Einfahrt in die Kaiserstraße für schwerbehinderte Menschen mit Fahrdiensten und Taxiunternehmen

Vorlage: 2024/0090
Art: Antrag
Datum: 23.01.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.02.2024

    TOP: 17

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.03.2024

    TOP: 3

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0090 Eingang: 22.01.2024 Einfahrt in die Kaiserstraße für schwerbehinderte Menschen mit Fahrdiensten und Taxiunternehmen Interfraktioneller Antrag: KAL/Die PARTEI, GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FW|FÜR, DIE LINKE. Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 20.02.2024 17 Ö Kenntnisnahme Hauptausschuss 05.03.2024 Ö Behandlung 1. Die Einfahrt in die Kaiserstraße für Menschen mit einer Genehmigung der Stadt Karlsruhe nach den „Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen“ mit Fahrdiensten und Taxiunternehmen wird ganztägig genehmigt. 2. Die Regelung tritt zunächst für einen Probezeitraum von sechs Monaten in Kraft, um die zusätzlichen Verkehre in der Kaiserstraße einschätzen zu können. Der Behindertenbeirat der Stadt Karlsruhe hat sich Ende November 2023 mit einem Schreiben an die Gemeinderatsfraktionen gewandt und für eine Ausweitung der Einfahrerlaubnis für mobilitätseingeschränkte Menschen in die Kaiserstraße geworben. Bisher ist die Einfahrt für mobilitätseingeschränkte Menschen mit dem Taxi oder einem Fahrdienst in die Kaiserstraße ganztägig nur für Arztbesuche erlaubt. Der Beirat sieht dringend die Notwendigkeit, diese Erlaubnis für Menschen mit Behinderungen auch auf andere Fahrtzwecke auszuweiten, um die soziale Teilhabe zu erleichtern. Treffen mit Freundinnen und Freunden, ein Einkauf in Geschäften auf der Kaiserstraße, Restaurantbesuche oder Kulturveranstaltungen sind für manche Menschen mit starken körperlichen Beeinträchtigungen nicht oder nur schwer zu erreichen. Die unterzeichnenden Fraktionen unterstützen das Anliegen des Beirats. Die Einfahrt wird begrenzt auf Personen mit einer Genehmigung der Stadt Karlsruhe nach den „Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen“. Eine „Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen“ (blauer EU-Parkausweis) ist nicht ausreichend. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Der Beirat schätzt die betroffene Personengruppe und die zusätzlichen Fahrten in die Kaiserstraße als sehr gering ein. Ein Probezeitraum von sechs Monaten soll zeigen, ob die Ausweitung der Genehmigung zu gravierenden Mehrverkehren in der Fußgängerzone Kaiserstraße führt. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Detlef Hofmann Dr. Thomas Müller Yvette Melchien Irene Moser Lüppo Cramer Michael Haug Tom Høyem Thomas H. Hock Petra Lorenz Lukas Arslan Karin Binder Mathilde Göttel

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Interfraktionellen Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0090 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Einfahrt in die Kaiserstraße für schwerbehinderte Menschen mit Fahrdiensten und Taxiunternehmen Interfraktioneller Antrag: KAL/Die PARTEI, GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FW|FÜR, DIE LINKE. Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.03.2024 3 Ö Beratung Kurzfassung Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden. Es bestehen allerdings Bedenken hinsichtlich des Probezeitraumes und der damit verbundenen Evaluierung, die nicht stichhaltig bewerkstelligt werden kann. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die aktuellen Vorgaben zum Befahren der Fußgängerzone ergeben sich aus der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen. Um den gestellten Antrag inhaltlich umzusetzen, ist somit erforderlich, eine Anpassung der Satzung vorzunehmen. Der entsprechende Personenkreis, der Gebrauch vom „Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen“ machen kann, umfasst schwerbehinderte oder pflegebedürftige Personen, die • Im Stadtgebiet Karlsruhe wohnen • In ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Bl“ (=blind) oder das Merkzeichen „aG“ (=außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen oder • Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit mindestens ab dem Pflegegrad 3 erhalten Das Ziel des Beförderungsdienstes ist es, dem beschriebenen Personenkreis mit Handicap die soziale Teilhabe weitestgehend uneingeschränkt zu ermöglichen. Die alternative Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist für diese Menschen mit erheblichem Aufwand verbunden. In den vergangenen Jahren war aus dem Personenkreis der Berechtigten immer wieder der Wunsch nach einer Erweiterung der Einfahrtsmöglichkeiten in die Fußgängerzone geäußert worden. Die Verwaltung befürwortet das Anliegen des Behindertenbeirats und den gestellten Antrag. Da die beantragte neue Regelung eine Satzungsänderung notwendig macht, sollte von einer probeweisen Umsetzung abgesehen werden beziehungsweise müsste die Regelung zeitlich befristet in die Satzung eingebracht werden. Da aufgrund der oben beschriebenen Kriterien und Voraussetzungen nur ein sehr enger Berechtigtenkreis bei Nutzung eines Beförderungsdienstes besteht, geht die Verwaltung von lediglich geringen Auswirkungen bei Änderung der beantragten Einfahrtsberechtigung aus. Zudem könnten in einem Probezeitraum nur dann valide Ergebnisse erzeugt werden, wenn dauerhafte Verkehrserhebungen stattfänden, die die Verwaltung jedoch mit der momentanen Personalressource nicht selbst bewerkstelligen kann, sondern die extern vergeben werden müssten. Zudem wäre eine Ergebnisauswertung schwierig, weil allein durch erhobene Verkehrsmengen nicht zwischen berechtigen und unberechtigten Fahrten innerhalb der Fußgängerzone unterschieden werden kann und die berechtigten Mehrfahrten wegen der beschriebenen zu erwartenden überschaubaren Anzahl keine separate Messgröße werden bilden können. Eine Abgrenzung der Fahrten im Rahmen des Beförderungsdienstes für schwerbehinderte Menschen ist ebenfalls nicht möglich. Die gewünschte Evaluierung nach dem Probezeitraum wird somit aus Sicht der Verwaltung nicht aufschlussreich. Aufgrund der zu erwartenden geringen Zunahme von berechtigten Fahrten wird eine Evaluierung als entbehrlich angesehen. Hinzuweisen ist abschließend darauf, dass sich die Kaiserstraße im Umbau befindet und die Arbeiten zur Neugestaltung im ersten Bauabschnitt zwischen Adlerstraße und Ritterstraße bis voraussichtlich Herbst 2025 andauern. Direkt im Anschluss ist geplant, die weiteren Bauabschnitte von der Ritterstraße bis zur Karlstraße im Westen sowie von der Adlerstraße bis zur Fritz-Erler-Straße im Osten zeitgleich in Angriff zu nehmen. Diese Arbeiten werden dann etwa weitere drei Jahre in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass baustellenbedingte Einschränkungen für die Einfahrt in die Kaiserstraße zu berücksichtigen sind, die sich vorrangig aus den durch die Baufelder gesperrten Verkehrsflächen ergeben und somit die Einfahrmöglichkeiten in den nächsten Jahren räumlich begrenzt sind. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass anlässlich der Neugestaltung der Kaiserstraße das Erschließungs- und Belieferungskonzept für die Fußgängerzone angepasst werden soll. Hieraus könnten sich gegebenenfalls neue Zufahrtsbeschränkungen ergeben, jedoch soll auch hier eine Zufahrtsmöglichkeit des genannten Personenkreises unter den genannten Vorgaben integriert werden.

  • Protokoll GR 20.02.2024 TOP 17
    Extrahierter Text

    Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Februar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 17 der Tagesordnung: Einfahrt in die Kaiserstraße für schwerbehinderte Menschen mit Fahrdiensten und Taxiunternehmen Interfraktioneller Antrag: KAL/Die PARTEI, GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FW|FÜR, DIE LINKE. Vorlage: 2024/0090 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 5. März 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 23. Februar 2024

  • Protokoll_HA_05_03_2024_TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 49. Sitzung Hauptausschuss 5. März 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 3 der Tagesordnung: Einfahrt in die Kaiserstraße für schwerbehinderte Menschen mit Fahrdiensten und Taxiunternehmen Interfraktioneller Antrag: KAL/Die PARTEI, GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FW|FÜR, DIE LINKE. Vorlage: 2024/0090 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) erläutert für die Antragstellenden, dass sie mit der Ant- wort der Verwaltung einverstanden seien. Der Vorsitzende teilt mit, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dass die Ver- waltung die Satzungsänderung in die Wege leiten werde. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 14. März 2024