Seniorenwohnen Gänsberg

Vorlage: 2024/0065
Art: Informationsvorlage
Datum: 15.01.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Stupferich

Beratungen

  • Gestaltungsbeirat (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 09.02.2024

    TOP: 3

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage Seniorenwohnen Gänsberg
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0065 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Seniorenwohnen Gänsberg Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gestaltungsbeirat 09.02.2024 Ö Beratung Kurzfassung Lage Das Vorhaben liegt nahe der Ortsmitte von Stupferich. Dort befinden sich öffentliche Nutzungen, wie das Rathaus, das Gemeindezentrum, die Grundschule, ein Kindergarten und die Feuerwehr. Derzeit liegt das Vorhabengrundstück im Außenbereich. – 2 – Vorhaben Das Vorhaben dient der Umsetzung des Dorfblütenkonzeptes. Es soll eine stationäre Pflegeeinrichtung mit 60 Plätzen entstehen. Ergänzt wird dies durch betreutes Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Pflegeheim. Es wird ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt. Grundlage des Bebauungsplans stellt das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung dar. Der erste Platz wurde weiterverfolgt. Dieser hat die Jury überzeugt durch seine städtebauliche Setzung und die Abfolge der Freiräume, die die dörfliche Struktur weiterführen. Die Städtebauliche Figur berücksichtigt, dass sich weitere Gemeinbedarfseinrichtungen anschließen. Die Jury würdigte insbesondere die Qualität der Freiräume, die als Gärten den Wohnungen zugeordnet sind und die Wohn- und Aufenthaltsqualität für die Bewohner. Der Entwurf setzt den Vorplatz mit dem Eingangsbereich attraktiv in Beziehung und ermöglicht die visuelle Einbeziehung des Innenhofes. Insgesamt würdigt die Jury die sehr maßstäbliche Architektursprache und die dargestellte Materialität in einer Mischung Natur, Beton, Holz, etc. Gerade die „Wärme“ des Holzes könnte im Innenraum weitergeführt werden, um die Atmosphäre und Wohnqualität zu erhöhen. Die Offenheit der Fassade wurde gewürdigt, sie ermöglicht eine starke Beziehung in die Natur und den Grünraum. Das Wettbewerbsergebnis hat ein flachgeneigtes Satteldach und eine hochwertige Fassadengestaltung vorgesehen. In der weiteren Bearbeitung während des Bebauungsplanverfahrens sind Zielkonflikte entstanden, mit denen umgegangen werden muss. So ist die Wasserbilanz des Vorhabens so nah wie möglich am Bestand zu halten, was dazu führt, dass möglichst wenig des anfallenden Regenwassers abgeleitet werden darf. Eine mögliche Lösung hierfür wäre neben einer Zisterne, das Errichten eines Gründachs. Was zu einer Veränderung der Dachform führen kann. Hierzu wurden Varianten erarbeitet. Des Weiteren ist die vorgesehene Fassadengestaltung laut Vorhabenträger nicht mit der Vorgabe des Energieeffizienzhausstandards 40 vereinbar. Diesen fordert jedoch ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe für alle städtischen Neubauvorhaben, sowie bei Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag. Der Vorhabenträger sieht als Lösungsmöglichkeit lediglich eine Fassade mit Wärmedämmverbundsystem. Diese Änderungen sind geeignet die ursprünglichen Stärken des Entwurfes infrage zu stellen, deshalb wird das Projekt dem Gestaltungsbeirat vorgelegt.

  • Protokoll Ausschuss
    Extrahierter Text

    Empfehlung Sitzung Gestaltungsbeirat 09.02.2024, 13:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Markus Müller . TOP 3 der Tagesordnung: Seniorenwohnen Gänsberg Vorlage: 2024/0065 Der Gestaltungsbeirat dankt für die Präsentation des Projekts. Es wird erläutert, dass die Regenwasser-Einleitbeschränkung des Tiefbauamtes Karlsruhe die Dachform des Projekts beeinflusst. Es wurden eine Reihe von Varianten präsentiert, die dank der zahlreichen Modelle sehr anschaulich und nachvollziehbar sind. Sowohl aufgrund der Nähe zum Ortskern und seiner bestehenden Dachlandschaft als auch der bei einem solchen Konzept angestrebten Wohnatmosphäre kann nach Auffassung des Gestaltungsbeirats nicht vollständig auf Satteldächer verzichtet werden. Der Gestaltungsbeirat bittet daher nachdrücklich um deren Beibehaltung. Anhand der Modelle wird deutlich, dass es sich bei diesem Projekt nicht um zwei völlig voneinander unabhängige Gebäude handelt, sondern sehr wohl um einen Gebäudekomplex. Dieser Aspekt kann durch gesonderte Satteldächer in der Ost-West-Richtung beim Pflegeheim noch verstärkt werden. Andererseits bietet die Veränderung der Dachformen des Pflegeheims auch die Gelegenheit, die Orientierungen der Gemeinschaftsflächen zu klären, sie in Richtung Dorf zu öffnen und damit die innenräumliche Struktur des Gebäudes zu klären. – 2 – Das Erdgeschoss könnte eine Direktanbindung zum Ortskern bekommen. Durch eine geringfügige Verschiebung des zentralen Baukörpers nach Westen, könnte der Innenhof vergrößert und die sehr lineare Fassade in Dorfrichtung durchbrochen werden. Der Haupteingang sollte freie Sicht auf den Innenhof bieten, um das Gefühl räumlicher Großzügigkeit zu schaffen und den Bewohnern ein sofortiges Verständnis der räumlichen Organisation zu ermöglichen. Wünschenswert wäre nach wie vor, dass die beiden Baukörper des betreuten Wohnens ihre geneigten Dachflächen behalten sollten. Die durch die Satteldächer entstehenden Volumina im Obergeschoss könnten die inneren Räumlichkeiten stärken und deren Wohncharakter unterstreichen. Was die Außenfassaden betrifft, so geht der Beirat anhand der eingereichten Unterlagen davon aus, dass die richtigen Entscheidungen getroffen wurden und ein Material gewählt wird, das sich harmonisch in die Umgebung einfügt. Der Gestaltungsbeirat enthält sich bei der Fassade somit eines Votums mit dem Vertrauen in die Gestaltungskompetenz des planenden Büros. Eine Skizze wird der Bauherrschaft und dem Planungsbüro zur Erläuterung zur Verfügung gestellt.