Sanierungsgebiet Aue (Westmarkstraße)

Vorlage: 2024/0108
Art: Anfrage
Datum: 29.01.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.04.2024

    TOP: 8

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage Durlach
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0108 Eingang: 25.01.2024 Sanierungsgebiet Aue (Westmarkstraße) SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 17.04.2024 8 Ö Kenntnisnahme Im Zuge der Erneuerung der Westmarkstraße (Sanierungsgebiet Aue) haben wir aus dem Kreise der Anwohnerinnen und Anwohner die folgenden Fragen erhalten, um deren Beantwortung wir bitten: 1. Ist vorgesehen, durch das Pflanzen von Bäumen und Anlegen von Grünflächen, ggf. auch Hochbeeten, die Straße nicht nur optisch aufzuwerten, sondern auch der Aufheizung im Sommer entgegenwirken, wobei Bürgerinnen und Bürger durch Patenschaften einen Beitrag zur Pflege und Gestaltung der Grünflächen leisten könnten? 2. Sind klare Markierungen und Parkregelungen vorgesehen, wobei durch Markierungen, wo geparkt werden darf - und zwar nur auf einer Seite - die Verkehrssituation verbessert und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erhöht werden kann? 3. Ist die Einführung eines Einbahnstraßensystems und sowie einer Tempo-20-Zone vorgesehen? gez. SPD-Fraktion: Dr. Jan-Dirk Rausch Susanne Oppelt Herbert Siebach Zahide Yesil

  • Stellungnahme Anfrage Durlach
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0108 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Sanierungsgebiet Aue (Westmarkstraße) SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 17.04.2024 8 Ö Kenntnisnahme 1. Ist vorgesehen, durch das Pflanzen von Bäumen und Anlegen von Grünflächen, ggf. auch Hochbeeten, die Straße nicht nur optisch aufzuwerten, sondern auch der Aufheizung im Sommer entgegenwirken, wobei Bürgerinnen und Bürger durch Patenschaften einen Beitrag zur Pflege und Gestaltung der Grünflächen leisten könnten? Eines der Sanierungsziele ist die Durchgrünung des Straßenraums in Durlach-Aue. Aufgrund der beengten Straßenraumverhältnisse und der hohen Dichte an unterirdischen Leitungen ist das Pflanzen von Bäumen stark eingeschränkt. Das Anlegen von Hochbeeten wird aus Sicht der Verkehrssicherheit kritisch gesehen, da diese Sichthindernisse darstellen. Möglich ist der Bau von Pflanzgruben, um eine Fassadenbegrünung an privaten Gebäuden am Straßenrand zu realisieren. Hierfür wurden im Rahmen der Sanierungslaufzeit mehrfach die Anwohnerinnen und Anwohner aufgerufen, sich über die Möglichkeiten inklusive der finanziellen Unterstützung zu informieren. Das Gartenbauamt bot hierfür Informations- veranstaltungen sowie persönliche Vor-Ort-Beratungen an. Diese wurden wenig bis gar nicht genutzt. An insgesamt fünf Stellen im gesamten Sanierungsgebiet werden Pflanzgruben im Rahmen der Umbaumaßnahmen hergestellt. Für die zukünftige Bepflanzung und deren Pflege sind die Eigentümer verantwortlich. Gebäudeeigentümer oder Gebäudeeigentümerinnen, die nach Abschluss der Straßen- sanierungen ihre Fassade begrünen möchten, dürfen sich jederzeit an das Stadtplanungsamt wenden, um hier eine Realisierung, sofern Haushaltsmittel vorhanden, anzustreben. 2. Sind klare Markierungen und Parkregelungen vorgesehen, wobei durch Markierungen, wo geparkt werden darf - und zwar nur auf einer Seite - die Verkehrssituation verbessert und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erhöht werden kann? Die Gestaltung der Westmark- und Ostmarkstraße erhielten eine durchgehende und niveaufreie Pflasterung. Ausfahrten und Hauseingänge werden überwiegend durch Poller geschützt. Hiermit sind zusätzliche Einengungen der schon schmalen Straßen beseitigt, wodurch die schwächeren Verkehrsteilnehmenden gestärkt werden. Ein barrierefreies Durchqueren ist nun möglich. Parkmarkierungen sind im Bereich des ersten, fertiggestellten Bauabschnittes der Westmarkstraße, zwischen Ostmarkstraße und Stegwiesenstraße, bereits hergestellt. Parkmarkierungen sind ebenfalls im weiteren Bereich vorgesehen und werden in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse und nach Abstimmung mit dem Ordnungs- und Bürgeramt voraussichtlich im 2. Quartal 2024 umgesetzt. – 2 – Die Westmarkstraße befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt in einer Tempo 30 Zone. Es gibt keine Gehwege, somit muss, wer zu Fuß geht, am rechten Fahrbahnrand laufen. Im Gegensatz zum verkehrsberuhigten Bereich handelt es sich straßenverkehrsrechtlich nicht um eine Mischverkehrsfläche in der zu Fuß Gehende die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen könnten. Die Fahrzeuge können auf den ausgewiesenen Parkmarkierungen parken sowie auf Flächen gemäß der geltenden Straßenverkehrsordnung. Die Verwaltung wird weiter die Situation vor Ort beobachten und prüft Anordnungen (z.B. weiteren Parkverbotszonen) um ggf. auf die Verkehrssituation reagieren zu können. 3. Ist die Einführung eines Einbahnstraßensystems und sowie einer Tempo-20-Zone vorgesehen? Ein Einbahnstraßensystem ist nicht vorgesehen. Ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, der niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnet richtet sich an den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Diese Voraussetzungen zur Anordnung liegen aktuell nicht vor. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist ohne straßenverkehrsrechtlich haltbare Begründung ebenfalls nicht möglich. Die Verwaltung prüft derzeit die diese Möglichkeit. Sobald sie Prüfung abgeschlossen ist kommt die Verwaltung auf den Ortschaftsrat zu.