Regeln für städtische Institutionen und Mitarbeiter bei Demonstrationen

Vorlage: 2024/0099
Art: Anfrage
Datum: 24.01.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.03.2024

    TOP: 24

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0099 Eingang: 23.01.2024 Regeln für städtische Institutionen und Mitarbeiter bei Demonstrationen Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.03.2024 24 Ö Kenntnisnahme Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. Wusste die Stadtverwaltung, dass zu einer Demonstration „Für die Demokratie und gegen die AfD“ aufgerufen wurde? Siehe PM der Organisatoren unten. 2. Ist eine solche Demonstration, die sich explizit gegen eine demokratisch gewählte und im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe vertretene Partei richtet, in Karlsruhe zulässig? Was sind die Gründe dafür bzw. dagegen? 3. Wenn dies zulässig ist, könnte dann z.B. auch der AfD-Kreisverband zu einer Demonstration z.B. gegen die Grünen aufrufen? 4. Ist es zulässig, dass eine städtische Institution wie der Stadtjugendausschuss, zusammen mit der linksextremen Antifa, der SPD, den Grünen etc., zu dieser Demonstration „Für die Demokratie und gegen die AfD“ aufruft? Welche Personen beim Stadtjugendausschuss haben beschlossen, zur Demonstration „Für die Demokratie und gegen die AfD“ aufzurufen und waren diejenigen dazu befugt? 5. Waren die „sachkundigen Einwohner:innen des Integrationsausschusses“ berechtigt, zusammen mit der linksextremen Antifa, der SPD, den Grünen etc., zu dieser Demonstration „Für die Demokratie und gegen die AfD“ aufzurufen? 6. Ist es zulässig, dass ein städtischer Mitarbeiter im Rahmen der Kundgebung einer solchen Demonstration - zusammen mit der linksextremen Antifa - öffentlich auftritt und dabei Stadträte kritisiert und politische Aussagen macht? 7. Welchen Handlungsbedarf sieht die Stadtverwaltung für sich in Bezug auf künftige Anmeldungen vergleichbarer Demonstrationen? Sachverhalt/Begründung Am Samstag, den 20.01.2024 fand ab 12:30 Uhr eine Versammlung mit Kundgebung auf dem Marktplatz statt, die nach einiger Zeit in einen Demonstrationszug durch die Innenstadt mündete. Der Aufruf dazu wurde in Form einer Pressemitteilung verteilt und am 17.01.24 im Wochenblatt- Reporter hochgeladen und zudem auf ka-news.de veröffentlicht (siehe unten). Im Rahmen der Kundgebung hielt neben einer Vertreterin der Antifa auch ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung eine längere Rede. Dabei war für die Zuhörer der Kundgebung nicht erkennbar, in welcher Funktion er dort sprach. Seine im Verlauf seiner Rede dort getätigte Aussage entspricht nicht den Tatsachen: "...Aber auch hier in Karlsruhe zeigt die AfD in ihren Abstimmungen, wenn es um die Interessen der Beschäftigten geht, die kalte Schulter. Das macht deutlich, die AfD steht konträr [ ...] gegen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer." Link: https://www.youtube.com/watch?v=TohM95RRahE – 2 – Aufruf: https://www.wochenblatt-reporter.de/karlsruhe/c-lokales/zivilgesellschaft-ruft-zum-handeln-auf- kundgebung-und-demo_a525090 Hochgeladen von „GEW Nordbaden“ im Wochenblatt Reporter am 17.01.2024: Nie wieder ist jetzt! Ein breites Bündnis aus verschiedenen zivilgesellschaftlichen Akteur:innen und Organisationen ruft für Samstag, den 20. Januar 2024, in Karlsruhe zu einer Demonstration für die Demokratie und gegen die Alternative für Deutschland (AfD) auf. Die Demonstration beginnt um 12:30 Uhr auf dem Marktplatz mit einer Reihe von Reden. Anschließend führt der Demozug über den Platz der Grundrechte, vorbei am Bundesverfassungsgericht und durch die Ritterstraße in der Innenstadt. "Diese Orte erinnern an den Wert der Grundrechte und der Verfassung, die von der AfD und anderen Rechtsextremen in diesem Land angegriffen werden", erklärt Lena Wagner, Teachers for Future Germany e.V. und Initiatorin des Demokratie Bündnisses. Das Bündnis setzt mit der Demonstration ein Zeichen für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus, insbesondere angesichts der kürzlich enthüllten faschistischen Deportationspläne aus dem Umfeld der AfD. Die Demonstration findet am Jahrestag der Wannseekonferenz statt, bei der 1942 in Berlin hochrangige NS-Funktionäre zusammenkamen, um die Deportation und Ermordung der jüdischen Bevölkerung Europas zu organisieren. "Nur wenige Kilometer von diesem historischen Ort entfernt haben sich erneut Extreme Rechte versammelt, um die sogenannte 'Remigration' von Menschen mit Migrationshintergrund und politischen Gegnern zu planen. Dieser Euphemismus verbirgt nicht, dass es sich im Kern um dasselbe handelt: die massenhafte Deportation von Mitmenschen. Die Enthüllungen durch das Correctiv-Rechercheportal sind dabei nur der aktuelle Höhepunkt einer langen Reihe von rassistischen Entgleisungen aus den Reihen der AfD und ihrer Unterstützer", betonen die Veranstalter:innen. "Lena Wagner, Pressesprecherin der Teachers for Future Germany e.V. und Initiatorin des Bündnisses, erklärt: "Als Lehrer:innen haben wir den Eid geleistet, das Grundgesetz zu achten und zu verteidigen. Um diesem Eid gerecht zu werden, müssen wir jetzt laut werden und klar machen: Wir tolerieren keinen Faschismus!" Tausende Menschen in ganz Deutschland gehen zu Recht auf die Straße, um sich gegen diese Menschenfeindlichkeit zu stellen. Auch wir werden unsere Stimme erheben, um die Demokratie und die offene Gesellschaft zu schützen und deutlich zu machen: In Karlsruhe ist kein Platz für Hass und Hetze. Wir stehen für Vielfalt! Das Bündnis lädt alle Pressevertreter:innen herzlich zur Demonstration am Samstag, den 20. Januar, um 12:30 Uhr auf dem Marktplatz ein. Das Presseteam des Bündnisses steht für Rückfragen im Voraus und vor Ort zur Verfügung. Auf Initiative der Teachers for Future Germany e.V. haben sich zahlreiche zivilgesellschaftliche und parteipolitische Akteur:innen zusammengeschlossen, darunter Fridays For Future Karlsruhe, Klimabündnis Karlsruhe, AWO Karlsruhe, Kreisjugendwerk der AWO Karlsruhe-Stadt, SPD Karlsruhe, Deutschsprachiger Muslimkreis Karlsruhe e.V., Jusos Karlsruhe-Land und Stadt, Grüne Jugend Karlsruhe, Die Linke Karlsruhe, Linksjugend solid Karlsruhe, GEW Nordbaden, DGB, FrauLebenFreiheit Karlsruhe, Stadtjugenausschuss e.V., SJD-Die Falken Karlsruhe, NaturFreunde, Seebrücke Karlsruhe, QueerKAstle, CSD Karlsruhe, Evangelische Kirche in Karlsruhe, sachkundige Einwohner:innen des Integrationsausschusses u.v.a. Autor: GEW Nordbaden aus Karlsruhe – 3 – Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0099 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Regeln für städtische Institutionen und Mitarbeiter bei Demonstrationen Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.03.2024 24 Ö Kenntnisnahme 1. Wusste die Stadtverwaltung, dass zu einer Demonstration „Für die Demokratie und gegen die AfD“ aufgerufen wurde? Siehe PM der Organisatoren unten. Das Thema der angemeldeten Versammlung war „Demo für Demokratie und Menschenrechte, gegen den Rechtsextremismus und die Deportationspläne der AfD“. Die Versammlung am 15. Januar 2024 wurde von einer Privatperson über das Online-Formular auf der städtischen Homepage bei der Versammlungsbehörde angemeldet. 2. Ist eine solche Demonstration, die sich explizit gegen eine demokratisch gewählte und im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe vertretene Partei richtet, in Karlsruhe zulässig? Was sind die Gründe dafür bzw. dagegen? Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich das Thema der Versammlung nicht gegen die AfD richtet, sondern wie unter Ziffer 1 erläutert lautete „[...] für Demokratie und Menschenrechte, gegen den Rechtsextremismus und die Deportationspläne der AfD“. Zu beachten ist weiter, dass öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel lediglich anmeldepflichtig sind. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Beschränkende Maßnahmen, in Form von Auflagen und im Extremfall ein Totalverbot sind nur möglich, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umstände die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Grundsätzlich besteht alleine wegen des Inhalts der Meinungsäußerung - insbesondere im Hinblick auf das Versammlungsthema – in einer Versammlung keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, solange der Inhalt nicht strafbar ist, dies gilt auch für Satire oder Karikaturen, wenn diese grenzverletzend sind. Ein strafrechtlich relevantes Thema war im vorliegenden Fall nicht gegeben. Sofern sich die Fragestellung nach „Gründe dafür bzw. dagegen“ erkundigt, wird darauf hingewiesen, dass keine Abwägung im Hinblick auf das Versammlungsthema stattfindet und eine solche im Übrigen auch rechtswidrig wäre. 3. Wenn dies zulässig ist, könnte dann z.B. auch der AfD-Kreisverband zu einer Demonstration z.B. gegen die Grünen aufrufen? Das Informationsrecht nach § 24 Abs. 3 GemO erstreckt sich auf alle Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung. Der AfD-Kreisverband ist kein Teil der Gemeinde und ihrer Verwaltung, weshalb die Fragestellung nicht in den Anwendungsbereich des Informationsrechts fällt. Einzelne Anfragen zu Versammlungen sind – wie in allen anderen Fällen auch – direkt mit dem Ordnungs- und Bürgeramt zu klären. – 2 – 4. Ist es zulässig, dass eine städtische Institution wie der Stadtjugendausschuss, zusammen mit der linksextremen Antifa, der SPD, den Grünen etc., zu dieser Demonstration „Für die Demokratie und gegen die AfD“ aufruft? Welche Personen beim Stadtjugendausschuss haben beschlossen, zur Demonstration „Für die Demokratie und gegen die AfD“ aufzurufen und waren diejenigen dazu befugt? Der Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe ist zum einen die Dachorganisation von 43 Jugendverbänden, zum anderen ist der Stadtjugendausschuss e. V. im Auftrag der Stadt Karlsruhe Träger der „Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ in Karlsruhe. Im Rahmen der Vereinsautonomie ist das in § 25 BGB angesprochene Recht des Vereins, seine Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu gestalten, grundsätzlich geschützt. Der Charakter des Vereins ist vornehmlich von der Willensbestimmung und -betätigung seiner Mitglieder abhängig. Ausweislich der Satzung ist davon auch eine Beteiligung am politischen Diskurs umfasst. Der Stadtjugendausschuss e.V. hat in diesem Sinne zur Demonstration mitaufgerufen und diese Entscheidung durch die zuständigen vertretungsberechtigten Personen des Vereins herbeigeführt. 5. Waren die „sachkundigen Einwohner:innen des Integrationsausschusses“ berechtigt, zusammen mit der linksextremen Antifa, der SPD, den Grünen etc., zu dieser Demonstration „Für die Demokratie und gegen die AfD“ aufzurufen? Der Begriff sachkundige Einwohner*innen beschreibt eine ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Karlsruhe, die auf Grundlage besonderer Sachkenntnis innerhalb der Gremien der Stadt Karlsruhe ausgeübt wird. Im Hinblick auf private Tätigkeiten – die im Übrigen auch von der Stadt Karlsruhe nicht eingeschränkt werden können – war der jeweiligen Person die Abgrenzung möglicherweise unklar. Im Hinblick auf zukünftige Fälle wird den Ehrenamtlichen empfohlen, den eigenen Namen der Person mit dem Zusatz „auch sachkundige/r Einwohner/in im Integrationsausschuss „zu verwenden, um den privaten Bezug der Angelegenheit deutlich hervorzuheben. Die Stadtverwaltung wird für das Thema nochmals sensibilisieren. 6. Ist es zulässig, dass ein städtischer Mitarbeiter im Rahmen der Kundgebung einer solchen Demonstration - zusammen mit der linksextremen Antifa - öffentlich auftritt und dabei Stadträte kritisiert und politische Aussagen macht? Politische Äußerungen von Mitarbeiter*innen der Stadt Karlsruhe sind grundsätzlich durch das Recht auf Meinungsfreiheit abgedeckt und somit aus Sicht der Arbeitgeberin zulässig, wenn diese in der Freizeit bzw. im Rahmen privaten Ehrenamtes stattfinden. Einschränkungen entstehen in der Regel lediglich, wenn die Meinungsäußerung selbst strafrelevant ist, also bspw. verfassungsfeindliche Inhalte zum Thema hat oder gegen Prinzipien der Geheimhaltung verstoßen, also z.B. Interna aus nichtöffentlichen Dienstbesprechungen betreffen. Beides war unserer Kenntnis nach nicht der Fall und der Auftritt bzw. die Äußerung aus Sicht der Arbeitgeberin unkritisch und zulässig. 7. Welchen Handlungsbedarf sieht die Stadtverwaltung für sich in Bezug auf künftige Anmeldungen vergleichbarer Demonstrationen? Der Handlungsbedarf bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Auch weiterhin sind beschränkende Maßnahmen, in Form von Auflagen und im Extremfall ein Totalverbot, nur möglich, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umstände die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Im Hinblick auf die Versammlung am 20. Januar 2024 ist auch im Nachgang festzuhalten, dass die Versammlung friedlich und geordnet abgelaufen ist. Die Versammlungsbehörde hat derzeit keine Anhaltspunkte, die entsprechende Auflagen oder Verbote rechtfertigen würden.

  • Protokoll GR 19.03.2024 TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. März 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 24 der Tagesordnung: Regeln für städtische Institutionen und Mitarbeiter bei De- monstrationen Anfrage: AfD Vorlage: 2024/0099 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. März 2024