Ergebnisoffene Durchführung des Wettbewerbs Friedrichsplatz
| Vorlage: | 2024/0144/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 18.04.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gartenbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.06.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0144/1 Eingang: 18.04.2024 Ergebnisoffene Durchführung des Wettbewerbs Friedrichsplatz Änderungsantrag: FDP Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 07.05.2024 16.1 N Vorberatung Hauptausschuss 04.06.2024 20.1 N Vorberatung Gemeinderat 18.06.2024 17.1 Ö Entscheidung Bei der Durchführung des Wettbewerbsverfahrens für eine Neugestaltung des Friedrichsplatzes werden im Hinblick auf eine umfassende multiperspektivische Betrachtung zusätzlich eine Vertreterin/ein Vertreter des Schaustellerverbands Sitz Karlsruhe e.V. sowie eine Vertreterin/ein Vertreter der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH als Sachverständige/Gäste (ohne Stimmrecht) hinzugezogen und beteiligt. Eine Neugestaltung des Friedrichsplatzes bietet für die Stadtgesellschaft sowie für Besucherinnen und Besucher der Fächerstadt neue Möglichkeiten und Entwicklungspotentiale. Diesem Platz im Herzen der Stadt soll nun eine vielseitige Bedeutung zukommen, sodass er zu einem attraktiven Ort der Begegnung mit großer innerstädtischer Aufenthaltsqualität für alle Menschen werden kann. Die FDP-Fraktion begrüßt, dass Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher städtischer Ämter und Einrichtungen bzw. der Stadtgesellschaft als Sachverständige (ohne Stimmrecht) beteiligt werden. Im Hinblick auf eine voll umfassende und vielschichtige Impuls- und Ideengebung in Bezug auf die langfristige Gestaltung des Platzes sollte jedoch weiter darauf geachtet werden, dass alle relevanten Gruppierungen, die den Friedrichsplatz zukünftig als Stätte bereichern und nutzen, in den Gestaltungswettbewerb integriert werden. Daher sollten auch eine Vertreterin/ein Vertreter des Schaustellerverbands Sitz Karlsruher e.V. sowie eine Vertreterin/ein Vertreter der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH in den Durchführungs- und Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Dies kann nur im Sinne der Stadt Karlsruhe sein, wenn diese Vertreterinnen und Vertreter ihre wichtigen Kenntnisse und Erfahrungswerte zwecks weiterer Planungen einbringen können. Gerade auch mit Berücksichtigung der Veranstaltungs- und Weihnachtsstadt Karlsruhe und deren Bedeutung für den innerstädtischen Einzelhandel müssen die Stimmen dieser Bereiche in das Wettbewerbsverfahren frühzeitig eingegliedert werden, um ein gutes Ergebnis für die Bedürfnisse und Interessen aller Bürgerinnen und Bürger erreichen zu können. Der Wirtschafts- und Tourismusstandort Karlsruhe und seine Reichweite für die gesamte Region darf hier im Sinne aller Menschen nicht völlig aus dem Blick geraten. Unterzeichnet von: Tom Høyem Annette Böringer Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0144/1 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Ergebnisoffene Durchführung des Wettbewerbs Friedrichsplatz Änderungsantrag: FDP Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 07.05.2024 16.1 X Hauptausschuss 04.06.2024 20.1 X Gemeinderat 18.06.2024 17.1 x Kurzfassung Die Vorbereitungen für die Auslobung des Wettbewerbs zur Neugestaltung des Friedrichsplatzes werden derzeit vom Gartenbauamt in Zusammenarbeit mit verschiedenen städtischen Ämtern und dem Planungsbüro Thiele aus Freiburg getroffen. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Preisgerichts besteht die Möglichkeit, weitere Interessensvertretungen als Sachverständige oder Gäste hinzuzuziehen. Die beantragte Einbeziehung des Schaustellerverbandes, des Marktamtes und der KME ist damit möglich. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 360.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das Gartenbauamt arbeitet derzeit intensiv an der Erstellung des Auslobungstextes und der Klärung der Rahmenbedingungen für den Wettbewerb. Der Friedrichsplatz soll als grün gestalteter Erholungsraum in der Innenstadt eine wichtige klimatische Ausgleichsfunktion übernehmen und die Bürgerinnen und Bürger zum Verweilen einladen. Er stellt damit bewusst einen Gegenpol zum Veranstaltungsort Marktplatz dar. Die Zielaussagen des Leitprojekts Öffentlicher Raum und Mobilität Innenstadt (ÖRMI) sollen in der Neugestaltung des Friedrichsplatzes Berücksichtigung finden. Die Friedrichsplatz-Tiefgarage stellt hierbei einen wesentlichen Baustein in den Überlegungen zur künftigen Mobilität (Fahrradstellplätze, ruhender Verkehr, Anwohnerparken, Mobilitätshub etc.) dar. Mit der Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes, der Klimaanpassung, des Naturkundemuseums, mit den Zielen von ÖRMI, aber auch mit den Bedürfnissen der Platzanrainer (Öffnung der Erdgeschosszonen) müssen sich die teilnehmenden Planungsbüros im Wettbewerb auseinandersetzen. Der Gemeinderat hat 2020 beschlossen, dass der befestigte Streifen entlang der Arkaden für zukünftige Nutzungen erhalten bleibt, so dass dieser auch mit Ständen der Waldweihnacht belegt werden könnte. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Preisgerichts besteht die Möglichkeit, weitere Interessensvertretungen als Sachverständige oder Gäste hinzuzuziehen. Die beantragte Einbeziehung des Schaustellerverbandes, des Marktamtes und der KME ist damit möglich.