Künftiger Schulraumbedarf in Karlsruhe
| Vorlage: | 2024/0032 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 09.01.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Rüppurr |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.02.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0032 Eingang: 09.01.2024 Künftiger Schulraumbedarf in Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 20.02.2024 24 Ö Kenntnisnahme 1. An welchen Grundschulen und weiterführenden Schulen, aufgeschlüsselt nach Schularten, sowie Sonderpädagogischen Bildung- und Beratungszentren (SBBZ) gibt es derzeit noch freie Kapazitäten für die Aufnahme weiterer Schüler*innen und an welchen Schulen gibt es bereits Engpässe und Raummangel? 2. Inwieweit sind aktuelle Entwicklungen bei der Zuwanderung, der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 sowie die Wiedereinführung von G9 an Gymnasien bereits in den Aussagen der Weißbücher Schule über die künftige Raumsituation an Schulen enthalten? 3. Wie werden sich die benannten Entwicklungen auf die künftige Raumsituation an Schulen konkret auswirken? An welchen Schulen, aufgeschlüsselt nach Schularten und Stadtteilen, prognostiziert die Stadtverwaltung den größten Raummangel? 4. Wie kann dem bereits bestehenden Raummangel an den betroffenen Gymnasien zeitnah abgeholfen werden? 5. Welche Auswirkungen hat der Schulwechsel von Schüler*innen an Gymnasien an Realschulen und Gemeinschaftsschulen im Laufe der Schuljahre auf den Raumbedarf und die Klassengrößen an den Gymnasien sowie den der aufnehmenden Schulen? 6. Liegt das Ergebnis der von der grünen Fraktion beantragten Prüfung, an welchen Realschulen und Gemeinschaftsschulen ein dritter Zug angegliedert werden könnte, inzwischen vor? Gibt es bereits Überlegungen zur Umsetzung? Die Stadt Karlsruhe steht in den nächsten Jahren vor enormen Herausforderungen, um ihre Pflichtaufgaben als kommunale Schulträgerin zu erfüllen. Die wichtigste Aufgabe ist dabei die Schaffung der notwendigen Schulräume auf der Grundlage der pädagogischen und räumlichen Anforderungen der jeweiligen Schularten. Gleichzeitig geht es um die Modernisierung, energetische Sanierung und die Barrierefreiheit. Mit dem Weißbuch Schulen wurden der Zustand, die bestehende Gebäudesubstanz der Schulen sowie die prognostizierte Raumsituation im Schuljahr 2035/36 bereits in vorbildlicher Weise erhoben. Auf dieser Grundlage müssen die erforderlichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen geplant und in einer priorisierten Zeitschiene umgesetzt werden. Mit dieser Anfrage konzentriert sich die grüne Fraktion auf den aktuellen Raumbedarf an Schulen, der in den Weißbüchern nicht dargestellt ist, sowie zusätzliche Bedarfe, die sich erst nach der Erstellung der Weißbücher ergeben haben. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Zum bereits dokumentierten Anstieg der Schülerzahlen durch Bebauungsmaßnahmen und Zuwanderung, kommen noch weitere Bedarfe für zusätzliche Schulräume. Dazu gehören der Rechtsanspruch für Grundschulkinder für eine Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27, sowie die erst vor kurzem bekannt gewordene, voraussichtliche Wiedereinführung von G9 an den Gymnasien. Dabei gibt es heute schon einen Raummangel an Gymnasien, wie aktuellen Schreiben der elf Gymnasien zu entnehmen ist. Seit langem ist auch der Raummangel an der Grundschule am Wasserturm bekannt. Zusätzlich gibt es ein wachsendes Problem bezüglich der Übergänge zwischen den Schularten, die Auswirkungen auf die Klassenbildungen und somit den Raumbedarf haben. Durch die hohen Übergangszahlen an die Gymnasien nimmt die Zahl der Schüler*innen zu, die im Laufe der Schuljahre das Gymnasium verlassen und an den Realschulen und Gemeinschaftsschulen aufgenommen werden müssen. Es gibt zunehmend das Problem, dass deren Klassen voll sind und keine weiteren Schüler*innen mehr aufnehmen können. Auch dafür müssen Lösungen gefunden werden. 2017 wollte die Stadtverwaltung eine weitere Realschule in Karlsruhe einrichten. Aufgrund eines Antrags der Grünen-Fraktion (https://web4.karlsruhe.de/Gemeinderat/Gruene/2017/03/erweiterung- bestehender-realschulen-und-gemeinschaftsschulen-antrag-sachverhalt-begruendung/) hat die Stadtverwaltung zugesagt, stattdessen zu prüfen, an welchen zweizügigen Realschulen und Gemeinschaftsschulen ein dritter Zug eingerichtet werden kann. Bislang liegt uns dieses Prüfungsergebnis nicht vor. Diese Erweiterungen könnten zur Deckung des Schulraumbedarfs beitragen. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Benjamin Bauer Christine Großmann Jorinda Fahringer
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0032 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Künftiger Schulraumbedarf in Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 20.02.2024 24 Ö Kenntnisnahme 1. An welchen Grundschulen und weiterführenden Schulen, aufgeschlüsselt nach Schularten, sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) gibt es derzeit noch freie Kapazitäten für die Aufnahme weiterer Schüler*innen und an welchen Schulen gibt es bereits Engpässe und Raummangel? Insgesamt ist die Unterrichtsversorgung in den Karlsruher Schulen gewährleistet. Raumengpässe gibt es insbesondere in den innerstädtischen Gymnasien, bei denen baulich keine Erweiterungsmöglichkeiten gegeben sind. Durch das Auslaufen von Hauptschulen sowie Werkrealschulen haben einige Grundschulen Raumkapazitäten. Diese Raumressourcen werden zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung entsprechend benötigt. Die Schülerzahlenentwicklung anhand aktueller Zahlen aus dem Einwohnermeldewesen, die tatsächlichen Anmeldungen und somit die Anzahl der Klassen sowie die verfügbaren Klassenräume werden regelmäßig überprüft. Grundsätzlich sind kurzfristige Spitzen durch schulorganisatorische Maßnahmen zu lösen, wie zum Beispiel Umnutzung von Räumen (Mehrzweckraum, Räume der Ergänzenden Betreuung) oder auch Doppelnutzungen, gegebenenfalls kommen auch Container als Interimslösungen in Betracht in Abhängigkeit von der Haushaltslage. In Einzelfällen kam es auch schon zur Bildung einer Außenstelle. Bei langfristig steigenden Schülerzahlen (mindestens vier Schuljahre) aufgrund von Wohnbebauung im Schulbezirk und erstellter Schülerzahlenprognose wird ein förderfähiges Raumprogramm beim Regierungspräsidium Karlsruhe angefordert. Die dadurch erforderlichen Bauprojekte sind der Prioritätenliste für Schulbaumaßnahmen zu entnehmen. 2. Inwieweit sind aktuelle Entwicklungen bei der Zuwanderung, der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 sowie die Wiedereinführung von G9 an Gymnasien bereits in den Aussagen der Weißbücher Schule über die künftige Raumsituation an Schulen enthalten? Aktuelle Entwicklungen wie Zuwanderung, Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 und die Wiedereinführung von G9 an Gymnasien sind im Weißbuch Schulen nicht berücksichtigt. Eine strategische Planung bedarf einer Datengrundlage, die im Schul- und Sportamt zukünftig aufgebaut werden muss. Die Weiterführung des Weißbuchs Schulen ist in der aktuellen personellen Struktur des Amtes nicht abgebildet. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung wurde von der bisherigen Regelzügigkeit der jeweiligen Grundschule ausgegangen. – 2 – Hinsichtlich der Wiedereinführung von G9 an Gymnasien ist noch keine abschließende Aussage möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Gymnasien höhere Übergangsquoten erreichen zu Lasten der Realschulen und der Gemeinschaftsschulen. Im Zuge der Einführung von G8 an Gymnasien wurden keine Klassenräume rückgebaut, diese stehen somit weiterhin zur Verfügung. Sofern G9 an Gymnasien wieder eingeführt werden sollte, wäre aus Sicht des Schulträgers auch das Schema zur Ermittlung des Flächenbedarfs für allgemeinbildende Gymnasien in Baden- Württemberg (Modellraumprogramm) durch das Kultusministerium zu überarbeiten. 3. Wie werden sich die benannten Entwicklungen auf die künftige Raumsituation an Schulen konkret auswirken? An welchen Schulen, aufgeschlüsselt nach Schularten und Stadtteilen, prognostiziert die Stadtverwaltung den größten Raummangel? Die Einrichtung beziehungsweise räumliche Verortung von Vorbereitungsklassen bleibt ein dynamischer Prozess mit Blick auf die vorhandenen Raumressourcen. Die Voraussetzungen für eine systematische Steuerung zu schaffen, wäre zukünftig wünschenswert. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wurde bei allen Grundschulen beziehungsweise Primarstufen im Verbund mit einer weiterführenden Schule der Raumbestand sowie Raumbedarf von der Verwaltung untersucht. Zum Teil stehen die Ergebnisse noch aus, insofern kann noch nicht abschließend über Art und Umfang von notwendigen Maßnahmen berichtet werden. Der Fokus wird auf der Schaffung einer Mensa liegen, Aufenthaltsräume könnten zumindest interimsweise in Doppelfunktion in Klassenräumen abgebildet werden. 4. Wie kann dem bereits bestehenden Raummangel an den betroffenen Gymnasien zeitnah abgeholfen werden? Bezüglich des bestehenden Raummangels an den Gymnasien, insbesondere im innerstädtischen Bereich, soll eine „regionale Schulentwicklung“ durchgeführt werden. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Hierbei werden auch die Auswirkungen durch die Wiedereinführung von G9 betrachtet. Für das Markgrafen-Gymnasium sowie das Max-Planck-Gymnasium liegen förderfähige Raumprogramme des Regierungspräsidiums Karlsruhe vor. Diese Projekte finden sich auf der Prioritätenliste für Schulbaumaßnahmen wieder. Zudem ist beabsichtigt, auch für das Kant- Gymnasium ein förderfähiges Raumprogramm beim Regierungspräsidium Karlsruhe anzufordern. 5. Welche Auswirkungen hat der Schulwechsel von Schüler*innen an Gymnasien an Realschulen und Gemeinschaftsschulen im Laufe der Schuljahre auf den Raumbedarf und die Klassengrößen an den Gymnasien sowie den der aufnehmenden Schulen? Mit Blick auf die Landesstatistik verlieren in der Stadt Karlsruhe im Kohortenverlauf ab Schuljahr 2012/13 die Gymnasien von Klasse 5 bis Klasse 10 im Durchschnitt 200 Schüler*innen, die Realschulen gewinnen von Klasse 5 bis Klasse 10 im Durchschnitt 120 Schüler*innen. Realschulen und Gemeinschaftsschulen werden in der Statistik nicht differenziert. Diese Dynamik an den abgebenden und aufnehmenden Schulen beziehungsweise Schularten in Zahlen abzubilden, ist eine zukünftige Aufgabe des Schul- und Sportamtes. Aktuell besteht die Datenbasis hierzu (noch) nicht. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Klassen bis zum Klassenteiler aufgefüllt werden, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen auch zur Bildung einer weiteren Klasse kommen kann. Die aufnehmende Schule muss hierbei ihren Raumbestand berücksichtigen. – 3 – 6. Liegt das Ergebnis der von der grünen Fraktion beantragten Prüfung, an welchen Realschulen und Gemeinschaftsschulen ein dritter Zug angegliedert werden könnte, inzwischen vor? Gibt es bereits Überlegungen zur Umsetzung? Die bisherigen Untersuchungen kamen zu folgendem Ergebnis: Eine Flächenanalyse hat ergeben, dass das Schulgebäude der Nebenius-Schulen (Grundschule und Realschule) keine Flächenreserven für die Unterbringung eines zusätzlichen Realschulzuges im denkmalgeschützten Schulgebäude bereithält. Das Schulgrundstück selbst ist ausgelastet und bietet keine zusätzlichen Platzreserven für einen Erweiterungsbau dieser Größenordnung. Eine Dreizügigkeit ließe sich nur mit Auslagerung der Grundschule in die Uhlandschule realisieren. Die Realschule Rüppurr sowie die Realschule am Rennbuckel könnten durch entsprechende Neu- beziehungsweise Erweiterungsbauten um einen dritten Zug erweitert werden. An beiden Standorten können Erweiterungen der Realschule zur Dreizügigkeit bei gleichzeitiger Deckung des Raumbedarfs im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung der an den Standorten untergebrachten Grundschulen jedoch nicht sinnvoll umgesetzt werden. An der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule gäbe es die Möglichkeit einer Erweiterung der Sekundarstufe 1 zur Dreizügigkeit sowie einer gymnasialen Oberstufe. Diese Erweiterungsoptionen waren beim bereits durchgeführten Wettbewerbsverfahren entsprechend berücksichtigt. Die Verwaltung sieht hierfür auch im Hinblick auf die mögliche Wiedereinführung von G9 an Gymnasien jedoch keinen Bedarf. Am Standort Ernst-Reuter-Schule wurde festgestellt, dass das Grundstück unter den gegebenen Vorgaben (Baufeld und Topografie) für das angestrebte Bauvolumen (dreizügige Sekundarstufe 1 mit gymnasialer Oberstufe) zu klein ist. Eine Umsetzung wäre nur unter großen Qualitätsverlusten und Kompromissen möglich sowie mit erheblichen Aufwendungen verbunden. Der Standort sollte auf eine zweizügige Sekundarstufe 1 beschränkt bleiben, eine mögliche Erweiterung auf Dreizügigkeit jedoch im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden. Hierzu gibt es aktuell keine neuen Erkenntnisse. Die gymnasiale Oberstufe wurde inzwischen an der Drais-Gemeinschaftsschule eingerichtet und ist nach derzeitigem Stand aus Sicht der Verwaltung ausreichend.
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Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Februar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 24 der Tagesordnung: Künftiger Schulraumbedarf in Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2024/0032 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 23. Februar 2024