Regionalplan Mittlerer Oberrhein; Teilfortschreibung "Windenergie"
| Vorlage: | 2024/0043/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 06.03.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Palmbach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.03.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0043/1 Eingang: 06.03.2024 Regionalplan Mittlerer Oberrhein; Teilfortschreibung "Windenergie" Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 14.03.2024 2.2 N Vorberatung Gemeinderat 19.03.2024 12.2.1 Ö Entscheidung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Sofern die bisher angedachten Vorranggebiete für Windenergie im Teilflächenplan des RVMO verbleiben, ist die Verpachtung von stadteigenen Flächen für Windenergieanlagen von einer frühzeitig einzuholenden Zustimmung des Gemeinderats abhängig. 2. Die Stadtverwaltung stellt im entsprechenden Gremium vor, aus welchen Beweggründen die beiden auf Karlsruher Gemarkung befindlichen Flächen im Abwägungsprozess des RVMO zu Vorranggebieten für Windenergie erklärt werden sollen. Sachverhalt / Begründung: Aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen auf Landes- und Bundesebene ist der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) dazu verpflichtet, in der Region Flächen für Windenergieanlagen (insgesamt 1,8 Prozent der Regionsfläche) zu sichern. Die Flächensicherung geschieht über Vorranggebiete, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen künftig privilegierten Vorrang gegenüber anderen Nutzungen erhält. Die Vorranggebiete müssen vom RVMO bis spätestens zum 30. September 2025 in einem Regionalplan festgelegt werden. Nach derzeitigem Planungsstand identifiziert der RVMO zwei Vorranggebiete auf Karlsruher Gemarkung: „WE 51 Karlsruhe – Energiehügel“ (18,5 ha), im Rheinhafen, und „WE 24 Ettlingen – Edelberg“ (43,6 ha), das sich größtenteils auf Ettlinger Gemarkung befindet. Ein weiteres mögliches Vorranggebiet („WE 20 Karlsbad – Steinich“, 47,4 ha) grenzt an Palmbach. Als CDU-Fraktion bekennen wir uns zu den bundes- und landesrechtlichen Verpflichtungen. Vor allem erkennen wir in erneuerbaren Energien auch ein großes Potential. In Zeiten des stetig wachsenden Strombedarfs (z.B. Einbau von Wärmepumpen und Zulassung von Elektroautos) auf der einen Seite und des Rückgangs fossiler Energieträger auf der anderen Seite sind wir auf dezentrale Erzeugungsanlagen, d. h. auch auf die Windenergie, angewiesen. Gleichwohl gilt insbesondere bei der – 2 – Realisierung von Windenergieanlagen, dass zwischen den Interessen unterschiedlichster Akteure abzuwägen ist. Immer wieder kommt es hier zu Interessenskonflikten. Dabei geht nicht nur um die Belange des Artenschutzes sowie des Natur- und Umweltschutzes oder die Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern um viele weitere Faktoren, die es behutsam miteinander in Einklang zu bringen gilt. Da sich die Vorranggebiete über Fläche erstrecken, die sich in städtischem Besitz befinden, setzen wir uns dafür ein, dass der Gemeinderat auch nach dem Inkrafttreten des Regionalplans durch den RVMO Möglichkeiten hat, über die Ausgestaltung etwaiger Windenergieanlagen auf Karlsruher Gemarkung zu entscheiden. Zu diesem Zweck halten wir es darüberhinausgehend für sinnvoll, dass die Stadtverwaltung ein interkommunales Einvernehmen mit der Stadt Ettlingen anstrebt. Das Ziel soll sein, dass eine etwaige, gleichzeitige Bewirtschaftung des Vorranggebiets nur dann ermöglicht wird, wenn ein geringstmöglicher Eingriff (in Naturschutz, Landwirtschaft und Landschaftsbild) bei ausreichender Wirtschaftlichkeit sichergestellt ist. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0043/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Regionalplan Mittlerer Oberrhein; Teilfortschreibung "Windenergie" Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 14.03.2024 2.2 N Vorberatung Gemeinderat 19.03.2024 12.2.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Flächen beider geplanten Windenergievorranggebiete in Karlsruhe befinden sich in städtischem Eigentum. Die Entscheidung über entsprechende Pachtverträge liegt in Abhängigkeit von der Höhe des Pachtzinses beim Oberbürgermeister oder dem Gemeinderat. Die Abwägung, aus welchen Gründen die vorgeschlagenen Flächen ausgewählt wurden, obliegt dem Regionalverband. Zu den berücksichtigten Gesichtspunkten wird auf die Ausführungen im Umweltbe- richt und im jeweiligen Steckbrief verwiesen, die der Gemeinderatsvorlage beigefügt sind. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Sofern die bisher angedachten Vorranggebiete für Windenergie im Teilflächenplan des RVMO ver- bleiben, ist die Verpachtung von stadteigenen Flächen für Windenergieanlagen von einer frühzeitig einzuholenden Zustimmung des Gemeinderats abhängig. Seitens des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein (RVMO) sind zwei Vorranggebiete für Windenergie (Energieberg am Rheinhafen und Edelberg bei Wettersbach) geplant. Der Energieberg und die (unter- geordnete) Teilfläche des Gebietes Edelberg auf Karlsruher Gemarkung befinden sich beide in städti- schem Eigentum. Der Energieberg wird bekanntlich bereits für Windenergieanlagen genutzt. Der Be- reich Edelberg liegt auf Kommunalwaldflächen (Grünwettersbacher Wald). Die Entscheidung über entsprechende Pachtverträge liegt gemäß Hauptsatzung in Abhängigkeit von der Höhe des Pachtzinses beim Oberbürgermeister oder dem Gemeinderat. Auf die aktuelle Planung des RVMO hat dies keinen Einfluss. Diese erfolgt unabhängig von Eigentums- und Besitzverhältnissen an den Vorranggebietsflächen. 2. Die Stadtverwaltung stellt im entsprechenden Gremium vor, aus welchen Beweggründen die bei- den auf Karlsruher Gemarkung befindlichen Flächen im Abwägungsprozess des RVMO zu Vorrang- gebieten für Windenergie erklärt werden sollen. Die Vorranggebietsflächen wurden durch den RVMO nach einer Verschneidung von Eignungskriterien (gestuft nach Windenergiepotential), Ausschlusskriterien (aus rechtlichen und planerischen Gründen) sowie Konfliktkriterien (gestuft nach Konfliktschwere) ermittelt. Diese Planungskriterien sind dem An- hang zum Umweltbericht zur Teilfortschreibung (siehe Anlage zur GR-Vorlage) zu entnehmen. Sowohl der Energieberg (durchschnittliche Windleistungsdichte 322 W/m²) als auch der Edelberg (durchschnittliche Windleistungsdichte 305 W/m²) liegen in Gebieten, die hinsichtlich der Windhöffig- keit mit „sehr hoher Eignung“ (durchschnittliche Windleistungsdichte mindestens 250 W/m²) einge- stuft werden. Ausschlusskriterien lagen nicht vor. Insbesondere die Fläche in Wettersbach unterliegt Konfliktkriterien (z. B. naturnahe Wälder, Landschaftsschutzgebiet, Richtfunkstrecken), die abgewogen werden müssen. In seiner regionalplanerischen Gesamtbewertung kommt der RVMO zu dem Ergebnis, dass die Fläche aufgrund ihres „guten Verhältnisses zwischen Eignung und Konfliktniveau“ als Vor- ranggebiet gesichert werden soll. Im Übrigen wird auf den Steckbrief zum Vorranggebiet verwiesen. Der Energieberg wurde auch auf Vorschlag der Stadtverwaltung im Rahmen der informellen Vorab- stimmung der Windenergieflächenkulisse im Sommer 2023 aufgenommen, um diesen bestehenden Standort auch planerisch langfristig zu sichern. Wie im Übrigen die Auswahl und Abgrenzung der Flächen durch den RVMO im Detail erfolgte, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt.