Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB)

Vorlage: 2024/0137
Art: Anfrage
Datum: 15.02.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.04.2024

    TOP: 7

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0137 Eingang: 01.02.2024 Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 10.04.2024 7 Ö Kenntnisnahme Ab dem Schuljahr 2026/27 soll der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Karlsruhe greifen (SKiBB). Gleichzeitig werden alle Horte in Karlsruhe geschlossen. Aktuell herrscht bei vielen Eltern, aber auch bei einigen Mitarbeiter*innen der verlässlichen Grundschule (ehemals Kernzeitbetreuung) auch in anderen Stadtteilen, eine große Unsicherheit, was das für die Grundschulen bedeutet, v.a. für zweizügige Grundschulen wie die GS Wolfartsweier. Wir bitten die Ortsverwaltung die entsprechenden Fachämter zu kontaktieren, um zum einen folgende Fragen und Begrifflichkeiten zu erläutern und zum anderen über den Sachstand der aktuellen Planung zu informieren. • Was ist der Unterschied zwischen SKiBB und der Ganztagesschule? • Entspricht SKiBB der aktuellen sogenannten Flexiblen Nachmittagsbetreuung? • Haben die Eltern auch ab 2026 noch das Recht frei zu entscheiden zwischen Ganztages- und Halbtageschule? • Was passiert mit den zweizügigen Grundschulen? Müssen sich diese für eine Variante entscheiden? • Mit welchen Kosten müssen Eltern bei SKiBB rechnen? Ist die Betreuung kostenfrei und nur Mittagessen und verlängerte Betreuungszeiten müssen bezahlt werden wie im Ganztag? • Wird die „verlässliche Grundschule“ ebenso aufgelöst, wie die Horte? Wenn ja, gibt es eine Regelung für die Mitarbeitenden, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben? Für die SPD-Fraktion im Ortschaftsrat Stefanie Becker, Julia Küffner

  • Stellungnahme Anfrage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0137 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 10.04.2024 7 Ö Kenntnisnahme Was ist der Unterschied zwischen SKiBB und der Ganztagsschule? Die neue Betreuungsstruktur ab Schuljahr 2026/27 soll aus zwei Säulen bestehen: Gesetzliche Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg Modulares SKiBB-System (kommunal) • In Wahlform oder gebundener Form. • Zeitmodell 4 Tage / 8 Stunden. • Ein Tag (Freitag) ist in kommunaler Betreuung. • 5 Tage kommunale Betreuung • Kinder, die nach Ende des Nachmittagsunterrichts der Ganztagsgrundschule ein Angebot brauchen, können weiterhin die Flexible Nachmittagsbetreuung bis 17 Uhr buchen. • buchbare Module (voraussichtlich): • Modul 1: Unterrichtsende bis 15:30 Uhr mit Mittagessen • Modul 2: Spätmodul 15:30 Uhr bis 17 Uhr • Die gesetzliche Ganztagsgrundschule ist kostenfrei (bis auf das Mittagessen und bei Bedarf die Flexible Nachmittagsbetreuung bis 17 Uhr). • Mittagessen und Module sind nicht kostenfrei (Beträge stehen noch nicht fest). • Lehrkräfte und pädagogisches Betreuungspersonal arbeiten am • Angebot steht unter Schulaufsicht, wird jedoch ausschließlich von – 2 – Nachmittag im Tandem; es besteht Unterrichtspflicht. pädagogischen Fachkräften der Stadt oder freier Träger geleitet. • Eltern, die sich gegen die Beschulung im Rahmen der Ganztagsgrundschule entscheiden (Unterrichtspflicht am Nachmittag), steht nach Unterrichtsende am Vormittag weiterhin die Ergänzende Betreuung bis 14 Uhr ohne Mittagessen zur Verfügung. • Eltern steht nach Unterrichtsende am Vormittag weiterhin die Ergänzende Betreuung bis 14 Uhr ohne Mittagessen zur Verfügung. Eine Grundschule erfüllt den Rechtsanspruch entweder über die erste Säule (gesetzliche Ganztagsgrundschule) oder über die zweite Säule (modulare Betreuung). Beides gleichzeitig an derselben Grundschule wird nicht angeboten. Die Grundschule Wolfartsweier ist eine gesetzliche Ganztagsgrundschule. Hier ändert sich ab dem Schuljahr 2026/27 also nichts. Die Grundschule ist bereits jetzt rechtsanspruchserfüllend. Entspricht SKiBB der aktuellen sogenannten Flexiblen Nachmittagsbetreuung? Die Flexible Nachmittagsbetreuung ist ein Angebot für Kinder, die nach dem Unterricht am Nachmittag einer gesetzlichen Ganztagsgrundschule eine längere Betreuung bis 17 Uhr benötigen. Dies wird von kommunaler Seite aus als Zusatzangebot vorgehalten und ist nicht kostenfrei. Im modularen SKiBB-System wird dies das Spätmodul von 15:30 bis 17 Uhr sein. Haben die Eltern auch ab 2026 noch das Recht frei zu entscheiden zwischen Ganztages- und Halbtagesschule? An der Grundschule Wolfartsweier können die Eltern ab 2026 weiterhin entscheiden, ob ihr Kind nach dem Vormittagsunterricht nach Hause geht, die Ergänzende Betreuung bis 14 Uhr ohne Mittagessen besucht oder im Rahmen der gesetzlichen Ganztagsgrundschule mit Unterrichtspflicht am Nachmittag beschult wird. Darüber hinaus kann bis 17 Uhr die Flexible Nachmittagsbetreuung gebucht werden. Was passiert mit den zweizügigen Grundschulen? Müssen sich diese für eine Variante entscheiden? Grundschulen sind entweder gesetzliche Ganztagsgrundschulen oder sie haben als Halbtagsgrundschulen ein modulares Betreuungssystem. Beides gleichzeitig wird nicht vorgehalten. An vielen gesetzlichen Ganztagsgrundschulen bestehen bereits jetzt „Mischklassen“. Das heißt, ein Teil der Kinder geht nach dem Ende des Vormittagsunterrichts nach Hause, der andere hat am Nachmittag Unterrichtspflicht. Pädagogisch wertvoller sind reine Ganztagsklassen; nur dann kann der Tag rhythmisiert werden (Phasen der Konzentration, des Spielens und der Ruhe). Mit welchen Kosten müssen Eltern bei SKiBB rechnen? Ist die Betreuung kostenfrei und nur Mittagessen und verlängerte Betreuungszeiten müssen bezahlt werden wie im Ganztag? Das Konzept und die Finanzierung des modularen Betreuungssystems werden derzeit erarbeitet. Die Kosten stehen noch nicht fest. Das modulare Betreuungssystem ist im Gegensatz zur gesetzlichen Ganztagsgrundschule nicht kostenfrei. – 3 – Wird die „verlässliche Grundschule“ ebenso aufgelöst wie die Horte? Wenn ja, gibt es eine Regelung für die Mitarbeitenden, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben? Die verlässliche Grundschule wird weiterhin bestehen. An Standorten von Halbtagsgrundschulen wird aus den Horten das modulare SKiBB-System; an Standorten von gesetzlichen Ganztagsgrundschulen wird die Doppelstruktur der Angebote aufgelöst und die Kinder müssen zukünftig in die gesetzliche Ganztagsgrundschule gehen. Kein Kind aus der Grundschule Wolfartsweier wird in einem Hort betreut.