Sachstand Netzausbau/-aufbau 5G-Mobilfunkstandard

Vorlage: 2024/0096
Art: Anfrage
Datum: 24.01.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Durlach, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.02.2024

    TOP: 28

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0096 Eingang: 23.01.2024 Sachstand Netzausbau/-aufbau 5G-Mobilfunkstandard Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 20.02.2024 28 Ö Kenntnisnahme 1. Wie ist im Stadtgebiet Karlsruhe der aktuelle Sachstand zum Auf- bzw. Ausbau des 5G- Mobilfunkstandards? Gibt es eine Karte der „Weiße Flecken“ zum Auf- bzw. Ausbau des 5G- Mobilfunkstandards im Stadtgebiet Karlsruhe? 2. Bis wann ist mit einem flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau des 5G-Mobilfunkstandards im Stadtgebiet Karlsruhe zu rechnen? 3. Mit welchen Maßnahmen kann der Auf-/Ausbau des 5G-Mobilfunkstandards im Stadtgebiet Karlsruhe beschleunigt werden? Begründung Ein zeitnaher und stadtweiter Auf- bzw. Ausbau des 5G-Mobilfunkstandards ist im Rahmen der Digitalisierungsstrategie von zentraler Bedeutung. Die höheren Frequenzen (3,4 - 3,8 GHz) des 5G- Mobilfunkstandards bieten den Vorteil, mehr Informationen in weniger Zeit übertragen zu können, gleichzeitig besteht durch eine geringere Reichweite die Notwendigkeit, die Anzahl der Mobilfunkmasten deutlich zu verdichten. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Dr. Raphael Fechler

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0096 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Liegenschaftsamt Sachstand Netzausbau/-aufbau 5G-Mobilfunkstandard Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 20.02.2024 28 Ö Kenntnisnahme 1. Wie ist im Stadtgebiet Karlsruhe der aktuelle Sachstand zum Auf- bzw. Ausbau des 5G- Mobilfunkstandards? Gibt es eine Karte der „Weiße Flecken“ zum Auf- bzw. Ausbau des 5G- Mobilfunkstandards im Stadtgebiet Karlsruhe? Zur 5G-Mobilfunk-Infrastruktur in Karlsruhe stehen seitens der Mobilfunkanbieter - Deutsche Telekom, Vodafone und O2 (Telefónica) - Karten der aktuellen 5G-Netzabdeckung öffentlich im Internet zur Einsicht: https://www.vodafone.de/hilfe/netzabdeckung.html https://www.telekom.de/netz/mobilfunk-netzausbau https://www.o2online.de/service/netzabdeckung Mit dem Erwerb von 5G-Lizenzen hat sich zusätzlich die 1&1 zum Mobilfunkausbau mit 5G verpflichtet. Bis jetzt nutzen diese noch die Antennen beziehungsweise Netzkapazitäten der O2 (Telefónica). Das eigene Netz der 1&1 befindet sich derzeit noch im Aufbau. Einzelne weiße Flecken bestehen bei den Anbietern im Bereich des Rheinhafens sowie im Bereich des Hardtwaldes und vereinzelt in den Stadtteilen Daxlanden, Durlach, Stupferich, Grünwettersbach, Hohenwettersbach und Palmbach. Insgesamt decken die Anbieter bereits einen Großteil des Stadtgebietes mit 5G ab. 2. Bis wann ist mit einem flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau des 5G-Mobilfunkstandards im Stadtgebiet Karlsruhe zu rechnen? Die Netzplanung erfolgt durch die Netzbetreiber im Rahmen ihrer Ausbauverpflichtung sowie unter Berücksichtigung der Bedarfe. Standorte von Mobilfunkmasten stehen öffentlich im Internet zur Einsicht: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html Größtenteils werden für den Ausbau des 5G-Netzes bestehende Masten mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G erweitert. – 2 – 3. Mit welchen Maßnahmen kann der Auf-/Ausbau des 5G-Mobilfunkstandards im Stadtgebiet Karlsruhe beschleunigt werden? Die Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, den Ausbau ihrer Mobilfunknetze vorab mit der betreffenden Kommune abzustimmen. Neben der Anzeigepflicht gemäß der 26. BImSchV (§ 7a) besteht dazu als weitere Rechtsgrundlage die „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetz“ zwischen den Netzbetreibern und den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. Somit kann eine frühzeitige Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und den Mobilfunkanbietern bei der Auswahl neuer Standorte oder der Standorterweiterung von Mobilfunkanlagen gewährleistet werden. Diese Abstimmung wird vom Liegenschaftsamt, beziehungsweise der dort eingerichteten Koordinierungsstelle Mobilfunk übernommen. Diese Koordinierungsstelle dient auch der Beschleunigung des Ausbaus des 5G-Mobilfunkstandards. Dabei hat der Mobilfunkanbieter nur eine Anlaufstelle bei der Stadtverwaltung, die anschließend die Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen übernimmt. Das Vorgehen ist unabhängig von der Einreichung eines Bauantrages bei der Baurechtsbehörde zu sehen und ist diesem vorgeschaltet. Hierbei werden konkrete Standortvorschläge oder Suchkreise von den Mobilfunkanbietern eingereicht, da die technischen Anforderungen eines Standortes von den Netzbetreibern selbst festgelegt werden. Die meisten Mobilfunkstandorte bestehen schon seit vielen Jahren, meist auf privatem Grund, und werden technisch entsprechend dem Bedarf und den Vorgaben des Bundes im Rahmen der Frequenzvergaben auf den jetzigen 5G- Standard auf- und umgerüstet. Im Rahmen der Selbstverpflichtung zur „Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ der Mobilfunkanbieter sind regelmäßige Monitoringmaßnahmen durchzuführen, um eine zukunftssichere Nutzung der Mobilfunktechnik zu gewährleisten.

  • Protokoll GR 20.02.2024 TOP 28
    Extrahierter Text

    Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Februar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 28 der Tagesordnung: Sachstand Netzausbau/-aufbau 5G-Mobilfunkstandard Anfrage: SPD Vorlage: 2024/0096 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 23. Februar 2024