Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Steinkreuzstr.14“, Karlsruhe-Wolfartsweier

Vorlage: 2024/0053
Art: Anfrage
Datum: 07.02.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.04.2024

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0053 Eingang: 06.01.2024 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Steinkreuzstr.14“ Karlsruhe-Wolfartsweier Anfrage der CDU-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 10.04.2024 5 Ö Kenntnisnahme Die Ortsverwaltung möge diese Anfrage an das/die zuständigen Ämter/Dienststellen/Verwaltung der Stadt Karlsruhe zur Klärung, bzw. Beantwortung weiterleiten. Anfrage Im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurden im Plangebiet insgesamt 101 Stellplätze vorgesehen. Zwischenzeitlich hat es mehrere Änderungen bezüglich der Nutzung der Gebäude gegeben. Wurde auf Grund dessen der Bedarf der Stellplätze neu berechnet und angepasst, bzw. sind die im Bebauungsplan ausgewiesenen Stellplätze ausreichend und werden wie geplant realisiert? Begründung Im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Steinkreuzstr. 14“ Planungskonzept, wurde unter der Seite 16, Punkt 4.6.3 Ruhender Verkehr die Ermittlung der erforderlichen Stellplätze beschrieben. Insgesamt sollen im Planungsgebiet 101 Stellplätze untergebracht werden. Laut Landesbauordnung wurde pro Wohneinheit ein Stellplatz geplant, dadurch ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 96 Stellplätzen. Abzüglich der 20 öffentlichen Stellplätze, die lt. Bebauungsplan (Entwurf/Fassung vom 7.Januar 2020, Plannummer, 05, Ebene 00) für das o.g. Bauvorhaben entlang der Ringstraße vorgesehen sind, ergibt sich im Plangebiet für die geplante Nutzung 5 Stellplätze mehr als vorgeschrieben. Da die Nutzungspläne des Bauvorhabens zwischenzeitlich geändert haben stellt sich die Frage, ob diese Planungen noch aktuell sind. Bei Betrachtung des derzeitigen Baufortschrittes ergibt sich zudem der Eindruck, dass die geplanten Stellplätze entlang der Ringstraße nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten den Ortschaftsrat im Rahmen einer Ortschaftsratssitzung über den Baufortschritt, sowie über Änderung der Bebauungsplanung zu informieren. Stellvertretend für die CDU-Ortschaftsratsfraktion Joachim Supper

  • Stellungnahme Anfrage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0053 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: BOA Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Steinkreuzstr.14„, Karlsruhe-Wolfartsweier Anfrage der CDU-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 10.04.2024 5 Ö Kenntnisnahme Anfrage Im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurden im Plangebiet insgesamt 101 Stellplätze vorgesehen. Zwischenzeitlich hat es mehrere Änderungen bezüglich der Nutzung der Gebäude gegeben. Wurde auf Grund dessen der Bedarf der Stellplätze neu berechnet und angepasst, bzw. sind die im Bebauungsplan ausgewiesenen Stellplätze ausreichend und werden wie geplant realisiert? Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Steinkreuzstraße 14 (Nr. 870) enthält in seiner Begründung zum ruhenden Verkehr die für die Nutzungen erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen sowie einige ebenerdige Privatparkplätze und öffentlich zugängliche Parkplätze. Insgesamt werden 101 Stellplätze beziffert. Bei der Realisierung der Bauvorhaben sind im Zuge der Baugenehmigungsverfahren die notwendigen Stellplätze nach der Stellplatzverordnung zu ermitteln und nachzuweisen. Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze wurde in den Baugenehmigungen festgesetzt und sind damit Bestandteil der Baugenehmigungen. Im Plangebiet gab es 3 Baugenehmigungsverfahren: - Ringstraße 2B – E wurden 26 Kfz Stellplätze und 52 Fahrradstellplätze veranlagt - Ringstraße 2F wurden 2 Kfz Stellplätze und 4 Fahrradstellplätze veranlagt - Ringstraße G – L wurden 42 Kfz Stellplätze und 78 Fahrradstellplätze veranlagt. Zusammen ergibt das 70 Kfz Stellplätze und 134 Fahrradstellplätze. Die Stellplätze sind demnach ausreichend. Zur Schlussabnahme müssen diese Stellplätze aus den Baugenehmigungen errichtet sein. Die übrigen Stellplätze, die nicht im Zuge der Baugenehmigungsverfahren errichtet werden, sind Gegenstand des Planverfahrens bzw. des Durchführungsvertrags, den die Stadt Karlsruhe, vertreten durch den Oberbürgermeister, vertreten durch das Liegenschaftsamt, mit dem Vorhabenträger geschlossen hat.