Kapitalerhöhung bei der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH durch Zuführung in die Kapitalrücklage

Vorlage: 2024/0103
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.01.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.03.2024

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0103 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Kapitalerhöhung bei der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH durch Zuführung in die Kapitalrücklage Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.03.2024 11 N Vorberatung Gemeinderat 19.03.2024 9 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Erhöhung des Eigenkapitals der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH GmbH) im Haushaltsjahr 2024 um insgesamt 81.818.150,00 Euro durch Zuführung in die Kapitalrücklage zu. Die Kapitalzuführung erfolgt mit der Maßgabe an die KVVH GmbH, von diesem Betrag 14.143.000,00 Euro als Liquiditätsunterstützung in Form einer Kapitalzuführung für die KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH sowie 5.000.000,00 Euro für zukünftige Kapitalerhöhungen der Tochtergesellschaft Stadtwerke Karlsruhe GmbH zu verwenden. 2. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - den städtischen Vertreter, die Kapitalerhöhung in der Gesellschafterversammlung der KVVH GmbH zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 81.818.150,00 (davon 5.000.000 Euro investiv) Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KVVH – 2 – Erläuterungen Zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation der KVVH – Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH sind im Doppelhaushalt 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2024 Einlagen in Höhe von insgesamt 81.818.150,00 Euro in die Kapitalrücklage der KVVH GmbH vorgesehen. Dieser Betrag soll von der KVVH GmbH wie folgt verwendet werden: - 5.000.000,00 Euro zur Kapitalerhöhung bei der Tochtergesellschaft Stadtwerke Karlsruhe GmbH. Diese Kapitalerhöhung erfolgt quotal mit der Mitgesellschafterin EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH. - 14.143.000,00 Euro als Liquiditätszuschuss für die KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur- Gesellschaft mbH um dort die im Rahmen des Kapitaldienstes zu leistenden (Sonder-)Tilgungen vornehmen zu können. - 62.675.150,00 Euro zur (teilweisen) Abdeckung des Jahresverlustes 2024 der KVVH, der insbesondere im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der KVVH und der VBK entsteht. Der Ausgleich dieses Fehlbetrages durch die Stadt über die KVVH basiert auf der vertraglichen Regelung „Öffentlicher Dienstleistungsauftrag Stadtverkehr Karlsruhe“ der Stadt gegenüber der VBK, der der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. Juli 2022 (Vorlage Nr. 2022/0419) zugestimmt hat. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Der Gemeinderat hat im Rahmen der Beschlussfassung zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 im November 2023 die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt (siehe Gemeinderatsbeschluss vom 28.11.2023, Vorlage Nr. 2023/1253). Insofern handelt es sich hier lediglich um die Umsetzung einer vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahme. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Erhöhung des Eigenkapitals der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH GmbH) im Haushaltsjahr 2024 um insgesamt 81.818.150,00 Euro durch Zuführung in die Kapitalrücklage zu. Die Kapitalzuführung erfolgt mit der Maßgabe an die KVVH GmbH, von diesem Betrag 14.143.000,00 Euro als Liquiditätsunterstützung in Form einer Kapitalzuführung für die KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft mbH sowie 5.000.000,00 Euro für zukünftige Kapitalerhöhungen der Tochtergesellschaft Stadtwerke Karlsruhe GmbH zu verwenden. 2. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - den städtischen Vertreter, die Kapitalerhöhung in der Gesellschafterversammlung der KVVH GmbH zu beschließen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 9
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 19.03.2024 TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. März 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Kapitalerhöhung bei der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Ver- kehrs- und Hafen GmbH durch Zuführung in die Kapitalrücklage Vorlage: 2024/0103 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Erhöhung des Eigenkapitals der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH GmbH) im Haushaltsjahr 2024 um insgesamt 81.818.150,00 Euro durch Zu- führung in die Kapitalrücklage zu. Die Kapitalzuführung erfolgt mit der Maßgabe an die KVVH GmbH, von diesem Betrag 14.143.000,00 Euro als Liquiditätsunterstüt- zung in Form einer Kapitalzuführung für die KASIG – Karlsruher Schieneninfrastruk- tur-Gesellschaft mbH sowie 5.000.000,00 Euro für zukünftige Kapitalerhöhungen der Tochtergesellschaft Stadtwerke Karlsruhe GmbH zu verwenden. 2. Der Gemeinderat ermächtigt – nach Vorberatung im Hauptausschuss - den städti- schen Vertreter, die Kapitalerhöhung in der Gesellschafterversammlung der KVVH GmbH zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (43 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 5. März 2024: Dann kommen wir leider zu Beträgen, die etwas höher sind unter TOP 9, die wir auch ver- schieben müssen. Auch Dinge, die wir uns auf Dauer so nicht leisten können, wenn wir nicht an anderer Stelle noch für verbesserte Rahmenbedingungen sorgen können, auf Lan- des- oder Bundesebene, soviel an dieser Stelle deutlich noch hinzu erwähnt. Und wir ent- scheiden ab jetzt. – Auch das ist Einstimmigkeit. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. April 2024