Einigung hinsichtlich der Erfassungsverträge für Leichtverpackungen für die Interimszeit 2023 auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.02.2023

Vorlage: 2024/0089
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.01.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.04.2024

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0089 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe Einigung hinsichtlich der Erfassungsverträge für Leichtverpackungen für die Interimszeit 2023 auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.02.2023 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 11.04.2024 6 N Vorberatung Gemeinderat 23.04.2024 10 Ö Entscheidung Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss und unter Abweichung von dem Gemeinderatsbeschluss vom 28.02.2023, die Variante a) „Minimallösung“ für Leichtverpackungen (LVP) für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Damit wird die im Gemeinderatsbeschluss vom 28.02.2023 aufgeführte Verlängerungsvereinbarung zum Vertrag über die Erfassung, die Beförderung und den Umschlag von Leichtverpackungen nun abweichend zur damaligen Fassung beschlossen. Die ansonsten vom Gemeinderat am 28.02.2023 beschlossene Vertragsvereinbarung zur Interimsvereinbarung samt Anlagen (insbesondere die Vereinbarung zur PPK Sammlung) bleibt von der Vertragsanpassung der Variante a) unberührt. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) wird mit dem Abschluss der entsprechenden Verträge mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) beauftragt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Ertrag 2023: 1,45 Mio. € ohne MwSt. Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates . CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen zum Hintergrund Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Suche nach einer vertraglichen Lösung für die Interimszeit 2023 vor Systemübernahme der Wertstoffsammlung durch die BDS. Die Vorlage steht in keinem Zusammenhang mit den derzeitigen Problemen der Wertstoffsammlung im Stadtgebiet. Bis zum Abschluss der Abstimmungsvereinbarung mit den BDS, die erst ab 2024 greift, lag keine vertragliche Lösung über die Mengenanteile von LVP und deren Vergütung für die städtische Sammlung vor. Daher mussten jeweils jährlich Interimsvereinbarungen ausgehandelt werden. Die Mengenanteile sind ab 2024 unstrittig und die Vergütung für die Stadt entfällt ab 01.01.2024, weil ab diesem Zeitpunkt die Firma Knettenbrech & Gurdulic für die BDS sammelt und nicht mehr TSK In der Gemeinderatssitzung am 28. Februar 2023 wurde der Verlängerungsvereinbarung zur Interimsvereinbarung für LVP für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zugestimmt. Grundlage für die vorgelegte Verlängerungsvereinbarung zur Interimsvereinbarung für LVP waren ausführliche Verhandlungen mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) über den Verhandlungsführer Landbell. Im Vorfeld fand Ende 2022 eine „gemeinsame Sortieranalyse“ statt, um die städtische Kostenbeteiligung an der Weiterführung der Wertstofftonne in Systemführerschaft der BDS ab 2024 im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung zu verhandeln. Ziel des TSK war es, schon für das Jahr 2023 die in der Abstimmungsvereinbarung ab 2024 nach erfolgter Sortieranalyse festgelegten Mengenanteile auf das Jahr 2023 anzuwenden. In 2023 hätten damit die BDS statt 8.716 Mg LVP 11.138 Mg LVP übernehmen müssen. Die Firma Landbell als Verhandlungsführer der BDS hatte das Ergebnis und die darauf basierenden Verträge mitgetragen und mit den dualen Systemen entsprechend kommuniziert. Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 28. Februar 2023 wurden diesbezügliche Verträge an die damals bestehenden 12 BDS versendet. Von diesen haben allerdings nur sieben BDS einen unterschriebenen Vertrag an die Stadt zurückgesendet und sich auf das vorherige Verhandlungsergebnis bezogen. Von diesen sieben BDS existieren mittlerweile zwei BDS (Altera und Veolia) nicht mehr (bzw. haben einen Marktanteil von 0%), sodass Stand heute lediglich fünf unterschriebene Verträge (Marktanteil in 2023: 40,16%) von den aktuell tätigen BDS vorliegen. Laut dem Verhandlungsführer Landbell wurde das Verhandlungsergebnis mit einer LVP-Menge von 11.138 Mg widerspruchslos von allen BDS hingenommen, so dass Landbell davon ausgegangen ist, dass die Verträge auch unterschrieben werden. Auf dieser Zusage basierte der Gemeinderatsbeschluss vom 28. Februar 2023. Da für 2023 noch keine Abstimmungsvereinbarung existierte, war das Verfahren im Hinblick auf die Interimslösung so ausgestaltet, dass letztendlich jedes duale System eigenverantwortlich einem Vertrag zustimmen muss, weshalb Landbell alle Systeme in den Verhandlungen vertreten hat, aber nicht für diese rechtsverbindlich handelte. Mit dem neuen Verpackungsgesetz und der neuen Abstimmungsvereinbarung kann diese in der Vergangenheit häufige Problematik nicht mehr auftreten. Einem Teil der BDS bzw. die Unternehmen, die bisher keinen Vertrag unterzeichnet hatten, konnte daher auf Basis des dem Gemeinderat unterbreiteten Ergebnisses keine Rechnung gestellt werden. Aber auch eine Rechnungsstellung an die übrigen fünf Unternehmen auf Grundlage der geschlossenen Verträge wäre mit dem Risiko einhergegangen, dass mit dem Verweis auf ein Gleichbehandlungsgebot nicht bezahlt worden wäre. Auch telefonisch wurde dieser Standpunkt mehrfach deutlich vertreten. Dies hätte zunächst den automatischen Forderungs- und Mahnlauf (Rechnung, Mahnung, Vollstreckung, Gerichtsprozess) in Gang gesetzt. Letztendlich wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit eine – 3 – Klage gegen alle BDS die Folge gewesen, was aufgrund der erheblichen Anzahl an Klagegegnern mit nicht unwesentlichem Aufwand und Kostenrisiken verbunden ist. Prüfung von Lösungsmöglichkeiten Um die Chancen und Risiken einer juristischen Auseinandersetzung mit den BDS auszuloten, wurde die in diesem Bereich versierte Kanzlei Gruneberg beauftragt. Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass ein hohes Prozessrisiko besteht und aufgrund der unsicheren Rechtslage (Gleichbehandlungsgebot, Sortieranalyse gem. Sortiervertrag ab 2024 maßgebend) eine außergerichtliche Einigung empfohlen wird. Der vom TSK erarbeitete Kompromissvorschlag sieht vor, für das Jahr 2023 wieder mit einem Anteil der BDS i. H. v. 8.716 Mg und einem höheren Leistungsentgelt zu rechnen. Dieser Kompromiss würde bezüglich der Höhe der Erlöse zwischen der vom Gemeinderat beschlossenen Variante und der Interimslösung aus dem Jahr 2022 liegen. Dies hat den praktischen Hintergrund, dass im Jahr 2023 von der Firma Alba 8.716 Mg auf Basis der Abrechnungsmengen 2022 an die dualen Systeme übergeben wurden. Eine Korrektur in Richtung der 11.138 Mg im Jahr 2023 ist physisch nicht mehr möglich. Im Gegenzug wären für die Vergütung 218,00 €/Mg anstatt 166,43 €/Mg an die Stadt Karlsruhe zu bezahlen. Diese Verhandlungen wurden direkt mit den fünf Unternehmen der BDS, welche nicht unterschrieben haben, geführt. Dabei hat sich gezeigt, dass jedes Unternehmen eigene Vorstellungen hat. Ein Unternehmen hat das Kompromissangebot akzeptiert. Die anderen vier Unternehmen haben eigene jeweils unterschiedliche Angebote vorgelegt. Somit liegen sechs unterschiedliche Angebote vor, davon sind fünf zur Beschlussvorlage abweichend. Im Wesentlichen wurden drei Entscheidungsmöglichkeiten über das weitere Vorgehen von der Verwaltung geprüft: a) „Minimallösung“: Die Stadt Karlsruhe bietet allen Unternehmen auf der Mengenbasis der Vorjahre von 8.716 Mg LVP- Anteil einen Preis von 166,43 €/Mg netto an. Damit wäre der Preis um 5% gegenüber dem Vorjahr gestiegen und entspräche dem kleinsten gemeinsamen Nenner, so dass davon auszugehen ist, dass alle Unternehmen diese Variante mittragen würden. Der Ertrag für 2023 beträgt bei dieser Variante rund 1,45 Mio. € und hat sich somit gegenüber 2022 um rund 70.000 € erhöht. Vorteil: Zeitnahe Lösung und zeitnaher Geldeingang (Liquidität). Kein Prozesskostenrisiko. Relativ geringer Verwaltungsaufwand. b) „Maximallösung“ (Differenz zu Variante a) ca. 0,9 Mio. €) an Mehrerträgen: Die Stadt Karlsruhe versendet auf Basis des dem Gemeinderatsbeschluss zugrundeliegenden Verhandlungsergebnisses Rechnungen an die BDS bzw. alle Unternehmen. Vorteil: Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses und im besten Fall der mit Landbell verhandelte Geldeingang. Nachteil: Erhebliches Prozessrisiko bei mehreren Klagegegnern, da die Rechtslage unsicher ist und beispielsweise im Sortiervertrag die Gültigkeit der neuen Mengenverteilung auf Basis der Sortieranalyse aus dem Dezember 2022 erst ab dem Jahr 2024 gültig ist. Voraussichtlich lange Verfahrensdauer. Am Ende steht mutmaßlich wieder ein Vergleich. c) „Mögliche Kompromisslösung“ (Differenz zu Variante a) ca. 450.000 € an Mehrerträgen): Die fünf Unternehmen der BDS, welche schon unterschrieben haben und noch tätig sind, würden sich finanziell verbessern und diese Kompromisslösung mutmaßlich auch mittragen. Von zwei Unternehmen liegt direkt bzw. indirekt eine Zustimmung vor. Somit hätten sieben von 10 Unternehmen zugestimmt und damit wäre auch die gewünschte 2/3 Mehrheit des Verpackungsgesetzes erreicht. In der Theorie zwingt diese Mehrheit der Minderheit das Ergebnis auf. In der Praxis ist zu erwarten, dass die drei Unternehmen, welche diese Lösung nicht mitgehen (Marktanteil: 35,71%), die Gültigkeit der 2/3 – 4 – Mehrheit in diesem Fall in Frage stellen würden (die Kanzlei Gruneberg gibt diesen Ansatz nur eine geringe Chance) und es folglich zu einer juristischen Auseinandersetzung käme. Auch hier wäre der rechtliche Ausgang mit einem erheblichen Prozessrisiko behaftet. Es besteht zudem die Unsicherheit, dass die zustimmenden Unternehmen bis zur Klärung eine Zahlung verweigern. Zwar wären hier die Voraussetzungen für eine Durchsetzung theoretisch besser als in der Variante b), ob der Kompromiss von einem Gericht in der Form mitgetragen wird, ist jedoch auch äußerst fraglich. Zusammenfassung des Sachverhalts in Matrixform: a) Minimallösung b) Maximallösung c) Kompromisslösung Vorteile: kein Rechtsstreit Besserstellung zu Minimallösung ca. 0,9 Mio. Euro Besserstellung zu Minimallösung ca. 0,45 Mio. Euro unmittelbarer Geldeingang minimaler Verwaltungsaufwand Nachteile: Geldeingang lediglich 1,45 Mio. Euro für 2023 Voraussichtlich Rechtsstreit mit mindestens 5 dualen Systemen Voraussichtlich Rechtsstreit mit mindestens 3 dualen Systemen Erkenntnisse durch Sortieranalyse im Dez. 2022 werden erst mit einem Jahr Verzögerung berücksichtigt (mit Beginn der Abstimmungsvereinbarung) Geldeingang verzögert Geldeingang verzögert hoher Verwaltungsaufwand hoher Verwaltungsaufwand hohe Anwalts- und Gerichtskosten hohe Anwalts- und Gerichtskosten lange Verfahrensdauer zu erwarten lange Verfahrensdauer zu erwarten Prozessrisiko sehr hoch Prozessrisiko hoch Möglicher gerichtlicher Erfolg hat lediglich eine rückwirkende Bedeutung Möglicher gerichtlicher Erfolg hat lediglich eine rückwirkende Bedeutung Empfehlung und weiteres Vorgehen: Aufgrund der Tatsache, dass ein Ausgang eines eventuellen Klageverfahrens auch nach Rücksprache mit der Kanzlei Gruneberg als völlig offen bezeichnet werden kann und eine lange Prozessdauer mit einem erheblichen Prozess- und Kostenrisiko zu erwarten ist, empfiehlt die Verwaltung der Variante a) zuzustimmen. Hier würden erwartungsgemäß alle Unternehmen bzw. die BDS zeitnah zustimmen und der vertragslose Zustand für das Interimsjahr 2023 kann zügig beendet werden. – 5 – Diese Empfehlung berücksichtigt auch die lange Verfahrensdauern beiden Varianten b) und c), bei welchen durch die Berufung auf das Diskriminierungsverbot der dualen Systeme keinerlei Geldeingang zu erwarten ist. Insbesondere ist hierbei bei der aktuellen Zinssituation auch der Liquiditätsvorteil, welcher durch einen zeitnahen Abschluss der Verträge bewirkt werden kann, zu berücksichtigen. Mit einem relativ schnellen Geldeingang ist hier zu rechnen. Mit einer Entscheidung des Gemeinderates für die Variante a) wären jedenfalls die Streitigkeiten bis 2024 im Zusammenhang mit der städtischen Wertstoffsammlung abgeschlossen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss und unter Abweichung von dem Gemeinderatsbeschluss vom 28.02.2023, die Variante a) „Minimallösung“ für Leichtverpackungen (LVP) für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Damit wird die im Gemeinderatsbeschluss vom 28.02.2023 aufgeführte Verlängerungsvereinbarung zum Vertrag über die Erfassung, die Beförderung und den Umschlag von Leichtverpackungen nun abweichend zur damaligen Fassung beschlossen. Die ansonsten vom Gemeinderat am 28.02.2023 beschlossene Vertragsvereinbarung zur Interimsvereinbarung samt Anlagen (insbesondere die Vereinbarung zur PPK Sammlung) bleibt von der Vertragsanpassung der Variante a) unberührt. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) wird mit dem Abschluss der entsprechenden Verträge mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) beauftragt.

  • Abstimmungsergebnis TOP 10
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 23.04.2024 TOP 10
    Extrahierter Text

    Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. April 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 10 der Tagesordnung: Einigung hinsichtlich der Erfassungsverträge für Leichtverpa- ckungen für die Interimszeit 2023 auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.02.2023 Vorlage: 2024/0089 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss und unter Abwei- chung von dem Gemeinderatsbeschluss vom 28.02.2023, die Variante a) „Minimallösung“ für Leichtverpackungen (LVP) für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Damit wird die im Gemeinderatsbeschluss vom 28.02.2023 aufgeführte Verlängerungsver- einbarung zum Vertrag über die Erfassung, die Beförderung und den Umschlag von Leicht- verpackungen nun abweichend zur damaligen Fassung beschlossen. Die ansonsten vom Gemeinderat am 28.02.2023 beschlossene Vertragsvereinbarung zur Interimsvereinbarung samt Anlagen (insbesondere die Vereinbarung zur PPK Sammlung) bleibt von der Ver- tragsanpassung der Variante a) unberührt. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) wird mit dem Abschluss der entsprechenden Verträge mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) beauftragt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt (43 JA) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung am 11. April 2024. Da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Mai 2024