Südreal Ostring - Erweiterung
| Vorlage: | 2024/0063 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 15.01.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Oststadt |
Beratungen
- Gestaltungsbeirat (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 09.02.2024
Rolle: Beratung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0063 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Südreal Ostring - Erweiterung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gestaltungsbeirat 09.02.2024 Ö Beratung Kurzfassung Lage Die SÜDREAL Consulting GmbH hat in den letzten Jahren auf dem danebenliegenden Gewerbegrundstück ‚Am Ostring 6‘ bereits einen dreiteiligen Komplex mit Hotel, Fitnessstudio und Büroflächen, das sogenannte K6 umgesetzt. Das angegliederte Vorhaben wurde bereits im Sommer 2020 durch den Gestaltungsbeirat beraten. Geplant ist eine Erweiterung eines 4-geschossigen Bürogebäudes in zweiter Reihe in der Striederstraße, welche aufgrund der Verbundenheit der vorherigen Planung ebenfalls dem Gestaltungsbeirat zur Beratung vorgelegt wird. – 2 – Vorhaben Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 286 „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstraße“ aus dem Jahr 1962, der entlang der Straßen Baufluchten und Vorgartengrün festsetzt. Für die Art der baulichen Nutzung wird im einfachen Bebauungsplan 286 A „Gewerbe- und Industriegebiet Gerwigstraße, Änderung“ aus dem Jahr 2015 ein Gewerbegebiet festgesetzt. Im Übrigen hat sich das Vorhaben nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einzufügen. An die Blockstruktur der historischen Gründerzeit-Bebauung der Oststadt schließt östlich der Berckmüllerstraße ein städtebaulich sehr heterogener Bereich an: Im Norden, zwischen Strieder- und Theodor-Rehbock-Straße, noch durch Wohnbebauung geprägt, folgen im Süden Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen. Der daran anschließende mehrspurige Ostring bildet eine deutliche Zäsur zu den gegenüberliegenden Sport- und Gewerbeflächen. Begrüßt wurde seinerzeit im Gestaltungsbeirat die Aufteilung des Ensembles in drei ablesbare Gebäudekörper und der Gewinn der Qualität der Freiräume. Ein Augenmerk der weiteren Planung sollte laut der Empfehlung des Beirates auf der Geometrie der Gebäude, dem Brückenbau und dem Übergang zu den benachbarten Bestandsgebäuden liegen. Eine Wiedervorlage für das Vorgängerprojekt „K6“ selbst wurde bei Berücksichtigung der genannten Punkte als nicht weiter erforderlich gesehen.
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Extrahierter Text
Empfehlung Sitzung Gestaltungsbeirat 09.02.2024, 13:30 Uhr öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Markus Müller . TOP 4 der Tagesordnung: Südreal Ostring - Erweiterung Vorlage: 2024/0063 Der Büroneubau „Striederstraße 32“ versteht sich als Erweiterung des Gebäudekomplexes „K 6“, der im Jahr 2020 im Gestaltungsbeirat behandelt worden ist. Bereits damals empfahl der Gestaltungsbeirat einen gestaffelten Übergang von der 6-geschossigen Bebauung des „Fitnessgebäudes“ zur westlich anschließenden Wohnbebauung. Die Anforderungen an das Projekt sind schwierig zu lösen: tatsächlich findet sich die Erweiterung an der Schnittstelle zwischen einer großformatigen, urbanen Bebauung des „K 6“ und der kleinteiligen, 2- bis 3-geschossigen Wohnbebauung. Das Baugrundstück liegt zudem in zweiter Reihe, was einen eigenständigen architektonischen Auftritt zusätzlich erschwert. Darüber hinaus ist das Projekt tatsächlich die Erweiterung eines auf dem Immobilienmarkt erfolgreichen Projektes. Das vorgelegte Entwurfskonzept versucht, diese Schwierigkeiten durch einen ambitionierten Baukörper zu lösen, der zugleich eine maximale Grundstücksausnutzung, die „Adressbildung“ als hochwertige Büroimmobilie, die Vermittlung der Gebäudehöhen durch zurückgestaffelte Obergeschosse und eine als „Atelierfenster“ bezeichnete, über zwei Geschosse gekippte Fassade – 2 – nach Norden, sowie eine Nutzung der Außenbereiche für eine Quartiersgastronomie in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Supermarktparkplatz im Süden leisten will. Die Aufzählung macht deutlich, dass das Projekt bei allen durchaus zu würdigenden Qualitäten mit dieser Aufgabe überfordert ist. Die enorme Wandfläche in Nachbarschaft zum „Fitnessgebäude“ mit minimalen Gebäudeabstand beeinträchtigt darüber hinaus die Nutzungsqualität des Bestandes. Es wird in Frage gestellt, ob die Gastronomie an dieser Stelle unter Lärmaspekten konfliktfrei betrieben werden kann. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt deshalb: - Reduzierung des Baufensters auf die Tiefe des westlich benachbarten Lagergebäudes - Volumetrische Vereinfachung des Baukörpers - Herleitung einer architektonischen Verwandtschaft mit den Hauptbaukörpern des „K 6“ - Beibehaltung der TG-Zufahrt durch die vorhandene „K 6-Garage“ - Fahrradstellplätze, jedoch eher oberirdisch - Überprüfung der Sinnhaftigkeit einer Gastronomie Der Gestaltungsbeirat dankt für die konstruktive Diskussion und freut sich auf eine Wiedervorlage.