Regionalplan Mittlerer Oberrhein; Teilfortschreibung "Windenergie": Die Fläche "Grötzinger Bergwald" auf Grötzinger Gemarkung zusätzlich als Vorranggebiet ausweisen
| Vorlage: | 2024/0043/2 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 19.03.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.03.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0043/2 Eingang: 19.03.2024 Regionalplan Mittlerer Oberrhein; Teilfortschreibung "Windenergie": Die Fläche "Grötzinger Bergwald" auf Grötzinger Gemarkung zusätzlich als Vorranggebiet ausweisen Änderungantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.03.2024 12.2.2 Ö Entscheidung Die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe wird um folgenden Absatz ergänzt: Die Stadt Karlsruhe befürwortet auf Ihrer Gemarkung, über die vom Regionalverband vorgesehenen Flächen hinaus, die in der Suchraumkulisse noch vorgesehene Fläche „Grötzinger Bergwald“ zusätzlich für die Windenergie nutzbar zu machen. Die Stadt bittet den Regionalverband, diese Fläche als Vorranggebiet für Windenergie auszuweisen. Jede Region sollte so gut wie möglich dazu beitragen, die Windenergie nutzbar zu machen. So kann es gelingen, umweltfreundlichen und günstigen elektrischen Strom bereitzustellen. Im Rahmen der weiteren Planungsprozesse werden Flächen, die im Regionalplan für die Windenergie vorgesehen sind, sich als nicht umsetzbar erweisen. Denn in der noch ausstehenden konkreten Güterabwägung mit Schutzgütern wie dem Artenschutz wird eine sehr gute Lage mit hohem Ertrag nicht das einzige Kriterium bleiben. Nur die im Regionalplan vorgesehenen Flächen sind für Windenergienutzung erlaubt. Aus diesem Grund ist es notwendig, ein großes Flächenangebot vorzusehen, um am Ende der Planungs- und Genehmigungsprozesse ausreichend tatsächlich nutzbare Flächen zur Verfügung zu haben und damit die Zielvorgaben der Bundesgesetzgebung zu erfüllen. Darüber hinaus bedeutet die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie eine bessere, weil regional verfügbare Versorgung mit umweltfreundlichem Strom. Der Ortschaftsrat Grötzingen hat sich in seiner Befassung mit der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans für die Planung der Fläche „Grötzinger Bergwald“ als Vorrangfläche für Windenergie ausgesprochen. Die dadurch dokumentierte lokale Zustimmung zu dieser Vorrangfläche ist ein weiterer Grund, die Planung an dieser Stelle zu ergänzen. Unterzeichnet von: Dr. Clemens Cremer, Aljoscha Löffler; Johannes Honné Begründung/Sachverhalt
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0043/2 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Stadtplanungsamt Regionalplan Mittlerer Oberrhein; Teilfortschreibung "Windenergie": Die Fläche "Grötzinger Bergwald" auf Grötzinger Gemarkung zusätzlich als Vorranggebiet ausweisen Änderungantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.03.2024 12.2.2 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung kann es fachlich mittragen, die Fläche „Grötzinger Bergwald“ erneut durch den RVMO prüfen zu lassen und diese deshalb dem RVMO als Vorranggebiet Windenergie nachzumelden. Bei positivem Ergebnis, soll die Fläche in den Regionalplan Mittlerer Oberrhein Erneuerbare Energie – Wind mit aufgenommen werden. Dies wird in die städtische Stellungnahme mit aufgenommen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Fläche „Grötzinger Bergwald“ ist im Rahmen der informellen Beteiligung, die im Sommer/Herbst 2023 durch den Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein (RVMO) durchgeführt worden ist, dargestellt und bereits grob voruntersucht worden. Die Verwaltung der Stadt Karlsruhe hat im Rahmen der Beteiligung Hinweise bzw. Restriktionen zu der Fläche an den RVMO übermittelt, die im Folgenden zusammengefasst aufgeführt werden: • Fläche liegt im LSG „Grötzinger Bergwald-Knittelberg“ • Lage im Wald; Buchenbestand • geschützte Waldbiotope sind zu beachten • Böden mit mittlerer/hoher Bewertung • stark frequentierter Erholungsraum • starke Hangneigungen vorhanden Aus welchen Gründen die genannte Fläche nicht im Entwurf des Regionalverbandes enthalten ist, ist der Verwaltung nicht bekannt. Die Abwägung darüber obliegt dem Regionalverband. Die Verwaltung kann es daher fachlich mittragen, die Fläche „Grötzinger Bergwald“ erneut durch den RVMO prüfen zu lassen und diese deshalb dem RVMO als Vorranggebiet Windenergie nachzumelden. Bei positivem Ergebnis, soll die Fläche in den Regionalplan Mittlerer Oberrhein Erneuerbare Energie – Wind mit aufgenommen werden. Dies wird in die städtische Stellungnahme mit aufgenommen. Auch verweisen wir ausdrücklich auf die Aufforderung des Ortschaftsrats Gröltzingen, so zu verfahren.
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