Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe
| Vorlage: | 2024/0118 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.01.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt, Südweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.03.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0118 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.03.2024 7 N Vorberatung Gemeinderat 19.03.2024 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Stadtverwaltung engagiert sich seit Langem gemeinsam mit vielen Akteuren, um ein besseres Mit- und Nebeneinander auf und um den Werderplatz zu ermöglichen. Die Koordination erfolgt über die Arbeitsgruppe Werderplatz. In dieser sind verschiedene Fachämter, die Polizei, die Bürgergesellschaft Südstadt e. V., soziale Träger und die ortsansässigen Gewerbetreibenden vertreten. Ein Teil der Nutzungskonflikte auf dem Werderplatz basiert auf störenden Verhaltensweisen von Personengruppen, die sich regelmäßig und über längere Zeiträume auf dem Platz aufhalten und Alkohol konsumieren. Um alkoholbedingten Ordnungsstörungen und Straftaten zu begegnen, hat der Gemeinderat im Dezember 2018 den Erlass eines Alkoholkonsumverbots beschlossen. Die entsprechende Rechtsgrundlage im Polizeigesetz Baden-Württemberg war damals durch den Landesgesetzgeber - auch vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf dem Werderplatz - geschaffen worden. Nach der in den Jahren 2019 bis 2023 geltenden Polizeiverordnung war das Konsumieren alkoholischer Getränke auf dem Werderplatz im Zeitraum 1. April bis 31. Oktober jeden Jahres, jeweils montags bis samstags von 11 Uhr bis 20 Uhr, untersagt. Das Alkoholkonsumverbot war nicht als Einzelmaßnahme angeordnet, sondern Bestandteil eines Gesamtkonzepts zur Suchtprävention. Durch die Einrichtung des Alkoholakzeptierenden Aufenthaltsraums und des Drogenkonsumraums sind daneben Angebote vorhanden, um den Betroffenen eine konkrete Begleitung und Unterstützung anzubieten. Aus Sicht der Stadtverwaltung und des Polizeipräsidiums Karlsruhe hat sich das Alkoholkonsumverbot als adäquate und zielführende Maßnahme erwiesen, um Störungen der öffentlichen Sicherheit durch alkoholisierte Personen zu vermeiden, zumindest aber zu minimieren. Das Verbot ermöglichte den Einsatzkräften, den Konsum von Alkohol innerhalb des zeitlichen und räumlichen Geltungsbereichs der Verordnung zu unterbinden und damit weitere alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Begleitet beziehungsweise vollzugsmäßig umgesetzt wird das Alkoholkonsumverbot von engmaschigen Kontrollen. Der Werderplatz wird täglich, in der Regel sogar mehrmals täglich und über jeweils längere Zeiträume, bestreift. Dabei agieren die Einsatzkräfte des Polizeivollzugsdienstes und des Kommunalen Ordnungsdienstes in stetiger, enger Abstimmung. Sofern es die gesamtstädtische Einsatzlage zulässt, bleiben die Streifen bewusst längere Zeit vor Ort. Zudem werden Schwerpunktkontrollen und Einsatzzeitfenster zwischen den Sicherheitsbehörden abgestimmt, um eine möglichst hohe Kontrolldichte zu erreichen. Kein anderer Platz im Stadtgebiet wird so intensiv überwacht. Allein im Jahr 2022 hat der KOD 851 Einsätze (von insgesamt 2.264 im gesamten Stadtgebiet) auf dem Werderplatz geleistet. Letztlich hat sich allerdings gezeigt, dass auch eine starke Präsenz von Einsatzkräften das Alkoholkonsumverbot selbst nicht ersetzen kann oder obsolet macht. Über die gemeinsamen Kontrollaktionen mit der Stadt Karlsruhe hinaus hat das Polizeipräsidium Karlsruhe zur Bewältigung der auf dem Werderplatz vorherrschenden szenetypischen Ordnungsstörungen eine eigens abgestimmte Konzeption erstellt. Diese wird fortlaufend der aktuellen Lage und den allgemeinen Gegebenheiten angepasst. Den Schwerpunkt der Konzeption bilden die konsequente Abwehr von konkreten Gefahren, die Störungsbeseitigung sowie die strikte Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Im Zeitraum vom 15. November 2022 bis zum 5. November 2023 verzeichnete das Polizeipräsidium Karlsruhe circa 500 Einsätze (ohne Verkehrsdelikte) rund um den Werderplatz. Das Gros der festgestellten Verstöße betrifft den Missbrauch von Alkohol. Zur nachhaltigen Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung werden die polizeilichen Maßnahmen mit einem offensiven Präventionskonzept, unter anderem der sogenannten "Mobilen Wache", unterstützt. So werden neben den Kontrollaktionen auch zielorientierte Präventionsveranstaltungen durchgeführt. Die genannten Maßnahmen werden auf Grund der dann geringeren Publikumsfrequentierung der – 3 – Örtlichkeit über die Wintermonate reduziert. Unabhängig davon bleibt der Werderplatz dauerhaft und durchgängig über das Jahr hinweg beim Polizeirevier Karlsruhe-Südweststadt ein Schwerpunkt für Präventiv- und Kontrollmaßnahmen. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der polizeilich festgestellten alkoholbedingten Störungen in den Jahren 2021 bis 2023: 2021 2022 2023 Straftaten gesamt 110 69 127 davon alkoholbedingt 55 22 30 Ordnungswidrigkeiten gesamt 39 74 (01.01.-31.08.2022) 72 davon alkoholbedingt 23 57 (01.01.-31.08.2022) 51 Die polizeiliche Statistik hatte für den Werderplatz für das Jahr 2017, also für die Zeit vor Erlass der Polizeiverordnung, eine Anzahl von 25 alkoholbedingten Straftaten und 2 alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten aufgewiesen. Hinzu kamen 58 vom Kommunalen Ordnungsdienst festgestellte alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten. Demnach wurden für das Jahr 2017 statistisch 85 alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erfasst. Im Jahr 2023 stiegen die Gesamtstraftaten auf dem Werderplatz im Vergleich zum Vorjahr deutlich von 69 auf 127 Fälle an. Es war im Jahr 2023 ebenfalls festzustellen, dass die Fallzahlen für alkoholbedingte Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um acht Fälle angestiegen sind (von 22 auf 30 Fälle). Hinzu kommt, dass von 72 Ordnungswidrigkeiten 51 alkoholbedingt begangen wurden. Insgesamt wurden im Jahr 2023 statistisch 81 alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erfasst. Die Entwicklung zeigt, dass – sollte kein neues Alkoholkonsumverbot erlassen werden – von einem Anstieg, wahrscheinlich sogar von einem deutlichen Anstieg der Störungen auszugehen ist. Das lässt sich auch daraus ableiten, dass nach den Einschätzungen des Polizeivollzugsdienstes und des Kommunalen Ordnungsdienstes die alkoholbedingten Störungen außerhalb der zeitlichen Geltung des Alkoholkonsumverbots wieder zunahmen, wenn auch nicht in einem Ausmaß, das eine zeitliche Ausweitung des Verbotes rechtfertigt beziehungsweise rechtlich ermöglicht. Aus Sicht der Verwaltung ist der (erneute) Erlass eines zeitlich und räumlich begrenzten Alkoholkonsumverbots für den Werderplatz und die angrenzende Straßenkreuzung für die Jahre 2024 bis 2028 vor diesem Hintergrund polizeirechtlich begründbar. Die rechtlichen Hürden sind durchaus hoch. Aus Sicht der Verwaltung sind die Voraussetzungen im konkreten Einzelfall des Werderplatzes jedoch gegeben beziehungsweise weiterhin gegeben. Der Entwurf der Polizeiverordnung über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz ist als Anlage 1 beigefügt. Die Begründung der einzelnen Vorschriften der Verordnung kann der Anlage 2 entnommen werden. Das Alkoholkonsumverbot wird als geeignete und erforderliche Maßnahme angesehen. Die Einsatzkräfte verfügen damit weiterhin über eine taugliche Rechtsgrundlage, um möglichst frühzeitig gegen alkoholbedingte Störungen der öffentlichen Sicherheit vorgehen zu können. Die Regelung ist auch angemessen, was sich insbesondere durch die zeitlichen und räumlichen Begrenzungen zeigt. In zeitlicher Hinsicht soll an der bisherigen Regelung festgehalten werden: Das Alkoholkonsumverbot soll demnach vom 1. April bis 31. Oktober jeden Jahres, jeweils montags bis samstags von 11 Uhr bis 20 Uhr, gelten. Beim räumlichen Geltungsbereich des Alkoholkonsumverbots teilt die Stadtverwaltung den mehrheitlich geäußerten Wunsch der Mitglieder der Arbeitsgruppe Werderplatz nach einer – 4 – Abrundung. Im täglichen Vollzug hat sich über die Jahre hinweg ergeben, dass das Alkoholkonsumverbot auf dem Platz nur schlüssig vollzogen werden kann, wenn der räumliche Geltungsbereich sich nicht streng am Straßengrundstück Werderplatz orientiert, sondern an der tatsächlich als Platz wahrgenommenen öffentlichen Fläche. Zukünftig soll deshalb der Geltungsbereich des Verbotes gemäß der tatsächlichen Wirkung des Platzes Richtung Osten durch die jeweiligen Gebäudefronten begrenzt sein. Der Kreuzungsbereich Werderstraße/Marienstraße grenzt unmittelbar an den bisherigen Verbotsbereich an und entwickelte sich zunehmend zu einem Verweil- beziehungsweise Ausweichort, um das Alkoholkonsumverbot zu unterwandern und dort in unmittelbarer Sicht- und Hörbeziehung zu anderen Personen auf dem Platz Ordnungsstörungen zu begehen beziehungsweise diese zu provozieren. Aus diesem Grund soll das Alkoholkonsumverbot den Bereich zukünftig mitabdecken. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss: Der Gemeinderat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten – „Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe“ –.
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Extrahierter Text
Anlage 2 Einzelbegründung zu der Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über ein Alkoholkonsum- verbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe Zu § 1 – Geltungsbereich Das Alkoholkonsumverbot wird für den Werderplatz, sowie den angrenzenden Kreuzungsbereich der Werderstraße und Marienstraße als örtlichen Brennpunkt alkoholbedingter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erlassen. Der Geltungsbereich wird durch die Benennung der den Werder- platz umgrenzenden Straßen sowie den beigefügten Lageplan hinreichend bestimmt. Zu § 2 – Alkoholkonsumverbot Durch Polizeiverordnung kann auf öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb von Gebäuden und konzessionierter Außengastronomie untersagt werden, alkoholische Getränke zu konsumie- ren oder zum Konsum vor Ort mit sich zuführen. Die Privilegierung konzessionierter Außengast- ronomie ist auf die jeweiligen Öffnungszeiten zu beschränken. Voraussetzung ist aber das Vorliegen eines sogenannten „Brennpunktes“. Ob ein solcher besteht, richtet sich nach der Gesamtbetrachtung aller Umstände, insbesondere der absoluten Anzahl alkoholbedingter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, der relativen Be- lastung im Vergleich zu anderen Plätzen und der Anzahl regelmäßig anwesender Personen. 1. Absolute Anzahl alkoholbedingter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Der Brennpunkt setzt eine Mindestbelastung der Fläche mit typischerweise alkoholbedingten Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten voraus. Dabei wirkt der (übermäßige) Konsum von Alkohol nachgewiesener Weise enthemmend und bedingt insofern die festgestellten Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten. Bei einer absoluten Belastung von mehr als 100 alko- holbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten pro Jahr geht das Gesetz von einem Brenn- punkt aus. Bei Werten unter 50 wird ein örtlicher Brennpunkt in der Regel zu verneinen sein. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. In der Praxis gibt es keine scharfe Trennlinie, ob ein Verstoß alkoholbedingt oder unter Alkoholeinfluss began- gen wurde. Der Übergang ist fließend. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der polizeilich festgestellten alkoholbedingten Störungen in den Jahren 2021 bis 2023: 2021 2022 2023 Straftaten gesamt 110 69 127 davon alkoholbe- dingt 55 22 30 Ordnungswidrigkei- ten gesamt 39 74 (01.01.-31.08.2022) 72 davon alkoholbe- dingt 23 57 (01.01.-31.08.2022) 51 2 Im Jahr 2023 stiegen die Gesamtstraftaten auf dem Werderplatz im Vergleich zum Vorjahr deut- lich von 69 auf 127 Fälle an. Es war im Jahr 2023 ebenfalls festzustellen, dass die Fallzahlen für alkoholbedingte Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um acht Fälle angestiegen ist (von 22 auf 30 Fälle). Hinzu kommt, dass von 72 Ordnungswidrigkeiten 51 alkoholbedingt begangen wur- den. Insgesamt wurden im Jahr 2023 statistisch 81 alkoholbedingte Straftaten und Ordnungs- widrigkeiten erfasst. Neben der Anzahl statistisch erfasster alkoholbedingter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sprechen weitere Tatsachen für die Annahme eines örtlichen Brennpunkts: a) Die tatsächliche Zahl alkoholbedingt begangener Straftaten und Ordnungswidrigkeiten dürfte deutlich höher liegen. Straftaten werden oft unter den Szeneangehörigen selbst begangen. Diese zeigen jedoch nur selten ein Interesse an Strafverfolgung und bringen die Vorfälle nur in Einzelfällen zur Anzeige. Aussagen als Zeuge werden oft verweigert. b) Der Kommunale Ordnungsdienst bestätigt, bei nahezu jeder Kontrolle des Werderplatzes Sachverhalte festzustellen, die den Tatbestand einer alkoholbedingten Ordnungswidrig- keit erfüllen, aber keiner Person zugeordnet und damit nicht verfolgt werden können. So werden beispielsweise Verunreinigungen durch zerbrochene oder leere Spirituosen- und Bierflaschen, aber auch durch Erbrochenes und Urinieren festgestellt. Aber auch sonstige Störungen, die typischerweise mit dem Alkoholkonsum auf dem Platz auftreten, wie die Verunreinigung und Beschädigung der WC-Anlage, die aufgrund des Zustandes nur von den Angehörigen der Szene genutzt wird. c) In der Arbeitsgruppe Werderplatz ist regelmäßig Thema, dass alkoholindizierte Störun- gen mehrmals am Tag stattfänden. Lautstarke Auseinandersetzungen und Handgreiflich- keiten seien an der Tagesordnung. Rücksichtnahme auf Anwohnende oder Besucherin- nen und Besucher des Werderplatzes sei nicht vorhanden. Sie schildern alkoholbedingte Ordnungsstörungen und Straftaten, wie beispielsweise Lärm, illegal entsorgter Abfall und Urinieren in der Öffentlichkeit, aber auch Schlägereien innerhalb der Szene. Oft kann bei Eintreffen der Ordnungskräfte nicht nachvollzogen werden, wer die Störung begangen hat und das dann gezeigte Verhalten ist unauffällig. d) Aber auch nicht jede festgestellte alkoholbedingte Ordnungswidrigkeit findet Eingang in die Statistik der Behörden. Die häufig stattfindenden mündlichen Verwarnungen oder Aufforderungen werden nicht dokumentiert. e) Die vorhandene Infrastruktur am Werderplatz (Supermarkt, Sitzgelegenheiten, Toiletten- anlage, et cetera) übt auf die szeneaffinen Personen eine besondere Anziehungskraft aus. f) Der Werderplatz ist vergleichsweise klein. Alkoholbedingten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten kommt daher eine konzentrierte Bedeutung zu. g) Südlich und nördlich wird der (relativ kleine) Werderplatz vollständig durch vorhandene Wohnbebauung eingerahmt. Alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten, insbesondere auch Lärmbelästigungen, sind daher besonders stark wahrnehmbar und werden durch die vor- handene Bebauung noch verstärkt. 3 2. Relative Belastung des Werderplatzes durch alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswid- rigkeiten im Vergleich zu anderen Flächen Ein weiteres Indiz für das Vorliegen eines örtlichen „Brennpunkts“ ist eine deutlich höhere, in der Regel vier bis fünffache, Anzahl von alkoholbedingten Straftaten und/oder Ordnungswidrig- keiten im Verhältnis zu anderen geeigneten Vergleichsflächen. Aufgrund einer ähnlichen Prägung und Charakteristik bieten sich insbesondere der Gutenberg- und der Friedrichsplatz als Vergleichsflächen zum Werderplatz an. Beiden Plätzen kommt eine ähnlich hohe Aufenthaltsfunktion mit vergleichbarer Infrastruktur, Brunnen- und öffentlichen Toilettenanlagen zu. Auch im Jahr 2017 wurden die beiden Plätze als Vergleichsgrundlage her- angezogen. Die Anzahl statistisch erfasster alkoholbedingter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten des Poli- zeivollzugsdienstes belegt die deutlich höhere Belastung am Werderplatz im Verhältnis zu den Vergleichsflächen. alkoholbedingte Ereignisse im Jahr 2017 Bereich Straftaten Ordnungswidrigkeiten Werderplatz 25 60 Friedrichsplatz 3 32 Gutenbergplatz 0 0 alkoholbedingte Ereignisse im Zeitraum 1. Januar bis 31. August 2018 Bereich Straftaten Ordnungswidrigkeiten Werderplatz 24 50 Friedrichsplatz 2 27 Gutenbergplatz 0 0 alkoholbedingte Ereignisse im Jahr 2022 Bereich Straftaten Ordnungswidrigkeiten Werderplatz 22 Nicht bekannt Friedrichsplatz 3 Nicht bekannt Gutenbergplatz 0 Nicht bekannt alkoholbedingte Ereignisse 2023 Bereich Straftaten Ordnungswidrigkeiten Werderplatz 30 51 Friedrichsplatz 3 1 Gutenbergplatz 0 0 3. Anzahl der regelmäßig anwesenden Personen Auch eine regelmäßig hohe Anzahl an Personen auf dem Platz spricht für das Vorliegen eines „Brennpunktes“. Dabei stellt das Gesetz nicht auf Personen ab, die Alkohol konsumieren, son- dern auf die Unübersichtlichkeit, die mit einer Menschenmenge als solches verbunden ist und die eine Bewältigung der Situation mit polizeilichen Mitteln erschwert. Eine solche unüberschau- bare Menschenmenge dürfte regelmäßig bei mehr als 100 Personen zu bejahen sein. Bei weni- ger als 50 Personen dürfte dieses Kriterium in der Regel nicht erfüllt sein. Bei Personenzahlen zwischen 50 und 100 kommt es vor allem auf die Umstände im Einzelfall an. 4 Die Szene auf dem Werderplatz ist im Jahresverlauf unterschiedlich groß. Nach aktuellen Beobach- tungen des Polizeivollzugsdienstes und des Kommunalen Ordnungsdienstes halten sich zwischen April und Oktober durchschnittlich 30 bis 40 Personen tagsüber dauerhaft auf dem Platz auf, um Alkohol zu konsumieren. Das Polizeipräsidium Karlsruhe führt mit Unterstützung des Polizeipräsi- diums Einsatz regelmäßige Kontrollen auf dem Werderplatz durch. Im Rahmen dieser Kontrollen konnten bislang insgesamt circa 200 regelmäßig wiederkehrende Personen festgestellt werden. Zusätzlich findet auf dem Werderplatz der für innerstädtische Plätze mit entsprechenden gastro- nomischen und gewerblichen Angeboten übliche Ziel- und Quellverkehr statt. Die Übersichtlichkeit wird durch andere hinzukommende Personen erschwert. Die Gruppe ist stark heterogen und geprägt von Angehörigen der Trinkerszene, Drogenkonsumenten, Substitu- ierten und insbesondere osteuropäischen Wanderarbeitern. Für das Vorliegen eines Brennpunktes spricht auch die Belastung des Platzes in zeitlicher Hin- sicht. Die Szene trifft sich mit Ausnahme am Sonntag täglich auf dem Platz und hält sich von morgens durchgängig bis in die Abendstunden auf dem Platz auf. 4. Verhältnismäßigkeit Das Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz ist geeignet, künftig Störungen der öffentlichen Sicherheit durch Alkoholkonsumenten auf dem Werderplatz auch weiterhin zu vermeiden und die sich dort regelmäßig versammelnde Gruppe Szenenangehöriger zu minimieren. Durch das gezielte Zusammenwirken mit dem alkoholakzeptierenden Aufenthaltsraum der Diako- nie – in unmittelbarer Nähe zum Werderplatz – wird auch einer bloßen Verlagerung der Störungen für die öffentliche Sicherheit an andere öffentliche Orte vermieden. Das Alkoholkonsumverbot ist damit integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts zur Suchtprävention. Die allgemeine Handlungs- freiheit wird in möglichst milder Weise eingeschränkt, indem ein sichererer Ort bereitgestellt wird, an dem Alkoholkonsum akzeptiert ist und durch Sozialarbeiter begleitet werden kann. Andere, mildere Mittel zeigten in der Vergangenheit keine Wirkung. Die seit vielen Jahren regel- mäßig stattfindenden Arbeitstreffen unter Mitarbeit von Anwohnerinnen und Anwohnern, Ge- werbetreibenden sowie Vertreterinnen und Vertreter sozialer und kirchlicher Einrichtungen, Poli- zei und Stadtverwaltung konnten keine dauerhafte Lösung für den Werderplatz erreichen. Auch andere polizeiliche Mittel zeigten keine Wirkung. Weder der viele Jahre unmittelbar am Werderplatz vorhandene Polizeiposten konnte zu einer Befriedung der Örtlichkeit führen, noch die Steigerung der Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes bzw. die deutlich ausgeweiteten Kontrollen des Polizeipräsidiums Karlsruhe. Auch mit dem konsequenten Erlass polizeirechtlicher Einzelmaßnahmen, wie Platzverweis und Aufenthaltsverbot, konnte ebenfalls keine spürbare Entspannung am Werderplatz erreicht werden. Das Alkoholkonsumverbot ist dabei örtlich eng auf den Brennpunkt „Werderplatz“ beschränkt und zeitlich auf die Zeiten begrenzt, zu denen statistisch die meisten alkoholbedingten Vorfälle erfasst wurden. Die Geltungszeiten orientieren sich dabei an den nach Statistiken und Auswertung der Einsätze sich ergebenden Zeiten, zu denen sich die meisten Menschen regelmäßig und zum Zwecke des Alkoholkonsums auf dem Werderplatz treffen und zu denen es regelmäßig zu den meisten Störungen der der öffentlichen Sicherheit auf dem Werderplatz kommt. Dies ist in den wärmeren Monaten (1. April bis 31. Oktober) täglich von Montag bis Samstag in den Zeiten von 11 Uhr bis 20 Uhr der Fall. An den Abenden und an Sonntagen kommt es regelmäßig nicht zu derartig großen Ansammlungen von Alkohol trinkenden Personen und damit einhergehenden Störungen, so dass diese Zeiten zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit vom Verbot ausgenommen 5 werden können. Durch die örtlichen und zeitlichen Einschränkungen wird ein möglichst schonen- der Ausgleich zwischen dem Interesse der Betroffenen, ihre allgemeine Handlungsfreiheit auszu- üben, und dem Interesse des Schutzes der öffentlichen Sicherheit vor alkoholbedingten Störungen erreicht. Die nicht veränderlichen örtlichen Gegebenheiten am Werderplatz, insbesondere die Nähe zu den umliegenden Substitutionspraxen, begünstigen ein Treffen der Trinkerszene mit der Rausch- giftszene an diesem Ort. Der Platz entfaltet eine hohe Anziehungskraft auf das Umland. Zahlrei- che der kontrollierten Szene-Angehörigen kamen aus der Region. Die Erfahrungen der letzten Jahre und die Entwicklung der polizeilichen Statistiken zeigen, dass – sollte kein neues Alkohol- konsumverbot erlassen werden – von einem Anstieg, wahrscheinlich sogar von einem deutlichen Anstieg der Störungen auszugehen ist. Das lässt sich auch daraus ableiten, dass nach den Fest- stellungen des Polizeivollzugsdienstes und des Kommunalen Ordnungsdienstes die alkoholbe- dingten Störungen außerhalb der zeitlichen Geltung des Alkoholkonsumverbots wieder zunah- men, wenn auch nicht in einem Ausmaß, das eine zeitliche Ausweitung des Verbotes rechtfertigt beziehungsweise rechtlich ermöglicht. Im Rahmen der Abwägung spielt dabei insbesondere eine Rolle, dass der Eingriff in grundrecht- lich geschützte Positionen der Betroffenen als gering einzuschätzen ist. Dies resultiert zum einen schon aus der gesetzlichen Festlegung, nach der das Verbot nicht uneingeschränkt, sondern nur begrenzt und befristet verhängt werden kann. Darüber hinaus ist aber auch nicht ersichtlich, dass ein zeitlich beschränktes Alkoholkonsumverbot für einen begrenzten Bereich intensiv die Handlungsfreiheit des Einzelnen einengen würde. Letztlich verbleiben diesbezüglich unzählige Möglichkeiten, auch an anderen Stellen im Stadtgebiet, Alkohol zu konsumieren. Es ist dem Be- troffenen auch weiterhin unbenommen, in den eigenen oder auch den privaten Räumen von Dritten Alkohol zu konsumieren. Von Bedeutung ist dabei auch, dass die Betroffenen auf den Konsum von Alkohol nicht angewiesen sind. Die Rechtsordnung kennt keinen Anspruch auf den Konsum von Alkohol, mithin muss der Konsum auch nicht gewährleistet werden. Zu § 3 – Ausnahmen Um einen möglichst geringen Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit sicher- zustellen, muss die Möglichkeit eingeräumt sein, in Ausnahmefällen den Alkoholkonsum auf dem Platz zuzulassen. Zu § 4 – Ordnungswidrigkeiten Gemäß § 26 Abs. 1 Polizeigesetz (PolG) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grund des Polizeigesetzes erlassenen Polizeiverordnung zuwiderhandelt, soweit die Po- lizeiverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. § 4 der Polizeiverordnung enthält diesen Verweis bei Verstößen gegen die Verbote nach § 2 der Polizei- verordnung. Die Anordnung der Ordnungswidrigkeit ist zur Durchsetzung des Verbotes der Poli- zeiverordnung erforderlich. In § 26 Abs. 2 PolG ist bestimmt, dass Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 5.000 Euro geahndet werden können. Zu § 5 – Inkrafttreten Polizeiverordnungen sollen den Tag bestimmen, an dem sie in Kraft treten. Der Tag, an dem die Polizeiverordnung außer Kraft tritt, ist anzugeben, da Polizeiverordnungen, die ein Alkoholkon- sumverbot aussprechen, zu befristen sind.
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Anlage 1 Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe vom xx. xxxx 2024 (Online-Bekanntmachung vom xx. xxx 2024) Aufgrund von § 18 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 sowie § 26 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg vom 6. Oktober 2020 (GBl. S. 735), erlässt der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Polizeiverordnung: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Polizeiverordnung gilt für den Werderplatz, westlich begrenzt durch die Fahrbahn der Wilhelmstraße, was den östlichen Gehwegbereich einschließt, sowie östlich begrenzt durch die Bauflucht zwischen den Anwesen Werderstraße 53 und Marienstraße 43 sowie im Bereich der Marienstraße südlich der verlängerten Bauflucht des Anwesens Werderstraße 51 bis zum Anwesen Werderstraße 53 sowie nördlich der verlängerten Bauflucht der Stirnseite der Johanniskirche, was den Vorplatz der Kirche einschließt, bis zum Anwesen Marienstraße 43. (2) Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Polizeiverordnung. § 2 Alkoholkonsumverbot (1) In dem durch § 1 festgelegten Geltungsbereich dieser Verordnung ist an öffentlich zugänglichen Orten außerhalb von Gebäuden und Außenbewirtschaftungsflächen von Gewerbetreibenden während den Öffnungszeiten, für die eine Erlaubnis oder Gestattung nach gaststättenrechtlichen Vorschriften vorliegt untersagt: (a) Alkoholische Getränke zu konsumieren oder (b) Alkoholische Getränke zum Konsum im Geltungsbereich des Verbots mitzuführen. (2) Das Alkoholkonsumverbot gilt im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober jeden Jahres, jeweils montags bis samstags von 11 Uhr bis 20 Uhr. § 3 Ausnahmen In Einzelfällen oder anlässlich besonderer Ereignisse kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von diesem Verbot zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. § 4 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 26 Absatz 1 des Polizeigesetzes Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz 1a in dem in § 1 bezeichneten Bereich alkoholische Getränke konsumiert, 2. entgegen § 2 Absatz 1b in dem in § 1 bezeichneten Bereich alkoholische Getränke zum Konsum im Geltungsbereich des Verbots mitführt. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit der Alkoholkonsum außerhalb der in § 2 Absatz 2 genannten Zeiten erfolgt oder eine Ausnahme nach § 3 erteilt wurde. (3) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. (4) Gegenstände, auf die sich die oben genannten Ordnungswidrigkeit bezieht oder die zu ihrer Vorbereitung oder Begehung verwendet worden sind, können im Sinne des § 26 Absatz 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg eingezogen werden. § 5 In Kraft treten und Befristung Die Polizeiverordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Oktober 2028. Datum der Ausfertigung Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister
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Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. März 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 4 der Tagesordnung: Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über ein Alkoholkon- sumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe Vorlage: 2024/0118 Punkt 4.1 der Tagesordnung: Soziales Plätzekonzept Ergänzungsantrag: FW|FÜR Vorlage: 2024/0118/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten – „Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe“ –. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (39 JA, 2 Nein, 2 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 5. März 2024: Ich darf hier für die Öffentlichkeit - wir hatten Ihnen das gestern schon zukommen lassen - feststellen, dass wir zum Thema Herzensprojekt jetzt eine Lösung haben. Das Herzenspro- jekt, das letztes Mal hier im Gemeinderat für eine große Diskussion gesorgt hat, ist bereit, und es gibt auch schon die entsprechenden Gespräche, auf den Busparkplatz des Badi- schen Staatstheaters in Zukunft zu gehen, der Busparkplatz, der entlang der Kriegsstraße auf der Seite des Staatstheaters liegt, und dort dann ihre entsprechende soziale Initiative umzusetzen. Wir hatten Ihnen auch gestern schon in Aussicht gestellt, dass das Ganze im- mer samstags bis 20:00 Uhr stattfindet. Das ist das, was sich das Herzensprojekt ursprüng- lich vorgestellt hat. Wir sind aber übereingekommen, dass wir es nur bis 18:00 Uhr sams- tags nachmittags zulassen werden. Das Ganze ist dann auch auf eine Zeit bis, Moment, jetzt muss ich gucken, auf vier Monate wird das Ganze jetzt als Sondernutzung zunächst genehmigt, sodass wir auch gucken können, was sich für Erfahrungen tun. Damit, glaube ich, haben wir einem Wunsch auch aus dem Gemeinderat jetzt Rechnung getragen, und zumindest dieses ist auf dem Werderplatz kein Thema mehr. – 2 – Damit kommen wir in die Debatte zur Polizeiverordnung und zu dem Antrag der Freien Wähler, und ich darf beginnen mit Frau Stadträtin Wolf. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Wem gehört der öffentliche Raum? Uns allen natürlich. Aber was darf man dort tun? Nun, das wird immer wieder neu verhandelt von der ganzen Gesell- schaft. Vor einigen Jahren hat dann die grün geführte Landesregierung den Kommunen er- möglicht, dass man Alkoholkonsumverbote im öffentlichen Raum verhängen kann. Ich muss ehrlich sagen, ich war damals entschieden dagegen. In der grünen Jugend noch habe ich mich mit viel Energie dafür eingesetzt, dass genau das nicht möglich ist. Denn wenn man nur ein paar Dutzend Cent für ein Bier bezahlen kann, ist dann der Konsum verboten, aber wenn man ein paar Euro für das Bier bezahlen kann, dann bekommt man im Biergar- ten gleich noch den Tisch und den Stuhl dazugestellt. Das ist schon eine krasse Ungleichbe- handlung. Hier werden Rechte eingeschränkt. Ich finde, das sollten wir auch heute in der Debatte nicht vergessen. Trotzdem werde ich und trotzdem werden wir als Grüne Fraktion heute wieder dem Alko- holkonsumverbot zustimmen, und zwar gerade weil der öffentliche Raum uns allen gehört. Wir setzen uns Tag für Tag dafür ein, dass wir alle diesen öffentlichen Raum nutzen kön- nen, dass sich alle sicher fühlen können und dass niemand Angst haben muss. Dieses Alko- holkonsumverbot auf dem Werderplatz ist eines der wenigen ordnungsrechtlichen Mittel, die wir noch haben auf dem Werderplatz, und das sollten wir nutzen. Das Ziel ist dabei, und das wird mir auch immer wieder von den Menschen dort am Werderplatz rückgespie- gelt, das Ziel ist dabei nicht, dass bestimmte Gruppen ganz vertrieben werden sollen vom Werderplatz, denn es haben alle das Recht, sich dort aufzuhalten. Dennoch wollen wir die Situation ein bisschen entzerren und vielleicht auch das Aggressionspotenzial senken. Man muss aber auch bedenken, dass dieses Alkoholkonsumverbot eben Teil von einem größeren Maßnahmenpaket war. Zum Beispiel will ich den A3, den alkoholakzeptierenden Aufenthaltsraum, noch einmal nennen. Wir begrüßen ganz explizit, dass es da eine enge Abstimmung mit der AG Werderplatz auch zu diesem Thema gab. Wir begrüßen auch die Abrundung, also die leichte Erweiterung von dieser Alkoholkonsumverbotszone auf den Gehweg und über die Straße. Wir glauben, das ist an der Stelle sinnvoll. Vielleicht kann dadurch auch das Kiosk am Werderplatz ein bisschen entlastet werden. Jetzt noch kurz zu dem Ergänzungsantrag. Da schließen wir uns der Stadtverwaltung an. Das Thema ist wirklich sowas von erledigt. Alle diese Anliegen sind auf so vielen Wegen schon an die Stadtverwaltung herangetragen worden. Wir haben rechtlich keine Möglich- keiten, aber es werden Gespräche geführt und dass diese Gespräche auch Wirkung zeigen, das haben Sie, Herr Oberbürgermeister, gerade nochmal gesagt. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich meine, dass das Alkoholverbot bei aller theoretischen Darle- gung von gerade eben ein wichtiger Bestandteil ist, um die sehr schwierige Situation, die sich in der Gesellschaft auf diesem Platz ergibt, eine Lösung darstellt, das hat die Vergan- genheit gezeigt. Die Arbeitsgruppe Werderplatz hat nicht umsonst das auch wieder vorge- schlagen. Ihre Dienste sind unbezahlbar, auch wenn es sich um einen Kampf gegen Wind- mühlen zu handeln scheint. Es ist eine Maßnahme, die die Verhältnisse nicht löst, aber lin- dert. Die Ordnungskräfte, die sich dort tagtäglich einbringen, haben damit zumindest eine Handhabe. Entscheidend ist allerdings, dass man dort Präsenz zeigt, und das hat man auch sich vorgenommen, soweit dies eben im Rahmen der Möglichkeiten sind. Insofern – 3 – herzlichen Dank an alle Ordnungskräfte des Polizeipräsidiums und der Stadt Karlsruhe. Die Fortsetzung des Alkoholverbots ist also zwingend, und auch die Erweiterung des räumli- chen Geltungsbereiches. Noch etwas zum Ergänzungsantrag von Freie Wähler | FÜR Karlsruhe, der hat sich erledigt. Die Antwort ist interessant, weil sie sich nur formell auslässt, die Problematik scheinbar nicht zu erkennen ist. Aber jetzt hat sich trotz allem etwas bewegt, und da kann man se- hen, es gibt halt doch einen Unterschied zwischen formeller Niederlegung des Tatbestan- des und der von allen Seiten erkannten Notwendigkeit der Verlegung dieses wohlmeinen- den Projekts des Herzensprojektes. Stadtrat Zeh (SPD): Wir hatten bei der letzten Gemeinderatssitzung bereits eine sehr aus- führliche Diskussion über den Werderplatz ohne handfeste Ergebnisse. Ich bin jetzt sehr dankbar, dass es geklappt hat und höre die Nachricht gern, dass das Herzensprojekt jetzt gegenüber der Kriegsstraße 88 die Wohltaten, die sie verbreiten, machen kann. Die einzige konkrete Maßnahme, die schon seit Jahren da ist, das ist tatsächlich das Alkoholverbot. Al- lerdings, Frau Wolf, Ihre Ausführungen zum Landesgesetz, da zeigt sich doch jetzt wieder genau an dieser Stelle, wie restriktiv das Landesgesetz von der schwarz-grünen oder grün- schwarzen Landesregierung hier tatsächlich ist. Freiburg und Karlsruhe wollten das Alko- holverbot aufsetzen. Hier hätten wir gerne ein paar Meter noch mehr gehabt. Es wird aus- geweitet, weil man gesehen hat, die Leute, die nicht mehr auf dem Werderplatz stehen, stehen jetzt gegenüber von der Marienstraße vor der Apotheke oder neben diesem Wett- büro und gehen da noch ein paar Meter rein. Da ist so ein hübscher Telekom-Kasten, und das nutzen sie wunderbar als Theke. Die hätten wir gerne auch noch mit eingeführt, aber das Landesgesetz ist so restriktiv, dass die Voraussetzung sehr eingeschränkt ist. Man sieht es, jetzt erst ab 1. April geht es los, also zeitlich und räumlich sind da die Grenzen gesetzt. Aber es ist die richtige Maßnahme, wir wollen natürlich auch vor allen Dingen entzerren, dass die Leute durchaus ihr Bier trinken können. Es gab letztes Mal den Antrag der KAL, die Sozialarbeit auszuweiten. Wir hätten gerne dem A3, dem alkoholakzeptierenden Auf- enthaltsraum, auch ermöglicht, den Samstag zu öffnen. Das wäre hier durchaus mit dem Antrag, den Herr Cramer begründet hat, möglich gewesen, aber auch das ist gescheitert an grün-schwarzer Mehrheit hier im Gemeinderat. Hier ist das nicht so sehr stringent. Als weitere Alternative gab es früher durch die Diakonie an der Stuttgarter Straße einen der Kleingärten, wo sich dann die Leute mit dem Alkoholkonsum aufgehalten haben. Wir hof- fen, dass es im Rahmen der Neugestaltung der Stuttgarter Straße auch möglich ist. Es ist befürchtet, wenn das Alkoholverbot nicht käme, dass dann wieder mehr KOD-Einsätze dort notwendig werden. Das sind viele Argumente, die deutlich machen, die SPD stimmt hier da zu, und das ist die richtige Entscheidung. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Für meine Fraktion ist es nicht die richtige Entscheidung, das Alkoholverbot weiterhin auf dem Werderplatz anzuordnen und durchzuführen. Für uns ist das letztendlich ein Placebo-Effekt. Der Herr Kollege Pfannkuch hat es schon gesagt, es ist ein Kampf gegen Windmühlen, und solch einem Kampf gegen Windmühlen wollen wir nicht zustimmen. Ich denke, in der letzten Gemeinderatssitzung kamen Vorschläge, unter anderem auch von meiner Fraktion. Der Herr Zeh hat es freundlicherweise schon angespro- chen. Ich würde gerne von Ihnen, Herr Oberbürgermeister, wissen, Sie haben gewisse Punkte mitgenommen und gesagt, dass Sie schauen, was man umsetzen kann. Da hätte – 4 – ich jetzt vielleicht gerne von Ihnen gewusst, ob die Karlsruher Stadtverwaltung sich ir- gendwo auf den Weg gemacht hat in die Richtung, was beantragt wurde. Noch einmal zum Alkoholverbot, das große Problem sind die Menschen, die dort Drogen nehmen, harte Drogen nehmen, die offen auf den Stufen der Kirche sitzen und sich einen Schuss geben. Und alles das ist natürlich jetzt mit dem Alkoholverbot überhaupt nicht ab- gedeckt. Dieses neue Publikum, was sich dort jetzt zusammenfindet, die viel härter drauf sind als die alteingesessene Trinkerszene, sage ich mal, werden wir mit diesem Alkoholver- bot nicht einfangen können. Von daher werden wir nicht zustimmen können heute. Ein Lob, ein Dankeschön natürlich an die Stadtverwaltung, wer auch immer dann federfüh- rend das betrieben hat, ist natürlich, dass jetzt für diese Brettener Initiative ein anderer Standort gefunden wurde, der auch mehr Sinn macht, weil es nämlich näher dran ist an den Menschen, die obdachlos sind gegenüber in der Kriegsstraße und in Richtung Men- delssohnplatz. Also das passt absolut, und da möchte ich mich wirklich ausdrücklich sehr bedanken, weil ich letzten Monat diese Hoffnung ehrlich gesagt nicht hatte, dass Sie etwas finden, wo dann auch dieses Herzensprojekt mit dabei ist und diesen neuen Standort an- nimmt. Stadtrat Hock (FDP): Anknüpfend an den letzten Redner, Herrn Cramer, möchte ich sagen, ich bin auch für meine Fraktion dankbar, dass man jetzt für das Herzensprojekt eine Lö- sung gefunden hat, weil dort verortet, da waren wir uns ja einig, war es echt eine schwie- rige Situation. Zurück zum Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz, ich möchte der Verwaltung dan- ken, dass sie das uns heute auch so klar und deutlich vor Augen hält, was es bedeutet, wenn wir das nicht hätten, wenn wir diese Möglichkeit der Regulierung an diesem Platz beim Alkoholverbot nicht hätten, was das bedeutet für die Menschen, die dort wohnen und für die Menschen, die dort ihren Erwerb haben, die Gasstätten etc. etc. Was das be- deutet, steht, wenn man das sich durchgelesen hat, klar und deutlich. Außerhalb der Zei- ten gehen die Störungen klar nach oben. Ich weiß, dass es sehr enge restriktive Dinge sind, dass man das überhaupt durchsetzen kann. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, was würden wir tun, wenn wir das nicht hätten? Dann glaube ich, trotz, dass der Herr Cramer natürlich in einem Punkt Recht hat, wir tun bei einem Alkoholverbot jetzt das Richtige, aber wir sind bei anderen Dingen vielleicht noch nicht so weit, dass wir irgendwie eine Lösung haben. Aber Herr Kollege Cramer, ich muss wirklich sagen, ich glaube schon, dass wir in dem Punkt schon ansetzen müssen, weil so wie es jetzt ist in den Monaten, Sie wissen das bes- ser als jeder andere dort an diesem Platz, glaube ich, können wir nur mit dieser Maßnahme einen gewissen Erfolg erreichen, indem die Leute sagen, die Stadtverwaltung tut in gewis- sen Bereichen jetzt wirklich etwas für uns und versucht auch die Problemstellungen zu lö- sen. Wir sind, wie gesagt, der Stadtverwaltung dankbar, dass sie das jetzt auf den Weg bringt und auch klar erläutern kann, wieso es rechtlich möglich ist. Das ist gar nicht so ein- fach. Ich danke für die Vorlage, und wir werden das heute als FDP-Fraktion mitgehen. Die Aussage vom Kollegen Pfannkuch zu dem Antrag von Freie Wähler für Karlsruhe sehen wir etwas differenzierter. Von daher gesehen wird vielleicht der Herr Oberbürgermeister dazu auch noch etwas sagen. Wie gesagt, mit der Vorlage gehen wir gerne so mit. – 5 – Stadtrat Arslan (DIE LINKE.): Ich denke, wir können uns genauso dem Dank anschließen, dass wir zumindest eines der Probleme oder Herausforderungen, reden wir über Herausfor- derungen, besser gelöst bekommen haben oder relativ schnell gelöst bekommen haben. Aber ich würde es anders sehen als der Kollegen der CDU. Das Alkoholkonsumverbot ist nicht theoretischer Natur, sondern ist praktischer Natur, weil es geht natürlich nicht um den Alkohol, der konsumiert wird, wenn der Unterschied zwischen Sitzen in einer Außen- gastronomie und Stehen 50 Zentimeter dran ist. Es geht auch nicht darum, ob ich jetzt um 19:00 Uhr am Montag nach dem Einkauf ein Bierchen in der Hand habe. Vielleicht bin ich auch das Problemklientel am Werderplatz. Ich hoffe es nicht. Es geht nicht darum, sondern es geht darum, welche Situation damit entsteht und welche Personen es betrifft. Deshalb stecken bei uns schon zwei politische Herzen drin, also auf der einen politisch, dass wir trotzdem das Alkoholkonsumverbot losgelöst vom Werderplatz nicht als das richtige Mittel erachten, weil es einfach eine extrem repressive Maßnahme ist, die alle trifft, und nicht nur die Leute, auf dessen Gründen wir zu diesem Verbot kommen. Und gleichzeitig, obwohl wir es eigentlich ablehnen, uns zumindest beugen werden in dessen, dass wir sehen, dass es ein großer Wunsch der Arbeitsgruppe ist, dass es ein großer Wunsch aus der Bürgerge- sellschaft ist, dass es eine Erleichterung oder zumindest ein Gefühl der Verbesserung da ist. Ich mag es nicht weiter zu beurteilen. Deshalb werden wir uns heute an der Stelle enthal- ten und trotzdem weiter sehen wir den Bedarf, dass wir mit verschiedensten Maßnahmen natürlich weiterhin politisch diskutieren müssen, wie wir den Werderplatz zu einem attrak- tiveren Aufenthaltsort schaffen und dort die Probleme in den Griff bekommen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich möchte Sie loben dafür, dass Sie das in der Weise jetzt umgesetzt haben, die Verordnung zum Alkoholverbot. Wir glauben, dass es ein gutes Puzzle ist für das Ganze, es ist keine Lösung für alles, aber es ist ein gutes Teil dafür. Dafür danken wir Ihnen herzlich. Bei der Beantwortung für unseren Zusatzantrag sind wir doch ein bisschen ins Fragen gekommen. Wieso ging es eigentlich, dass wir damals eine Verord- nung gemacht haben, dass ein Kaffeebike auf dem Friedrichsplatz nicht mehr Kaffee ver- kaufen darf, aber soziale Dinge kann man nicht lenken? Also der Charme unseres Antrags war eigentlich zu sehen, dass verschiedene Quartiere sozusagen ihr eigenes soziales Pro- gramm aufbauen könnten, und da könnte man Schwerpunkte auch für die Stadt festlegen. Insofern war es für uns nicht ganz einsichtig, warum das an der Stelle nicht geht, und beim Sozialen geht es nicht, aber jetzt beim Kaffeebike geht es offensichtlich, das zu lenken und zu sagen, nein, das geht in dem Fall nicht. Das hat uns etwas enttäuscht. Natürlich sind wir froh, dass das Herzensprojekt auf Einsicht, auf Goodwill jetzt eine Verän- derung vorgenommen hat. Das ist natürlich toll, dass Sie sich die Mühe gemacht haben. Vielen Dank an der Stelle noch einmal. Aber wir hätten ein bisschen mehr strategisch ge- dacht für Karlsruhe erwartet. Stadtrat Schnell (AfD): Ganz kurz, von uns ein klares Ja zu der Vorlage, insbesondere zu der räumlichen Ausweitung des Alkoholverbots. Ich möchte hier noch anmerken, dass es zur weiteren Lösung der Zustände am Werderplatz durchaus hilfreich wäre, wenn ganzjährig ein räumlich weitergefasstes Alkoholverbot ausgesprochen werden dürfte, was gegenwär- tig nicht möglich ist. Da möchte ich die Verwaltung darum bitten, sei es direkt, sei es um den Städtetag, diesbezüglich beim Land verstärkt vorstellig zu werden. Denn bis zur nächs- ten Landtagswahl, nach der sich dann hoffentlich etwas ändert, ist es noch recht weit hin. Den Ergänzungsantrag halten wir angesichts der gefundenen Lösung für erledigt. – 6 – Stadträtin Fenrich (pl.): Mehr oder weniger klopfen wir uns jetzt alle, bis auf wenige Aus- nahmen, auf die Schulter und sagen, Problem gelöst, und dann packen wir es erst mal weg. Aber jetzt mal ganz ehrlich, dieses Problem ist nicht gelöst. Das, was uns die Geset- zeslage im Moment hergibt, ist richtig, können wir nur so weit fahren. Aber da möchte ich mich meinem Vorredner anschließen. Ich bemerke, wir haben uns nicht abgesprochen, da muss was geschehen. Wo soll denn die Gesellschaft eigentlich noch hin driften, wenn jetzt noch Cannabis zum Beispiel dazukommt? Da können wir doch schon von vornherein sa- gen, das Problem wird nicht verringert, sondern das Problem wird verstärkt. Dass wir als Stadt das nicht zufriedenstellend lösen können, ist klar. Aber wir sind doch auch den Bür- gern etwas schuldig. Wir sind den Anwohnern dort etwas schuldig. Wir sind den Gewerbe- treibenden dort was schuldig. Und wir kommen mit Sozialarbeit und einem alkoholakzep- tierenden Raum und einem Drogengenussraum, wir kommen einfach nicht weiter. Wir müssen als Gesellschaft nochmal versuchen umzudenken. Ich weiß, auf der linken Seite ist jetzt wahrscheinlich innerlich ein Shitstorm, ich höre nichts, aber innerlich wird es so sein, aber Sie lösen das Problem damit nicht. Wenn Sie das Problem nicht lösen, müssen wir doch überlegen, was wir machen. Was soll denn geschehen weiterhin? Sollen wir jetzt warten wieder ein paar Monate, und dann sehen wir, wird wieder schlimmer, wieder mehr Kontrollen, und dann geht es gerade so weiter. Damit ist niemandem getan, damit ist nie- mandem gedient. Deswegen würde ich mich nochmal, wie gesagt, meinem Vorredner an- schließen. Herr Oberbürgermeister, es ist wirklich ein Problem, das ist in anderen Städten genauso. Es ist ein Problem des Landes, und es ist ein Problem der Republik, und da müssen wir ir- gendwo ansetzen können. Mit der derzeitigen Gesetzeslage können wir es nicht, das ist er- sichtlich. Also müssen wir gucken, was wir machen können. Ich weiß auch keine Lösung, das weiß keiner hier im Saal, aber im Prinzip muss eine Lösung her. Das sind wir allen Bür- gern schuldig. Allen Bürgern, die hier in Karlsruhe leben. Stadtrat Braun (KAL/Die PARTEI): Mein Fraktionsvorsitzender hat gerade schon gesprochen und auch sehr richtig gesprochen. Deswegen möchte ich mir nur kurz rausnehmen, noch einen Satz zu dem Änderungsantrag zu sagen, weil sich die Begründung der Antragsteller so liest, als wären solche Hilfsangebote dafür verantwortlich, dass unzählige Menschen aus anderen Stadtteilen dahin tingeln würden. Aber es ist natürlich die falsche Betrachtungs- weise, denn es heißt, dass die Versorgung der Bedürftigen in vielen Stadtteilen Karlsruhes unterpräsentiert ist, und das ist natürlich unsere Aufgabe als Stadt. Zum eigentlichen Alko- holkonsumverbot nur soviel, dass ich davon ausgehe, wenn die Cannabis-Legalisierung nun endlich kommt, dass das schon einige Probleme dort vor Ort verselbstständigen würde. Der Vorsitzende: Mir ist nochmal wichtig, auf den Umstand hinzuweisen, der auch in der Vorlage steht. Da will ich das, was Sie, Herr Stadtrat Zeh, ausgeführt haben, einfach ergän- zen. Es ist nicht die einzige Maßnahme, sondern es ist eine Maßnahme in einem Maßnah- menbündel, und da gehört der A3-Aufenthaltsraum dazu, da gehört die Sozialarbeit in Streetwork dazu und manches andere mehr. Wir haben von daher auf der einen Seite re- pressive Maßnahmen, und wir haben auf der anderen Seite auch eine breite Unterstützung für die jeweiligen Personen. Aber es steht am Ende den einzelnen Personen frei, solche An- gebote zu nutzen oder auch nicht. Und das ist nach wie vor immer noch eine freie Ent- scheidung, die ich auch durch noch so viel Repression an dieser Stelle nicht grundsätzlich beeinflussen oder auch den Menschen wegnehmen kann. Es ist auch nicht so, dass Alko- holkonsum grundsätzlich verboten ist. Das wäre vielleicht eine Radikallösung für manches, – 7 – auch wenn ich die Gefährlichkeit von Alkohol betrachte, aber das steht hier heute nicht zur Debatte, und würde genauso wenig funktionieren wie das Verbot von manchen anderen Dingen, sondern es geht darum, dass man Alkoholkonsumverbot da aussprechen kann, wo es zu einer sozusagen kulturellen Entwicklung kommt, die am Ende anderen Gruppen den Aufenthalt dort auf dem Raum, in diesem Raum und auch für die, die um den Raum herum wohnen, nutzen, arbeiten, leben, unerträglich macht. Und deswegen ist es auch keine Maßnahme, die den Einzelnen natürlich schon repressiv betrifft. Es ist aber am Ende eine Maßnahme, die ein Stück weit der Aufrechterhaltung einer gewissen öffentlichen Ordnung und Sicherheit dient. So ist es auch verankert. So ist es unter großen, schwierigen Rahmenbedingungen möglich. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn wir das beispielsweise auch das ganze Jahr auf- rechterhalten könnten, denn die Witterung wird uns nicht mehr zwischen Winter- und Sommerhalbjahr so unterscheidend helfen, dass das in einem Jahr passiert und in einem anderen Halbjahr nicht. Unsere Erfahrungen sind eben so, sobald dieses Alkoholkonsum- verbot aufgehoben ist, nehmen die Beschwerden und auch die Belastungen sofort sprung- haft zu. Deswegen kann ich auch Argumentationen wie, das ist der falsche Ansatz oder bringt ja nichts mehr, nicht so ganz nachvollziehen. Hier gibt es auch eindeutige Aussagen von den Menschen, die vor Ort unterwegs sind. Zudem zu der Aufforderung, Herr Stadtrat Cramer, was ich da alles mitgenommen habe. Also ich kann mich noch erinnern, dass wir über eine Substitutionspraxis im Umland reden sollten. Das tun wir natürlich fortlaufend. Der Landkreis sucht die ganze Zeit. Zu anderen Punkten fällt mir jetzt spontan nichts ein. Wir liefern das nach. Und auch Ihnen, Herr Stadt- rat Kalmbach, würde ich gerne anbieten, dass wir mit den Fachleuten ein kurzes Gespräch führen, dass es schon nochmal ein Unterschied ist, wie ich die gewerbliche Nutzung von öffentlichem Raum organisiere und wie ich Sondernutzungen zulassen muss, wenn sie be- stimmte Rahmenbedingungen erfüllen. Insofern kann ich auch nicht sagen, auf dem einen Platz lasse ich dann soziale Sondernutzung zu und auf dem anderen nur andere, sondern der öffentliche Raum ist grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen, außer gegebenen- falls gewerblich, für fast alles nutzbar. Und da müssen wir dann einfach vielleicht noch mal klären, wo die rechtlichen Rahmensetzungen sind. So entsteht immer der Eindruck, wir würden uns einem Plätzekonzept erwehren. Das kann vielleicht quantitativ der Fall sein, aber wir haben hier qualitative Gründe, warum das nicht zu der Lösung führt, die Sie sich vorstellen. Und deswegen müssen wir darüber einfach nochmal reden. Ein solches Fachge- spräch würde ich Ihnen gerne hier anbieten, weil weder Sie noch ich sind in den Details so tief drin, dass wir das am Ende, glaube ich, auch ausreichend miteinander klären können. Damit habe ich aber verstanden, dass ich den Antrag jetzt aktuell nicht zur Abstimmung stellen muss. Wir entscheiden jetzt über die Polizeiverordnung, und da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Annahme. Und auch vielen Dank an alle, die da vor Ort tätig sind, als Sozialarbeiter*innen, als Poli- zist*innen, als Mitarbeitende des KOD und viele andere mehr. Denn das ist, denke ich, manchmal dort wirklich kein Zuckerschlecken, auch wenn der Zuckerbäcker nebendran ist. Und es ist auch gerade durch unsere Alkoholkonsumverordnung überhaupt erst möglich, dort gegebenenfalls auch überhaupt ein Instrumentarium zu haben, das man zur Anwen- dung bringt. Sonst wäre das nur vergebene appellative Liebesmüh. – 8 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. April 2024