Information des Ortschaftsrates über die Auswertung der Verkehrszählung "Zufahrt Golfplatz Batzenhof"

Vorlage: 2024/0028
Art: Informationsvorlage
Datum: 08.01.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.02.2024

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage Wettersbach
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0028 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Information des Ortschaftsrates über die Auswertung der Verkehrszählung "Zufahrt Golfplatz Batzenhof" Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 06.02.2024 3 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Ortschaftrat Wettersbach nimmt die Auswertung und Stellungnahme über die Verkehrszählung nach Fragen und Anregungen aus den Ortschaftsräten und dem Planungsausschuss zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Stellungnahme (Anlage 1) beantwortet die Fragen und Anregungen aus den Ortschaftsräten sortiert nach zeitlicher Abfolge der Ortschaftsratssitzungen.

  • Anlage1_Batzenhof
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt, 76124 Karlsruhe Stadt Karlsruhe I Stadtplanungsamt 1. Beschluss OV Hohenwettersbach Frau Ortsvorsteherin Elke Ernemann OV Stupferich Herrn Ortsvorsteher Alfons Gartner OV Wettersbach Frau Ortsvorsteherin Kerstin Tron Verkehr Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Sachbearbeitung: Andrea Kiesel Zimmer: 229 Telefon: 0721 133-6168 Fax: 0721 133-6109 E-Mail: bereich.v@stpla.karlsruhe.de Haltestelle: Mühlburger Tor 8. Januar 2024 Stellungnahme Golfplatz Batzenhof – Verkehrszählungen Fragen und Anregungen aus den Ortschaftsräten und dem Planungsausschuss Sehr geehrte Frau Ortsvorsteherin Ernemann, sehr geehrte Frau Ortsvorsteherin Tron, sehr geehrter Herr Ortsvorsteher Gartner, sehr geehrte Damen und Herren, anbei unsere Stellungnahmen zu den Fragen und Anregungen aus den Ortschaftsräten sortiert nach zeitlicher Abfolge der Veranstaltungen: Vorabstimmung mit den Ortsverwaltungen und dem Stadtamt Durlach: 1. Kann die Tempo-30 Beschilderung auf den Zufahrtsstrecken wiederholt werden? Antwort: Zur Verdeutlichung der geltenden Geschwindigkeit wird an der südlichen Ausfahrt des Parkplatzes auf der Ochsenstraße in Richtung Palmbach ein Tempo 30 Schild ergänzt und an der nördlichen Ausfahrt in Richtung Batzenhof ein Tempo 10 Schild. Zur Verdeutlichung der zulässigen Geschwindigkeit wurde auf jedem der Zufahrtswege etwa nach der Hälfte der Strecke ein Piktogramm „30“ auf der Fahrbahn markiert. Die Lage der Maßnahmen ist in Abbildung 1 dargestellt. (Vorgangsnummer: V2296-2023O001) – 2 – Abbildung 1: Ergänzende Maßnahmen auf den Zufahrtswegen zum Batzenhof OR Wettersbach, 7. März 2023 2. Können die Wege für Kfz und Fußgänger/Radfahrer getrennt werden? Antwort: Bei der derzeitigen baulichen Ausgestaltung der Zufahrtswege ist eine Unterteilung der Fläche für Fuß- und Radverkehr getrennt vom Kfz Verkehr nicht möglich. Die Ausgestaltung der Zufahrtsstraßen wurde in der Planungsphase lange diskutiert. Im Ergebnis überwog der Wunsch nach Baumerhalt sowie einer möglichst geringen Versiegelung. Letztlich wurde sich für eine Mischverkehrs-fläche mit Ausweichbuchten entschieden. Über den Bestand hinausgehende Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Karlsruhe. 3. Wo haben die Geschwindigkeitsmessungen stattgefunden (genaue Örtlichkeit zur Einordnung der Geschwindigkeiten)? Antwort: Die Verkehrserhebungen fanden, wie in Abbildung 2 zu sehen, an folgenden drei Stellen statt. Die Messgeräte wurden an vorhandenen Verkehrsmasten befestigt, diese sind in den Abbildungen 3 bis 5 verdeutlicht. – 3 – Abbildung 2: Verortung der drei Messtellen im Untersuchungsgebiet Abbildung 3: Messstelle Thomashof – 4 – Abbildung 4: Messstelle Hohenwettersbach Abbildung 5: Messstelle Stupferich /PI 4. Wie war die Geschwindigkeitsverteilung (Spitzengeschwindigkeiten)? Antwort: Die Geschwindigkeitsverteilung an den drei Messstellen stellt sich wie folgt dar: Zufahrt Hohenwettersbach (beide Richtungen): v 85 = 28 km /h, v max = 53 km/ h Zufahrt Stupferich /PI (beide Richtungen) V 85 = 20 km/ h, v max = 36 km/ h Zufahrt Thomashof (beide Richtungen) v 85 = 42 km/ h, v max = 119 km/ h V 85 ist die Höchstgeschwindigkeit von 85% aller Fahrzeuge. V max ist die höchste Geschwindigkeit die auf dem Streckenabschnitt gemessen wurde. 5. Bei der oberen Ausfahrt des Parkplatzes sind keine T30-Schilder vorhanden (Prüfung Beschilderung) Antwort: Siehe Punkt 1 und Abbildung 1. – 5 – 6. Sind punktuelle Lösungen an gefährlichen Stellen zur Absenkung der Geschwindigkeit möglich (z.B. bei Kuppe Ochsenstraße / Sicht oder Kurve am Bauernhof) z.B. mit Bodenschwellen? Antwort: Die Geschwindigkeit ist auf allen drei Zufahrtswegen auf 30 km/h beschränkt. Im Bereich des Batzenhofes wurde die Geschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt. Nach geltender Rechtslage darf durch bauliche Maßnahmen zur Geschwindig- keitsreduzierung, zu denen auch Bodenschwellen zählen, keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Verkehrs- sicherheit ist demzufolge für alle am Verkehr teilnehmenden Verkehrsarten zentraler Maßstab. Bodenschwellen bergen ein erhöhtes Sturzrisiko für Zweiradfahrende und Fuß- gänger. Die Zufahrtswege zum Batzenhof werden vom Freizeitverkehr stark frequentiert. Da die Zufahrtswege nicht beleuchtet sind, steigt durch Schwellen das Sturzrisiko bei Dunkelheit zusätzlich. 7. Oder mit Einengungen? Antwort: Der Einbau von Fahrbahneinengung kommt z.B. insbesondere bei Querungsstellen von zu Fuß Gehenden in Frage und ist nicht als Hindernis auf der Fahrbahn zu Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz-Verkehrs vorgesehen. Auf den Zufahrtswegen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, welches als Grundregel im Straßenverkehr auch bereits rechtlich verankert ist (§ 1 StVO). 8. Besonderes Gefährdungspotenzial bei Dunkelheit (Winterhalbjahr). Antwort: Eine ortsfeste Beleuchtung im Außenbereich wurde aus Natur- und Artenschutzgründen in der Planungsphase bewusst nicht vorgesehen. 9. Wie ist die Unfalllage seit Eröffnung? Antwort: Die Unfalllage vom 01.01.2019 bis 31.03.2023 wurde vom Polizeipräsidium Karlsruhe ausgewertet und zur Verfügung gestellt. Es wurden insgesamt zwei Unfälle im Bereich des Batzenhofs aufgenommen: 1. An einem haltenden Fahrzeug (Müllwagen) öffnete sich die offensichtlich nicht richtig geschlossene Fahrertür durch eine Windböe, wodurch diese gegen die linke Schulter eines vorbeifahrenden Radfahrers schlug. Hierdurch – 6 – verletzte sich der Radfahrer leicht. Sowohl am Lkw als auch am Pedelec entstand kein erkennbarer Sachschaden. 2. Ein ausparkender Pkw kollidiert mit rangierendem Radlader. Sachschaden insgesamt ca. 1.000,00 Euro. Im Bereich der Zufahrtsstraßen ist kein Unfall aktenkundig. 10. Können die Schleichverkehre nochmal separat gezählt werden? Antwort: Eine separate Erhebung der Schleichverkehre müsste konsequenterweise mittels Kennzeichenerfassung an den Zu- und Ausfahrten und anschließendem Vergleich mit zeitlichem Bezug erfolgen. Diese Erhebungsart ist aufwändig und aus Daten- schutzgründen nur per Vergabe an eine Privatfirma möglich. Da über die reine Mengenerhebung keine relevante Größenordnung ableitbar war, wären auch über eine separate Erhebung der Schleichverkehre keine anderweitigen Ergebnisse zu erwarten. Aus diesen Gründen würde die Verwaltung von einer erneuten Erhebung absehen. 11. Was wurde beantragt und was wurde gebaut? Antwort: Neben der Golfanlage sind bauplanungsrechtlich zulässig der Um-/Neubau vorhandener Gebäude für gastronomische Zwecke und der für den Golfbetrieb erforderlichen Einrichtungen sowie Stellplätze und Nebenanlagen. Die Nutzungen bewegen sich im rechtlich zulässigen Rahmen. 12. Nachfrage im Nachgang: Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen außerorts mindestens zwei Meter Abstand zu Radfahrern (und auch Fußgängern und E-Scooter-Fahrern) halten. Wer sich nicht daran hält, muss mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen. Die Zufahrtswege zum Golfplatz sind an den meisten Stellen so schmal, dass der Abstand, der in der neuen Straßenverkehrsordnung gefordert wird, nicht eingehalten werden kann. Wir wurden gefragt: Wie ist dieses Problem zu lösen, wenn heute der damalige Bebauungsplan (was die Straßenbreite angeht) nicht mehr der Straßenverkehrsordnung entspricht. Wie verhält sich die Stadtverwaltung, wenn es zukünftig zu Verkehrsanzeigen kommt? Wurde diese Fragestellung schon rechtlich abgeklärt? Antwort: Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, haben Fahrzeugführende hinter zu Fußgehenden und Radfahrenden zu bleiben, auch wenn dies über eine längere Strecke notwendig ist (StVO § 5 Überholen). Der Überholabstand zu Fuß Gehenden und Radfahrenden beträgt außerorts 2,00 m. Sofern dies nicht einge- halten werden kann, dürfen Kraftfahrzeugführende nicht überholen. – 7 – Für regelkonforme Überholvorgänge bräuchte es Fahrbahnbreiten von 4,75 m – 5,00 m. Der Sicherheitsabstand im Begegnungsverkehr ist geringer, jedoch gesetzlich nicht geregelt. OR Stupferich, 8. März 2023 13. Kann ein Hinweisschild „Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer“ angebracht werden? Antwort: Gegen ein Hinweisschild, ähnlich wie auf Autobahnen beispielsweise hinsichtlich der Gefahren durch Handynutzung, bestehen keine Bedenken. Ein solches Schild ist allerdings nicht im Verkehrszeichenkatalog zur Straßenverkehrsordnung enthalten und kann daher von der Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet werden. Insofern wäre dies ein Hinweisschild der Gemeinde. Es wird empfohlen, diese Beschilderung am Beginn aller drei Zufahrtsstraßen aufzustellen. Siehe dazu auch Punkt 1 und Abbildung 1. 14. Warum sind separate Fußwege in der Planungsphase verschwunden? Antwort: Siehe Punkt 2. 15. Ist der neu in der StVO eingeführte Überholabstand zu Fußgängern und Radfahrern möglich? Antwort: Siehe Punkt 12. 16. Können separate Fußwege angelegt werden? Antwort: Siehe Punkt 2. 17. Können die Bankette befestigt werden? Antwort: Die Bankette sind als solche im Bebauungsplan verankert und können nicht zur Straßenverbreiterung umgewidmet werden. – 8 – 18. Können Bodenschwellen angebracht werden zur Geschwindigkeitsdämpfung? Antwort: Siehe Punkt 6 und Punkt 7. 19. Wie sind die Eigentumsverhältnisse an der Pappelallee / wem gehören die Pappeln? Antwort: Die Pappelallee, also das Straßengrundstück inklusive Bankette, ist im Eigentum der Stadt, die direkt angrenzenden Flächen sind privat. Die Pappeln zwischen Rittnertstraße und Batzenhof befinden sich im Eigentum der Stadt. OR Hohenwettersbach, 15. März 2023 20. Zu welchen Uhrzeiten wurden die meisten Verkehre gezählt (Ganglinie)? Peaks morgens und abends könnten auf Schleichverkehre hindeuten. Antwort: Die Auswertung erfolgte in Sechs-Stunden-Abschnitten. Bei allen drei Zufahrten ist die höchste Belastung im Abschnitt zwischen 12:00 und 20:00 Uhr (Öffnungszeit der Gastronomie und des Golfplatzes). Die Verkehrsbelastung vormittags (6:00- 12:00 Uhr) ist deutlich geringer. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Schleichverkehr vorhanden ist, dieser aber geringer ist als bisher befürchtet. 21. Kann eine geringere Geschwindigkeit als T30 angeordnet werden? In den meisten umliegenden Ortsdurchfahrten gilt jetzt auch T30 -> Abstufung. Antwort: Die drei Zufahrtswege befinden sich außerorts. Es sind daher andere Verhältnisse als innerhalb geschlossener Ortschaften gegeben und zu berücksichtigen. Die Geschwindigkeit ist grundsätzlich immer den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Darüber hinaus ist eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit nur aufgrund einer besonderen örtlichen Gefahrenlage möglich. Aufgrund der gemeinsamen Nutzung der Zufahrtswege von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Kraftfahrzeugführenden und dem daraus resultierenden Gefahrenpotenzial wurde die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Im Bereich des Batzenhofs selbst wurde die Geschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt, da hier durch die engen und kurvigen Straßenverhältnisse sowie dem sehr hohen Aufkommen von querenden zu Fuß Gehenden eine besondere Gefahrenlage besteht. – 9 – Auf den Zufahrtswegen ist dies nicht in diesem Maß gegeben, weshalb dort keine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit rechtlich begründbar ist. 22. Kann die Zählung in Sonderzeiten (z.B. bei Stau auf der Autobahn oder bei einer Baustelle in einer der umliegenden Ortsdurchfahrten) wiederholt werden? Dann ist wahrscheinlich mehr Schleichverkehr. Antwort: Davon ist auszugehen, allerdings stellen diese Sondersituationen nicht den Normalfall dar, der regelmäßig auf den Zufahrtsstraßen anzutreffen ist und der für eine Beurteilung maßgebend ist. Bei der vorliegenden Zählung wurden bewusst „Spitzentage“ im Mai und bei schönem Wetter gezählt, um einen hohen Belastungsansatz abzubilden und zu bewerten. Von einer erneuten Zählung würde die Verwaltung daher absehen. 23. Kann ein Blitzer installiert werden? Antwort: Für einen festinstallierten Blitzer kann kein Bedarf abgeleitet werden. Die Verkehrsüberwachung hat zwischenzeitlich im Batzenhofweg und in der Ochsenstraße temporär ein Geschwindigkeitserfassungsgerät platziert, welche „scharfe“ Messungen durchgeführt hat. Vom 24. November bis 1. Dezember 2023 wurden im Bereich Batzenhofweg insgesamt zehn Fälle erfasst. Vom 1. Dezember bis 7. Dezember 2023 waren es im Bereich Ochsenstraße 21 Fälle. Die Geschwindig- keitsüberschreitungen waren nicht gravierend, gleichwohl werden weitere Messungen erfolgen. 24. Hinweis Fr. OR Kögler / wohnhaft Batzenhof: nach eigener Beobachtung und Aufschrieben fahren doch einige Kfz durch. Der Golfplatz wird ca. 8h bespielt und die 80 Plätze der Gastro maximal 3x umgeschlagen. Nach eigenen Berechnungen kommt sie von den 1000 Kfz- Fahrten auf ca. 300 Durchfahrer. Das kann gerne bei ihr beobachtet werden. Antwort: Danke für die eigenen Beobachtungen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. – 10 – 25. Hinweis aus der Bürgerschaft: Problem sind nicht die regelmäßigen Golfspieler, die kennen sich aus und verhielten sich gut, sondern die einmalig kommenden Gastspieler und Durchfahrer. Besonders eng und problematisch wäre der Bereich mit den Leitplanken bei der Zufahrt von Hohenwettersbach, da könne nicht ausgewichen werden. Da helfen nur Bodenschwellen, um die Autos zu langsamer Fahrweise zu bewegen. Antwort: Danke für die eigenen Beobachtungen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu den Bodenschwellen, siehe Punkt 6 und Punkt 7. OR Durlach, 22. März 2023 26. Kann der Thomashofweg analog zur Ochsenstraße verbreitert werden? Antwort: Siehe Punkt 2, 14 und 17. 27. Können Hindernisse für die Geschwindigkeit installiert werden? -> Behandlung Thomashof im Ausschuss, evtl. zusammen mit Stupferich. Antwort: Siehe Punkt 6 und Punkt 7. 28. Wie wurden die Schleichverkehre ermittelt und welchen Anteil hat der Schleichverkehr? Antwort: Siehe Punkt 10. Freundliche Grüße Andrea Kiesel 2. Austrag PC-Nr. 20990 und 20995 3. z. d. A. SV OA Bereichsleitung V 22.12.2023 Sachbearbeitung Andrea Kiesel digitale Freigabe Ausgef. Ziff. 1 am 20.12.2023 Hz. Hn Ziff. ab am Hz. G:\StplA\#_Daten\Bereich V\Projekte\B-Pläne\Batzenhof_Golfplatz\00_Schriftwechsel\2023-12_YM_Kie_StN - Batzenhof.docx