 14 Ständehausplanung mit Forum St. Stephan, Karlsruher Fächer GmbH (KFG) Aufgrund des Sanierungszeitplans und wegen der notwendigen Förderung der anvisierten Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets Kaiserstraße-West liegt das Zeitfenster für die Arbeiten zum Anbau und für die Sanierung des Ständehauses in den Jahren bis 2030 - vorausgesetzt, die notwendigen Haushaltsmittel können hierfür bereitgestellt werden. Die Baumaßnahmen der Katholischen Gesamtkirchengemeinde ermöglichen für die angedachte Baumaßnahme im Ständehaus keine ausreichende Anordnung der Baustelleneinrichtung im Süden des Grundstücks. Somit muss davon ausgegangen werden, dass für die Baustelleneinrichtung der Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahme auch Flächen auf dem Friedrichsplatz vorgehalten werden müssten. Derzeit kann die Größe einer solchen Baustelleneinrichtung noch nicht genau definiert werden, da das Planungsverfahren für die Neustrukturierung der Stadtbibliothek und Kinder- und Jugendbibliothek in einem erweiterten Ständehaus parallel angelaufen ist. Als Grundlage für den Wettbewerb sollte daher angenommen werden, dass die wassergebundene Decke im Norden des Friedrichsplatzes in einer Größe von etwa 400 m² in den Jahren 2027 bis 2030 zumindest zeitweise als Baustelleneinrichtungsfläche gebraucht wird. Abb. 15 Baustelleneinrichtung, Quelle Karlsruher Fächer GmbH (KFG) Baustelleneinrichtung – 17 – Parkstände, Be- und Entladezone, Fahrradabstellanlagen Die Parkstände zwischen dem Naturkundemuseum und dem Gebäude Lammstraße 19 können entfallen. Die Fläche kann neugestaltet werden. Es ist mehr Fahrradparken vorzusehen. Die vorhandene Ladezone in der Lammstraße auf Höhe von Gebäude Nr. 14 soll möglichst ortsnah erhalten bleiben. Kunstwerke Die Plastik „Springende Panther“ aus Cortenstahl von Andreas Helmling vor dem Naturkundemuseum ist eine Leihgabe des Künstlers. Die Skulptur (Größe ca. 250 x 350 x 200 cm) kann in der Planung weiter Berücksichtigung finden. „Smart City Board“ Aus dem „Smart City Board“ kommt die Anforderung, zentrale Bodenschächte mit Strom- und Glasfaseranschlüssen vorzusehen, um zukünftig temporäre oder feste Aufbauten und Installationen (z.B. Informationsterminals) versorgen zu können. Öffentlichkeitsbeteiligung Am 28. Februar 2024 fand eine Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet Kaiserstraße West statt. In dieser Veranstaltung wurden die Rahmenbedingungen für die Auslobung des Wettbewerbs Friedrichsplatz skizziert und den teilnehmenden die Möglichkeit geboten, Wünsche und Anregungen für das Wettbewerbsverfahren zu geben. Die Anregungen sind aus Anlage 2 ersichtlich. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Mittel für den Wettbewerb sind bereits budgetiert und stehen im Haushalt zur Verfügung (Haushaltsreste aus 2023 in Höhe von 361.900 Euro, 100.000 Euro im Jahr 2024 und weitere 140.000 Euro im Jahr 2025). Herstellungskosten Die Ausloberin geht derzeit von Kosten in Höhe von ca. 10 Millionen Euro für Umgestaltung des Friedrichplatzes (Realisierungsteil) aus. Die Mittel für die Begutachtung des baulichen Zustandes der Tiefgarage und die Tragfähigkeit sind hierin enthalten Diese Mittel sind in den kommenden Haushaltsjahren zu etatisieren, stehen hierbei jedoch in Konkurrenz zu anderen städtischen Investitionsprojekten, weshalb eine Priorisierung im Rahmen des gesamtstädtischen Investitionsmanagements erforderlich ist. Die Berücksichtigung der Maßnahme in einen der kommenden Doppelhaushaltsplanungen ist insoweit zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
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Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juni 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 17 der Tagesordnung: Wettbewerb Friedrichsplatz Vorlage: 2024/0144/3 Punkt 17.1 der Tagesordnung: Ergebnisoffene Durchführung des Wettbewerbs Friedrichs- platz Änderungsantrag: FDP Vorlage: 2024/0144/1 Punkt 17.2 der Tagesordnung: Wettbewerb Friedrichsplatz Ergänzungsantrag: SPD Vorlage: 2024/0144/4 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Planungsausschuss und Hauptausschuss zu, ein Gutachten für die Zustandsfeststellung bezüglich Tragfähigkeit und Sanierungsbedarf der Tiefgarage einzuholen und das Ergebnis dem Gemeinderat vorzulegen. Das Gartenbauamt bereitet derweil die Auslobung des europaweiten Wettbewerbsverfah- rens vor. Nach Vorlage des Gutachtens und Freigabe durch den Gemeinderat kann das Verfahren durch öffentliche Bekanntmachung gestartet werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 1: Einstimmige Zustimmung (40 Ja) Punkt 2: Mehrheitliche Zustimmung (35 Ja, 4 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss am 18. April 2024 und im Hauptausschuss am 7. Mai 2024 und 4. Juni 2024: Wir haben diese Vorlage mehrfach geändert, haben jetzt zum einen Ihren Wunsch aufge- nommen, dass wir zunächst mit einem Gutachten beginnen, dass wir Ihnen dieses Gutach- ten dann vorlegen und vor einer endgültigen Auslobung des europaweiten Wettbewerbs- verfahrens vorlegen und dass Sie damit dann das Wettbewerbsverfahren erst freigeben, – 2 – sodass noch einmal eine Schleife über den Gemeinderat genommen wird. Wir würden uns natürlich freuen, wenn wir jetzt auch eine große Unterstützung bekommen könnten für dieses der Stadt schon seit einigen Jahren versprochene Vorhaben, das wir letztlich aber auch zum Abschluss bringen müssen, bevor überhaupt jemand anfängt, dort irgendetwas zu verändern. Denn man muss am Ende schon auch wissen, wie es in Zukunft aussehen soll, bevor man irgendwann Hand anlegt. Stadträtin Bischoff (GRÜNEN): Zuerst einmal freuen wir uns, dass wir jetzt über eine Vor- lage nach knapp zwei Monaten, nachdem das Thema zum ersten Mal in dieser Vorlage im Planungsausschuss besprochen wurde, nun auch entscheiden können. Wir sehen ein, dass die recht enge Zeitschiene, die uns am Anfang kommuniziert wurde, um ein Wettbewerbs- ergebnis vorliegen zu haben, bevor man in Verhandlungen bezüglich Erbbaurecht und die weitere Vergabe einsteigen kann, nun so nicht mehr eingehalten werden kann. Für uns war klar, dass eine Tiefgarage, die bereits 50 Jahre alt ist und bereits jetzt durch einfache optische Sichtung definitiv Mängel aufweist, grundlegend saniert werden muss. Wir hätten uns gewünscht, dass wir dieses Wettbewerbsverfahren frühzeitig starten können, um dann, wie Sie es bereits erwähnt haben, konkrete Anforderungen an die spätere Traglast und dann auch an die notwendigen Investitionen, die auf uns oder den zukünftigen Eigen- tümer zukommen werden, stellen zu können. Dass die Vorlage jetzt so formuliert wurde, hat sich bei den Diskussionen in den letzten zwei Monaten abgezeichnet. Deswegen ist mir wichtig, noch einmal den Fokus auf die Wettbewerbsziele zu legen. Wir können uns auf jeden Fall der Stellungnahme des Klimabündnisses voll und ganz anschließen. Die Bedeutung des Friedrichsplatz als Erho- lungsraum und grüne Oase steht für uns auf jeden Fall an vorderster Stelle bei der weiteren Entwicklung dieses Platzes. Besonders auch die Erhaltung des Baumbestands, der durch die bisherige Nutzung deutlich strapaziert wurde, ist für uns besonders wichtig. Zusätzlich ha- ben wir durch dieses Wettbewerbsverfahren, das natürlich jetzt nicht mehr Teil der Vorlage ist, aber hoffentlich bald eingeleitet wird, die Chance, die Ziele, die wir bereits im ÖRMI de- finiert haben, noch mal konkreter in eine Gestaltung zu überführen. Wir hätten uns des- halb auch gewünscht, dass die Lammstraße und die Ritterstraße Teil des Gestaltungs- bzw. des Realisierungsteils des Wettbewerbs wird. Wie das dann in der weiteren Gestaltung aus- sehen wird, werden wir dann mit der zukünftigen Nutzung sehen. Die Änderungsanträge der FDP und der SPD sehen wir soweit als erledigt. Es ist gut, dass die abgeschätzten Kosten jetzt noch einmal genau aufgeschlüsselt wurden. Wir können dem auch zustimmen, dass wir weitere Vertreter beim Wettbewerbsverfahren hinzuneh- men. Ich will aber noch einmal erwähnen, wie schon bereits gesagt, dass für uns die zu- künftige Nutzung des Friedrichsplatzes als Erholungsraum an vorderster Stelle steht und damit auch einen klaren Kontrast zum Marktplatz, der explizit für größere Veranstaltungen konzipiert wurde, bildet. Wir hoffen deshalb, dass wir mit der Freigabe für die weiteren Überprüfungen der Tiefgarage dann auch möglichst bald in ein Wettbewerbsverfahren ein- steigen können, um dann die zukünftige Gestaltung des Platzes genauer zu definieren. Stadtrat Müller (CDU): Wir haben jetzt hier eine veränderte Beschlussvorlage vorliegen, die wir heute auf den Weg bringen wollen, und das, was dort dann auch verändert wurde o- der ergänzt wurde, ist eigentlich für uns als CDU-Fraktion eine logische Schlussfolgerung, dass wir den ersten Schritt vor dem zweiten machen und nicht umgekehrt, wie es uns ver- sucht wurde, schon mal in einer anderen Beschlussvorlage vorzulegen, den zweiten Schritt – 3 – vor dem ersten. Das war nicht schlüssig, das war auch nicht richtig, auch in der logischen Abfolge als solches nicht. Selbstverständlich brauchen wir ein Gutachten in Hinblick auf die Tragfähigkeit der Friedrichsplatz-Tiefgarage als auch ein Gutachten über den allgemeinen baulichen Zustand dieser Tiefgarage nach 50 Jahren im Bestand. Insofern ist dann auch lo- gisch und schlussfolgernd richtig, dass mit diesem Gutachten selbstverständlich auch diese Verhandlungen mit einem Erbbaupachtnehmer gesprochen wird, dass dies in dieses Ver- fahren mit hineinzufließen hat und der Gemeinderat auch dieses Gutachten natürlich in seiner Beratung und in seiner Überdenkung, wie es dann tatsächlich dann auch weiterge- hen wird und weitergehen kann, durchaus mit einfließen lassen kann. Deswegen hatten wir auch von Anfang an signalisiert, dass wir das ursprüngliche Verfah- ren, den zweiten vor dem ersten Schritt zu machen, so nicht mitgehen werden. Von dem her sind wir als CDU-Fraktion dankbar, dass es auch in der Verwaltung angekommen ist und diese schlussfolgernde richtige Beschlussvorlage dann auch zur Abstimmung verändert wurde. Lassen Sie mich noch zwei, drei Worte zu dem Wettbewerbsverfahren sagen. Ich glaube, es ist mittlerweile schon lange kein Geheimnis mehr, dass wir als CDU-Fraktion eine andere Meinung haben, wie mit der Platznutzung umgegangen werden sollte. Wir sehen durchaus den Friedrichsplatz als einen Platz der aktiven Begegnung und der Veranstaltungen und nicht als einen zentralen Platz der sogenannten Oase der Stille. Da bietet sich für uns der ein Steinwurf entfernt gelegene Nymphengarten besser an. Wir haben einen zweiten zent- ralen Platz im Kern der Stadt, mehr oder weniger im Wohnzimmer hinter dem Rathaus, vor dem Naturkundemuseum, den wir dann auch einmal im Jahr für einen Weihnachtsmarkt, für einen erweiterten Weihnachtsmarkt, Sie kennen unsere Schlussfolgerung daraus resul- tierend, auch bespielen sollten und auch bespielen wollen. Aber wir geben auch dieses Zei- chen der Verwaltung mit auf den Weg, dass wir dieser Beschlussvorlage dann auch zustim- men, weil, ich wiederhole mich an dieser Stelle gerne noch mal abschließend, es richtig ist, den ersten Schritt vor dem zweiten zu tun. Stadtrat Zeh (SPD): Der Friedrichsplatz ist ein grünes Kleinod in der Innenstadt. Wir sind froh, dass es sich als grünes Kleinod weiterentwickeln soll mithilfe des Wettbewerbs. Aber wir hatten von Anfang an den Antrag gestellt, dass zuerst ein Gutachten über den Zustand der Tiefgarage da sein muss, weil das auch die Grundlage der oben genannten Grünanlage ist. Da gab es zunächst auch unterschiedliche Themen aus der Verwaltung. Die einen sa- gen, es wäre Tragfähigkeit nicht mehr gegeben, die anderen sprachen von kleineren Sanie- rungen. Wir wissen auch nicht, ob die Decke dicht ist. Auf jeden Fall muss das erst geklärt sein. Das ist dann natürlich sowohl die Grundlage für die spätere neue Erbpachtvergabe von der Tiefgarage als auch von diesem Wettbewerb. Letztendlich wird, wenn die Decke tatsächlich saniert werden muss, die komplette Erde und der komplette Brunnen abge- räumt und dann später, weil natürlich der Brunnen und eigentlich auch die Anlage ein Denkmal ist, wieder aufgebaut. Wenn die Sanierung das Ergebnis des Gutachtens ist, so groß ist sie nicht, wird die Sanierung kleiner ausfallen. Da kann man vielleicht auch weni- ger machen oder beides. Daher ist es auf jeden Fall die richtige Grundlage. Man darf nicht vergessen, die Verwaltung schreibt 10 Millionen als Kosten rein, nur für den Pflichtteil. Wir würden natürlich auch gerne gleich die Lammstraße ein bisschen grüner gestalten oder so etwas, was ähnlich wahrscheinlich rauskommt beim Wettbewerb, wie wir auch schon beim ÖRMI das haben. – 4 – Wir haben auch gewisse Ansprüche an die Zukunft der Tiefgarage. Das ist dann alles, was man erst nachsehen muss. Wir wissen, wie eng die Finanzen sind. Je geringer die Kosten sind, umso besser ist es. Denn, und das ist auch ein Grundsatz von der SPD, wir wollen nicht, dass der Wettbewerb stattfindet und die Realisierung dann nach zehn Jahren ver- schoben wird, sondern wir wollen Wettbewerbsergebnisse möglichst auch zeitnah dann umgesetzt wissen. Das ist natürlich, wenn weniger zu machen ist und weniger zu sanieren ist, sicherlich hilfreicher. Spannend wird beim eigentlichen Wettbewerb, was auch dabei ist, das Naturkundemu- seum will lieber etwas Naturnahes, Biodiversität, Insekten auf dem Friedrichsplatz haben. Sicherlich hat das Gartenbauamt, das ist immer eine schöne farbenprächtige Anlage im Frühjahr, andere Vorstellungen. Ich bin gespannt, was als Wettbewerbsergebnis raus- kommt. Aber ich glaube, diese schrittweise Abfolge ist genau das Richtige, wie jetzt die Vorlage ist. Unser Antrag ist natürlich eingearbeitet in diese Vorlage und damit erledigt. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Wir haben im Herzen der Stadt zwei Plätze. Der eine ist ein ganz klar ausgewiesener Veranstaltungsplatz, nämlich unser Marktplatz. Der ist stei- nern, und wir wollen, dass es auch weiterhin so bleibt, um dort auch schwere Gerätschaf- ten stellen zu können für entsprechende Aktivitäten, die auf diesem Platz stattfinden wer- den und stattfinden sollen. Wir wollen den Friedrichsplatz nicht mehr als Veranstaltungsort haben, im Gegensatz zu der CDU-Fraktion. Wir wollen, dass der Friedrichsplatz ein grüner Platz wird, wie hier immer wieder das Stichwort kommt, eine grüne Oase. Das ist das, was wir wollen. Wir bedauern, dass in dem Wettbewerb die Ritterstraße und auch die Lamm- straße nicht mit einbezogen werden. Das hätten wir uns anders vorgestellt. Aber wir wol- len im Moment nicht irgendwas, in Anführungszeichen, ein neues Fass aufmachen. Wir werden im weiteren Verlauf der Planungen und der Vorgehensweise das aber immer wie- der ansprechen und anmahnen. Heute werden wir der Vorlage so zustimmen. Was angesprochen wurde, die Umgestaltung der Tiefgarage, da haben wir schon vor Jahr und Tag über einen Antrag Vorschläge gemacht. Ich gehe davon aus, dass das auch, was wir damals vorgeschlagen haben, in Richtung Parkmöglichkeiten für Lastenfahrräder und überhaupt Fahrräder, mit berücksichtigt und umgesetzt wird. Von daher heute, trotz eini- ger Wermutstropfen, wie gesagt, Ritterstraße und Lammstraße, stimmen wir so zu. Stadtrat Hock (FDP): Meine Fraktion ist jetzt konträr zu der Aussage von meinem Kollegen Cramer, dass die Lammstraße und die Ritterstraße nicht mitgeplant wird. Das ist für uns so- weit in Ordnung, Herr Oberbürgermeister. Auch Ihre veränderte Vorlage gehen wir heute gerne mit. Aber sind wir doch mal ehrlich, um was geht es denn? Es geht doch darum, dass eines ein- mal klar ausgesprochen werden muss, und das ist Folgendes. Wir haben vor Jahren schon hier im Gemeinderat als FDP-Fraktion den Wunsch geäußert, den Christkindlesmarkt als Zwei-Plätze-Lösung in dieser Stadt zu verankern. Die Tiefgarage, der Kollege Zeh hat ge- sagt, eine Wiederherrichtung, würden wir dann gerne so herrichten, dass der Schwerver- kehr dann auch aufbauen kann für den Christkindlesmarkt. Ich sage das ganz offen und deutlich, weil wir der Meinung sind, dass der Christkindlesmarkt an diesen beiden Plätzen verbleiben soll. Da brauche ich jetzt auch nichts Neues zu sagen. Das ist das, was wir im- mer gesagt haben, wo wir uns auch dafür ausgesprochen haben. Aber die Tiefgarage, das ist der erste Punkt. Wenn man sich die Tiefgarage anschaut, und wenn man in der – 5 – Tiefgarage öfters auch mal ist, dann sieht man, da kommt schon eine größere Geschichte auf uns zu. Eine kleine Lösung, Herr Zeh, die ich mir natürlich wünsche, aber ich sage Ihnen ganz ehrlich, das, was ich schon alles gesehen habe, wird die kleine Lösung nicht ausreichen, um dort auch später wieder das zu tun, was wir gerne oben tun möchten. Ich sage es auch ganz klar, die grüne Oase, ich finde es toll, dass dieses Wort heute schon mehrfach gebraucht wurde, aber man sollte sich die grüne Oase auch jeden Tag an- schauen, was auf der grünen Oase sich so täglich abspielt. Dann frage ich mich, ob viele denn wissen, was eine grüne Oase ist und was der Friedrichsplatz im Moment ist. Der Friedrichsplatz ist im Moment keine grüne Oase. Das sehen Sie, wenn Sie dort die Bäume anschauen, rund um die Bäume etc., da muss vieles neu gemacht werden. Da müssen wir auch gewisse Spielregeln irgendwann einhalten, weil das gehört dann zu einer grünen Oase, wie hier propagiert wird, auch dazu. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen diesen Schritt heute gerne mit. Wir werden uns dann im neuen Gemeinderat unterhalten, wie es mit dem Christkindlesmarkt in unserer Stadt weitergeht. Meine Fraktion hat sich geoutet, wir wollen die Zwei-Plätze- Lösung, und da gehört der Friedrichsplatz für uns ganz klar dazu. Stadtrat Wenzel (FW/FÜR): Die Beschlussvorlage wurde jetzt mehrfach erwähnt. Meine Antwort darauf ist Ja und Nein. Ja, dass wir erst einmal den Sanierungsbedarf der Tiefga- rage feststellen müssen, im Augenblick ist es ein Stochern im Dunkeln. Erst wenn das offen ist, sehen wir tatsächlich, was an Kosten auf uns zukommt und wie es dann mit der Wei- terverpachtung ist, denn kein Mensch kauft heutzutage die Katze im Sack. Dann kommt das große Thema Wettbewerbsverfahren nach Vorlage und Freigabe durch den Gemeinde- rat. Da habe ich ein Problem. Wenn ich dann lese, 10 Millionen sollte dann die Wiederher- stellung, der Wettbewerb danach, kosten. Denn wir wissen eins, die Stellung des Brunnens ist historisch festgelegt, die Wegeführung ist ein Denkmalschutz. Ich bin der Meinung, un- ser Gartenbauamt könnte das auch ohne Wettbewerbsausschreibung machen, denn viel werden wir daran nicht ändern können. Ich halte es viel zu viel. Ich bin der Auffassung, dieser Punkt gehört erst diskutiert, wenn man weiß, was auf uns zukommt. Das Thema Gestaltung des Platzes, da muss ich direkt an den Kollegen Hock sagen, wenn ich denke, Brennnesseln und Feuerdorn würden schon etwas Natürliches sein, um dem Zu- stand, den wir dort derzeit haben, Abhilfe zu leisten. Gut, das war jetzt Ironie zu diesem Thema. Aus diesem Grund ganz einfach, wenn wir die zwei Punkte trennen, Sanierung steht außer Frage, gegen den Wettbewerb sind wir als Gemeinschaft grundsätzlich, weil ich denke, das Gartenbauamt kann das leisten, denn die Vorgaben sind eigentlich so gut wie sicher, zumal die beiden Straßenzüge Lammstraße und die andere Straße gar nicht mit berücksichtigt wird. Ich denke, das könnten wir auch wesentlich günstiger, und wir haben heute schon so oft gehört, wie es um den Haushalt steht. Da denke ich, die 10 Millionen kriegen wir auch für die Hälfte hin. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Meinen beiden Vorrednern Hock und Wenzel kann ich mich sehr gut anschließen. Was der Herr Wenzel gesagt hat, wollte ich letztendlich auch sagen, und deswegen beantrage ich jetzt getrennte Abstimmung der beiden Punkte, die heute zur Abstimmung stehen. Es ist eigentlich so, dass wir im Verlauf der Beratungen diese Vorlage der Stadt in das Gegenteil verkehrt haben. Erst hieß es, wir brauchen kein Gutachten, wir machen einfach einen Wettbewerb, und jetzt steht da zwar drin, wir machen erst ein – 6 – Gutachten, aber dann machen wir auch den Wettbewerb. Die Vorlage befasst sich trotz- dem noch mit diesem Wettbewerb, und dieser Wettbewerb soll trotzdem noch vorbereitet werden. Aber wie der Herr Wenzel schon gesagt hat, Brunnen, Wegeführung sollen erhal- ten bleiben. Für uns als AfD sollen auch die Bäume erhalten bleiben. Damit gibt es für uns keinen Grund, den Platz umzugestalten. Der ist gut so, wie er ist und der ist keine Oase, und der wird hoffentlich auch keine Oase, weil für eine Oase braucht man eine Wüste au- ßen herum. Daran möchte ich einmal erinnern. Für eine Oase brauche ich eine Wüste au- ßen herum. Also, keine Oase, weil Karlsruhe ist keine Wüste und soll auch keine Wüste werden, der Platz gefällt uns so, wie er ist. Wir wollen die Bäume erhalten, wir wollen die Bäume schützen. Das war auch das Problem mit dem Christkindlesmarkt. Wir möchten schon, dass der Christkindlesmarkt dort auch in Zukunft stattfinden kann, aber einge- schränkt, sodass die Bäume nicht weiter in Mitleidenschaft gezogen werden. Um all das auszuarbeiten, brauchen wir jetzt dieses Gutachten. Wir möchten auf keinen Fall, dass jetzt schon ein Wettbewerbsverfahren angestoßen wird, was wir wirklich nicht brauchen. Deswegen bitte getrennte Abstimmung. Punkt 1 Gutachten Ja, Punkt 2 Wettbe- werbsverfahren Nein. Der Vorsitzende: Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Bäume nie zur Disposition standen, nur dass wir jetzt hier keine komischen Diskussionen führen. Ich möchte auch darauf verweisen, dass wir, auch um den Christkindlesmarkt dort unterzubringen oder/und auch andere Nutzungen, weil wir den Marktplatz nicht zur Verfügung hatten, einiges an Hecken, die allerdings auch nicht besonders super waren, weggemacht haben und noch im Grunde Freiflächen geschaffen haben. Deswegen gibt es hier durchaus noch Möglichkei- ten, das Grün auf diesem Platz zu erweitern. Ich glaube, mit der Oase der Ruhe ist weniger gemeint, dass sich da nicht die Menschen aufhalten dürfen, sondern es ist eher gemeint, dass wir hier kein zusätzliches Veranstaltungs-Halligalli draufmachen. Das war auch immer ein Diskussionsgegenstand in diesem Haus. Da gibt es unterschiedliche Meinungen dazu, vor allem was den Christkindlesmarkt betrifft. Aber das klären wir dann zu gegebener Zeit. Ich nehme den Vorschlag auf, die beiden Bestandteile getrennt zur Abstimmung zu stellen. Ich rufe auf die erste Hälfte, die sich mit diesem Gutachten beschäftigt und Ihnen ver- spricht, das Ergebnis Ihnen vorzulegen, und bitte hier um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Ein- stimmigkeit. Ich stelle den zweiten Teil jetzt zur Abstimmung, der da heißt, dass wir weiter ein Verfah- ren vorbereiten und dann mit Ihnen aber noch einmal abstimmen, nachdem Sie das Gut- achten kennen, mit welchen Ergänzungen oder Veränderungen es dann in die Auslobung geht. Da bitte ich auch um Ihr Votum, und zwar ab jetzt. – Das ist doch auch noch eine deutliche mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. Juli 2024