Bebauungsplan General-Kammhuber-Kaserne - Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
| Vorlage: | 2024/0133 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.02.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.04.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0133 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Bebauungsplan General-Kammhuber-Kaserne – Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 18.04.2024 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Planungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Darlegung in der StadtZeitung vorzunehmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Im Rahmen der Informationsvorlage 2023/1080 im November 2023 wurden das Wettbewerbsergebnis sowie die weitere Verfahrensplanung vorgestellt und erörtert. Der Bebauungsplanentwurf befindet sich derzeit in Bearbeitung. Entsprechend des Grundsatzbeschlusses (2021/0933) findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Regel als Bürgerversammlung statt. Abweichungen hiervon müssen vom Planungsausschuss beschlossen werden. Im vorliegenden Verfahren handelt es sich um die Überplanung eines Geländes des Bundesamtes für Immobilienaufgaben (BImA), welches zukünftig einen Standort für Bundesbehörden bieten soll. Darüber hinaus werden weitere passende Nutzungen, insbesondere Wohnen, geprüft. Aufgrund der geplanten konfliktarmen Nutzungen sowie der dezentralen Lage ist mit keinen erheblichen Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen zu rechnen. Dementsprechend wird die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Darlegung in der StadtZeitung als geeignet erachtet. Im Rahmen dessen besteht auch die Möglichkeit, die Planunterlagen für zwei Wochen beim Stadtplanungsamt sowie im Internet einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Beschluss: Antrag an den Planungsausschuss 1. Der Planungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Darlegung in der StadtZeitung vorzunehmen.