Karlsruhe wird aktiv - Bezahlbare Wohnungen für Alle!

Vorlage: 2024/0092
Art: Antrag
Datum: 23.01.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Knielingen, Neureut, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.02.2024

    TOP: 19

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.04.2024

    TOP: 1

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2024

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0092 Eingang: 23.01.2024 Karlsruhe wird aktiv - Bezahlbare Wohnungen für Alle! Antrag: DIE LINKE. Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 20.02.2024 19 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 14.03.2024 1 Ö Behandlung Gemeinderat 14.05.2024 15 Ö Entscheidung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Bei allen zukünftigen Baumaßnahmen in Karlsruhe, bei denen Planungs- bzw. Baurecht neu geschaffen, wird - ab einer neu oder zusätzlich geschaffenen Geschossfläche mit Wohnnutzung von 500 m² - eine verpflichtende Quote von 50 Prozent, öffentlich geförderter Sozialwohnungen mit Belegungsbindungen für alle Bauträger*innen bestimmt. Dies wird auch bei Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren angewendet. 2. Die Stadtverwaltung gewährleistet die Umsetzung dieser Quote mit fallweise unterschiedlichen Instrumenten des Baurechts bzw. entsprechender privatrechtlicher Verträge mit den beteiligten Grundstückseigentümer*innen bzw. Bauherr*innen. Fallweise werden z.B. genutzt: a. Privatrechtliche Verträge b. Im Rahmen neuer Bebauungspläne §8ff BauGB städtebauliche Verträge gemäß §11 BauGB c. Umlegungsverfahren gemäß §45ff BauGB d. Zwischenerwerb von Flächen über privatrechtlichen Ankauf oder Ausübung von Vorkaufsrechten gemäß BauGB e. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §165ff BauGB f. und weitere geeignete Instrumente 3. Die Stadtverwaltung legt im Zuge des Aufstellungsbeschlusses eines Bebauungsplans dar, wie im konkreten Fall das Ziel der Sozialwohnungsquote erreicht werden wird. 4. Für das in der Planung befindliche Neubaugebiet „Neureut Zentrum III“ wird das Verfahren neu aufgerollt. Für das Planungsgebiet des Städtebaulichen Rahmenplans wird die Vorbereitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §165 BauGB durchgeführt, um städtische Planungen zuverlässig umsetzen zu können und bspw. die Quote an Sozialwohnungen zu erreichen. Die Stadtverwaltung beginnt in diesen Verfahrensweg baldmöglich mit der Veranlassung der Vorbereitenden Untersuchung (§165, Abs.3 BauGB). Begründung: zu 1. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Karlsruhe ist geprägt durch einen gravierenden Mangel an preiswerten Wohnungen. Angesichts der drastisch gestiegenen Grundstücks- und Baupreise kann – 2 – durch den Neubau öffentlich geförderter Sozial-Wohnungen dringend benötigter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Über die Anwendung des Karlsruher Innenentwicklungskonzepts hinaus, sollen bei allen Wohnungsbauvorhaben, bei denen neues Planrecht geschaffen wird, Vorgaben bezüglich einer verbindlichen Quote von öffentlich geförderten Sozialwohnungen mit Bindungsrecht für alle Bauträger*innen gemacht werden. Das Verfahren des Karlsruher Innenentwicklungskonzepts (KAI) wird für den sogenannten „Außenbereich“ übernommen und die Quote auf überall 50 % der zu erstellenden Wohnungen erhöht. Die bisherige Beschränkung auf die Gebiete der sogenannten „Innenentwicklung“ sowie die bisherige zu geringe Quote, entspricht nicht im Ansatz den Notwendigkeiten. Mit den Brutto-Einkommensgrenzen von aktuell 55.250 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 73.250 Euro für einen Vierpersonenhaushalt ist ein erheblicher Anteil der städtischen Haushalte für öffentlich geförderte Wohnungen anspruchsberechtigt. Sehr viele Haushalte warten dringend auf entsprechende Wohnungen. Der Bau von preiswerten Wohnungen wird durch diese Entscheidung in stärkerem Maße zu einem Baustein einer gemeinwohlorientierten Karlsruher Baulandstrategie und Wohnungspolitik. Zusätzlich zur Nutzung dieses rechtlichen Instrumentariums, stellt die Stadt Karlsruhe mit diesem Beschluss gegenüber potentiellen Investor*innen ihren Willen dar, dass sie ohne entsprechende vertragliche Vereinbarungen kein Planrecht für private Bauträger*innen schaffen wird. In anderen Städten Baden- Württembergs wird dies so praktiziert. zu 2 und 3. Das Baugesetzbuch bietet ein breites Instrumentarium an Möglichkeiten zur Umsetzung des gesetzten Ziels, die fallweise einzusetzen sind. Die Stadtverwaltung stellt vor einem Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren anhand der gegebenen Voraussetzungen die notwendigen Instrumente und ein geeignetes Verfahren dar und initiiert die Durchführung der notwendigen Maßnahmen. zu 4. Die Entwicklung des Planungsgebietes ist prädestiniert für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §165 BauGB. Die Vorteile überwiegen die Nachteile eines zunächst erhöhten Aufwands sehr deutlich. Schwächere Maßnahmen werden es nicht ermöglichen die gewünschten Ziele zu erreichen. Diese sind: geeignete Grundstückszuschnitte festlegen zu können, eine große Anzahl an Sozialwohnungen zu errichten und auch die Gewinne bei der Schaffung von Planrecht in eigenen Händen zu halten. Zum Verfahren im Einzelnen: Hat die Stadt – nach der abgeschlossenen vorbereitenden Untersuchung - eine förmliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen, erwirbt sie grundsätzlich, nach den rechtlichen Vorschriften der Maßnahme, alle Grundstücke. Hierdurch wird eine einheitliche Entwicklung des Gebiets erleichtert, welche aufgrund der bestehenden Grundstückszuschnitte und Eigentumsstruktur gegebenenfalls nicht oder nur zum Teil möglich wäre. Die mit den städtischen Planungen einhergehenden Wertsteigerungen kommen in erster Linie dem Entwicklungsgebiet in Form von Infrastrukturmaßnahmen zugute. Aus den durch das Projekt – durch Schaffung von Baurecht - verursachten Wertsteigerungen und den damit verbundenen Einnahmen werden die Kosten der Planung und der benötigten Infrastruktur bezahlt. (In anderen Bebauungsplanverfahren verbleiben große Teile der Wertsteigerungen in aller Regel als „leistungslose Gewinne“ bei den sehr häufig privaten Grundstücksbesitzer*innen.) Eine Städtebauliche Maßnahme nach §165 BauGB stellt insbesondere dann das erforderliche Mittel dar, wenn angestrebte städtebauliche Ziele mit dem „geringeren“ Mittel in Form von städtebaulichen Verträgen nicht zu erreichen sind. Auf Neureut Zentrum III trifft dies geradezu idealtypisch zu. Aufgrund der kleinteiligen Grundstücksteilung, ist eine geordnete Planung und Durchführung der Bauvorhaben mit den angestrebten Zielen in diesem Planungsgebiet nur gut durch Zwischenerwerb der Grundstücke durch die Stadt, entsprechend den Vorgaben der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, gewährleistet. – 3 – Der Handlungsbedarf zur Begründung und zur Durchführung einer städtebaulichen Maßnahme gemäß BauGB ergibt sich insbesondere aus einem erhöhten Bedarf an preiswerten Wohnungen und der Notwendigkeit der Entlastung des Karlsruher Wohnungsmarktes durch Bereitstellung solcher Wohnungen sowie notwendiger „Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen“. Im Planungsgebiet Neureut Zentrum III sollen gemäß vorliegender Rahmenplanung 1.400 Wohneinheiten entstehen. Es ist das bei weitem größte städtische Planungsgebiet für Wohnungsneubau und kann einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von dringend benötigten öffentlich geförderten Sozial-Wohnungen in Karlsruhe leisten. Die zeitliche Verzögerung aufgrund der Durchführung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird durch die großen Vorteile ausgeglichen. Angesichts der bereits üblichen überlangen Verfahrenszeiten spielt eine mögliche Verzögerung, in Abwägung zu den möglichen Vorteilen, eine untergeordnete Rolle. Die Stadtverwaltung wird gebeten sich auch bei anderen Stadtverwaltungen zum Thema kundig zu machen und so im Sinne der Stadtgesellschaft für eine gute Entwicklung des Gebiets zu sorgen. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Karin Binder Lukas Arslan

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0092 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Liegenschaftsamt Karlsruhe wird aktiv - Bezahlbare Wohnungen für Alle! Antrag: DIE LINKE. Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 18.04.2024 1 Ö Vorberatung Gemeinderat 14.05.2024 15 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Die Verwaltung rät, das bisherige Verfahren beizubehalten, und sieht eine Erhöhung der Bereitstellungsquote und Ausweitung der Anwendung des Karlsruher Innenentwicklungskonzeptes (KAI) auf den Außenbereich mit der in Karlsruhe vorherrschenden kleingliedrigen Eigentümer*innenstruktur als nicht umsetzbar an. Eine Evaluation des KAI wird für den Herbst 2024 zugesagt. 2. und 3. siehe ergänzende Erläuterungen 4. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 ff. BauGB mit ihrer enteignungsrechtlichen Vorwirkung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Instrumentarium zur Entwicklung eines zukünftigen Planungsgebietes darstellen. Damit das in Planung befindliche Neubaugebiet "Neureut Zentrum III" mittelfristig dem Karlsruher Wohnungsmarkt zugeführt werden kann, ist dieses Baugebiet mit dem beschlossenen Rahmenplan für eine zeitnahe Umsetzung mit dem Instrument einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nicht geeignet. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Bei allen zukünftigen Baumaßnahmen in Karlsruhe, bei denen Planungs- beziehungsweise Baurecht neu geschaffen wird, wird - ab einer neu oder zusätzlich geschaffenen Geschossfläche mit Wohnnutzung von 500 m 2 - eine verpflichtende Quote von 50 Prozent öffentlich geförderter Sozialwohnungen mit Belegungsbindungen für alle Bauträger*innen bestimmt. Dies wird auch bei Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren angewendet. Erhöhung der Bereitstellungsquote auf 50% Das bisherige Verfahren mit einer Bereitstellungsquote in Höhe von 30 % hat sich in der Praxis bewährt. Eine Erhöhung der Quote wird als nicht umsetzbar erachtet. Ausweitung auf den Außenbereich Das Karlsruher Innenentwicklungskonzept ist laut Beschluss aus dem Jahr 2014 nicht im Außenbereich anzuwenden, da aufgrund der in Karlsruhe vorherrschenden kleingliedrigen Eigentumsstruktur alle Eigentümer*innen ihre Grundzustimmung zum KAI unterzeichnen müssten, damit ein Bebauungsplanverfahren begonnen werden kann. Diese Festlegung wurde bei der Evaluierung des KAI im Gemeinderat im Jahr 2017 nach eingehender Beratung bestätigt. Im weiteren Bebauungsplanverfahren müssten mit allen Eigentümer*innen städtebauliche Verträge geschlossen werden. Die fehlende Mitwirkungsbereitschaft von nur einer*m Eigentümer*in führt dazu, dass Bebauungsplanverfahren bereits im frühen Stadium stagnieren und Wohnbaupotentiale nicht städtebaulich entwickelt werden können. In Karlsruhe stehen kaum mehr größere Flächenreserven zur Deckung des Wohnbedarfs zur Verfügung, weder in Form neu zu erschließender Wohnbauflächen im Außenbereich, noch in Gestalt größerer umzunutzender Konversionsareale. Das liegt daran, dass in Karlsruhe ehemals vorhandene Potenziale bereits entwickelt wurden und außerdem mehr als die Hälfte der Bodenfläche rechtlichen Verfügungsschranken, wie zum Beispiel Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete und Biotope nach § 32 Naturschutzgesetz, unterliegen. Entsprechend dem Leitbild "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" werden im Außenbereich derzeit nur drei Gebiete (Oberer Säuterich, Esslinger Straße, Zentrum III) entwickelt. Bei Ausweitung des KAI auf den Außenbereich wäre das Risiko unverhältnismäßig groß, dass diese Gebiete für dringend benötigten Wohnungsbau nicht zur Verfügung stehen würden. Aus interkommunaler Erfahrung könnte diese Vorgehensweise nur dann Anwendung finden, wenn parallel mehrere Planungsgebiete entwickelt würden, um bei fehlender Mitwirkung der Eigentümer*innen alternative Flächen zur Wohnbebauung umsetzen zu können. Aufgrund fehlender alternativer Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan und dem erhöhten Risiko des Scheiterns einer Planung wegen der erforderlichen Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer*innen schlägt die Verwaltung vor, die bisherige für Karlsruhe spezifische Lösung KAI grundsätzlich beizubehalten, damit die geplanten FNP-Wohnbauflächen kurz- beziehungsweise mittelfristig realisiert werden können. KAI ist im Außenbereich anzuwenden, wenn bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nur ein Planungsbegünstigter vorhanden ist. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der einzige Planungsbegünstigte die erforderliche Mitwirkungsbereitschaft zeigt. Dies wurde beispielsweise in Knielingen beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Maxauer Straße" umgesetzt. – 3 – Die Verwaltung sieht den politischen Willen, im Außenbereich ebenfalls eine Sozialwohnungsquote einzuführen. Aufgrund der kleingliedrigen Eigentumsstruktur in Karlsruhe wird dies in der Umsetzung als sehr schwierig bis unmöglich angesehen. Aufgrund dieser Perspektive des Scheiterns der Planung wird die Ausweitung des KAI auf den Außenbereich nicht befürwortet. Die Behandlung der Evaluation des KAI in den städtischen Gremien wird für den Herbst 2024 zugesagt. 2. Die Stadtverwaltung gewährleistet die Umsetzung dieser Quote mit fallweise unterschiedlichen Instrumenten des Baurechts beziehungsweise entsprechenden privatrechtlichen Verträgen mit den beteiligten Grundstückseigentümer*innen beziehungsweise Bauherr*innen. Fallweise werden zum Beispiel genutzt: a) Privatrechtliche Verträge Beim Verkauf von städtischen Geschosswohnungsbaugrundstücken wurden Bauträger bereits seit den 1980-Jahren in Kaufverträgen grundsätzlich verpflichtet, öffentlich geförderte Sozialwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen umzusetzen. In derzeitigen Grundstücksverhandlungen hat sich gezeigt, dass beim Verkauf von städtischen Geschosswohnungsbaugrundstücken Investoren bereit sind, eine von der Stadt vorgegebene Quote von mindestens 30 % zu akzeptieren, da die Stadt in diesem Fall einen Kaufpreisabschlag auf den Kaufpreis gewährt. b) Im Rahmen neuer Bebauungspläne nach § 8 ff. BauGB städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB Mit Grundstückseigentümer*innen in einem Baugebiet mit noch zu schaffendem Planungsrecht können entsprechende verpflichtende Quoten nur im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages freiwillig verhandelt und vereinbart werden. Dies wird bereits im Rahmen des KAI umgesetzt. c) Umlegungsverfahren gemäß § 45 BauGB Das Instrument der Umlegung gemäß §§ 45 ff. BauGB bietet die Möglichkeit auf Grundlage einer Angebotsbebauungsplanung durch vereinbarte Regelungen mit privaten Eigentümer*innen den Anspruch der Stadt Karlsruhe auf Zuteilung von Baugrundstücken im Außenbereich zu erhöhen. Diese könnten im Rahmen der Konzeptvergabe auch dem geförderten Wohnungsbau zugeführt werden. d) Zwischenerwerb von Flächen über privatrechtlichen Ankauf oder Ausübung von Vorkaufsrechten gemäß BauGB Es ist grundsätzlich wichtig, dass die Stadt im Vorfeld eines geplanten Baugebiets sowohl durch proaktiven Ankauf von Vorratsgelände als auch durch die Ausübung von Vorkaufsrechten nach § 24 Abs. 1 Ziffer 5 BauGB innerhalb der finanziellen Rahmenbedingungen möglichst viele Grundstücke erwirbt, um nach Abschluss eines Bodenordnungsverfahrens Baugrundstücke mit verpflichtenden Vorgaben zum öffentlich geförderten Sozialwohnungsbau vermarkten zu können. Dies wird bereits umgesetzt. e) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 ff. BauGB – 4 – Grundsätzlich erscheint die Prüfung, ob durch die Festsetzung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 ff. BauGB die Quote an zu errichtenden Sozialwohnungen gefördert beziehungsweise sogar gesichert werden kann, sinnvoll. 3. Die Stadtverwaltung legt im Zuge des Aufstellungsbeschlusses eines Bebauungsplans dar, wie im konkreten Fall das Ziel der Sozialwohnungsquote erreicht werden wird. Dies kann gerne geschehen, sofern zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses schon konkret erkennbar ist, wie ein solches Ziel erreicht werden kann. Ansonsten kann der Planungsausschuss auch zu einem späteren Zeitpunkt - zum Beispiel bei der Vorstellung der Planung - darüber informiert werden. 4. Für das in der Planung befindliche Neubaugebiet "Neureut Zentrum III" wird das Verfahren neu aufgerollt. Für das Planungsgebiet des Städtebaulichen Rahmenplans wird die Vorbereitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB durchgeführt, um städtische Planungen zuverlässig umsetzen zu können und beispielsweise die Quote an Sozialwohnungen zu erreichen. Die Stadtverwaltung beginnt in diesem Verfahrensweg baldmöglich mit der Veranlassung der Vorbereitenden Untersuchung (§ 165 Abs. III BauGB). Wie bereits in der Stellungnahme zu Frage 4. der Vorlage 2022/0327 (behandelt im Gemeinderat am 15.11.2022) ausgeführt, kann eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 ff. BauGB mit ihrer enteignungsrechtlichen Vorwirkung unter bestimmten Voraussetzungen ein Instrumentarium zur Entwicklung eines zukünftigen Planungsgebietes darstellen. Damit das in Planung befindliche Neubaugebiet "Neureut Zentrum III" mittelfristig dem Wohnungsmarkt zugeführt werden kann, ist dieses Baugebiet mit dem beschlossenen Rahmenplan für eine zeitnahe Umsetzung mit dem Instrument einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nicht geeignet. Aus dem interkommunalen Erfahrungsaustausch ist mit einem erheblichen Zeitverzug zu kalkulieren, wenn die Mitwirkungsbereitschaft zur freiwilligen Flächenabgabe nicht sichergestellt ist. Für neue zu entwickelnden Planungen kann das Instrument einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme durchaus beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen mitgedacht werden.

  • Protokoll GR 20.02.2024 TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Februar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 19 der Tagesordnung: Karlsruhe wird aktiv – Bezahlbare Wohnungen für Alle Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2024/0092 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 14. März 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 23. Februar 2024

  • Abstimmungsergebnis TOP 15
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 14.05.2024 TOP 15
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 15 der Tagesordnung: Karlsruhe wird aktiv - Bezahlbare Wohnungen für Alle! Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2024/0092 Punkt 15.1 der Tagesordnung: Bezahlbare Wohnungen für Alle! – 30 % Sozialwohnungen in Neureut Zentrum III Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2024/0092/1 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Antrag LINKE: Mehrheitliche Ablehnung (4 JA, 40 Nein) Antrag GRÜNE: Verwiesen in den Fachausschuss Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss am 18. April 2024; verwiesen aus der Gemein- deratssitzung vom 20. Februar 2024. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Wenn in Karlsruhe Wohnraum fehlt, dann fehlt vor allem günstiger Wohnraum. Wenn wir immer wieder darüber sprechen, dass die Flächen für Neubau knapp sind, dann muss man genau das bauen, was wir brauchen, nämlich günsti- gen Wohnraum. Das beste Mittel ist aktuell, Sozialwohnungen zu schaffen. Da uns jedes Jahr auch Wohnungen aus der Sozialbindung fallen, muss man wirklich hinterher sein. Wir haben etwa die Hälfte der Karlsruher*innen, die anspruchsberechtigt sind für Wohnungs- berechtigungsscheine. Es ist nur logisch, dass man das im Neubau auch berücksichtigt. Jetzt wurde vor zwei Jahren hier ein Prüfantrag gestellt, die Sozialwohnungsquote auf 50 Prozent zu erhöhen. Eigentlich sollten die Ergebnisse dieser Prüfung im letzten Sommer vorliegen. Heute mussten wir erneut einen Antrag stellen. Dann kommt auch das Ergebnis dieser zweijährigen intensiven Prüfung, und das kann man kurz zusammenfassen, ohne Be- gründung. Da bin nicht nur ich heute enttäuscht, sondern ich muss auch leider Sie – 2 – enttäuschen, und das überzeugt natürlich in keinster Weise. Es wurde nicht dargestellt, warum andere baden-württembergische Städte wie Freiburg und Tübingen eine Neubau- quote einführen, was sie auch für Modelle haben. Das hat hier nicht stattgefunden. Das kann auf jeden Fall nicht reichen. Dann haben wir noch ein zweites, sehr gravierendes Problem, wenn es um den Sozialwoh- nungsbau geht. Wir haben eine Sozialwohnungsquote von aktuell 30 Prozent, aber die gilt für wesentliche Stadtentwicklungsgebiete einfach nicht. Das heißt, alle Gebiete, die im so- genannten Außenbereich liegen, das ist der Obere Säuterich, das ist das Gebiet in Stupfe- rich und auch besonders unser letztes großes Stadterweiterungsgebiet Neureut Zentrum III, wo wir noch nicht einmal den Aufstellungsbeschluss haben, und bei Letzteren geht es um immerhin 1.400 Wohnungen. Das ist eine absolute Größenordnung. Dort würde dann, wenn wir bei der bisherigen Regelung bleiben, nur auf dem wirklich marginalen städti- schen Grundstücksanteil, das ist unter 20 Prozent, überhaupt sozialer Wohnungsbau statt- finden. Das kann natürlich für die Bedeutung dieses Gebietes absolut nicht unser Ziel sein. Sie argumentieren als Verwaltung, da kann man gar nichts machen, da gibt es viel zu viele Grundstückseigentümer. Glück für Sie, dass wir extra ins Baugesetzbuch geschaut haben, wie man da vorankommen kann und dass es den Paragrafen für Sie gibt, nämlich die städ- tebauliche Entwicklungsmaßnahme. Mit diesem Instrument können Sie auch Ihr selbst er- klärtes Ziel, Grundstücke zu erwerben, um mehr Handlungsspielräume zu haben in Neu- reut, den entschiedenen Auftritt geben, denn da bekommen Sie Vorkaufsrechte und auch andere Zugriffsmöglichkeiten. Der schöne Nebeneffekt ist, wir reden jetzt hier gar nicht nur über Sozialwohnungen, sondern Sie können auch Dinge wie Baugebote oder überhaupt, um ein Verfahren voranzubringen, dort verankern, und man kann auch Abstimmungsprob- leme damit in den Griff bekommen. Jetzt kommt das Hauptargument von der Verwaltung, das dauert zu lange. In Freiburg ha- ben Sie, Herr Fluhrer, eingeordnet, hätte das zehn Jahre gedauert bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bis zum ersten Spatenstich. Da hat mich dann natürlich interes- siert, wie lange dauert denn das in Karlsruhe im Vergleich für zum Beispiel Oberer Säute- rich, und das fand ich dann doch sehr interessant, dass Sie das nicht beantworten konnten und die Verwaltung auch nicht. Schön, dass ich heute so hilfsbereit bin, denn ich habe nachgeschaut. Beim Oberen Säuterich liegen wir schon seit bald zehn Jahren. Ich habe nur noch einen letzten Satz. Für unsere Großbauprojekte sollten gelten - wir se- hen, das dauert auch ewig lange hier in Karlsruhe ohne städtebauliche Entwicklungsmaß- nahme - gut gemacht, und es sollte nicht am Schluss heißen, wir sind da, worin Raum knapp und teuer ist. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Wir können ein bisschen die Ungeduld bezüglich des Antrags nachvollziehen, die wurde auch hier noch einmal vorgetragen, weil wir interfraktionell vor zwei Jahren einen sehr ähnlich lautenden Antrag unterzeichnet haben und natürlich auch auf die Zusagen der Verwaltung warten, vor allem das Thema des Karlsruher Innenentwick- lungskonzepts KAI zu evaluieren. Sie sagen jetzt in der Stellungnahme zum Antrag der LIN- KEN zu, dass diese Evaluation in diesem Jahr stattfindet. Das ist später als zunächst zuge- sagt, später als gewünscht. Damit sind wir natürlich nicht zufrieden. Wir wollen aber trotz- dem eingestehen und Ihnen auch die Möglichkeit geben, die Evaluation vernünftig durch- zuführen, dass wir dann über die Erweiterung in den Außenbereich diskutieren können, – 3 – dass wir dann auch über die Erhöhung der Quote an sozial gefördertem und gebundenem Wohnungsraum sprechen können. Deswegen ist mit unserem Änderungsantrag das Anliegen verbunden, dass wir diese gan- zen aufgeführten Instrumente und auch diese ganz konkreten Weiterentwicklungen von KAI heute nicht beschließen, sondern Ihnen die Chance geben mit der Evaluation mit uns zusammen zu arbeiten, das entsprechend weiterzuentwickeln. Wir wollen aber ganz klar für das größte Baugebiet, was vor uns steht, ein politisches Ziel hier beschließen, das näm- lich in Neureut Zentrum III. Der politische Beschluss gilt, mindestens 30 Prozent sozial ge- förderter Wohnungsbau, das ist unser Ziel. Wir haben in dem interfraktionellen Antrag vor zwei Jahren ganz viele verschiedene Instrumente genannt, die Sie dann in den nächsten Jahren zur Hand nehmen können. Welches Instrument Sie dann ziehen, ob eine Weiterent- wicklung von KAI das Notwendige ist, ob die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme das Notwendige ist, den Ball spielen wir Ihnen auch wieder zurück und wollen Ihnen das jetzt nicht entsprechend fest vorschreiben. Wir wollen aber ganz klar für das größte Baugebiet, Frau Göttel hat es gesagt, 1.400 Woh- nungen. Das sind circa 3000 Menschen, die dort dann wohnen können, dass wir dort auch günstigen Wohnraum schaffen können und dass wir das Ganze nicht vor sich hin laufen lassen. Das ist der Hintergrund zu diesem Änderungsantrag. Wie gesagt, die anderen Prüf- aufträge werden schon bearbeitet. Auch wenn es länger dauert, geben wir Ihnen die Zeit. Stadtrat Müller (CDU): Liebe Frau Göttel, wer viel redet, hat automatisch nicht immer Recht. Ich erhebe auch nicht den Anspruch darauf, dass Sie verstanden haben, worum es eigentlich bei KAI, Karlsruher Innenentwicklungskonzept, im Grunde nach geht, welches 2014 auf den Weg gebracht wurde und auch 2017 in einer Beratungsnovellierung dann auch letztendlich vom Gemeinderat bestätigt wurde, eben die Bereitstellungsquote für den sozialen Wohnungsraum nicht auf den Außenbereich anzuwenden oder darauf hin auszu- weiten. Es hat die Stellungnahme der Verwaltung auch ganz klar gezeigt, dass wir dort dann diese Maßnahme in einem Rahmenplan, in einer städtebaulichen Entwicklung aus- nahmsweise schon entwickeln können. Da macht es dann auch Sinn, wenn ich einen Pla- nungsbegünstigten dort habe. Mit dem kann ich dann auch in einem Rahmenplan einen städtebaulichen Vertrag eingehen. Was Sie vorhaben, und das macht es mit dem GRÜNEN-Antrag dann an der Stelle gerade für Neureut-Zentrum III auch nicht besser, ist die Rolle rückwärts, sozusagen das ganze Ver- fahren neu aufzurollen, sprich dem Rahmenplan in Neureut-Zentrum III eigentlich den Ste- cker zu ziehen, und das auf Jahre hinaus, weil Sie dann mit dieser Rolle rückwärts, mit Ih- rem Antrag letztendlich dann ... (Zuruf Stadträtin Göttel/DIE LINKE.) - Jetzt haben Sie einfach mal die Pause, die Sie sich verdient haben und lassen mich reden. Jetzt haben Sie die Rolle rückwärts gemacht und wollen das Verfahren wieder an den An- fang stellen und genau das verhindern, was dort dringend notwendig ist. Das ist zunächst einmal Wohnungsbau. Wir brauchen einen Wohnungsbau, wir brauchen die Fertigstellung von Karlsruher Wohnraum. Wenn wir jetzt wieder in diese Rolle rückwärts kommen, dann tun Sie nichts anderes, als Wohnungsbau perspektivisch auf die Jahre hinaus verhindern, – 4 – weil Sie dann in einem langwierigen Verfahren mit den einzelnen Eigentümern in das Um- legungsverfahren kommen müssen (Weiterer Zuruf Stadträtin Göttel/Die LINKE.) - Ich kann mich aber auch gerne wiederholen, Frau Göttel, mit Ihrer Pause. Dann verhindern Sie genau das, was wir hier dringend brauchen, und das ist Wohnungs- bau. Das, was Sie aufgeführt haben, was man da nicht alles anwenden kann, da weiß ich schon, in welche Richtung es Ihnen geht, aber so einfach ist es nicht. Wir haben viele Grundstückseigentümer, die bereit sind, im Prinzip dann auch ihre Grundstücke zur Ent- wicklung von Wohnungsraum in ein Wohnquartier, zur Entwicklung eines Wohnquartiers einzubringen. Und da dürfen wir nicht ein überbordetes System aufzwingen, was das ganze Verfahren dann noch verkompliziert und verschlimmert und eigentlich im Konsens dann auch im Einzelfall sogar verhindert. Das ist Ihre Marschrichtung, und die gehen wir so nicht mit. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Ich glaube, es ist keine Überraschung, wenn ich sage, wir als SPD sind da, wenn es darum geht, mehr Wohnungen zu bauen. Wir als SPD, wir sind da natür- lich mit dem Fokus auf den sozialen Wohnungsbau, der den vielen Menschen mit gerin- gem Einkommen in unserer Stadt zugute kommt. Deshalb diskutieren wir natürlich jeden Vorschlag, der es ernst meint, mit dem Ziel, mehr sozialen Wohnraum in Karlsruhe zu schaffen. Dieser Antrag ist natürlich einer dieser Anträge. Jetzt zur Sache, im Wesentlichen geht es um drei Anliegen in dem Antrag. Es geht einer- seits um die Ausweitung von KAI auf den Außenbereich. Es geht um die Erhöhung der Be- reitstellungsquote von 30 auf 50 Prozent, und es geht um Neureut III, hier noch einmal eine Sozialquote festzuschreiben. Erst zu KAI, das war ein gemeinsamer Antrag vom April 2022 von GRÜNE, LINKE und na- türlich der SPD. Damals war die Antwort schon genau dieselbe, wie sie jetzt ist. Es ist fak- tisch nicht umsetzbar. Wir würden ein bürokratisches Monster schaffen, weil wir in Karls- ruhe einfach sehr diverse Eigentumsstrukturen haben im Außenbereich. Wir wollen kein bürokratisches Monster schaffen. Im besten Fall würde es zu einer Bauverzögerung führen und im schlechtesten Fall vielleicht sogar eine Bauverhinderung, weil wir uns überhaupt nicht mehr einigen könnten und überhaupt nicht weiterkommen würden. Deswegen sind wir davon überzeugt, dass KAI im Außenbereich keine Lösung ist. Wir setzen auf das In- strument von KaWoF. Wir setzen darauf, dass in den Köpfen der Mitarbeitenden der Stadt- verwaltung die Wichtigkeit der Schaffung von sozialem Wohnraum ganz präsent ist und da natürlich, und das habe ich auch als Ortsvorsteher von Wolfartsweier selbst miterleben dür- fen, bei der Entwicklung eines Grundstücks, selbstverständlich immer da sind und sofort KaWoF bewerben. Und mit guten Gesprächen kann man das auch schaffen, dort Quoten von 30 Prozent zu erreichen. Der zweite Punkt ist die Erhöhung der Bereitstellungsquote für sozialen Wohnraum. Auch da sind wir als SPD grundsätzlich daran interessiert. Auch das war Teil unseres Antrags von vor zwei Jahren. Das hat Frau Göttel ganz richtig gesagt. Hier sind wir ehrlich gesagt auch, ich will nicht sagen enttäuscht, aber wir hätten uns vielleicht auch ein bisschen mehr Aus- führungen in der Stellungnahme erhofft. Wir würden da gerne noch einmal drüber – 5 – sprechen, denn es gibt tatsächlich Städte, und das ist nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in anderen Bundesländern, wo wahrscheinlich die Voraussetzungen auch an- ders sind, wo vielleicht viele der Liegenschaften im städtischen Besitz sind, wo man natür- lich noch ein anderes rechtliches Instrument bei der Hand hat. Wir würden aber trotzdem gerne über das Thema noch einmal in Ruhe sprechen und noch einmal vielleicht ein biss- chen in die Detailtiefe gehen. Und der dritte Punkt, Neureut III. Auch das hatten wir uns damals gewünscht. Es ist total schwierig. Wir wollen jetzt dort auch den Prozess nicht weiter aufhalten, denn wir sind auch der Meinung, wir müssen jetzt vor allem dringend Wohnraum schaffen. Trotzdem würden wir bitten, noch einmal zu prüfen und wirklich zu schauen, ob es nicht doch ir- gendwie möglich ist, noch einmal ordentlich Sozialwohnungsquote hinzubekommen. Wie weit das jetzt Sinn macht mit einem verbindlichen Antrag, stellen wir allgemein zur Diskus- sion. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Herr Kollege Huber, Ihre Ausführungen kann ich nicht ergän- zen. In diesem Fall sind die Freien Wähler da, wo die SPD ist. Aber ich möchte einen Blick auf etwas anderes werfen. In den Jahren, wir hatten hier das Baugebiet Säuterich, ich weiß, es dauert schon ewig. Irgendwann sind da mal Kreuzkröten aufgetaucht, dann dau- ert es noch länger. Wir haben das Baugebiet in Durlach, Liebensteinstraße, alte Grötzinger Straße. Die hätte man bebauen können, aber der Sportpark Unterer Hub ist noch nicht fer- tig. Die Untere Hub soll grün bleiben. Es gibt 1.000 Gründe, warum sich Bauvorhaben ver- zögern. Deshalb möchte ich meinen Fokus auf einen anderen Aspekt setzen. In Vorbereitung auf diesen Redebeitrag bin ich im Internet darauf gestoßen, dass Deutschland den kleinste Ei- gentumsanteil überhaupt hat an Wohneigentum in ganz Europa. Und Ökonomen sind der Auffassung, die Kommunen sollten jungen Bürgern, Familien mit Kindern die Möglichkeit bieten, und da bin ich auch ein Beispiel, in meiner Jugend hat man mir das auch beige- bracht, Wohneigentum zu generieren. In dem Fall wird stets eine Wohnung frei. Ich weiß nicht, welche Möglichkeit wir als Kommune haben. Es gibt viele Fördermittel. Ich bin bloß der Auffassung, dass die Menschen viel zu spät und nicht umfassend aufgeklärt werden. Die Aspekte des Antrags, ich befürchte auch, dass wir in Neureut Zentrum III, wenn wir das verzögern, noch einmal eine Runde drehen, dass es genau den gleichen und langen Weg macht wie der Untere Säuterich oder Liebensteinstraße. Die Strukturen, und das sagt auch die Stellungnahme der Verwaltung, außerhalb unserer Kernstadt ist nun einmal sehr klein gegliedert, und das sind viele, die auch in gewissem Alter ihr Eigentum geschaffen haben. Und ich denke, da sollten wir wirklich den Fokus setzen. Jede Wohnung, die wir schaffen, ist gut, und es wäre schön, wenn wir fördern könnten, dass jeder, der sich selbst eine Wohnung schafft, die freimacht für die, die es brauchen. Stadtrat Schnell (AfD): Zum Thema mögliche Verzögerung ist schon einiges gesagt worden. Das brauche ich nicht zu wiederholen, aber ich habe einen ganz grundsätzlichen Aspekt. Erstens, es entsteht nicht mehr Wohnraum, wenn wir die Sozialwohnungsquote erhöhen. Zweitens, jeder Investor, sei es ein öffentlicher wie die Volkswohnung oder ein privater, der zu einem Sozialwohnungsanteil von 50 Prozent genötigt wird, muss deshalb trotzdem die Investitionskosten über die Mieten wieder reinholen. Das bedeutet ganz klar, das, was er durch den erhöhten Anteil an sozialen Wohnungen nicht einnimmt, muss er dann bei den Freifinanzierten zusätzlich reinholen, und da ist wirklich schon die Frage, wer kann sich die – 6 – denn heute noch leisten. Sie wissen, die größte Wohnbaufirma in Deutschland baut dieses Jahr nichts. Die Volkswohnung ist auch mit dem Neubau sehr zurückgegangen, weil das Bauen sehr teuer geworden ist, und damit würde sich die Situation noch weiter verschär- fen. Ein bisschen scheinheilig ist der Antrag der LINKEN und der Änderungsantrag von den GRÜNEN natürlich auch, denn beide Parteien haben damals, als wir etwas von der Grund- steuer hatten im Jahr 2021, für deren Erhöhung gestimmt, wohlwissend, dass die Hausbe- sitzer die erhöhte Grundsteuer eins zu eins und die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Das heißt, wenn Ihnen wirklich an günstigen Wohnungen gelegen wäre, dann hätten Sie damals nicht zustimmen dürfen, was Sie aber getan haben. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich will noch mal auf diesen Aspekt dieses angeblichen Zeit- verzugs eingehen. Wir sehen die Verfahren, die wir in der Vergangenheit gemacht haben, Beispiel Oberer Säuterich, das hat jetzt auch schon an die zehn Jahre gedauert. Da haben wir keine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemacht, aber da ist aktuell auch nicht absehbar, wann dieses Verfahren fertig ist. Und das hat auch damit zu tun, dass man sich in den Abstimmungen mit den ganzen kleinteiligen Strukturen total verhakt hat. Das kön- nen Sie auch gerne noch einmal hier darstellen, Herr Fluhrer. Aber an dieser Stelle sieht man eindeutig, dass es nicht nur dieses Zeitverzögerungsargument alleine das nicht ist. Wir haben noch mehr Argumente als nur den Zeitverzug. Es geht auch darum, dass das, was gemacht wird, gut gemacht wird. Jetzt nochmal in Bezug auf die 50-Prozent-Quote, da kann man sich dann auch noch ein- mal genau angucken, was andere Städte wie Freiburg machen. Die haben dann zum Bei- spiel so Modelle, dass wenn ein Privater selber nicht die Sozialwohnungen bauen möchte, die 50 Prozent, dann besteht die Möglichkeit, die Fläche an die Stadt abzutragen. Das ist sicherlich auch ein Modell, was man hier diskutieren könnte, hat aber jetzt bisher in der Prüfung nicht stattgefunden. Der Vorsitzender: Mein Vorschlag zu beiden Themen wäre, dass wir sie noch einmal als Auftrag nehmen, bei der Evaluation von KAI und KaWoF Ihnen speziell zu diesen Vorschlä- gen und speziell zu dem, was wir in Neureut Zentrum III überhaupt für möglich halten, eine tiefere Befassung zu ermöglichen. Das wäre mein Vorschlag. Ansonsten haben wir eine Stellungnahme zu dem Antrag der LINKEN abgegeben. Ich möchte noch einmal feststellen, dass der Antrag der GRÜNEN den kompletten An- tragstext der LINKEN ersetzen soll. Damit sind wir plötzlich aufgefordert, zu einer heute Morgen bekannt gewordenen Festlegung von 30 Prozent der neu geschaffenen Wohnflä- che im Neureut Zentrum, schon einen Beschluss zu fassen, auf den wir inhaltlich im ur- sprünglichen Antrag der LINKEN gar nicht vorbereitet waren, denn da ging es um 50 Pro- zent und andere Dinge. Deswegen wäre meine dringende Bitte, bevor wir uns jetzt in ir- gendwelchen politischen Lagern an der Stelle aufspalten, dass wir das eher als Beauftra- gung sehen, im Rahmen der Evaluation darzustellen, ob und wie im Gebiet Neureut Zent- rum III eine Sozialwohnungsquote überhaupt umsetzbar ist. Ich möchte zum einen darauf verweisen, dass wir gerade im Neureut Zentrum III die Situation einer sehr kleinteiligen Grundstückssituation haben. Wir sind mit dem Ortschaftsrat auch vor Ort in die Diskussion eingestiegen, dass wir jetzt nicht allen, die dort im Umlegungsverfahren berücksichtigt werden müssen, ein entsprechendes Grundstück wieder anbieten können, sondern dass – 7 – wir den Weg gehen, ihnen gegebenenfalls eine Etagenwohnung anzubieten als Ausgleich. Wenn Sie das als Grundlage nehmen und dann aber gleichzeitig sagen, Sie wollen dort 30 oder 50 Prozent Sozialwohnungen haben, kann ich Ihnen quantitativ im Moment gar nicht darstellen, ob das überhaupt realistisch ist. Denn Sie müssten dann im Grunde einen Bau- träger finden, der zu einem schon vorgegebenen Verfahren bestimmte bisherige Eigentü- mer sozusagen im Rahmen der Umlegung entschädigt und dann in dem Rest eine Sozial- wohnungsquote umsetzen, die unabhängig davon, ob es rechtlich überhaupt geht, das kann ich jetzt so spontan nicht darstellen, die aber dazu führen wird, dass in Neureut Zent- rum III auf absehbare Zeit auch niemand bauen wird, weil nicht einmal unsere Volkswoh- nung im Moment ein Neubauprojekt angeht. Da ist die maximale Förderung von uns noch alles möglich. Wir sollten also auch keine Beschlüsse fassen, die zwar vom Anteil der Sozialwohnungen her total sinnvoll und nachvollziehbar sind, die aber im Moment, unabhängig davon, ob man Verfahren neu aufrollen muss oder nicht, das käme noch dazu, dann zu einer eigent- lich eher Verunmöglichung der Umsetzung von so etwas führen. Das mag in fünf Jahren wieder anders sein, aber ich wage die Prognose, dass wenn nicht die Förderung des Sozial- wohnungsbaus finanziell noch einmal in ganz andere Dimensionen durch Bund und Land vorstoßen, dass wir dann auf absehbare Zeit keinen Sozialwohnungsbau mehr bekommen, und dann baut halt keiner mehr in solchen Gebieten. Also diese Dinge konnten wir heute im Laufe des Tages auf diesen Antrag hin nicht abwä- gen. Und deswegen meine dringende Bitte, können wir es nicht in einen Prüfungsauftrag umbauen, dass wir Ihnen dazu im Herbst eine Darstellung machen mit den entsprechenden Risiken oder auch den Chancen. Sie können uns auch gerne beauftragen, dass wir Ihnen einen Weg aufzeigen sollen. Möglicherweise kommen wir zum Ergebnis, dass das schwer darstellbar ist, aber das ist dann auch okay. Aber heute finde ich auch dadurch, dass uns dieses Thema jetzt sehr kurzfristig erreicht, kann es auch in unserer Stellungnahme nicht so gewürdigt werden, wie es eigentlich für eine Entscheidung notwendig wäre. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Herr Oberbürgermeister, in einem Punkt kann ich Ihnen zustim- men, wenn der Antrag sehr kurzfristig eingegangen ist, dass Sie dann möglicherweise die Sorge vor einer Vorberatungsrüge haben und das Ganze dann sowieso noch einmal eine extra Runde drehen muss, wenn Sie dann zu dem Schluss kommen, dass es ein gänzlich anderes Thema sei. Das sehe ich vielleicht nicht ganz so, weil wir haben über die entspre- chende Quote an sozial gefördertem Wohnraum gesprochen im Ursprungsantrag, und wir haben auch über das konkret benannte Gebiet gesprochen, und es wird auch kein neues Instrument aufgebaut, sondern es ist das Anliegen, dass das bekannte Instrumentarium o- der der bekannte Werkzeugkasten genutzt werden soll. Aber darauf will ich mich an der Stelle nicht versteifen. Das heißt, man könnte da schon noch einmal eine zweite Runde drehen, allerdings wirklich explizit mit dem Ziel, das definiert ist und nicht dann eine zweite Runde im Zuge der Evaluation von KAI im Herbst 2024, die sich dann eventuell auch noch verzögern könnte, im Sinne von, was ist denn unter welchen Voraussetzungen möglich, sondern wir reden über ein Ziel, das wir erreichen wollen. Natürlich, wenn Sie dann mehr Zeit haben als Verwaltung, eine Stellungnahme zu erarbeiten, dann kann auch schon mehr drinstehen, dass dieser Pfad aufgezeigt werden soll. Dann kann es auch im Endeffekt auf- gezeigt werden, wie viel Grundstückserwerb durch die Stadt denn vielleicht vonnöten wäre, um das auch tatsächlich formal einfach vom Anteil der Grundstücke in dem gesam- ten Gebiet auch abzuwickeln, dass wir dann darüber informiert sind und dieses Ziel dann, – 8 – zum Beispiel einen solchen Grundstückserwerb auf der freiwilligen Basis zu verfolgen, das können wir weiterhin erheben. Demzufolge sehe ich jetzt noch nicht diese zwingende Kopplung an ein, ist es denn mög- lich ein Neureut Zentrum III oder nicht. Und Sie können auch darstellen, ob es ein Verfah- ren verlängern würde oder ob es im Zuge des aktuellen Planungsprozesses dennoch mög- lich ist. Daher einverstanden, wenn wir das noch einmal eine Runde drehen lassen mit ei- ner separaten Vorberatung, aber mit einer Beschlussfassung dann auch über diesen Antrag und nicht über eine Vermengung mit der Evaluation von KAI, weil das ist aus unserer Sicht ein separater Punkt, den die Verwaltung auch schon zugesagt hat. Deswegen haben wir es sozusagen auch gestrichen mit dem Änderungsantrag, weil das ist effektiv das Gleiche wie vor zwei Jahren. Deswegen sozusagen wirklich dieser aus ihrer Sicht dann gänzlich neue Punkt. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Erst einmal finde ich es ganz schön erstaunlich, dass wir die- sen Antrag jetzt vor Jahren gestellt haben als Prüfauftrag. Dann kommt er heute, als ob in der Zwischenzeit nichts passiert ist. Eigentlich hätte letztes Jahr das Prüfungsergebnis im Sommer vorliegen sollen, ist nicht da. Jetzt soll wieder geprüft werden. Damit kann ich wirklich überhaupt nicht zufrieden sein. Das ist Nummer eins. Nummer zwei ist, wir schlagen einen Lösungsweg vor, der anders ist als den, den Sie jetzt gerade vorgetragen haben. Ich bin auch auf jeden Fall dafür, dass das heute abgestimmt wird, weil ich glaube, die Verwaltung hatte jetzt lange Zeit, das zu prüfen. Ich habe jetzt das Vertrauen verloren, dass sich noch mal bis Herbst irgendwas verändert. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Bevor wir das jetzt abstimmen, möchte ich kurz darauf hinwei- sen, wie das draußen bei den Bürgern ankommt. Die GRÜNEN haben hier über Jahre alles dafür getan, das Bauen immer teurer zu machen, indem die Standards immer weiter nach oben geschraubt wurden, und die LINKEN haben sie dabei unterstützt. Und jetzt, wo wir in der Situation sind, wo wir einfach zu wenig Wohnungsbau haben, weil es sich nicht mehr rentiert, kommen Sie und sagen, alle möglichen anderen sollen dafür bezahlen, dass Sozi- alschwache auch noch Wohnungen bekommen. Das soll jetzt auch noch hier abgestimmt werden, damit Sie kurz vor der Wahl noch so tun können, als würden Sie was für günsti- gen Wohnraum tun. Ihre Politik verhindert doch günstigen Wohnraum. Dementsprechend ist es auch konsequent, dass Sie für die Erhöhung der Grundsteuer gestimmt haben, die die Mieten auch verteuert. Jetzt machen Sie hier solche Anträge, das ist doch Augenwi- scherei. Der Vorsitzende: Jetzt wollen wir einfach die Antragsabarbeitung hier zu Ende bringen. Dann machen wir das, was, glaube ich, auch gut nachvollziehbar ist, auch wenn Sie nicht ganz meiner Meinung sind, Herr Stadtrat Löffler, Ihr Antrag ist ein neuer Antrag. Wir neh- men ihn zur Vorberatung noch einmal in die Gremien. Wir akzeptieren die Zielsetzung, und wir müssen uns mit Ihnen darüber auseinandersetzen, ob die realistisch ist oder nicht. Das machen wir dann mit dem Antrag. Insofern bleibt jetzt der Antrag der LINKEN zur Abstimmung hier auf der Tagesordnung, und den stelle ich jetzt hier zur Abstimmung ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ableh- nung. – 9 – Es widerspricht keiner dem dargestellten Abstimmungsverhalten, okay. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Juni 2024