Karlsruher Integrationsplan - Integrationspolitische Schwerpunkte 2024 und 2025

Vorlage: 2024/0027
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.01.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Büro für Integration
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Integrationsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.02.2024

    TOP: 1

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.03.2024

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0027 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BfI Karlsruher Integrationsplan – Integrationspolitische Schwerpunkte 2024 und 2025 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Integrationsausschuss 28.02.2024 1 ö Vorberatung Gemeinderat 19.03.2024 6 ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Integrationsausschuss den integrationspolitischen Schwerpunkten 2024 und 2025 des Integrationsplans zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Karlsruhe ist von Beginn an durch Vielfalt geprägt. Als moderne Einwanderungsstadt wird Integrationspolitik seit 2008 mit der Verabschiedung der Karlsruher Leitlinien für Integration als zentrales Handlungsfeld der Karlsruher Kommunalpolitik begriffen. Integration ist ein dynamischer, fortlaufender individueller und gesellschaftlicher Prozess. Auch die Karlsruher Integrationspolitik entwickelt sich kontinuierlich weiter. So wurde 2012 der Integrationsplan im Gemeinderat verabschiedet und 2018 mit der ersten Fortschreibung bedarfsorientiert fortentwickelt. Diese Fortschreibung bildet die Grundlage für ein planmäßiges Vorgehen, in das sowohl Politik und Verwaltung, Facheinrichtungen und Dienstleistende, die Wirtschaft wie auch Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Migrationshintergrund aktiv eingebunden sind. Zentrales Steuerungsgremium ist der Integrationsausschuss mit seinem Arbeitskreis Integrationsausschuss. Die letzten beiden Jahre waren durch eine besonders hohe Dynamik im Bereich Migration und Integration geprägt, ausgelöst durch den Großangriff Russlands auf die Ukraine. Durch die veränderte Ausgangslage seit März 2022 ist Karlsruhe zur so genannten Aufnahmestadt für Geflüchtete geworden. Bis Ende 2023 wurden knapp 5.000 ukrainische Geflüchtete in Karlsruhe registriert, wovon derzeit rund 1.600 in einer städtischen Unterbringung leben. Aktuell haben ca. 39 Prozent der Karlsruher Bevölkerung einen so genannten Migrationshintergrund. Bei der Verteilung nach den Nationalitäten sind die Folgen des Ukrainekrieges deutlich erkennbar. Die Ukraine steht hinter Rumänien und der Türkei auf Rang drei der Herkunftsstaaten der Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Karlsruhe. Aufgrund dieser Entwicklung bedarf es einer neuen – transparenten und verbindlichen - Schwerpunktsetzung, um die kommunalen Aufgaben bedarfsorientiert anzugehen. Beweggrund für die Erarbeitung der konkreten integrationspolitischen Schwerpunkte für 2024 und 2025 ist auch, die vorhandenen kommunalen finanziellen und personellen Ressourcen angemessen einzusetzen. Es ist deshalb geboten nach der Beschließung im Gemeinderat zügig in die Umsetzung zu kommen, damit die integrationspolitischen Aufgaben 2024 wirksam bearbeitet werden können. Die bestehenden Handlungsfelder und Maßnahmen sollen dennoch nicht aus dem Blick verloren werden. So gilt als Leitfaden der Karlsruher Integrationspolitik weiterhin der im Jahre 2018 beschlossene Integrationsplan, der die Integrationspolitik der Stadt anhand von mehreren Handlungsfeldern aufzeichnet. Die Handlungsfelder sind „Sprache und Bildung“, „Wirtschaftliche Integration – Übergang Schule-Beruf und Erwerbsleben“, „Interkulturelle Begegnung und Interreligiöser Dialog“, „Interkulturelle Öffnung, Gesundheit, Sport und Älter werden“, „Wohnen“ sowie „Rechtliche Integration“. Grundsätzlich wird in den kommenden zwei Jahren ein Fokus auf den kommunalen Angebotsstrukturen liegen. Das Ziel ist es, strukturelle Barrieren innerhalb der städtischen Angebote und Dienstleistungen zu identifizieren und abzubauen, damit die Willkommens- und Anerkennungsstruktur in unserer Stadt nachhaltig etabliert wird. Mit Blick auf die neue Situation als aufnehmende Kommune wurden zunächst die proaktive Zivilgesellschaft unterstützt und die bestehenden Strukturen an die neue Situation angepasst, damit geflüchtete Menschen schnell und unbürokratisch Hilfsangebote und Beratungsstellen finden und so die Erstintegration gelingen kann. Wesentlich für die Nachhaltigkeit wird nun der Auf- und Ausbau des Integrationsmanagements sein. Dieses besteht in Karlsruhe im Vergleich zu anderen aufnehmenden Kommunen nur in geringem Umfang. Weitere Schwerpunkte sind die „Wohnraumversorgung bzw. Unterbringung“, „Sprache und Bildung“, „Arbeitsmarktintegration“ sowie das Handlungsfeld „Antidiskriminierung und interreligiöser Dialog“. – 3 – Der Arbeitskreis Integrationsausschuss wird die Umsetzung des Integrationsplans sowie der vorliegenden Arbeitsschwerpunkte begleiten und evaluieren. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Integrationsausschuss den integrationspolitischen Schwerpunkten 2024 und 2025 des Integrationsplans zu. Anlage: Karlsruher Integrationsplan –Integrationspolitische Schwerpunkte für 2024 und 2025

  • Karlsruher Integrationsplan - Integrationspolitische Schwerpunkte 2024 und 2025
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde – Büro für Integration Karlsruher Integrationsplan Integrationspolitische Schwerpunkte 2024 und 2025 2 | Karlsruher Integrationsplan – Weiterentwicklung Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung .............................................................................................................................................................. 3 2. Integrationsverständnis ........................................................................................................................................ 3 Integration als Projekt für alle Menschen in Karlsruhe ............................................................................ 3 3. Karlsruher Bevölkerung 2023................................................................................................................................ 4 Fluchtmigration ...................................................................................................................................... 5 4. Gesellschaftliche Teilhabe .................................................................................................................................... 6 4.1 Erstorientierung und Beratung ............................................................................................................... 6 Zentrale Anlaufstelle Migration/Integration ............................................................................................ 6 Integrationsmanagement ....................................................................................................................... 6 Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) und Jugendmigrationsdienst (JMD) ...................................... 7 Evaluation von Fördermaßnahmen ......................................................................................................... 7 4.2 Wohnraumversorgung/ Unterbringung ................................................................................................... 7 Unterbringung von Geflüchteten ........................................................................................................... 7 4.3 Sprache und Bildung .............................................................................................................................. 8 Frühkindliche Bildung ............................................................................................................................. 8 Schulische Bildung ................................................................................................................................. 9 Sprachförderung für Erwachsene ........................................................................................................... 9 Non-formale und ergänzende Bildungsangebote ................................................................................... 9 Dolmetscherpool .................................................................................................................................... 9 4.4 Arbeitsmarktintegration ....................................................................................................................... 10 4.5 Antidiskriminierung und interreligiöser Dialog ...................................................................................... 10 Charta der Vielfalt ................................................................................................................................ 11 Runder Tisch Antirassismus und Antidiskriminierung (ARAD) ................................................................ 11 Religiöse Vielfalt – Umgang und Zusammenhalt ................................................................................... 11 5. Ausblick .............................................................................................................................................................. 11 Impressum ................................................................................................................................................................ 12 Sozial- und Jugendbehörde – Büro für Integration | 3 1. Einleitung Integrationspolitik ist ein zentrales Thema der Kommunalpolitik. Die damit verbundenen Aufgaben sind essentieller Bestandteil der gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung Karlsruhes, das durch Vielfalt geprägt ist. Deshalb wird Integrationspolitik in Verantwortungsgemeinschaft von Politik, Ehrenamt, Verwaltung sowie Vereinen, Organisationen und Institutionen umgesetzt. Leitmotiv der Karlsruher Integrationspolitik ist, dass alle in Karlsruhe lebenden Menschen Karlsruher*innen sind und dass Integration „am ersten Tag beginnt“. Damit heißt Karlsruhe neue Bürger*innen willkommen und unterstützt diese dabei, in Karlsruhe Fuß zu fassen. Integration ist ein Prozess. (Neu-)Zugewanderte kommen mit Kompetenzen, Erfahrungen und Zukunftsvorstellungen nach Karlsruhe. Diese individuellen Biografien sollen auf kommunale Strukturen und Angebote treffen, die das Ankommen erleichtern und unterstützen. Insofern geht es in der ersten Phase um Erstorientierung und im Falle von geflüchteten Menschen um Existenzsicherung und Wohnen. Gleichzeitig entwickelt Karlsruhe als Einwanderungsstadt moderne Strukturen, welche die Vielfalt in der Stadt potentialorientiert aufnehmen können und Integrationsmöglichkeiten nach der Phase der Erstorientierung gewährleisten. Die Ausgangslage hat sich in Karlsruhe seit März 2022 gewandelt, Karlsruhe ist Aufnahmestadt für Geflüchtete aus der Ukraine geworden. Dementsprechend bedarf es einer neuen Schwerpunktsetzung, um die vorhandenen Ressourcen zielgerecht einzusetzen und flexibel auf neue Bedarfe und Herausforderungen reagieren zu können. Der Integrationsplan aus dem Jahre 2018 gilt weiterhin und damit auch alle Handlungsfelder mit den darin formulierten Maßnahmen, auch wenn diese in der Schwerpunktsetzung nicht explizit Erwähnung finden. Der Arbeitskreis Integrationsausschuss wird auch künftig die Umsetzung des Integrationsplans sowie die vorliegenden Arbeitsschwerpunkte begleiten und evaluieren. Ziel der vorliegenden Weiterentwicklung des Integrationsplans ist es, eine transparente und verbindliche Handlungsstrategie für die kommenden zwei Jahre festzulegen. Dabei sollen eine bedarfsorientierte Schwerpunktsetzung und Steuerung sowie eine aufeinander abgestimmte Aufgabenverteilung sichergestellt werden. Grundlage bilden die aktuellen lokalen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen. Das diesen Arbeitsschwerpunkten zugrundeliegende Integrationsverständnis wurde auf Vorschlag des Arbeitskreises Integrationsausschuss von Prof. Dr. Annette Treibel-Illian formuliert. 2. Integrationsverständnis Prof. Dr. Annette Treibel-Illian Integration als Projekt für alle Menschen in Karlsruhe Wir sind gewohnt, dass wir über Integration ausschließlich im Zusammenhang mit Migration reden. Wenn wir über das Zusammenleben in Karlsruhe nachdenken, lohnt es sich aber, den Blick zu weiten. Integration ist nämlich im ursprünglichen Wortsinn gar nicht auf die Anpassung der einen an die andere Gruppe beschränkt, sondern bedeutet Teilhabe und Zusammenhalt. Und diese beiden Aspekte betreffen alle Einwohner*innen einer Stadt, wenn sie miteinander auskommen wollen. Integration geht uns alle an – unabhängig davon, ob man selbst gerade oder vor drei Jahrzehnten eingewandert ist oder vielleicht auch gar keinen Bezug zu Migration in seiner Familie hat. Karlsruhe als Einwanderungsstadt hat viel Erfahrung mit Integration: Seine Bewohner*innen mussten ständig damit rechnen, dass sich ihre Nachbarschaften, die Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz oder die Mitschüler*innen ihrer Kinder verändern. Die neuen Karlsruher*innen sahen immer wieder anders aus, brachten neue Muttersprachen mit, erzählten über ganz unterschiedliche Vaterländer, aber ließen sich hier nieder und ließen sich auf Karlsruhe ein. Viele kamen gar nicht aus dem Ausland, sondern nur aus einer anderen Gegend oder einem anderen Bundesland. Neuankömmlinge müssen im wörtlichen wie im übertragenen Sinne eine neue Sprache lernen, das benötigt Zeit. Neben der Sprache im engeren Sinne geht es um die geschriebenen und ungeschriebenen Regeln des Zusammenlebens hier in Karlsruhe. Es lohnt sich, darüber gemeinsam 4 | Karlsruher Integrationsplan – Weiterentwicklung nachzudenken. Wie lassen sich die Neu-Karlsruher*innen auf die neue Umgebung ein, auch wenn sie sich am Anfang vielleicht schwertun? Wie lassen die Alt-Karlsruher*innen Menschen teilhaben? Wie können alle Integration als gemeinsames Projekt verstehen? Wir müssen uns nicht mit allem identifizieren, was andere tun – aber es ist unverzichtbar, Menschen hier ankommen zu lassen. Sie sollten die Möglichkeit haben, dazugehören zu können. Dies geht bei manchen schneller, bei anderen dauert es länger. Es kann auch zu Konflikten kommen, wenn Platz sein soll für Neues und Ungewohntes – das ist gesellschaftlich völlig normal. Wir wissen noch nicht, wie Integration in Zukunft verlaufen wird. Wir sind auf jeden Fall gut beraten, wenn wir uns zuständig fühlen: als Menschen, die neu in Karlsruhe sind, und als Menschen, die hier schon lange leben. Dabei hilft es, wenn wir nicht so sehr darüber nachdenken, wie „die“ Deutschen „die“ Marokkaner*innen oder „die“ Rumäninnen und Rumänen vermeintlich oder tatsächlich sind, sondern was wir hier in Karlsruhe konkret zusammentun können. Im Engagement für etwas unabhängiges Drittes (Beziehungen zwischen Alt und Jung, kulturelle Initiativen, Gesundheit, neue Arbeitsformen, Kampf gegen Armut und anderes mehr) tritt die Frage Migrationsgeschichte ja oder nein dann tatsächlich in den Hintergrund. 3. Karlsruher Bevölkerung 2023 Die stadteigene Bevölkerungsstatistik basiert auf der Auswertung von Melderegisterdaten. Der Migrationshintergrund einer Person ist als Eigenschaft jedoch nicht im Melderegister hinterlegt, sondern wird anhand von vorhandenen anderen Merkmalen, wie beispielsweise dem Besitz einer zweiten Staatsangehörigkeit oder der Art der deutschen Staatsangehörigkeit, abgeleitet. Zum Jahreswechsel 2022/2023 hat die Karlsruher Statistikstelle die Ableitung des Migrationshintergrunds auf das deutschlandweit eingesetzte Verfahren „MigraPro“ der KOSIS-Gemeinschaft umgestellt. Dieses ermöglicht sowohl die Ermittlung des persönlichen als auch des familiären Migrationshintergrunds. Nunmehr wird neben den bisherigen Merkmalen auch der Geburtsort einer Person berücksichtigt. Aufgrund dieser methodischen Umstellung vergrößert sich der Personenkreis der Deutschen, bei denen ein Migrationshintergrund erkannt wird. Dadurch sind allerdings Vergleiche mit früheren Jahren nicht möglich. Die Karlsruher Bevölkerung hat Anfang Oktober 2023 erstmals seit dem dritten Quartal 2020 wieder die Marke von 300 000 Einwohner überschritten. Der Anstieg war maßgeblich auf Zuzüge aus dem Ausland zurückzuführen, hier insbesondere aufgrund des Ukrainekrieges ab März 2022. Aktuell beträgt der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an der Karlsruher Bevölkerung 39,1 Prozent. Darunter entfallen 20,1 Prozent auf Nichtdeutsche und 14,5 Prozent auf Menschen mit persönlichem Migrationshintergrund, das heißt Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler*innen, im Ausland geborene Deutsche und Deutsche ab 18 Jahren mit einer weiteren Staatsangehörigkeit. Weitere 4,1 Prozent weisen einen sogenannten familiären Migrationshintergrund auf. Dieser umfasst alle in Deutschland geborene Kinder im Alter unter 18 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit und mindestens einem Elternteil mit persönlichem Migrationshintergrund. Bei der Verteilung nach den Nationalitäten sind die Folgen des Ukrainekrieges deutlich erkennbar. Die Ukraine steht hinter Rumänien (6 190) und der Türkei (5 382) auf Rang drei der ausländischen Staatsangehörigkeiten in Karlsruhe. Sozial- und Jugendbehörde – Büro für Integration | 5 Abbildung 1: Migrantenanteil in Karlsruhe am 30. September 2023 (ohne LEA) 1 Bevölkerung mit Hauptwohnung. Ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA). Seit 2022 erfolgt die Ableitung des Migrationshintergrundes über das Zuordnungsverfahren MigraPro. Die Daten sind daher nicht mit früheren Veröffentlichungen vergleichbar. 2 Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler*innen, im Ausland geborene Deutsche, Deutsche ab 18 Jahren mit einer weiteren Staatsangehörigkeit. 3 In Deutschland geborene Kinder im Alter unter 18 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit und mindestens einem Elternteil mit persönlichem Migrationshintergrund. © Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Statistik aktuell – Bevölkerung im III. Quartal 2023. Fluchtmigration Karlsruhe war bis März 2022 durch die Landeserstaufnahmeeinrichtungen im Stadtgebiet von der Aufnahme von Asylbewerbenden befreit (sogenanntes LEA-Privileg). Aufgrund dessen wurden bis dahin nur wenige Geflüchtete in städtischen Unterkünften aufgenommen und untergebracht. In der Folge des Ukrainekrieges wurde Karlsruhe zur Aufnahmestadt für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Seit Kriegsbeginn im Februar 2022 sind in Karlsruhe 4 962 Geflüchtete aus der Ukraine registriert worden. Hiervon befinden sich 1 604 in städtischen Unterbringungen, die übrigen wohnen in Privatwohnungen im Stadtgebiet. Abbildung 2: Geflüchtete aus der Ukraine 2023 Nichtdeutsche 20,4 % Deutsche mit persönlichem Migrationshintergrund² 14,5 % Kinder mit ausschließlich familiärem Migrationshintergrund³ 4,1 % Deutsche ohne Migrationshintergrund 60,9 % Migrantinnen/ Migranten 39,1 % 895 927 992 1.0561.057 1.107 1.138 1.162 1.178 1.198 1.246 326 326 336 342 347 344 356 361 364 366 358 4.108 4.201 4.315 4.395 4.465 4.567 4.641 4.724 4.792 4.837 4.962 1.221 1.253 1.328 1.398 1.404 1.451 1.494 1.523 1.542 1.564 1.604 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 Jan 23Feb 23Mrz 23Apr 23Mai 23Jun 23Jul 23Aug 23Sep 23Okt 23Nov 23 Untergebrachte Personen in Wohnungen der Wohnraumakquise Untergebrachte Personen in Unterkünften Geflüchtete aus der Ukraine in Karlsruhe Unterbringung Stadt Karlsruhe gesamt Quellen: Regierungspräsidium Karlsruhe sowie Stadt Karlsruhe, SJB 6 | Karlsruher Integrationsplan – Weiterentwicklung 4. Gesellschaftliche Teilhabe Wir wollen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärken, Diskriminierung entgegenwirken und gleiche Chancen auf Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Zugewanderte stoßen dabei auf Hürden, die ihren Lebensweg erschweren. Diese Hürden bestehen auch in unserer toleranten und vielfältigen Stadt im Kontakt mit Institutionen und Behörden, da gewachsene Strukturen, Prozesse und Dienstleistungen nicht immer adäquat auf eine vielfältige Gesellschaft ausgerichtet sind. Unser Ziel ist es, diese Barrieren zu identifizieren und abzubauen, damit eine nachhaltige Willkommens- und Anerkennungsstruktur etabliert werden kann. 4.1 Erstorientierung und Beratung Leitsätze ▪ Karlsruhe passt die Beratungsstrukturen an die neuen Herausforderungen einer Aufnahmestadt an. ▪ Neuzugewanderte finden in Karlsruhe rasch die notwendigen Informationen zur Erstorientierung. Schwerpunkte ▪ Weiterentwicklung der Beratungs- und Informationsstruktur ▪ Verbesserung der Schnittstellen Migration/Integration ▪ Ausbau des Integrationsmanagements zur Förderung der nachhaltigen Integration Zentrale Anlaufstelle Migration/Integration Die Stadtverwaltung Karlsruhe arbeitet kontinuierlich an ihrer Willkommensstruktur. Dazu gehört auch, sich von Anfang an als Partnerin von Neuzugewanderten in Fragen der Integration zu verstehen. Der Ausländerbehörde kommt hierbei als erste Anlaufstelle für die meisten Zugewanderten eine wichtige Rolle zu. Hier werden die rechtlichen beziehungsweise ordnungsbehördlichen Aspekte der Zuwanderung geregelt. Langfristig sollen die Prozesse zwischen Ankunft und Integration vereinfacht werden, damit Neuzugewanderte direkt und ohne Zeitverlust individuelle Perspektiven entwickeln können. Als Maßnahme der Internationalisierungsstrategie strebt das Ordnungs- und Bürgeramt an, die ihm zukommende Scharnierfunktion zwischen der Schaffung rechtlicher Integrationsperspektiven und tatsächlicher sozialer Integration in verschiedenen zentralen Lebensbereichen auszubauen. Die organisatorische Ausgestaltung der Ausländerbehörde erhält dadurch integrationspolitische Priorität. Darüber hinaus müssen die Kommunikation und die Schnittstellen der relevanten Akteure reibungslos funktionieren, damit Zugewanderte zügig an die bestehenden Integrationsangebote weitergeleitet werden. Hierzu soll auch das Angebot „Ankommen in Karlsruhe – AniKA“ weiter angepasst werden. Integrationsmanagement Karlsruhe wurde durch den Krieg in der Ukraine 2022 über Nacht zur Aufnahmestadt und stand vor der Herausforderung, schnellstmöglich hunderte geflüchtete Menschen aufzunehmen, unterzubringen und sozialarbeiterisch zu begleiten. Da aufgrund des LEA-Privilegs die bestehenden Strukturen, anders als bei anderen Kommunen, hierfür nur in kleinerem Umfang vorhanden waren, gelang dies nur mit tatkräftiger Unterstützung der Karlsruher Stadtgesellschaft und vieler zivilgesellschaftlicher Akteure. Da sich die Hoffnung einer baldigen Rückkehr angesichts der Lage in der Ukraine nicht erfüllen wird, rückt verstärkt der Aufbau einer langfristigen Lebensperspektive für Geflüchtete aus der Ukraine in den Fokus. Dies ist eine kommunale Pflichtaufgabe, und daher sind entsprechende Strukturen aufzubauen und die hierfür vorgesehenen Landesmittel zu verwenden. Mit Aufstockung der Landesmittel („Ukraine Soforthilfe“) für 2023/2024 sind nun ausreichend Mittel für den Auf- und Ausbau des Integrationsmanagements sowie flankierender Maßnahmen (so genanntes „Welcome Integrationsmanagement“ und niedrigschwellige psychosoziale Angebote) zum Abruf beim Land vorhanden. Zunächst gilt es daher, das Integrationsmanagement als Regelangebot bedarfsgerecht auszubauen und so die flächendeckende Beratung aller Geflüchteten in der Anschlussunterbringung in Karlsruhe sicherzustellen. Sozial- und Jugendbehörde – Büro für Integration | 7 Karlsruhe hat in der Vergangenheit das Integrationsmanagement bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege angesiedelt und wird dies auch weiterhin tun. Der Koordination der verschiedenen Angebote und Träger wird gerade in der Anlaufphase eine hohe Priorität eingeräumt. Hierfür steht künftig eine vom Land finanzierte Koordinierungsstelle zur Verfügung, die im Büro für Integration angesiedelt wird. Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) und Jugendmigrationsdienst (JMD) In den Jahren 2024/2025 wird darüber hinaus ein Schwerpunkt darauf liegen, die bestehenden und etablierten Strukturen aus haupt- und ehrenamtlichen Institutionen in eine wechselseitig abgestimmte und sich ergänzende Beratungs- und Betreuungsstruktur zu überführen. Ziel ist es, die Vorteile bestehender Vernetzungen und deren Stärken soweit möglich zu erhalten und zugleich die gesetzlichen Aufgaben und damit verbundenen Zuständigkeiten effizient und bedarfsorientiert zu erfüllen. Hier wird insbesondere die Schnittstelle zu den Regelangeboten MBE und JMD in engem Austausch zwischen Stadtverwaltung, Integrationsmanagement und den Beratungsstellen ausgebaut werden müssen. Evaluation von Fördermaßnahmen Projekte und Fördermaßnahmen, welche zum Teil aufgrund des Ukrainekrieges entstanden sind, werden evaluiert, um Schnittmengen mit Regelstrukturen zu erkennen. Dabei soll auch überprüft werden, inwieweit ehrenamtliche Strukturen als Ergänzung der Regelangebote zielgerichtet unterstützen können. Durch diese Entflechtung soll die Angebotsqualität weiter verbessert und der Verwaltungsaufwand stetig reduziert werden. 4.2 Wohnraumversorgung/ Unterbringung Leitsätze ▪ Geflüchtete Menschen werden dezentral untergebracht. ▪ Die integrationsfördernden Standards in den Unterbringungen bleiben erhalten. Schwerpunkte ▪ Weiterentwicklung des bewährten Konzepts der Wohnraumakquise durch Kooperation ▪ Ermöglichung einer eigenständigen Lebensführung der Bewohner*innen in den städtischen Unterkünften ▪ Kurze Aufenthaltsdauer in den städtischen Unterkünften Die Wohnsituation hat wesentlichen Einfluss auf die gesellschaftliche Teilhabe und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Integration. Für Zugewanderte gestaltet sich die Wohnungssuche häufig schwierig, da persönliche Kontakte und Netzwerke, die bei der Wohnungssuche hilfreich sind, oftmals fehlen. Darüber hinaus sind gerade Geflüchtete in der Anfangsphase häufig noch abhängig von sozialen Leistungen, befinden sich in einer Ausbildung oder arbeiten in gering qualifizierten Jobs, bei denen die Verdienste im Vergleich eher niedrig sind. Da das Wohnungsangebot weitgehend von privaten Akteuren bestimmt wird, sind kommunale Handlungsspielräume begrenzt. Unterbringung von Geflüchteten Seit Kriegsbeginn sind rund 5 000 Ukrainer*innen in Karlsruhe registriert worden. Hiervon wurden rund 1 600 Personen durch die Stadt in einer städtischen Unterbringung (Wohnheim, Hotelunterbringung, Gemeinschaftsunterkunft) oder Wohnung (Wohnraumakquise) untergebracht. Derzeit kommen im Durchschnitt monatlich rund 60 Neuzugänge hinzu. Von Beginn an verfolgte die Stadtverwaltung erfolgreich den Ansatz einer dezentralen Unterbringung, das heißt die Vermeidung von übergroßen Gemeinschaftsunterkünften, sowie der Verzicht auf Notunterkünfte und temporäre Unterbringungsmodelle (Container, Zelte, Sporthallen). 8 | Karlsruher Integrationsplan – Weiterentwicklung Karlsruhe kooperiert bereits seit Jahren erfolgreich mit privaten Wohnungsgebern im Rahmen der Wohnraumakquise und konnte so gerade sozial Benachteiligte erfolgreich in Wohnraum vermitteln. Im Zuge des Ukrainekrieges hat sich dieses Vorgehen nochmals bewährt, und es konnte zusätzlicher Wohnraum erschlossen werden. Daher wird das bewährte Konzept der Wohnraumakquise weiterentwickelt und neuen Herausforderungen angepasst. Das Vorgehen im Bereich der sozialen Wohnraumversorgung und damit die Unterstützung von benachteiligten Menschen hat Vorbildcharakter und ist als Appell an alle Wohnungs- gebenden zu sehen. Für eine erfolgreiche Integration ist der Bezug einer eigenen Wohnung und damit der Wegfall einer kommunalen Unterbringung ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer selbständigen Lebensführung und zur Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes ist damit zu rechnen, dass die Unterbringungsdauer in bestehenden Unterkünften mehrere Monate betragen kann. Aus diesem Grund wird bei den Unterkünften darauf geachtet, dass in den genutzten Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen eine möglichst eigenständige Lebensführung möglich ist und die Privatsphäre im Rahmen der Unterbringung gewahrt bleibt. Dies dient auch dazu, Konflikte in den Häusern zu vermeiden und ein Umfeld zu schaffen, welches die Integrationsbemühungen unterstützt. Dabei gilt, dass unabhängig von der Unterkunftsart die Standards gehalten werden sollen, um ein integrationsförderndes Wohnumfeld bestmöglich zu gewährleisten. Gemeinsam mit dem Integrationsmanagement und weiteren Regelangeboten wird darauf hingewirkt, dass Geflüchtete schnellstmöglich die Unterkünfte verlassen und der Übergang in den privaten Wohnraum gelingt. 4.3 Sprache und Bildung Leitsätze ▪ Alle Zugewanderten haben Zugang zu den für sie notwendigen Bildungsangeboten. ▪ Alle Zugewanderten erfahren entlang ihrer Bildungsbiographie systematische, koordinierte und kontinuierliche durchgängige Sprachbildung. ▪ Die Rahmenbedingungen werden verbessert und strukturelle Hürden abgebaut. Schwerpunkte ▪ Förderangebote für alle Kinder mit Sprachförderbedarf in und außerhalb der Kita ▪ Reibungslose Übergänge von der Kita in die Grundschule ▪ Sprachförderangebote für Schüler*innen in Vorbereitungsklassen (VKL) ▪ Förderung der sprachlichen Homogenität im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) ▪ Bedarfsorientierte und bedarfsdeckende Sprachförderangebote für Erwachsene ▪ Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Dolmetscherpools Die Förderung bildungssprachlicher Fähigkeiten gelingt, wenn sie systematisch, koordiniert und kontinuierlich durch die Bildungsbiographie hindurch erfolgt. Dies umfasst den formalen (Kita-, Schul-, Ausbildungs-, Hochschulsystem), den non-formalen (organisierte Bildung freiwilliger Natur) und den informellen (ungeplante und nicht intendierte Bildungsprozesse im Alltag von Familie, Nachbarschaft, Arbeit und Freizeit) Bildungsbereich. Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen im formalen Bildungsbereich wird die durchgängige Sprachbildung derzeit nicht vollumfänglich gewährleistet. Deshalb müssen die bestehenden Angebote durch freiwillige Sprachförderangebote ergänzt werden. Dies stets mit dem Ziel, ergänzende Angebote in Regelsysteme zu überführen. Frühkindliche Bildung Studien und aktuelle Zahlen in Karlsruhe belegen, dass der aktuelle Fokus auf der Sprachförderung von Kindern unter sechs Jahren im Allgemeinen und auf dem Übergang von der Kita in die Grundschule im Speziellen liegen muss. So wie in fast allen Städten und Gemeinden in Deutschland ist der Bedarf an Kita-Plätzen auch in Karlsruhe nicht gedeckt. Der Grund dafür sind sowohl die Bevölkerungs- und Bedarfsentwicklung, die den weiteren Ausbau von Einrichtungen bedingt, als auch der Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich. Insgesamt haben 39,1 Prozent der Karlsruher*innen einen Migrationshintergrund. Bei den drei- bis unter sechsjährigen Kindern sind es 53,2 Prozent und bei sechs- bis unter zehnjährigen sind es bereits 55,4 Prozent. Ziel der Stadtverwaltung ist es, allen Kindern entsprechend ihrer Bedarfe eine verlässliche und an ihrem Sozial- und Jugendbehörde – Büro für Integration | 9 Bildungsweg entlang kontinuierliche Sprachförderung zukommen zu lassen, so dass der Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf zurückgeht. Hierbei werden auch Eltern in ihrem Sprachbedarf gefördert, weil dies ebenfalls bedeutende Auswirkungen auf die Bildungsbiografie der Kinder und Jugendlichen hat. Hierfür wird ein ganzheitliches Konzept (Elternbildung, Sprachförderung, und so weiter) zur Umsetzung der durchgängigen Sprachbildung und Sprachförderung am Übergang Kita-Grundschule unter Einbeziehung der Ergebnisse der Sprachstanderhebungen des Gesundheitsamtes in Zusammenarbeit mit dem Schul- und Sportamt, dem Fachbereich Kindertagesbetreuung und dem Kinderbüro erarbeitet. Schulische Bildung Im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/27 stellt die Schaffung von Sprachförderangeboten für Schüler*innen in VKL in Zusammenarbeit mit dem Schul- und Sportamt einen wesentlichen Schwerpunkt im Bereich der schulischen Bildungsarbeit dar. Im VABO-Bereich wird das Ziel einer sprachlichen Homogenität und niveaudifferenzierter Aufteilungen innerhalb der Klassen verfolgt. Hierzu wurden 2023 eine Clearingstelle eingerichtet sowie VABO-Spezial-Klassen und ein Alphabetisierungskurs für VABO-Schüler initiiert. Diese Instrumente werden im Folgenden evaluiert und weiterentwickelt. Sprachförderung für Erwachsene Mit der Einführung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ 2023 gab es wesentliche Änderungen für den Bereich der Sprachbildung für Erwachsene. Die Änderungen machen sich vor allem im Bereich der Integrationskurse deutlich bemerkbar, da eine große Zahl von Zugewanderten, die davor keinen Zugang zu Integrationskursen hatten, diesen nun erhalten. Seit 2018 wird in Karlsruhe die „Verwaltungsvorschrift Deutsch“ des Landes Baden-Württemberg umgesetzt. So ist es in den vergangenen Jahren gelungen, im Bereich Sprachbildung auch die Zielgruppen zu erreichen, die davor benachteiligt waren. Diese sind vor allem Mütter mit kleinen Kindern ohne Kinderbetreuungsplatz, Jugendliche am Übergang Schule – Beruf und Menschen, die keinen Zugang zu den vom Bund geförderten Sprachkursen haben. Hinzu kommen städtisch geförderte, nicht zertifizierte Sprachförderangebote, die von Ehrenamtlichen oder Trägern durchgeführt werden. Non-formale und ergänzende Bildungsangebote Non-formale Bildungsangebote stellen eine bedeutende Ergänzung zu formalen, institutionalisierten Angeboten dar. Das Büro für Integration arbeitet eng mit vielen verschiedenen Trägern und Institutionen zusammen. Auch ehrenamtliche Angebote sind hier unerlässlicher Bestandteil gelingender Bildungsarbeit. Ziel ist, die Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen weiter auszubauen und städtische Bildungsprojekte, die einen Großteil der Förderung durch das Büro für Integration ausmachen, weiterzuentwickeln und zu fördern. Dolmetscherpool Seit März 2015 besteht der ehrenamtliche Dolmetscher-Pool in Karlsruhe. Dieser bietet Institutionen, sozialen Einrichtungen und Bildungsträgern sowie Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit einer barrierefreien Kommunikation. Um die Dolmetschenden bestmöglich auf ihre Aufgabe vorzubereiten, durchlaufen sie vor ihrem ersten Einsatz eine Qualifizierung. Im Vergleich zu anderen Kommunen ist der Karlsruher Dolmetscher- Pool kostenlos. Pro Einsatz erhalten die Dolmetschenden eine Aufwandsentschädigung. Das Angebot trifft insbesondere bei Bildungseinrichtungen auf große Resonanz und ist mittlerweile unverzichtbar. Es zeigt sich jedoch zunehmend, dass das bestehende Angebot für den Einsatz in hochsensiblen Beratungssituationen (zum Beispiel häusliche Gewalt oder medizinische Fragestellungen) nicht ausreicht, zumal ehrenamtliche Dolmetschende hier nicht eingesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund plant die Stadtverwaltung, das Konzept weiter zu entwickeln, um beispielsweise durch Digitalisierung auch die professionell qualifizierten Dolmetschenden als Angebot vorzuhalten. 10 | Karlsruher Integrationsplan – Weiterentwicklung 4.4 Arbeitsmarktintegration Leitsätze ▪ Zugewanderte bringen Potentiale mit, die es anzuerkennen, zu fördern und zu stärken gilt. ▪ Zugewanderte werden als Fach- und Arbeitskräfte gebraucht und tragen zum Wohlstand in Karlsruhe bei. Schwerpunkte ▪ Vernetzung zwischen den Arbeitsmarktakteuren und Ausbau der Kooperationsstrukturen ▪ Pilotprojekt „Zugewanderte in Gesundheits- und Pflegeberufen“ ▪ Förderung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ▪ Identifizierung und Abbau von Hürden der Arbeitsmarktintegration Der demografische Wandel macht sich auf dem Arbeitsmarkt durch den verschärften Arbeitskräftemangel in vielen Branchen deutlich bemerkbar. Diese Entwicklung wird in den kommenden Jahren noch stärker zunehmen. Politik und Wissenschaft sind sich einig, dass es ohne Zuwanderung nicht möglich sein wird, diesen Verlust an Arbeitskräften zu kompensieren und damit das Wohlstandsniveau und Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge zu halten. Zugleich haben es Zugewanderte häufig schwerer, auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig Fuß zu fassen und ihre Qualifikationen und Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Diese Potentiale können und dürfen nicht ungenutzt bleiben. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene werden seit Jahren verstärkt Maßnahmen unternommen, um Deutschland als Einwanderungsland zu stärken (Chancen-Aufenthaltsrecht, JobTurbo, Fachkräfte- einwanderungsgesetz und so weiter). Auch auf lokaler Ebene werden Schritte unternommen, um die Arbeitsmarktintegration Zugewanderter zu stärken und die Abwanderung potentieller Fachkräfte zu verhindern. In den kommenden zwei Jahren wird die Vernetzung zwischen den Arbeitsmarktakteuren aus dem Stadtgebiet gestärkt und neue Kooperationsstrukturen werden aufgebaut. Es soll erhoben werden, wo gegebenenfalls noch Hürden beim Kontakt mit Behörden und Verwaltungsstellen existieren, um diese dann mit geeigneten Maßnahmen und Kooperationen abzubauen. Ebenso sind Maßnahmen zu entwickeln, um die interkulturelle Öffnung von Unternehmen zu fördern. Das Büro für Integration widmet sich als Pilotprojekt gezielt dem Schwerpunkt „Zugewanderte in Gesundheits- und Pflegeberufen“. Darüber hinaus wird die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in Karlsruhe gezielt gefördert. Dies wird in enger Abstimmung mit dem Integrationsmanagement und dem Jobcenter erfolgen. 4.5 Antidiskriminierung und interreligiöser Dialog Leitsätze ▪ Vielfalt ist gesellschaftliche Realität und eine Chance, die wir zum Wohle aller aktiv nutzen. ▪ Die Stadtverwaltung kann mit einer vielfältigen Gesellschaft umgehen und unsere Gesellschaft angemessen repräsentieren. ▪ Wir arbeiten an einer diskriminierungsfreien Stadt, in der jegliche Form der religiösen und kulturellen Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und Islamophobie keinen Platz finden. Schwerpunkte ▪ Runder Tisch Antirassismus- und Antidiskriminierung ▪ Charta der Vielfalt ▪ Kulturwandel und Diversitätsmanagement in der Stadtverwaltung Die Stadt Karlsruhe engagiert sich in vielfältigen Projekten und Aktivitäten, die der Anerkennung, Förderung und Wertschätzung des Vielfaltsgedankens dienen. Neben dem Ausbau und der Erweiterung des bisher nur wenig systematisch erschlossenen Diversity Managements, steht auch die kontinuierliche Entwicklung einer vielfältigen Organisationskultur der Stadtverwaltung im Fokus. Sozial- und Jugendbehörde – Büro für Integration | 11 Charta der Vielfalt Mit einem zweistufigen Prozess, beginnend mit dem offiziellen Bekenntnis und Beitritt zur Charta der Vielfalt im Oktober 2023, gefolgt von einer stadtweiten Diversity Management-Konzeption, soll der nächste Entwicklungsschritt auf dem Weg zu einer vielfältigen und für alle Mitarbeiter*innen und Bürger*innen attraktiven Arbeitgeberin unternommen werden. Pflege und Weiterentwicklung einer respektvollen, wertschätzenden Kultur sowie Dialogformate mit Mitarbeitenden und Bürgerinnen und Bürgern sind Grundlagen hierfür. Die bestehenden Aktivitäten und Maßnahmen werden fortgeführt, gegebenenfalls hinsichtlich Akzeptanz und Aktualität überprüft, evaluiert und als Querschnittsthemen in bestehenden Strukturen verankert. Die Stadtverwaltung setzt im Anschluss ab 2026 (vorbehaltlich Gemeinderatsbeschluss, siehe Vorlage 2023/1047) ein auf zwei Jahre angelegtes Projekt zur systematischen Installation und Umsetzung eines stadtweiten Diversity Managements auf. Ziel ist die Entwicklung einer mittel- und langfristig umzusetzenden Diversity-Strategie inklusive eines Umsetzungsplans zur organisatorischen Verortung. Runder Tisch Antirassismus und Antidiskriminierung (ARAD) In einem zweijährigen Prozess haben Vertreter*innen der Stadt Karlsruhe, ihrer Tochtergesellschaften, der Zivilgesellschaft und Interessensgruppen am „Runden Tisch Antirassismus und Antidiskriminierung“ zusammengefunden und das Positionspapier kommunale Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit erarbeitet. Im Gegensatz zur Arbeit anderer Kommunen wurde damit eine Positionierung nicht „von oben“ formuliert, sondern von Anbeginn an mit Betroffenen erarbeitet. Im Oktober 2023 hat der Gemeinderat das Positionspapier verabschiedet. In den kommenden zwei Jahren wird der Schwerpunkt darauf liegen, die erarbeiteten Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen und ein belastbares Bündnis nachhaltig zu etablieren. Die Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen des Runden Tisches ARAD sind dezidiert als erster großer Meilenstein und nicht als Schlusspunkt des Prozesses der kommunalen Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit zu sehen. Der Arbeitskreis Integrationsausschuss wird den weiteren Prozess und die Umsetzung der Maßnahmen begleiten. Religiöse Vielfalt – Umgang und Zusammenhalt Die Stadtverwaltung erkennt die religiöse Vielfalt als Bereicherung, aber auch als Herausforderung an und erachtet es als essentiell, das Verbindende zwischen den Religionen in den Fokus zu stellen und den Dialog über religiöse Grenzen hinweg zu suchen. Der Arbeitskreis Integrationsausschuss wird sich differenziert mit dem Thema auseinandersetzen, um die Bedeutung religiöser Vielfalt zu erfassen, sowie den Umgang mit einer sich verändernden religiösen Zusammensetzung der Bevölkerung zu begleiten. 5. Ausblick Die vorliegende Weiterentwicklung des Integrationsplans bildet die integrationspolitischen Handlungsschwerpunkte in Karlsruhe für die kommenden Jahre 2024 und 2025 ab. Eine zentrale Herausforderung wird sein, die Strukturen in Karlsruhe an die neue Situation einer Aufnahmestadt anzupassen. Darüber hinaus sollen schwerpunktmäßig die unterschiedlichen Prozesse, die bereits in der Stadtverwaltung angestoßen wurden – wie die Internationalisierungsstrategie und die Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit – sinnvoll miteinander verknüpft und daraus entstehende Kooperationen und Synergien genutzt werden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und dem dynamischen Umfeld, welches die Arbeit im Bereich Integration prägt, ist es unerlässlich, regelmäßig den eingeschlagenen Weg kritisch zu überprüfen, notwendige Anpassungen zu diskutieren und umzusetzen. Bereits in Umsetzung befindet sich die Evaluation von langjährigen Maßnahmen und Projekten. Das Ergebnis wird im Integrationsausschuss vorgestellt und diskutiert. Darüber hinaus wird es künftig einen Jahresbericht mit dem Sachstand in den Handlungsfeldern, umgesetzten Maßnahmen und Projekten sowie aktuellen Entwicklungen im Bereich Integration geben. 12 | Karlsruher Integrationsplan – Weiterentwicklung Impressum Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Büro für Integration Layout: Vorreiter Titelbild: Alicia – stock.adobe.com Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier, 3-23-030-020 Stand: Januar 2024

  • Abstimmungsergebnis TOP 6
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  • Protokoll GR 19.03.2024 TOP 6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. März 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 6 der Tagesordnung: Karlsruher Integrationsplan - Integrationspolitische Schwer- punkte 2024 und 2025 Vorlage: 2024/0027 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Integrationsausschuss den integrationspoli- tischen Schwerpunkten 2024 und 2025 des Integrationsplans zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (42 JA, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Integrationsausschuss am 28. Februar 2024: Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass hier integrationspolitische Schwerpunkte für diese zwei Jahre vorgeschlagen werden. Die zweite Fortschreibung des Karlsruher In- tegrationsplans von 2018 bleibt natürlich auch bei den darin genannten Handlungsfeldern und Zielen als allgemeine Grundlage bestehen. Mit diesen ergänzenden, gezielteren und priorisierteren Schwerpunkten für die Jahre 2024 und 2025 tragen wir aber den Entwick- lungen der letzten beiden Jahre und damit den Herausforderungen noch in diesen beiden Jahren, die da kommen, Rechnung. Wir sind Aufnahmestadt für Geflüchtete aus der Ukraine geworden. Das hat sich erheblich auf die Stadtgesellschaft und auf die Arbeiterstadtverwaltung ausgewirkt. Diesen Verände- rungen begegnen wir mit den hier festgelegten Schwerpunktsetzungen für 2024 und 2025. Wir werden weiter die Strukturen und Angebote in der Stadt an die Herausforderun- gen als Aufnahmestadt auch in dieser Hinsicht anpassen. Es geht um Beratung und Erstori- entierung, Sprache und Bildung, Wohnraumversorgung und Arbeitsmarktintegration, alles Schwerpunkte, die für die Integration generell wichtig sind, aber im Hinblick auf diese doch große zusätzliche Zahl der Ukrainer*innen in unserer Stadtgesellschaft noch mal eine zu- sätzliche Relevanz erhalten haben. Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Integrationsausschuss wurde das in mehreren Sitzungen behandelt. Die Rückmeldungen und Vorschläge aus dem Gremium wurden einbezogen. Und so konnte etwa auf Vorschlag des Arbeitskreises auch – 2 – Professor Dr. Annette Treibel-Illian von der PH für die Formulierung des Integrationsver- ständnisses gewonnen werden. Das Thema, welche Haltung steht hinter dem Begriff In- tegration, ist eines, was wir permanent auch weiterentwickeln und uns auch der Relevanz der jeweiligen Festlegungen gewahr werden müssen. Wir würden über den Sachstand zur Umsetzung regelmäßig im Arbeitskreis Integrationsausschuss und natürlich im Integrations- ausschuss selbst berichten. Das als kleine Einführung noch mal in das Thema. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Leider haben Sie mir schon einiges vorweggenom- men, aber ich sage es jetzt trotzdem. Wir danken dem Büro für Integration und dem Ar- beitskreis Integrationsausschuss für die Vorlage. Ausgehend von den seit 2008 geltenden Karlsruher Leitlinien ist auch die zweite Fortschreibung des Integrationsplans das Steue- rungsinstrument der kommunalen Integrationspolitik. Mit den großen Fluchtbewegungen seit 2015, aber insbesondere seit 2022 durch die neue Situation als aufnehmende Kom- mune für ukrainische Geflüchtete, haben sich Herausforderungen und Aufgaben stark ver- ändert. Was sich erfreulicherweise nicht verändert hat, ist das Leitmotiv der Karlsruher In- tegrationspolitik. Alle hier lebenden Menschen sind Karlsruher*innen. Sie sind willkommen und sollen ein Zugehörigkeitsgefühl entwickeln können. Mit der Fortschreibung ist es ge- lungen, sich auf die wesentlichen integrationspolitischen Aufgaben der nächsten zwei Jahre zu konzentrieren. Anhand von zentralen Handlungsfeldern wird dargestellt, wie eine bedarfsorientierte Schwerpunktsetzung aussehen kann, von Erstorientierung über Sprache, Bildung, Arbeits- marktintegration und Antidiskriminierung. Im Fokus steht durchgängig die Ermöglichung der gesellschaftlichen Teilhabe in allen wesentlichen Bereichen und der Aufbau nachhalti- ger Willkommensstrukturen. Damit dies erreicht werden kann, müssen zuerst mögliche Hindernisse innerhalb der städtischen Angebotsstrukturen erkannt und abgebaut werden. Ein Beispiel ist die Ausländerbehörde. Ihr kommt eine Schlüsselrolle für gelingende Integra- tion zu, insbesondere auch für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Wir begrü- ßen, dass einige unserer Initiativen Eingang in die Fortschreibung gefunden haben, wie zum Beispiel die Errichtung einer zentralen Anlaufstelle. Mit der Bündelung der integrati- onsspezifischen Aufgaben von verschiedenen Ämtern und Diensten soll der Aufbau von Le- bensperspektiven vereinfacht und beschleunigt werden. Für den Erfolg der Fortschreibung wird die Kooperation zwischen den relevanten Stellen eine maßgebliche Rolle spielen. Zu- dem ist es notwendig, bereits initiierte Prozesse wie Diversity Management, Antidiskrimi- nierungsarbeit sowie die Internationalisierungsstrategie einzubeziehen. Existierende Strate- giepapiere und Synergien müssen auch mit Blick auf vorhandene Ressourcen umfassend genutzt werden. Wir freuen uns auf die nächsten Schritte zu einer gleichberechtigten Teil- habe aller und zu einem Karlsruhe, das nicht nur frei von religiöser und kultureller Diskrimi- nierung ist, sondern von Diskriminierung in all ihren Formen. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Zunächst voranstellen möchte ich den Dank der CDU-Fraktion an das Integrationsbüro, an den Arbeitskreis des Ausschusses mitsamt aller sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch Vereine und Verbände wie die Flüchtlingshilfe und andere Träger, die sich in diesem Bereich in ihrem Alltag beschäftigen und uns wich- tige Impulse bei der Entwicklung und Fortschreibung des Integrationsplanes geliefert ha- ben. Es war ein monatelanger Prozess, in dem wir unterschiedlich auch mal konstruktiv-kri- tisch uns eingebracht haben, aber wir haben immer eine Grundlage gefunden und eine Sprache gefunden, hinter der wir, denke ich, alle hier auch im Hause stehen können. Uns – 3 – als CDU-Fraktion sind natürlich besonders wichtig die Handlungsfelder Sprache und Bil- dung, wirtschaftliche Integration. Für uns beginnt die Integration mit der Sprache schon bei den Kleinsten, denn sie ist der Schlüssel zum Ankommen und zum Dazugehören für den schulischen Erfolg und später dann natürlich auch für den Übergang Schule, Beruf, Er- werbsleben. Denn wir sehen, wir haben auch einen Zuzug von Menschen, die durchaus be- rufliche Qualifikationsfähigkeiten mitbringen, für die wir hier einen ernsthaften Bedarf ha- ben. Uns ist es wichtig, dass auch diese Menschen, zum Beispiel auch Geflüchtete aus der Ukraine, aber auch Menschen aus anderen Herkunftsländern, die Möglichkeit haben und die Chance, sich dann am Erwerbsleben oder im Ausbildungsbereich einzubringen, also ge- rade auch die Zahl der Auszubildenden. Wir sehen natürlich auch einen wichtigen Punkt im Bereich Sport und bei den anderen, auch bei den kulturellen Vereinen in Kunst und Kultur, denn dort in diesem Rahmen findet ehrenamtlich ein ganz wichtiger Beitrag zur Integration, zum Ankommen, zum Miteinan- der statt. Wie gesagt, für uns ist entscheidend, basierend auf unseren gemeinsamen Wer- ten, ein Miteinander in unserer Stadtgesellschaft zu erreichen. Das ist das Ziel. Dies möch- ten wir nicht aus dem Blick verlieren und freuen uns und sehen aber auch natürlich die Herausforderungen, die sich manchmal im Alltag ergeben, aber wir meinen, dieser Plan, so wie wir ihn heute hoffentlich beschließen, ist auf jeden Fall weiterhin auf dem richtigen Weg. Stadtrat Zeh (SPD): Ihre Einleitung war sehr gut und hat schon viel von der Arbeit darge- stellt, hier noch mal Dank auch an das Büro für Integration. Hier geht es also um die Um- setzung des Integrationsplans im Zeitraum 2024 - 2025, der präzisiert wurde und Schwer- punkte gesetzt hat. Für neu ankommende Menschen ist die Erstorientierung und Wohn- raumversorgung das wichtigste Thema. Migration ist ein dynamischer Prozess, ausgelöst durch die Ereignisse in der Welt. So haben wir in Karlsruhe rund 5.000 ukrainische Ge- flüchtete, und diese sicher bis zum Ende des Krieges. Hier wird auch das Integrationsma- nagement durch Gelder vom Land verstärkt. Hier können wir stolz sein, dass die Menschen in Wohnungen und nicht in Turnhallen oder Containern untergebracht sind. Sprache ist notwendig für den Alltag und somit für die Integration vor Ort. Es ist ein dauer- haftes Schwerpunktthema, ebenso das Thema Bildung, egal in welchem Alter, egal in wel- cher Institution. Die Ressourcen zwingen zur Schwerpunktsetzung, auch wenn alle in den Leitlinien verankerten Themen wichtig sind, aber Integration, und das will ich betonen, ist Querschnittsaufgabe. Das heißt, es müssen sich alle beteiligen, damit Integration gelingt. So haben wir als Stadt bewusst die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Diskriminierung in jeglicher Form darf nicht geduldet werden. Karlsruhe als Ganzes stellt sich gegen Rassismus und tritt für Menschenwürde ein. Karlsruhe ist eine offene, international geprägte Stadt und soll es bleiben. In diesen zwei Jahren wird es durch die Neubildung des Integrationsausschusses zum Jah- resende auch neuen Schwung und neue Akzente geben. Die SPD-Fraktion unterstützt die Arbeit des Integrationsausschusses voll und ganz und stimmt der Vorlage zu. Stadtrat Høyem (FDP): Ich danke zuerst für diesen Plan und für alle, die in diesem Integrati- onsplan involviert waren. Dann wollte ich gerne unterstreichen, Integration ist etwas Prakti- sches. Integration ist nicht etwas, was man theoretisch diskutiert, und dass Integration nie- mals Assimilierung ist. Wenn ich zurück in mein eigenes Leben gucke, dann war eigentlich – 4 – kein Wort wichtiger für mich als Integration. Das ist, was ich mein ganzes Leben gemacht habe. Das ist Integration, und in meiner persönlichen Entwicklung war das auch Integra- tion, aber das bedeutet nicht, dass ich nicht Däne bin. Ich bin Ausländer, ich bin nicht assi- miliert, ich bin integriert in diese Gesellschaft, hoffe ich. Und so soll es für alle anderen hof- fentlich auch sein. Aber ich muss auch sagen, dass wir Ausländer auch eine Pflicht haben, uns integrieren zu lassen. Das ist, wenn man sich einen Aufenthalt vielleicht nicht selber gesucht hat, in diesem Fall Ukraine. Dann ist es nicht nur an uns, den Integrationsplan zu machen und zu sagen, wir müssen helfen. Das müssen wir, das sollen wir, das ist konkret, das ist reell, aber auch für uns Ausländer ist es eine, meiner Meinung nach, moralische Pflicht zu sagen, wo bist du jetzt, wie kannst du dich hier integrieren. Also danke für die- sen Integrationsplan, danke, dass wir nicht über Assimilierung sprechen. Wir sprechen über Integration. Und ich unterstreiche ein letztes Mal, das ist eine Pflicht für uns. Wir tun das gern, aber auch für uns Ausländer ist es eine Pflicht, uns integrieren zu lassen, und das nicht zu verstehen als Assimilierung. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Mein Dank an Tom Høyem, denn seine Sichtweise zeigt, wie es in unserer Stadt, und da zitiere ich jetzt frei und lose aus diesem Integrationsplan, den wir sehr ehrlich finden, sehr gut finden. Wir finden auch die anerkennenden Worte für das Verständnis der Integration von Frau Professor Dr. Annette Treibel-Illian sehr ehrlich und werden das auch unterstützen. Wir finden das auch eine gelungene Fortschreibung des ersten Integrationsplans. Integration, und ich versuche hier lose zu zitieren, ist für Karlsruhe als Einwanderungsstadt, die sehr viel Erfahrung hat und mit etwa 40 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund gelebtes Leben, also tatsächlich wahres Leben. Tom Høyem sagt es auch, es ist immer ein Geben und ein Nehmen, ein Verstehen und ein Verständnis, und das wird auch sehr gut hier ausgedrückt. Wir haben die Themen Sprache, Erziehung und Weiterbildung. Auch in diesen Worten, die ich zitieren möchte, noch mal, Karlsruhe als Einwanderungsstadt hat viel Erfahrung mit In- tegration. Seine Bewohner*innen mussten ständig damit rechnen, dass sich ihre Nachbar- schaften, und wir wissen in den internationalen Konflikten, wie schnell sowas passieren kann, die Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz oder die Mitschüler*innen, und wir hören heute, ich höre es hier immer wieder, was wir erleben müssen, was auf manchen deutschen Schulen alles passiert, ihre Kinder ändern. Die neuen Karlsruher*innen sehen immer wieder anders aus, brachten neue Muttersprachen mit und erzählten über ganz un- terschiedliche Vaterländer. Auch für uns hier ist es wichtig zu verstehen, wie der Tom Høyem sagte, und für uns ist es auch wichtig, dass wir verstanden werden. Neuankömm- linge müssen in wörtlichem wie im übertragenen Sinne eine neue Sprache lernen. Das be- nötigt Zeit, neben der Sprache im engeren Sinn, geht es um die geschriebenen und unge- schriebenen Regeln des Zusammenlebens, und das hatte Tom Høyem ja auch erklärt, wie wichtig das ist. Um es kurz zu fassen, so wie man mich kennt, wir tragen es so mit. Eine Frage haben wir trotzdem, die immer wieder auftritt bei all denen, was wir haben. Ir- gendwo vermissen wir in dem Ganzen einen interreligiösen Rat, den auch viele Städte ha- ben. Ich meine mich zu erinnern, das war mal angedacht, aber es war eine Einbringung jetzt noch, bevor meine Zeit abläuft. Stadtrat Arslan (DIE LINKE.): Ich glaube, das vorliegende Dokument regelt vieles, was man als sehr grundsätzlich bezeichnet würde oder was wir als selbstverständlich erachten wür- den, aber ich, und das meine ich überhaupt nicht negativ, finde es durchaus positiv, wenn – 5 – man das im Verhältnis setzt zu den ganz vielen gesellschaftlichen Diskussionen, die wir auf der bundespolitischen Ebene haben, wie restriktiver wir mit Geflüchteten umgehen, dass wir als Stadt Karlsruhe eine gewisse badische Gelassenheit ausstrahlen und einen gewissen Trotz in diesem Anspruch haben, jeden Menschen bestmöglich unterzubringen, bestmög- lich zu integrieren und auch einen Standard entwickelt haben, der durchaus vorzeigbar ist. Ich sehe, wenn ich hierher komme, auch öfters Forderungen, dass wir endlich ein normales Karlsruhe brauchen. Ich bin ganz froh, dass unser normales Karlsruhe aussieht, dass wir eine vielfältige Gesellschaft sind, dass wir einen extrem hohen Anspruch auch an uns selbst setzen, wie wir Menschen in unsere Gesellschaft integrieren, wie wir ihre eigenen Erfah- rungsschätze nutzen können, wie wir das als Chance betrachten und nicht als Bürde für diese Stadtgesellschaft und wie wir einfach eine gewisse Etablierung haben vieler zivilge- sellschaftlicher Strukturen, die sich tagtäglich damit beschäftigen, die Menschen aufzuneh- men, die zu uns kommen. Und auch wenn irgendwo auf der Welt ein neuer Krieg leider ausbricht, wenn wir es trotzdem schaffen, das gemeinsam als Politik und Verwaltung und Zivilgesellschaft in die Runde zu bringen, ich glaube, das ist ein absolutes hervorragendes Merkmal. Wenn wir sehen, was passiert, auch in Deutschland, wie Rassismus leider zu- nimmt, ist, glaube ich, die Diskussion, die wir vor zwei Jahren oder mehreren Jahren schon angefangen haben Richtung des runden Tisches, absolut notwendig, dass wir dort versu- chen, Antidiskriminierungsarbeit noch mal zu stärken, also nicht nur den Menschen Chan- cen zu bieten, in diese Gesellschaft einfach anzudocken, sondern von allem noch mal den Schutz darauf legen, dass sie von niemandem dieses Recht aberkannt bekommen oder in ihre eigenen Rechte eingegriffen werden. Ich glaube, das ist ein guter Schritt nach vorne und ich freue mich dann auf die nächsten Jahre, es zu sehen, wie es dort weitergeht, aber ich glaube, wir sind auf einem hervorra- genden Weg. Stadtrat Schnell (AfD): Nachdem der Antisemitismus, der dem, Herr Arslan hat ihn gerade erwähnt, zwei Jahre kreisenden runden Tisch zum Thema Antirassismus, Antidiskriminie- rung in seinem Grundsatzpapier keine Erwähnung wert war und wir das seinerzeit bemän- gelten, hier in den Leitsätzen thematisiert ist, können wir der Vorlage zustimmen. Bedenk- lich stimmt uns einzig, dass für die in der Vorlage genannten Maßnahmen hinsichtlich der Bleibeperspektive nicht differenziert wird. Stadträtin Fenrich (pl.): Vielen Dank auch von meiner Seite für dieses Werk an das Büro für Integration. Ich werde diesem Karlsruher Integrationsplan, dieser Fortschreibung nicht zu- stimmen können, denn ich habe im Oktober 2013 im Gemeinderat dazu gesprochen, und zwar zur Charta der Vielfalt und zum runden Tisch Anti-Rassismus und Antidiskriminierung. Ich habe damals das abgelehnt, nicht, weil ich es nicht für wichtig erachte, sondern ich denke, dass wir in einer sehr woken Zeit leben und dass das so ein bisschen Show-Veran- staltungen sind. Ich habe damals gesagt, und ich wiederhole das heute, ich hätte ganz gern, dass sich die städtischen Bediensteten wirklich mit ihrer originären Arbeit beschäfti- gen und nicht einen runden Tisch nach dem anderen und eine Maßnahme nach der ande- ren, die mit der eigentlichen Tätigkeit eines Beschäftigten bei einer Kommune gar nicht so viel zu tun hat. Man kann das natürlich machen, klar, wenn man genügend Personal hat und wenn man genügend Geld hat, kann man alles machen, aber weder das eine noch das andere haben wir, denn das haben Sie auch, Herr Oberbürgermeister, im Rahmen der Haushaltsberatungen gesagt. Von daher von mir keine Zustimmung, aber eine Enthaltung. – 6 – Was mir noch aufgefallen ist, die Evaluation kommt mir in diesem Inhaltsverzeichnis und dann auch auf der Seite, muss ich gucken, ich glaube, 11 ist es, 11, etwas zu kurz. Die Eva- luation der Maßnahmen habe ich immer wieder angesprochen, was hier Integration anbe- langt, und das sollte vielleicht ein bisschen ausführlicher dargestellt werden können. Von dem abgesehen, das wollte ich eigentlich einleitend sagen, ich höre immer wieder gerne dem Kollegen Høyem von der FDP zu. Jetzt hat er schon das zweite Lob bekommen. Heute beim dritten gibt es dann irgendwann vielleicht ein Gläschen Bier oder ein Gläschen Wein nachher. Ich weiß nicht, mir gefallen Ihre Worte, die Sie immer wieder treffen, sehr mode- rat. Aber letztendlich sagen Sie auch, zumindest in dem Part, um was es geht, nicht Assimi- lierung, sondern es geht um die Integration. Vielen Dank für Ihre Worte, Herr Høyem. Wir können nachher noch mal darüber sprechen, noch mal ein Lob, vielleicht bringt es dann et- was. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich muss sagen, dass mir die letzten Worte nicht gefal- len haben von Frau Fenrich. Wenn Sie hier sagen, es ist eine Show-Veranstaltung, ich weiß gar nicht, was Sie damit meinen. Das ist doch einfach mal wieder auf gut Deutsch dumm daher geschwätzt. Was denn für eine Show-Veranstaltung? Wir haben im Moment die Wochen gegen Rassismus. Gehen Sie mal auf die Veranstaltungen. Sehen Sie mal, was aus der normalen Bevölkerung heraus geleistet und angeboten wird, und da sehe ich keine ein- zige Veranstaltung als eine Show. Letztendlich kann man von Ihnen und Ihren zwei Kolle- gen nichts anderes erwarten, aber dass Sie das hier auch noch sich trauen, so explizit zu sa- gen, das geht meiner Ansicht nach nicht. Die Karlsruher Bevölkerung ist immer auf der Seite gewesen, gerade der Geflüchteten, seit über zehn Jahren. Das muss ich hier nicht wiederholen, wie viele Menschen sich da engagiert haben. Das war für jeden Einzelnen, der sich da eingebracht hat, keine Show. Das kann ich Ihnen versichern. Stadträtin Fenrich (pl.): Herr Cramer, darauf kriegen Sie jetzt natürlich eine Replik. Ihre Wortwahl hier in diesem Hause, ich muss schon bitten. Das hätte ich von Ihnen jetzt als langjähriges Gemeinderatsmitglied so nicht erwartet. Aber gut, es spricht für sich, so wie Sie sich ausdrücken. Ich habe gesagt in dem Zusammenhang Show-Veranstaltung, dass es Dinge sind, die die Bediensteten der Stadt wahrnehmen müssen, und wir wissen alle, dass das Personal relativ knapp ist und dass das Geld auch knapp ist. Infolgedessen, ich weiß nicht, wie wir früher überhaupt leben konnten. Vielleicht liegt es an meinem Alter, aber dann vielleicht auch an Ihrem, Herr Cramer. Vielleicht liegt es an meinem Alter, dass ich keine Diskriminierung erfahren habe. Ich kann mir nicht vorstellen, zumindest das, was ich weiß, in der Stadt wohlgemerkt, in der Stadt, lassen Sie mich doch ausreden, in der Stadt keine Diskriminierung, deswegen die Charta der Vielfalt, ich weiß es nicht. Das meine ich, das sind Dinge, die man in der Tat nicht unbedingt machen muss. Man kann sie machen, habe ich vorhin auch gesagt, wenn Sie zugehört haben, aber dazu braucht man das Perso- nal, und dazu braucht man das Geld. Und das, was oft veranstaltet wird, was Sie sagen, jetzt die Wochen gegen Antirassismus, da gäbe es eigentlich viel zu sagen. Ich frage mich sogar manchmal, ob es nicht Rassismus ist, das, was dort manchmal so von sich gegeben wird. Das darf ich jetzt vielleicht einfach mal so feststellen und das können Sie sich dann, Herr Cramer, auch überlegen. Der Vorsitzende: Ich schlage vor, dass alle, die die Wochen gegen Rassismus kritisch sehen, sie regelmäßig besuchen, und dann können wir uns anschließend noch mal unterhalten. Ich schlage vor, dass sich die Personen, die sich heute Abend beim Bier treffen wollen, beim Bier treffen und uns anschließend berichten, inwieweit sie eine übereinstimmende – 7 – Position zu den Begriffen Integration und Assimilierung gefunden haben. Und ich stelle fest und weise den Vorwurf von mir oder von mir im Namen der Verwaltung, dass wir uns hier mit unnötigen Dingen beschäftigen und andere Dinge zu tun hätten. Ich glaube, die Si- cherstellung dessen, dass ein Teil der Bevölkerung sich gewahr wird, was zur Einhaltung der Menschenrechte beizutragen hat und ein anderer Teil der Bevölkerung sich gewahr wird, dass wir uns darum kümmern, dass auch ihnen gegenüber die Menschenrechte ein- gehalten werden. Welche politische Ebene soll es denn sonst machen, wenn wir das nicht vor Ort machen? Deswegen bin ich heilfroh, dass wir uns nicht nur auf Pässe ausstellen und auf Einwohnermelderegister beschränken können, sondern dass wir auch dieser, aus meiner Sicht, am Ende viel gesellschaftsrelevanteren Aufgabe zuwenden können, das viel- leicht einfach hier als klare Position. Und dann kommen wir hier zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine eigentlich sogar absolute Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. April 2024