Sachstand Südumfahrung Hagsfeld
| Vorlage: | 2024/0066 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 16.01.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld, Rintheim |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.02.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0066 Eingang: 16.01.2024 Sachstand Südumfahrung Hagsfeld Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 20.02.2024 25 Ö Kenntnisnahme 1. Wann ist mit der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen zu rechnen, wann mit dem Planfeststellungsbeschluss? 2. Welche genehmigungs- und planungsrelevanten Auswirkungen auf die Südumfahrung Hagsfeld hat die Neu- und Ausbaustrecke Mannheim-Karlsruhe? 3. Inwiefern konkurriert das Linienkorridorsegment 1114 (Schwenk von der möglichen Bahntrasse entlang der A5 nach Rintheim zur Bahnstrecke 4020) mit dem Verlauf der geplanten Südumfahrung? 4. Wie viele Grundstücke entlang des Verlaufs der geplanten Südumfahrung sind noch nicht in städtischem Besitz? 5. Wann erfolgt aller Voraussicht nach der Beginn der Bauarbeiten für eine Südumfahrung Hagsfeld? Wenn werden diese beendet sein? 6. Mit welchen Gesamtkosten ist zu rechnen? Wie hoch liegt der städtische Anteil? Sachverhalt / Begründung Seit vielen Jahren beherrschen Fahrzeuglärm und erhöhtes Verkehrsaufkommen den Alltag der Hagsfelderinnen und Hagsfelder. Seit ebenso vielen Jahren befürworten wir als CDU-Fraktion den Bau einer Umfahrungsstrecke, die Hagsfeld verkehrlich entlastet. Daher setzen wir uns auch heute unverändert für eine zügige Aufnahme der Baumaßnahmen rund um die Südumfahrung Hagsfeld ein. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass hierzu wesentliche Vorbedingungen erfüllt werden müssen. Daher hat am 6. Dezember 2023 eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, bei der der neueste Sachstand rund um die Südumfahrung vorgestellt wurde. Trotz mehrfacher Nachfrage während der Veranstaltung konnten jedoch keine Informationen über die Kosten oder den Zeithorizont des Gesamtprojektes in Erfahrung gebracht werden. Als CDU-Fraktion wollen wir, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert werden. Da zudem auch die letzten, öffentlich zugänglichen Informationen bereits aus dem Jahr 2020 stammen, beantragen wir nun die Beantwortung obenstehender Fragen. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Thorsten Ehlgötz Stadträtin Dr. Rahsan Dogan Stadtrat Tilman Pfannkuch
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0066 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Sachstand Südumfahrung Hagsfeld Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 20.02.2024 25 Ö Kenntnisnahme 1. Wann ist mit der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen zu rechnen, wann mit dem Planfeststellungsbeschluss? Nach derzeitigem Zeitplan, wie er auch in der Bürgerinformation am 6. Dezember 2023 vorgestellt wurde, soll die Planfeststellung für das Projekt Umfahrung Hagsfeld Ende 2024/Anfang 2025 eingereicht werden. Die Planung wird dementsprechend vorangetrieben, hierzu steht das Tiefbauamt in Kontakt mit dem Regierungspräsidium (RP) als Planfeststellungsbehörde. Der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens kann vorab nicht abgeschätzt werden. 2. Welche genehmigungs- und planungsrelevanten Auswirkungen auf die Südumfahrung Hagsfeld hat die Neu- und Ausbaustrecke Mannheim-Karlsruhe? Nach den aktuell vorliegenden Unterlagen, wird die Realisierung der Neu- und Ausbaustrecke Mannheim-Karlsruhe keine Auswirkungen auf die Planung der Umfahrung haben. Die Trassenführung ist entlang der A 5 vorgesehen, die erst südlich der Umfahrung in Richtung des Güterbahnhofs verschwenkt. 3. Inwiefern konkurriert das Linienkorridorsegment 1114 (Schwenk von der möglichen Bahntrasse entlang der A5 nach Rintheim zur Bahnstrecke 4020) mit dem Verlauf der geplanten Südumfahrung? Auch das Linienkorridorsegment 1114 hat nach derzeitigem Planungsstand keinen Einfluss auf die Planung der Umfahrung Hagsfeld, da der Verschwenk südlich der Umfahrung Hagsfeld erfolgen soll. Die Deutsche Bahn ist dauerhaft in die Planung eingebunden. Sollte eine bahnseitige Planung Auswirkungen für die Umfahrung haben, kann dies frühzeitig berücksichtigt werden. 4. Wie viele Grundstücke entlang des Verlaufs der geplanten Südumfahrung sind noch nicht in städtischem Besitz? Gemäß des aktuellen Planungsstandes sind 9 Grundstücke entlang der Trasse der Umfahrung und 5 Grundstücke entlang des Anschlusses an den Technologiepark nicht in städtischem Eigentum. Die restlichen befinden sich im städtischen Eigentum und sind größtenteils verpachtet. 5. Wann erfolgt aller Voraussicht nach der Beginn der Bauarbeiten für eine Südumfahrung Hagsfeld? Wenn werden diese beendet sein? Aufgrund der vielen Unwägbarkeiten im Planungsprozess, können noch keine konkreten Zeitpunkte genannt werden. Für den Baubeginn spielen unter anderem die Dauer des Planfeststellungsverfahrens, die Förderzusage des Landes sowie die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel im städtischen Haushalt eine Rolle. Die Dauer der Bauzeit hängt maßgeblich von der – 2 – Bauweise des Trogbauwerks ab, insbesondere im Bereich der Bahntrasse. Dies wird in den nächsten Planungsschritten in Abstimmung mit der Deutschen Bahn konkretisiert werden. 6. Mit welchen Gesamtkosten ist zu rechnen? Wie hoch liegt der städtische Anteil? Auch Kosten sind zu diesem Zeitpunkt nicht seriös vorhersagbar. In der Beschlussvorlage von 2020 wurden etwa 70 Millionen Euro für die Bau- und Verwaltungskosten, sowie Kosten für den Ausgleich kalkuliert. Aufgrund der gestiegenen Material- und Baupreise ist inzwischen von höheren Kosten auszugehen. Im Rahmen der derzeit stattfindenden Entwurfsplanung wird eine aktuelle Kostenberechnung erstellt. Auch zu der Höhe der Förderung kann seitens des Regierungspräsidiums (RP) als Fördergeber noch keine endgültige Aussage getroffen werden. In einer Rücksprache mit dem RP wurde verdeutlicht, dass nur verkehrlich notwendige Maßnahmen derzeit zu 50 % gefördert werden. Gegebenenfalls muss eine fiktive Vergleichsrechnung mit der kostengünstigeren Brückenvariante vorgelegt werden. Die genaue Fördersumme ist nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses im Rahmen des Förderantrags zu ermitteln.
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Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Februar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 25 der Tagesordnung: Sachstand Südumfahrung Hagsfeld Anfrage: CDU Vorlage: 2024/0066 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Welche Schritte wurden bereits ergriffen, um die Grundstü- cke, die in Privatbesitz sind, zum Eigentum zu erwerben. Laufen da Verhandlungen? Welcher Zeitintervall ist für den Beginn etwaiger Maßnahmen generell geplant? Gibt es da eine Art Zeitstrahl? Welche Steigerungen in den voraussichtlichen Kosten können bereits zum jetzigen Zeit- punkt abgesehen werden. Welche Kostensteigerungen sind bei der Dauer zu erwarten? Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 23. Februar 2024