Bezahlbare Wohnungen für Alle! - 30 % Sozialwohnungen in Neureut Zentrum III

Vorlage: 2024/0092/1
Art: Antrag
Datum: 14.05.2024
Letzte Änderung: 08.12.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2024

    TOP: 15.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0092/1 Eingang: 14.05.2024 Bezahlbare Wohnungen für Alle! – 30 % Sozialwohnungen in Neureut Zentrum III Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 15.1 Ö Entscheidung Der Antragstext wird wie folgt ersetzt: Die Verwaltung stellt sicher, dass im Gebiet "Neureut Zentrum III" in Anlehnung an das Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) mindestens 30 % der neu geschaffenen Wohnfläche für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden. Das geplante Baugebiet „Neureut Zentrum III“ stellt das größte zusammenhängende Vorhaben für die Entwicklung von neuem Wohnraum dar. Der Karlsruher Wohnungsmarkt gilt als sehr angespannt und ist durch ein knappes Angebot an Wohnungen und steigende Mietpreise charakterisiert. Daher ist es unerlässlich, in einem Vorhaben mit ca. 1.400 neuen Wohnungen ebenfalls für eine ausreichende Anzahl an Sozialwohnungen zu sorgen. Unabhängig von den konkreten einzelnen Maßnahmen ist dieses Ziel für das Gebiet „Neureut Zentrum III“ zu verfolgen. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Johannes Honné Verena Anlauf Begründung/Sachverhalt

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0092/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Liegenschaftsamt Bezahlbare Wohnungen für Alle! - 30 % Sozialwohnungen in Neureut Zentrum III Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 14.05.2024 Ö Entscheidung Kurzfassung KAI ist im Außenbereich anzuwenden, wenn bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nur ein Planungsbegünstigter vorhanden ist. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der einzige Planungsbegünstigte die erforderliche Mitwirkungsbereitschaft zeigt. Die Verwaltung sieht den politischen Willen, im Außenbereich ebenfalls eine Sozialwohnungsquote einzuführen. Aufgrund der kleingliedrigen Eigentumsstruktur in Karlsruhe wird dies in der Umsetzung als sehr schwierig bis unmöglich angesehen. Wir empfehlen eine erneute Diskussion des Anliegens nach ausführlicher Befassung mit allen Vor- und Nachteilen zu einem themenrelevanten Zeitpunkt. Im Übrigen verweist die Verwaltung auf die Stellungnahem zum Antrag 2022/0327 „Sozialwohnungsquote für Außenbereich einführen“, welcher im Gemeinderat am 15. November 2022 behandelt wurde. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit