Einrichtung eines Tauschschrankes / Tauschhütte in Wettersbach Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
| Vorlage: | 2024/0100 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 24.01.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Palmbach, Waldstadt |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.04.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0100 Eingang: 24.01.2024 Einrichtung eines Tauschschrankes / Tauschhütte in Wettersbach Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 16.04.2024 4 Ö Kenntnisnahme Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion beantragt hiermit die Einrichtung eines Tauschschrankes, bzw. einer Tauschhütte mit dem Standort in Grünwettersbach oder Palmbach. In die Tauschhütte sollen Einwohner nicht mehr benötigte, aber noch gut erhaltene Sachen aus dem eigenen Haushalt einbringen können. Die dort eingebrachten Sachen sollen wiederum von den Einwohnern unentgeltlich, zum eigenen Gebrauch entnommen werden können. Der Betrieb der Tauschhütte/des Tauschschranks ist auf die Unterstützung ehrenamtlicher Helfer angewiesen. Begründung: Nachhaltiger und ressourcenschonender Umgang in vielen Bereichen des täglichen Lebens wird in der heutigen Zeit immer wichtiger. Eine Vielzahl der im Durchschnitt 10.000 Gegenstände eines Privathaushalts der Bürgerinnen und Bürger liegt regelmäßig ungenutzt und z.T. sogar ungebraucht in Schränken oder Kellern. Zudem leiden viele Bürgerinnen und Bürger unter den extrem gestiegenen Lebenshaltungskosten und würden gerne ihren Haushalt kostenlos mit einigen Gegenständen ergänzen. Die CDU/FW-Fraktion möchte hier ein Zeichen setzen und noch gebrauchsfähigen bzw. ungenutzten Gegenständen einen zweiten Einsatz ermöglichen. Eine Hilfe zu der beschriebenen Situation bieten sogenannte Tauschschränke, die auch in Karlsruhe immer beliebter werden und in anderen Stadtteilen bereits vorhanden sind. In den Tauschschrank können z.B. Töpfe, Geschirr, Werkzeuge oder Spielsachen usw. kostenlos eingebracht oder herausgenommen werden. Der von der CDU/FW- Fraktion beantragte Tauschschrank in Grünwettersbach oder Palmbach soll eine Ergänzung zu dem Tauschmarkt des TSK sein, da nicht alle Bewohner unserer Stadtteile die Möglichkeit der Internetnutzung haben und die auf dem Tauschmarkt des TSK angebotenen Gegenstände dort fast immer beim jeweiligen Eigentümer abgeholt werden müssen. Die Ortsverwaltung möge überprüfen, wo ein solcher Schrank, bzw. eine Hütte aufgestellt werden kann und sich um die Errichtung bemühen. Zudem soll die Ortsverwaltung mit Unterstützung der Ortschaftsräte/innen, nach Personen suchen, die dazu bereit sind, die Betreuung des Schrankes/der Hütte ehrenamtlich zu übernehmen. Eine Beschreibung einer gleichen, bereits bestehenden Einrichtung in der Untermühlsiedlung ist dem Antrag beigefügt. gez. Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0100 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Einrichtung eines Tauschschrankes / Tauschhütte in Wettersbach Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 16.04.2024 4 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Tauschschränke oder Tauschhütten haben erhöhte Anforderungen an die Überwachung zur Vermeidung von Vandalismus und Vermüllung, sowie zur Gewährleistung, dass keine hygienisch bedenklichen Produkte (z.B. Lebensmittel) eingestellt werden. Tauschhütten in Karlsruhe werden daher von Ehrenamtlichen betrieben und haben Öffnungszeiten. Die Ortsverwaltung Wettersbach kann nicht als Betreiber eines Tauschschrankes fungieren. Sollten sich konkrete Interessenten als Betreiber für einen Tauschschrank / einer Tauschhütte zur Verfügung stellen, so steht die Ortsverwaltung Wettersbach beratend und unterstützend zur Seite. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Tausch- bzw. Kreislaufschränke gibt es in unterschiedlicher Ausprägung, als erfolgreiche Bücherschränke oder öffentliche Kleiderschränke (z.B. in Karlsruhe Amalienstr. 77, Zehntstraße). Tauschhütten sind eine Weiterentwicklung dieser Tauschschränke, in denen auch andere, noch gebrauchsfähige Gegenstände zur Wiederverwendung eingestellt werden können. Im Gegensatz zu Bücher-/Kleiderschränken ist hier der Platzbedarf größer, da mehr und größere Hausratsgegenstände zum Verschenken abgelegt werden sollen. Das Angebot eines Tauschschrankes hat sowohl eine soziale Komponente, zugleich ist es nachhaltig im Sinne von Ressourcenschonung, wenn Sachen genutzt anstatt weggeworfen werden. Allerdings sind einige nicht unerhebliche Eckpunkte zu betrachten. Zum einen sind Kriterien für einen guten Standort zu erfüllen: • Der Tauschschrank ist gut sichtbar und ohne Barrieren erreichbar. • Es gehen viele Menschen daran vorbei, weil er z.B. in der Nähe einer ÖPNV-Haltestelle, eines Jugend- oder Einkaufzentrums oder eines öffentlich zugänglichen Platzes steht. • Der Tauschschrank steht in der Nähe derjenigen, die sich regelmäßig um ihn kümmern. • Er steht in einem Gebäude. Vorteil: Der Tauschrank kann leichter gepflegt und vor ungewollten Zugriffen geschützt werden. Nachteil: Er ist nicht immer zugänglich (Öffnungszeitenabhängig). • Variante I: Öffentliche Fläche oder Variante II: Private Fläche • Stromversorgung (über Photovoltaik) Die Hütten gibt es in unterschiedlichen Ausführungen (Regalgröße bis hin zur Größe eines Gartenhäuschens), je nach Warensortiment. Demzufolge sind die Ansprüche an deren Aufstellungsorte (Größe, Untergrund, Befestigungsmöglichkeiten) unterschiedlich. Je nach Standortwahl (unbebautes Grundstück, Grünfläche, öffentlicher Straßengrund) wäre vor der Aufstellung auf städtischem Grund ein Genehmigungsverfahren erforderlich, sofern eine Befestigung im Boden notwendig ist. Nutzungskonkurrenzen zu Wohnbauplanungen sind für jeden Standort abzuwägen. Eine mietfreie Überlassung wäre nicht zulässig, auf eine angemessene Vergütung wird mit Blick auf den Zweck geachtet. Zu anderem sind ergänzend folgende Punkte zu berücksichtigen: Der Betreiber eines Tauschschrankes– ob Verein, GbR oder Einzelperson – hat im Rahmen der sogenannten „Verkehrssicherungspflicht“ die Pflicht, den öffentlich zugänglichen Tauschschrank so sicher wie möglich zu machen. Er muss dafür sorgen, dass Menschen keine Schäden durch vorhersehbare Gefahren erleiden. Das heißt, der Tauschschrank sollte so wenige Gefahrenquellen wie möglich aufweisen. Ein erfolgreiches Tauschen setzt voraus, dass saubere und weiter nutzbare Gegenstände eingestellt werden. Verderbliche Waren wie z.B. Lebensmittel sollten ausgeschlossen werden. Es ist daher sinnvoll, eine Nutzungsordnung für das Einstellen und Entnehmen der Produkte aufzusetzen. Außerdem können auch Hinweise zur Haftung gegeben werden. Beim Tausch gebrauchter Gegenstände ist davon auszugehen, dass manche Gegenstände auch einmal kaputt oder nicht funktionstüchtig sind. Grundsätzlich kann die nehmende Person hier keine Ansprüche geltend machen. Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller und Gewährleistungsrechte gegen den Vorbesitzer gelten zwar grundsätzlich auch beim Tausch, sind aber in der Praxis beim anonymen Tausch über einen Tauschschrank nicht durchsetzbar. Es ist davon auszugehen, dass der Vorbesitzer mit der anonymen Ablage zum Ausdruck bringt, dass er seine Gewährleistungspflichten für den Gegenstand ausschließen will. Dies ist unter privaten Personen möglich. – 3 – Im laufenden Betrieb ist wichtig (ähnlich den Bücherschränken): • Regelmäßige Kontrolle der Inhalte: Der Tauschschrank sollte ca. alle zwei Wochen kontrolliert werden. Es kann sein, dass manche Dinge keinen Abnehmer finden, den Tauschschrank füllen und so kein Platz für andere Sachen da ist. Was zu lange im Tauschschrank liegt, sollte entfernt werden. Es stellt sich die Frage, wer die Kosten der Entsorgung übernimmt. • Zuverlässige Pflege: Es muss ab und zu Staub gewischt, gekehrt und geschaut werden, ob sich der Tauschschrank und ihr Inhalt in einem guten Zustand befinden. Für diese Aufgabe ist es gut, Paten aus der Nachbarschaft zu gewinnen, die für Ordnung sorgen. • Schutz vor Vandalismus und Müll: Die Errichtung auf einer privaten Fläche oder in einer Einrichtung mit festen Öffnungszeiten schützt vor Vandalismus – schränkt aber auch die freie Zugänglichkeit ein. Eine stabile, feuerfeste Bauweise und regelmäßige Kontrollen wirken Vandalismus und Müll entgegen. Im Hinblick auf die Besonderheit und die Größe der Tauschhütten und den angesprochenen Kontroll- und Betriebsnotwendigkeiten haben die in Karlsruhe betriebenen Tauschhütten (Waldstadt, Untermühlsiedlung) es gemeinsam, dass diese nur zu bestimmten Öffnungszeiten zugänglich sind und von Ehrenamtlichen betreut und gepflegt werden. Fazit: Die Ortsverwaltung Wettersbach sieht aktuell auf öffentlicher Fläche keinen Standort als geeignet an, der allen Kriterien gerecht wird. Darüber hinaus kann die Ortsverwaltung Wettersbach nicht als Betreiber eines Tauschschrankes fungieren. Die Finanzierung für die Anschaffung und evtl. anfallende Genehmigungsgebühren für den Tauschschrank und die Unterhaltungskosten sind vor einer Realisierung ebenso sicherzustellen. Die Ortsverwaltung Wettersbach hat auf die Erfahrungen aus dem MehrWert-Projekt der Verbraucherzentrale NRW zugegriffen. Die Erfahrung in anderen Städten zeigt, dass Tausch- im Vergleich zu Bücherschränken einen höheren Betreuungsaufwand erfordern, da hier die Gefahr der „wilden Ablagerung“ von Müll größer ist. Daher sollten die Schränke regelmäßig von den Betreibern aufgesucht werden, um das zu verhindern. TSK kann in solchen Fällen aus gebührenrechtlichen Gründen keine kostenlose Müllentsorgung anbieten. Die Müllentsorgung müsste somit auch über die Betreiber organisiert werden. Sollten sich konkrete Interessenten als Betreiber für einen Tauschschrank zur Verfügung stellen, so steht die Ortsverwaltung Wettersbach beratend und unterstützend zur Seite. Die Ortsverwaltung wird im Wettersbacher Anzeiger einen Aufruf starten.