Wahl zum Integrationsausschuss 2024

Vorlage: 2024/0033
Art: Informationsvorlage
Datum: 23.01.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Büro für Integration
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Integrationsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.02.2024

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Infovorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0033 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BfI Wahl zum Integrationsausschuss 2024 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Integrationsausschuss 28.02.2024 2 ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Integrationsausschuss nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterung Gemäß der „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Beteiligung sachkundiger Einwohner/-innen im Integrationsausschuss“ findet am 10. Dezember 2024 im Bürgersaal des Rathauses am Marktplatz um 18:30 Uhr die Delegiertenversammlung zur Wahl des neuen Integrationsausschusses für die Amtsperiode 2024 - 2029 statt. Der Integrationsausschuss besteht aus elf Stadträtinnen und Stadträten aus der Mitte des Gemeinderats sowie zehn sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Karlsruhe. Den Vorsitz im Integrationsausschuss führt Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, in dessen ständiger Vertretung Herr Bürgermeister Dr. Martin Lenz den Vorsitz inne hat. Bei der Wahl zum Integrationsausschuss werden aus einer Vorschlagsliste zehn sachkundige Personen sowie zehn Stellvertreter und Stellvertreterinnen gewählt. Die Aufstellung der Vorschlagsliste erfolgt durch einen Wahlgang in einer Delegiertenversammlung auf der Grundlage der eingereichten Wahlvorschläge und Bewerbungen. Diese Vorschlagsliste wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt, jedoch ist dieser an die Vorschläge im Einzelnen nicht gebunden und kann somit auch von ihr abweichen. Die Arbeit des Integrationsausschusses ist ehrenamtlich und auf fünf Jahre befristet. Ablauf der Wahl Die Wahl bringt einige Vorbereitungen und Arbeitsschritte mit sich, die zum einen in der „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner im Integrationsausschuss“ und zum anderen in der „Wahlordnung für die Erstellung der Vorschlagsliste hinsichtlich der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner im Integrationsausschuss“ festgeschrieben sind. Diese Abläufe wurden in enger Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung (Wahlamt) festgelegt. Im Folgenden werden die zentralen Abläufe der Wahl skizziert: • Drei Monate vor der Wahl der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner zum Integrationsausschuss werden die ersten Schritte eingeleitet. Spätestens am 84. Tag vor Einberufung der Delegiertenversammlung werden Schreiben ausgesandt an Migrantenvereine, freie Träger, Bürgervereine und Einrichtungen, in denen über die kommende Wahl informiert wird und in denen dazu aufgerufen wird, Wahlvorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten für das Ehrenamt als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner zu äußern. Des Weiteren wird um die Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung erbeten. Jede Einrichtung/ jeder Verein ist dazu berechtigt, sich von höchstens zwei Delegierten bei der Wahl vertreten zu lassen. Zeitgleich werden die relevanten Informationen in der örtlichen Presse veröffentlicht und auf der Internetseite des Büros für Integration zugänglich gemacht. • Spätestens am 28. Tag, 12 Uhr vor dem Wahltag enden die Bewerbungsfristen für die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Delegiertenversammlung sowie der Bewerberinnen und Bewerber für das Amt im Integrationsausschuss. Das Büro für Integration prüft die Richtigkeit der Meldebögen unverzüglich nach Erhalt. • Nach der Überprüfung werden die Vertreterinnen und Vertreter der Delegiertenversammlung schriftlich zum Wahltermin eingeladen. • Am Wahltag dürfen alle Delegierten insgesamt mit jeweils zwei Stimmen pro Themenfeld ihre Stimmen für die Bewerberinnen und Bewerbern abgeben. An eine Bewerberin oder einen – 3 – Bewerber kann jeweils nur eine Stimme vergeben werden. Die Delegiertenversammlung wird von der Integrationsbeauftragten der Stadt Karlsruhe geleitet. • Dem Wahlausschuss obliegt die Leitung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Wahlausschuss besteht aus 1) dem zuständigen Dezernenten der Stadt Karlsruhe, 2) einer Vertretung des Dezernats 1, 3) einer Vertretung des Wahlamts, 4) der Integrationsbeauftragten der Stadt Karlsruhe beziehungsweise ihrer Stellvertretung, 5) sowie fünf Vertreterinnen oder Vertretern aus der Mitte des Gemeinderats, die durch einen Beschluss in der Sitzung vom 22. Oktober 2024 berufen werden. Die konstituierende Sitzung des neu aufgestellten Integrationsausschusses ist im Frühjahr 2025 geplant. Eine detailliertere Übersicht mit den Maßnahmen zur Wahlvorbereitung kann aus dem Anhang entnommen werden. Anhang: Zeitplan Wahl des Integrationsausschusses 2024

  • Anhang Zeitplan
    Extrahierter Text

    Zeitplan Wahl des Integrationsausschusses 2024 Stand: 23.01.2024 Datum Vorgänge Verantwortliche Zeit bis zur Wahl AKI Sitzung 18.01.2024 Der vorläufige Zeitplan zur Wahl wird dem AKI vorgestellt. BfI + AKI Mitglieder 11 Monate InA Sitzung 28.02.2024 Der überarbeitete Zeitplan zur Wahl wird dem AKI vorgestellt. BfI + AKI Mitglieder 9,5 Monate AKI Sitzung 14.03.2024 AKI erhält eine Liste mit Migrantenorganisationen, etc. mit der Bitte diese zu sichten und entsprechend zu ergänzen. BfI + AKI Mitglieder 9 Monate AKI Sitzung 16.05.2024 Die aktualisierte Liste mit den Migrantenorganisationen wird vorgestellt. AKI Mitglieder werden gebeten sich an der Bewerbung der Wahl zu beteiligen und Kontakt mit den Vereinen und Einrichtungen aufzunehmen (jedes Mitglied wird gebeten, mit 3-4 Vereinen aktiv Kontakt aufzunehmen). BfI + AKI Mitglieder 7 Monate 9. Juni 2024 Europa- und Gemeinderatswahlen Mitte Juni 2024 Integrationsbeauftragte Anschreiben per Post an die Vereine und Einrichtungen, die im Integrationsbereich tätig sind mit der Bekanntgabe des Wahltermins (Delegiertenversammlung) und der Ankündigung der Podiumsdiskussion (Auftaktveranstaltung), Infoveranstaltung ibz, Versand der Infomaterialien (Plakate an die Vereine, Sprachschulen, religiöse Einrichtungen, KIT, Rathaus usw.), Terminvereinbarungen mit Vereinen, Einrichtungen. BfI 6 Monate Anfang Juli Alle wesentlichen Bewerbungs- und Infomaterialien sollen auf der BfI-Seite und Stadtwebsite Aktuelles und AniKa hochgeladen werden (Satzung, Wahlordnung, Merkblatt, Bewerbungsunterlagen und wichtige Terminhinweise). BfI 5 Monate AKI Sitzung 18.07.2024 BfI + AKI besprechen den aktuellen Sachstand der „Werbekampagne“ BfI, AKI Mitglieder 4,5 Monate Spätestens am 84. Tag vor der Wahl § 2 (1) WO OB Anschreiben per Post an die Vereine - Aufforderung der Personenvorschläge für die Delegiertenversammlung - Bewerbungsunterlagen Kandidaten schriftl. an BfI --> Schreiben wird in der Presse veröffentlicht mit Aufruf, dass andere Vereine auch Bewerbungen einreichen können BfI, PIA, Hauptamt 3,5 Monate Mitte September 2024 Kick-Off: Podiumsdiskussion mit Migrantenvertretern, Politik und Wissenschaft BfI, AKI Mitglieder 3 Monate Mitte Oktober 2024 Infoveranstaltung im ibz BfI, AKI Mitglieder 2 Monate AKI Sitzung 17.10.24 BfI + AKI besprechen den aktuellen Sachstand der „Werbekampagne“ BfI + AKI Mitglieder 2 Monate 12. November 2024 § 2 (1) WO Ablauf Bewerbungsfrist „spätestens am 28. Tag, 12 Uhr, vor dem Versammlungstermin der Delegiertenversammlung“ ➔ Frist für Benennung Delegierte und Bewerbende BfI 1 Monat Mitte November 2024 Versand der Einladungen an Delegierte und den Wahlausschuss BfI 1 Monat Ende November 2024 Vorstellung der Bewerbenden im ibz/ Albert-Schweizer-Saal BfI + AKI Mitglieder 3 Wochen 5. Dezember 2024 § 3 (2) WO Sitzung des Wahlausschusses: Feststellung der Zulassungsvoraussetzungen der Bewerbenden BfI, Dez 3, AfSta 1 Woche Delegiertenversammlung 10. Dezember 2024 Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz BfI 18. Dezember 2024 § 3 (3) WO Sitzung des Wahlausschusses: Bestätigung des Wahlergebnisses BfI, Dez 3, AfSta Januar 2025 Berufung der sachkundigen Einwohner*innen durch den Gemeinderat GR