Bezugsentwicklungen des Bürgergeldes
| Vorlage: | 2024/0097 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 24.01.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.02.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0097 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Bezugsentwicklungen des Bürgergeldes Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 20.02.2024 29 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Menschen haben im Jahr 2023 in Karlsruhe das neue Bürgergeld bezogen? a. Bitte geben Sie die Anzahl der individuellen Beziehenden und Bezugsgemeinschaften getrennt an. b. Wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften gehörten Kinder an? Im Jahr 2023 haben im Durchschnitt 16.480 Personen in 9.464 Bedarfsgemeinschaften Bürgergeld bezogen. Darunter sind 2.799 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind. 2. Wie viele Menschen haben im Vergleich dazu in den Jahren 2018 bis 2022 jeweils Arbeitslosengeld II bezogen? a. Bitte geben Sie die Anzahl der individuellen Beziehenden und Bezugsgemeinschaften getrennt an. b. Wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften gehörten jeweils Kinder an? Jahr 2018 2019 2020 2021 2022 Bedarfsgemeinschaften 9.777 9.314 9.468 9.382 9.028 Personen in Bedarfsgemeinschaften (BG) 17.035 16.110 16.200 15.902 15.500 BG mit mind. einem Kind 2.882 2.701 2.611 2.515 2.586 3. Wie viele Menschen mussten im Jahr 2023 ihr Bürgergeld aufstocken? Im Jahr 2023 haben im Durchschnitt 2.438 Personen ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen Bürgergeld bezogen (sogenannte erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte bzw. „Ergänzer“). 4. Wie viele Menschen mussten in den Jahren 2018 bis 2022 ihr Einkommen mit Arbeitslosengeld II aufstocken? Jahr 2018 2019 2020 2021 2022 erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte 3.504 3.179 2.958 2.718 2.479 – 2 – 5. Wie viele Menschen im Bürgergeld-Bezug konnten im Jahr 2023 wieder Anschluss an den regulären Arbeitsmarkt finden? Im Jahr 2023 konnten insgesamt 2.861 erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach § 48a SGB II in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden. Davon waren 2.385 Beschäftigungsaufnahmen sozialversicherungspflichtig. Bei den Daten der letzten drei Monate des Jahres 2023 handelt es sich um eine Hochrechnung. 6. Wie viele Menschen im ALGII-Bezug konnten in den Jahren 2018 bis 2022 jeweils wieder Anschluss an den regulären Arbeitsmarkt finden? Integrationen gemäß § 48a SGB II von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 2018 2019 2020 2021 2022 Gesamt 4.163 3.712 2.865 3.454 3.095 -darunter in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 3.556 3.203 2.405 2.968 2.705
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0097 Eingang: 24.01.2024 Bezugsentwicklungen des Bürgergeldes Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 20.02.2024 29 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Menschen haben im Jahr 2023 in Karlsruhe das neue Bürgergeld bezogen? a. Bitte geben Sie die Anzahl der individuellen Beziehenden und Bezugsgemeinschaften getrennt an. b. Wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften gehörten Kinder an? 2. Wie viele Menschen haben im Vergleich dazu in den Jahren 2018 bis 2022 jeweils Arbeitslosengeld II bezogen? a. Bitte geben Sie die Anzahl der individuellen Beziehenden und Bezugsgemeinschaften getrennt an. b. Wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften gehörten jeweils Kinder an? 3. Wie viele Menschen mussten im Jahr 2023 ihr Bürgergeld aufstocken? 4. Wie viele Menschen mussten in den Jahren 2018 bis 2022 ihr Einkommen mit Arbeitslosengeld II aufstocken? 5. Wie viele Menschen im Bürgergeld-Bezug konnten im Jahr 2023 wieder Anschluss an den regulären Arbeitsmarkt finden? 6. Wie viele Menschen im ALGII-Bezug konnten in den Jahren 2018 bis 2022 jeweils wieder Anschluss an den regulären Arbeitsmarkt finden? Begründung: Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde das frühere Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) durch einen Gesetzesbeschluss der SPD-geführten Bundesregierung in das neue Bürgergeld umgewandelt. Durch diese Reform wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende, ein entscheidendes Instrument zur Armutsbekämpfung, endlich reformiert und zukunftsfest gemacht. Die Sätze für den Regelbedarf stiegen auf über 500€, der Vermittlungsvorrang entfiel, was Bürgergeld-Beziehenden eine Aufwertung ihrer wirtschaftlichen Aussichten durch Aus- oder Weiterbildung ermöglicht. Der Mindestlohn, ebenso ein Vorstoß der SPD, trägt dazu bei, existenzsichernde Löhne für Arbeitnehmende sicherzustellen. – 2 – Zudem gibt es höhere Freibeträge und Möglichkeiten zum Hinzuverdienen bei eigenem Einkommen. Auch der Mindestlohn wurde in vielen Bereichen erhöht. Das Bürgergeld sichert somit zeitweise den Lebensunterhalt auf eine Weise, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, die Würde der Sozialhilfe-Beziehenden wahrt und gleichzeitig Anreize für eine langfristige, gute Beschäftigung bietet. Armutsbekämpfung hat für die soziale Stadt Karlsruhe schon immer einen hohen Stellenwert. Ein ständiges Monitoring durch politische Entscheidungsträger, einschließlich des Gemeinderats, ist entscheidend für eine effektive Armutsbekämpfung. Daher ist es wichtig, regelmäßig die aktuelle Anzahl derer zu überprüfen, die individuell oder als Bezugsgemeinschaft Sozialleistungen wie das Bürgergeld beziehen, und diese in Bezug zu den Ständen der Vorjahre (also noch unter ALG II) zu setzen. So können Entwicklungen zeitnah erkannt und das Instrumentarium der Armutsbekämpfung ergebnisorientiert angepasst werden. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Irene Moser
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Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Februar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 29 der Tagesordnung: Bezugsentwicklungen des Bürgergeldes Anfrage: SPD Vorlage: 2024/0097 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 23. Februar 2024