Soziales Plätzekonzept

Vorlage: 2024/0118/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 04.03.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.03.2024

    TOP: 4.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0118/1 Eingang: 04.03.2024 Soziales Plätzekonzept Ergänzungsantrag: FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.03.2024 7.1. N Vorberatung Gemeinderat 19.03.2024 4.1. Ö Entscheidung Zur besseren Besuchersteuerung von Ausgabestellen für Essen oder Lebensmittel, sowie anderer Hilfsangebote, erstellt die Stadt ein Plätzekonzept. Ziel ist die Belastung besonders hoch frequentierter Plätze durch Dezentralisierung zu verringern. Begründung: Die hohe Konzentration von Konflikten am Werderplatz belastet die Bevölkerung. Die Konzentration von Substitutionspraxen, Lebensmittelausgaben anderen Hilfsprojekten kann entzerrt werden, in dem manche dieser Maßnahmen gleichmäßiger auf andere Orte verteilt werden. Am Werderplatz werden aktuell Menschen aus verschiedenen Stadtteilen angezogen. Ein soziales Plätzekonzept würde eine Verdichtung der Konfliktparteien verhindern, die eine sich steigernde Belastung am Werderplatz herbeiführt. Um die bekannte Aggregation von Konflikten am Werderplatz zu verringern, sollen Substitutionspraxen, Lebensmittelausgaben, sowie weitere Hilfsangebote, in angemessenem Verhältnis auf verschiedene Stadtteile gestreut werden. So werden unter anderem soziale Einrichtungen, sowie die hervorragende Unterstützungskultur Karlsruher Ehrenamtlicher den Menschen in ihrem eigenen Stadtteil (Quartierskonzept) zu Gute kommen. Vor allem wird eine verdichtende Negativentwicklung sogenannter Hotspots verhindert und der Anwohnerschaft wieder subjektives Sicherheitsempfinden, sowie gesteigerte Aufenthaltsqualität gegeben, besonders für Familien mit Kindern, Frauen und direkte Anwohner. Ein jeder öffentlicher Platzes muss gleichermaßen für alle Menschen nutzbar sein und ein guter Mix unterschiedlicher Klientel ist anzustreben. Da der Werderplatz in dieser Hinsicht seit langem überastet ist, gilt es die wohltätigen Aktionen auf die Plätze der Stadt zu verteilen. Wir fordern deshalb die Stadt auf ein Konzept dazu vorzulegen, das eine gerechte Verteilung dieser Nutzung vorsieht. Unterzeichnet: Friedemann Kalmbach Jürgen Wenzel Petra Lorenz

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0118/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Soziales Plätzekonzept Ergänzungsantrag: FW|FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.03.2024 7.1. Ö Vorberatung Gemeinderat 19.03.2024 4.1. Ö Entscheidung Kurzfassung Der rechtliche Rahmen einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung im öffentlichen Raum orientiert sich einzig an straßenrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Maßstäben. Soziale Aspekte können in diese rechtliche Entscheidung grundsätzlich nicht einfließen. Die Nutzung von Gebäuden richtet sich nach den jeweils geltenden städtebaulichen und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Das Ausschließen einzelner (sozialer) Nutzungen mit Blick auf eine Dezentralisierung beziehungsweise Regelung sozialer Angebote ist ebenfalls grundsätzlich nicht möglich. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen In Baden-Württemberg regelt das Straßengesetz die Nutzung öffentlicher Straßen und definiert dabei den Unterschied zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung. Der Gemeingebrauch bezieht sich auf die allgemeine, unentgeltliche Nutzung von Straßen durch jedermann, sofern sie dem üblichen Straßenverkehr dienen. Im Gegensatz dazu bezeichnet eine Sondernutzung die über den Gemeingebrauch hinausgehende, spezifische Nutzung von Straßenflächen, die einer gesonderten Erlaubnis bedarf. Hierzu gehört beispielsweise das (unentgeltliche) Anbieten von Speisen und Getränken auf Straßen und Plätzen. Die rechtliche Bewertung der Zulässigkeit einer Sondernutzung kann sich ausschließlich an straßenrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Belangen orientieren. Die im Änderungsantrag genannten Aspekte können grundsätzlich keine Entscheidungsgrundlage bilden. Innerhalb von Gebäuden erlauben die einschlägigen städtebaulichen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben die unterschiedlichsten Nutzungen. Das Ausschließen einzelner (sozialer) Nutzungen mit Blick auf eine Dezentralisierung ist jedoch ebenso grundsätzlich nicht möglich. Mit Blick auf die vorgenannten Ausführungen können federführend durch die zuständigen Dienststellen mit sozialen Aufgabenfeldern im Dezernat 3 lediglich vermittelnde Gespräche geführt werden, jedoch nur, soweit vorab überhaupt Kenntnis über die jeweiligen beabsichtigten Angebote besteht. Ziel solcher Gespräche kann das Schaffen gegenseitigen Verständnisses und ein Interessensausgleich der unterschiedlichen Belange sein, wobei jedoch keine rechtsverbindlichen Abwägungsentscheidungen getroffen werden können. Ein ausgleichendes, allgemeinverträgliches Gesamtergebnis hängt allein vom „Goodwill“ der Beteiligten ab.