Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler

Vorlage: 2024/0138
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.02.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Schulbeirat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.03.2024

    TOP: 4

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.04.2024

    TOP: 3

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.06.2024

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0138 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulbeirat 21.03.2024 4 Ö Vorberatung Hauptausschuss 09.04.2024 3 Ö Vorberatung Hauptausschuss 07.05.2024 10 N Vorberatung Hauptausschuss 04.06.2024 11 N Vorberatung Gemeinderat 18.06.2024 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat und im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskos- ten für Schülerinnen und Schüler. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 95.000,00 Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Gemeinderat hat am 21.November 2023 im Rahmen der Haushaltsdebatte für den freigestellten Schülerverkehr beschlossen, einen Eigenanteil ab Klassenstufe 5 einzuführen. Gemäß § 18 Absatz 2 Nummer 2 FAG können die Stadt- und Landkreise Höhe und Verfahren der Erhe- bung eines Eigenanteils durch Satzung bestimmen. Die Zuständigkeit richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Schulstandort. In Fällen gemeinsamer Nutzungen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen werden Einrichtungen wie beispiels- weise die Erich-Kästner-Schule sowohl von Schülerbeförderungsfahrzeugen des Landkreises als auch der Stadt Karlsruhe angefahren. Bisher wurde im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung von Schü- lerinnen und Schülern des Landkreises Karlsruhe ab Klasse 5 ein Eigenanteil erhoben, während die im Stadtkreis wohnenden und von der Stadt beförderten Schülerinnen und Schülern der gleichen Einrich- tung in allen Klassenstufen ohne Eigenanteil befördert wurden. Mit der Umsetzung der Haushaltsein- sparungsmaßnahme, Eigenanteil ab Klassenstufe 5, erfolgt hier eine Angleichung an die Regelung des Landkreises Karlsruhe. Für im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs beförderte Schülerinnen und Schülern ab Klasse 5 ist dann für die Monate Oktober bis Juli dem nach monatlich ein Eigenanteil in Höhe von 36,50 Euro zu bezahlen. Der Betrag basiert auf die aktuell preiswerteste Zeitfahrkarte, das Deutschland-Ticket JugendBW (D-Ticket JugendBW), mit dem für 365 Euro pro Jahr der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in ganz Deutschland genutzt werden kann. Die Satzungsänderung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Die Änderungssatzung ist in Anlage 1 aufgeführt, in Anlage 2 ist die Synopse beigefügt. Für Familien mit Anspruch auf Bildung und Teilhabe übernimmt das Jobcenter anteilige Fahrkosten für den Schulweg aus Bundesmitteln. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen wurden bereits im Zusammenhang mit den Haushaltseinsparungsmaß- nahmen erläutert. Für den Eigenanteil ab Klasse 5 wird für 2024 bei Umsetzung ab September mit ei- nem Mehrertrag von 28.500 Euro gerechnet, ab 2025 mit 95.000 Euro. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat und im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskos- ten für Schülerinnen und Schüler.

  • Anlage 1-Änderungssatzung
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229) und § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich vom 1. Januar 2000 (GBl. S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2022 (GBl. 649,653) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler vom 21. Juni 1983 (Amtsblatt vom 01. Juli 1983), zuletzt geändert durch die Satzung vom 20. Dezember 2022 (Amtsblatt vom 3. Februar 2023), wird wie folgt geändert: In der Überschrift von § 6 werden nach dem Wort „Erstattungsumfang“ die Worte „und Eigenanteil“ ergänzt. Nach § 6 Absatz 5 wird Absatz 6 mit dem Wortlaut „Im freigestellten Schülerverkehr hat der Personensorgeberechtigte bzw. der volljährige Schüler oder die volljährige Schülerin ab Klasse 5 oder ab entsprechender Klasse in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren einen Eigenanteil in Höhe des jeweils zu Schuljahresbeginn gültigen Tarifpreises für die preiswerteste Zeitfahrkarte zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten für den Zeitraum von Oktober bis Juli des jeweiligen Schuljahres zu entrichten. Bei der Kostenbeteiligung handelt es sich um eine pauschale Kostenbeteiligung ohne Rückerstattungsanspruch, wenn die Beförderung aus Gründen, die die Stadt nicht zu vertreten hat, nicht oder teilweise nicht in Anspruch genommen wird. Wird das Beförderungsangebot erst nach dem 15. eines Monates eingerichtet, wird für diesen Monat kein Eigenanteil erhoben.“ ergänzt. Artikel 2 Anlage 1 TOP 5 - Schulbeirat 21.03.2024 Diese Satzung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 23. April 2024 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 2-Synopse
    Extrahierter Text

    Anlage 2 TOP 4 - Schulbeirat 21.03.2024 Änderungen fett und kursiv gedruckt Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler Bisherige Fassung Neue Fassung vom 21. Juni 1983 (Amtsblatt vom 1. Juli 1983), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Dezember 2022 (Amtliche Bekanntmachung vom 3. Februar 2023) vom 21. Juni 1983 (Amtsblatt vom 01. Juli 1983), zuletzt geändert durch die Satzung vom 23. April 2024 (Amtliche Bekanntmachung vom ??. ? 2024) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2020 (GBl. 1095, 1098) und § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich vom 1. Januar 2000 (GBl. S. 14), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 2) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 20. Dezember 2022 folgende Satzung beschlossen: Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229) und § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich vom 1. Januar 2000 (GBl. S. 14) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2022 (GBl. 649,653) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 23. April 2024 folgende Satzung beschlossen: A. Erstattungsvoraussetzungen A. Erstattungsvoraussetzungen §§ 1 bis 5 unverändert §§ 1 bis 5 unverändert § 6 § 6 Erstattungsumfang Erstattungsumfang und Eigenanteil (1) Zu den notwendigen Beförderungskosten im jeweils preisgünstigsten Tarifangebot gewährt die Stadt je Beförderungsmonat und Schülerin und Schüler ab dem 1. März 2023 einen Zuschuss in Höhe von 10 % für Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen und Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundbildungsjahres in Teilzeitunterricht. (1) unverändert Anlage 2 TOP 5 - Schulbeirat 21.03.2024 2 (2) Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Gemeinschaftsschulen der Klassenstufen 1 bis 4 können die zur Durchführung der Fahrten zur Schule notwendige preisgünstigste Zeitfahrkarte mit einem Eigenanteil in Höhe von jeweils 8,33 Euro pro Monat erwerben. (2) unverändert (3) Für Kinder in Schulkindergärten, Schülerinnen und Schüler der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie der Grundschulförderklassen werden die Beförderungskosten für die preisgünstigste Zeitfahrkarte in vollem Umfang von der Stadt übernommen. (3) unverändert (4) Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler sind für höchstens zwei schulpflichtige Kinder einer Familie zu tragen. (4) unverändert (5) Die notwendigen Beförderungskosten nach § 2 Abs. 3 sowie nach § 3 Abs. 4 werden in voller Höhe erstattet. (5) unverändert (6) Im freigestellten Schülerverkehr hat der Personensorgeberechtigte bzw. der volljährige Schüler oder die volljährige Schülerin ab Klasse 5 oder ab entsprechender Klasse in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren einen Eigenanteil in Höhe des jeweils zu Schuljahresbeginn gültigen Tarifpreises für die preiswerteste Zeitfahrkarte zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten für den Zeitraum von Oktober bis Juli des jeweiligen Schuljahres zu entrichten. Bei der Kostenbeteiligung handelt es sich um eine pauschale Kostenbeteiligung ohne Rückerstattungsanspruch, wenn die Beförderung aus Gründen, die die Stadt nicht zu vertreten hat, nicht oder teilweise nicht in Anspruch genommen wird. Wird das Beförderungsangebot erst nach dem 15. eines Monates eingerichtet, wird für diesen Monat kein Eigenanteil erhoben. §§ 7 bis 19 unverändert §§ 7 bis 19 unverändert Anlage 2 TOP 5 - Schulbeirat 21.03.2024 3 § 20 § 20 Inkrafttreten Inkrafttreten Die Satzung in der ursprünglichen Fassung ist am 1. August 1983 in Kraft getreten. Soweit diese Satzung Regelungen enthielt, die bis 31. Juli 1986 in § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich enthalten waren, trat die Satzung am 1. August 1986 in Kraft. Die letzte Änderung tritt zum 1. März 2023 in Kraft. Die Satzung in der ursprünglichen Fassung ist am 1. August 1983 in Kraft getreten. Soweit diese Satzung Regelungen enthielt, die bis 31. Juli 1986 in § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich enthalten waren, trat die Satzung am 1. August 1986 in Kraft. Die letzte Änderung tritt zum 1. August 2024 in Kraft.

  • Protokoll HA 09.04.2024 TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 50. Sitzung Hauptausschuss 9. April 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 3 der Tagesordnung: Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Be- förderungskosten für Schülerinnen und Schüler Vorlage: 2024/0138 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Es handle sich um eine Vorberatung für den Gemeinderat. Bürgermeister Lenz führt aus, der Eigenanteil stamme noch aus den Diskussionen im Schul- beirat zur Haushaltskonsolidierung. Es sei kontrovers diskutiert worden, ob es richtig sei, ei- nen Eigenanteil von Schülerinnen und Schülern einzufordern. Als Sozialdezernat sehe man es als stringente Handlung über alles hinweg. Der Eigenanteil betrage 36 Euro. Richtschnur sei das Schülerticket. Die Frage von Herrn Stadtrat Honné sei gewesen, ob man dann das Schülerticket aushändigen könne. Wenn man dies mache, würde man nichts einsparen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.) möchte wissen, wie viele Personalstellen notwendig seien, um diese Abrechnungen zu erstellen und das Geld einzufordern. Es stelle sich ihr die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Der Vorsitzende sagt zu, die Beantwortung nachzureichen. Er gehe aber davon aus, dass es Schülerinnen und Schüler seien, die man ansonsten auch befördere. Im Grunde gehe es nur darum, dass man diese nicht nur denen melde, die sie befördern, sondern dann auch noch eine Rechnung schicke. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er die erfolgte Vorberatung fest. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 15. April 2024

  • Abstimmungsergebnis TOP 1
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 18.06.2024 TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Juni 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler Vorlage: 2024/0138 Punkt 1.1 der Tagesordnung: Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler: Verzicht auf Eigenanteil Änderungsantrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2024/0138/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat und im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der not- wendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung (11 Ja, 29 Nein, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Schulbeirat am 21. März 2024 und im Hauptausschuss am 9. April 2024, 7. Mai 2024 und am 4. Juni 2024: Wir haben es mehrfach vorberaten. Jetzt steht die Entscheidung an. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir als Fraktion GRÜNE können dieser Vorlage heute nicht zustimmen. Für uns hat sich seit der Beschlussfassung im Haushalt im November letzten Jahres ein neuer Sachverhalt ergeben. Es ist uns damals schon extrem schwergefallen und hat wehgetan, so einem Antrag zuzustimmen, aber heute ist der Sachverhalt ein anderer. Wir sehen das auch nicht mehr als verhältnismäßig an, dass heute von den Eltern der Kin- der, die ein SBBZ besuchen müssen, eine Beförderungspauschale bezahlt werden muss. Die Schüler*innen, die eine Schülerkarte bekommen, haben damit ein Deutschland-Ticket BW. Das haben diese Kinder nicht. Es ist eine reine Beförderungspauschale, die diese Eltern be- zahlen müssen. Auch wenn sie sich freistellen wollen, müssen sie Anträge stellen. Es ist eine ganz schwierige Situation. Wir haben den Sachverhalt, dass heute auch Mittel für – 2 – andere Aktivitäten wieder zur Verfügung stehen. Ich möchte gerade die World Games nen- nen. Insofern ist es für uns auch unverhältnismäßig, jetzt von den Eltern diese Pauschale zu verlangen. Wir werden deshalb der Vorlage heute nicht zustimmen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Das Leben dieses Gemeinderates besteht vor allem darin, Kom- promisse zu schließen. Einen solchen haben wir im Zuge der Haushaltsberatungen ge- schlossen. Natürlich haben wir die Vor- und Nachteile dieser Entscheidung nachvollzogen. Ich sehe auch nicht in irgendeiner Weise, jedenfalls nicht verschriftlicht, dass es wesentlich Neues gibt, was jetzt eine Fraktion hier zu einem Umlenken in der Entscheidung bewegen würde. Das ist noch im Verschlossenen geblieben, liebe Frau Rastätter. Ich meine, dass es durchaus vertretbar ist, was wir hier vorhaben. Das ist eine der Maßnah- men, die das Dezernat 3 vorgeschlagen hat, um Überobligationen, überobligatorische Auf- wendungen, die wir bisher getragen haben, also weit über das Muss hinausgehender Auf- wendungen einfach zu kürzen. Es ist ein Verhalten, das sich jetzt angleicht an das Zu- schussverhalten, das auch im Landkreis für vergleichbare Fälle angewendet wird. Wir kön- nen das nachvollziehen. Es ist sicherlich manchmal nicht immer eine ideale Situation, solche Zuwendungen zurückzunehmen. Aber sie sind freiwillige Leistungen, und wir haben ein Haushaltsthema. Das dürfen wir nicht einfach so scheibchenweise vergessen. Stadtrat Schnell (AfD): Wir hatten es im Schulbeirat und in diversen Sitzungen des Haupt- ausschusses. Die Gleichbehandlung von Schülern in Karlsruhe Stadt und Karlsruhe Land und die damit verbundene Kostenerhöhung ist sogar Teil des Haushaltes gewesen, dem gerade diejenigen, die jetzt mit einem Änderungsantrag kommen oder ablehnen wollen, zugestimmt haben. Wie wiederholt ausgeführt und von der Stadt dargestellt, stellt dies keine soziale Härte dar. Wir bleiben dabei, wie in den früheren Gremienberatungen. Wir stimmen der Vorlage der Stadt zu und lehnen den Änderungsantrag ab. Stadträtin Binder (DIE LINKE): Ich freue mich, dass auch die GRÜNEN jetzt zu dieser Ent- schließung gekommen sind. Wir haben von vornherein gesagt, dass wir das für problema- tisch halten. Auch der Behindertenbeirat hat auf die Problematik aufmerksam gemacht in der Vorstellung seines Jahresberichts im Sozialausschuss. Wir sind der Meinung, dass Fami- lien mit schwerbehinderten Kindern sowieso mehr belastet sind als, jetzt sage ich mal, an- dere Familien. Und da noch etwas draufzusetzen, indem man ihnen quasi die Beförde- rungskosten noch in Rechnung stellt, die andere Kinder so nicht tragen müssen oder an- dere Eltern so nicht tragen müssen, halten wir wirklich für eine heftige Zumutung. Es trifft wieder die Falschen, die hier Kosten zu tragen haben, die eigentlich die Gesellschaft tragen müsste. Wenn es uns um Inklusion geht und wir das ernst meinen, dann müssen wir solche Familien entlasten und nicht zusätzlich belasten. Stadträtin Moser (SPD): In ungewohnter Reihenfolge spreche ich jetzt, aber um es vorweg- zunehmen, die SPD-Fraktion stimmt der Verwaltungsvorlage nicht zu. Wir lehnen sie ab. Aus den vielen Vorberatungen wird klar, dass es nicht nur meiner Fraktion schwerfällt, diese Satzungsänderung zu beschließen. Wir wissen, dass wir bereits zugestimmt haben. Mit der nochmaligen intensiven Befassung mit dem Thema sind wir allerdings zu der Ein- sicht gekommen, dass die Eltern von Kindern, die ein SBBZ besuchen, schon belastet genug sind. Da die sozialpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren nicht überall in der Stadt fußläufig zu erreichen sind, gibt es keine Wahlmöglichkeiten, und die Kinder müssen den Schülerverkehr nutzen. Bisher mussten Eltern dafür nichts bezahlen. Deshalb greift auch – 3 – das Argument für uns nicht, dass man dann eine Einheitlichkeit mit dem Landkreis herbei- führt. Wir wissen, dass das Jobcenter für Familien mit Anspruch auf Bildung und Teilhabe anteilige Fahrtkosten übernimmt. Wer allerdings weiß, wie viel Bürokratie und Ausdauer dies beim Antragstellen bedeutet, gerade für belastete Familien, kann unsere Sicht nach- vollziehen. Diese Familien müssen unzählige Anträge stellen, und wenn wir ihren eh schon belasteten Alltag erleichtern können, möchten wir gerne dazu beitragen. Im Sozialbereich stehen wir bei den Einsparmöglichkeiten aufgrund der Haushaltsberatungen gut da, sodass wir unserer Einschätzung nach die 28.000 Euro in diesem Jahr und 95.000 Euro im nächs- ten Jahr verschmerzen können. Gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderun- gen hoffen wir, in den kommenden Jahren, was Hilfe und Unterstützung für diese Perso- nengruppe betrifft, in Karlsruhe weiterzukommen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich muss sagen, dass ich mich nicht erinnere, dass dieser Antrag dezidiert aufgerufen wurde in den Haushaltsberatungen, denn im Nachhinein kann ich mir das nur so erklären, dass es irgendwie irgendwo mit auf der Agenda war und dann eben mit abgestimmt wurde. Wir haben auch nicht nachgeschaut, weil das Signal immer vom zuständigen Dezernenten, aber auch vom Schul- und Sportamt war, dass wir in diesen Bereichen Schule und Sport nicht kürzen. Ich muss schon sagen, auch Herr Hofmann, da spreche ich Sie jetzt auch an als CDU-Fraktionsvorsitzender, dass das Schul- und Sportamt ausgerechnet bei den Menschen, die es sowieso schon schwer haben, es wurde hier schon richtigerweise erwähnt, sagt, da wird jetzt gespart, aber alles andere, im Sportbereich wurde richtigerweise nichts auf die Agenda genommen, dass da gekürzt wird. Von daher muss ich sagen, verstehe ich das Schul- und Sportamt nicht. Wie gesagt, es wurde dezidiert nicht einzeln abgestimmt, denn dann wäre klar gewesen, dass zumindest von meiner Fraktion und vielleicht auch von anderen das dann doch noch genauer ange- schaut worden wäre. Ich gehe davon aus, so wie heute dann auch, dass das keine Mehr- heit bekommen hätte. Herr Kollege Pfannkuch, ich bin gespannt nachher, was Ihre Redne- rin zum Bericht des Behindertenbeirats sagen wird. Ich vermute, und das machen wir alle, wir danken und machen große - das ist jetzt etwas despektierlich vielleicht - Worte, aber wenn es dann konkret darum geht, auch für die Familien von behinderten Kindern etwas konkret zu tun, und wie gesagt, das zerschlägt den Haushalt nicht, die 90.000 Euro, dann verstehe ich Sie auch nicht. Ich hatte an sich Ihre Fraktion immer in der Vergangenheit so gesehen, als der Herr Rüssel und die Frau Krug noch hier das Wort hatten, im sozialen Be- reich, wo ihr immer Vorreiter oft wart (Zurufe) Erinnern Sie sich ruhig an die Zeiten, auch wenn Sie da noch nicht im Gemeinderat waren. Das waren zwei Menschen, die Vorreiter waren im sozialen Bereich, wo manche sich hier im Haus auch eine Scheibe abschneiden konnten. Diese Historie Ihrer Fraktion, die verges- sen Sie heute offensichtlich gerne. Stadtrat Hock (FDP): Die jahrzehntelange Erfahrung von meinem Kollegen Lüppo Cramer ist jetzt zum Tragen gekommen. Diesen Eindruck hatten wir auch. Eventuell kann es wirk- lich sein, dass es uns auch durchgerutscht ist, aber Herr Oberbürgermeister, vielleicht kön- nen Sie nachher zur Erhellung des Ganzen beitragen, indem Sie uns noch einmal erklären, – 4 – wo das und wie das genau damals ausformuliert da drin stand. Aber ich kann nur das, was mein Kollege Cramer gesagt hatte, wiederholen. Wir sehen im Punkt 1 echte Probleme und würden dem heute auch nicht zustimmen. Dem Antrag der Karlsruher Liste würden wir auf jeden Fall zustimmen, der ist völlig berechtigt, und meine Fraktion geht diesen Weg heute so mit. Es wurde schon alles Wichtige zu die- sem sehr wichtigen Thema gesagt, aber Herr Oberbürgermeister, Ihre Einschätzung dazu wäre dann noch einmal vonnöten. Der Vorsitzende: Ich würde jetzt keine lange Debatte hier anzetteln wollen, sondern wir haben es jetzt schon oft genug diskutiert. Mir ist nur wichtig, ein paar Punkte klarzustellen. Aus der Vorlage geht eindeutig hervor, dass es im Rahmen der Haushaltsberatung schon Thema war. Ob wir es diskutiert haben, kann ich mich persönlich auch nicht daran erin- nern, aber es war zumindest irgendwie Thema. Aber es ist Ihnen unbenommen, jetzt bei der Veränderung der Satzung zu anderen Ergebnissen zu kommen. Es geht um einen Kostenanteil bei Summen, die sich am Ende auf über 7 Millionen Euro im Jahr aufsummieren. Das heißt, jeder, der hier den Eindruck erweckt hat, wenn man jetzt dieser Beschlussvorlage folgen würde, würde man irgendwelche Eltern im Regen stehen lassen oder das hätte irgendwas mit Versagen von Inklusion zu tun, diesen Vorwurf muss ich doch einfach, denke ich, auch für das gesamte Haus zurückweisen. Wenn man über 7 Millionen Euro für diese Schülerbeförderung ausgibt und am Ende jetzt einen Eigenanteil von 100.000 Euro einfordert, den Sie ablehnen können, dann würde aber auch, selbst wenn man die 100.000 Euro als Eigenanteil einsammelt, der Vorwurf unberechtigt sein, man würde nicht genug für die Inklusion an dieser Stelle tun. Natürlich gibt es auch dar- über hinaus eine breite Unterstützung für diese Familien, weil die meisten dieser Kinder, zumindest wenn sie schwer mobilitätseingeschränkt sind, auch heute schon den ÖPNV und auch die Deutsche Bahn umsonst benutzen können. Die Gleichsetzung mit anderen Kin- dern, die keine Einschränkungen haben und die auch 30 Euro aufbringen müssen, um dann entsprechend dieses Ticket zu bekommen und jetzt zu sagen, die einen kriegen dafür das BW-Ticket, die anderen nicht, aber die anderen dürfen sowieso umsonst fahren, das ist auch ein Vergleich verschiedener Situationen, die einfach an der Stelle teilweise falsch dar- gestellt werden. Insofern halten wir es als Verwaltung nach wie vor für einen zumutbaren Eigenanteil, der diese Kinder auch nicht schlechter stellt als andere Kinder und der vor allem auch zu einer Gleichbehandlung mit den Landkreiskindern führt. Wir haben es oft mit denselben Schulen zu tun, und da hat jetzt ein Teil der Kinder, nämlich die, die aus dem Landkreis kommen, einen Eigenanteil zu erbringen und die anderen eben nicht. In Anbetracht, dass im Moment alle öffentlichen Gebietskörperschaften vor der großen Herausforderung stehen, wie sie denn dann mit den steigenden Kosten insgesamt umge- hen sollen und wie sie versuchen müssen, die Balance auch zwischen Beteiligung von Bür- gerinnen und Bürgern auf der einen Seite und der Ermöglichung von in dem Fall Inklusion auf der anderen Seite zu halten, halten wir das für einen eigentlich sehr fairen Kompro- miss, den uns andere Gebietskörperschaften und in dem Fall auch vor allem unser Land- kreis schon ein Stück weit vormachen. Deswegen glaube ich, dass die ganzen großen Worte um, das ist gegen Inklusion gerichtet und das ist gegen das gerichtet, was der Beirat der Menschen mit Behinderungen hier auch wirklich Wunderbares leisten, also ich würde – 5 – doch bitten, dass wir diese Rhetorik ein bisschen runterfahren. Sie wollen den Eigenanteil möglicherweise mehrheitlich nicht. Dann müssen wir halt als Stadtverwaltung gucken, wie wir damit zurechtkommen. Aber ich glaube, es wäre keine grundsätzliche Entscheidung gegen Inklusion und gegen die entsprechenden Familien. Schwierig finde ich, und das bitte ich zu bedenken, wenn wir jetzt alles, was wir hier be- schließen oder nicht beschließen, mit unserem Engagement bei den World Games in die Diskussion bringen. Da wäre ich sehr dankbar für die Zukunft, wenn wir uns daran orien- tieren, was wir eigentlich sonst auch tun, dass wir nämlich die Dinge nicht gegenseitig aus- spielen, sondern mit unterschiedlichen Schwerpunkten auch unterschiedliche Größenord- nungen ernsthaft diskutieren. Zu einem anderen Punkt noch möchte ich festhalten, dass alle Ämter zu Einsparungen bei- getragen haben. Wenn es in einem Amt möglich war, es an einer Stelle ohne entspre- chende Kürzungen zu machen, sollte aber auch nicht der Eindruck entstehen bleiben, dass die Ämter dann im Grunde nicht ihren Beitrag dann anderweitig erfüllt hätten. Ich hätte eine Frage an Sie, Herr Stadtrat Cramer, müssen wir Ihren Antrag abstimmen, weil er eigentlich nur beantragt, die Beschlussvorlage abzulehnen, oder reicht es da nicht, wenn wir einfach die Beschlussvorlage jetzt zur Abstimmung stellen? Ja. Okay, alles klar. Dann stelle ich jetzt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Damit ist die Beschlussvorlage mehrheitlich abgelehnt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. Juli 2024