Information des Ortschaftsrates zum Ausbau „schnelles Internet„ Glasfaserausbau in Wettersbach

Vorlage: 2024/0021
Art: Informationsvorlage
Datum: 09.01.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.02.2024

    TOP: 1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage Wettersbach
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0021 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Information des Ortschaftsrates zum Ausbau „schnelles Internet„ Glasfaserausbau in Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 06.02.2024 1 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Ortsverwaltung Wettersbach hat die Wirtschaftsförderung darum gebeten, den Ortschaftsrat über die Planung und aktuelle Umsetzung der Glasfaseranbindung von Wettersbach im Rahmen des Markterkundungsverfahrens 2023 zu informieren. Dies auch im Hinblick auf die Versorgung der stadteigenen Liegenschaften (exemplarisch Heinz-Barth-Schule) sowie die Gewerbegebiete in Wettersbach. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Wirtschaftsförderung nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Stadt Karlsruhe hat von April 2023 bis Juli 2023 ein sogenanntes Markterkundungsverfahren (MEV) im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus durchgeführt. In diesem Markterkundungsverfahren werden die Ausbauabsichten der Telekommunikationsunternehmen abgefragt. Als Rückmeldung erhält die Stadt Mitteilung über kommende Projekte der jeweiligen Unternehmen. Im Falle der Höhenstadtteile erhielt die Verwaltung die Rückmeldung der Deutschen Glasfaser, dass ein Ausbau mit Glasfaser, in Abhängigkeit einer Vorvermarktungsquote von 33%, geplant sei. Im Konkreten bedeutet dies, dass sich 33% der anschlussfähigen Adresspunkte für einen Anschluss bei der Deutschen Glasfaser entscheiden müssen damit das Gebiet ausgebaut wird. Diese wurde, Stand heute mit 27 %, nicht erreicht. Die Deutsche Glasfaser hat nun um eine Verlängerung der Vorvermarktungsfrist um acht Wochen bis ca. Ende März gebeten. Diese wurde von der Verwaltung gewährt. Die Verwaltung sieht in der Verlängerung positive Zeichen, dass die Dt. Glasfaser dort tätig wird. Stand heute ist dies jedoch noch offen. Stadteigene Liegenschaften wie z. B. Schulen werden bereits über die Stadtwerke Karlsruhe versorgt oder im Falle noch nicht erschlossener Liegenschaften ist eine Versorgung bereits über die Stadtwerke eingesteuert, sodass ein Anschluss über die Deutsche Glasfaser nicht nötig ist. Der Ausbau der Gewerbegebiete in Wettersbach bzw. in allen Höhenstadtteilen wird ebenfalls von der Verwaltung gewünscht. Dieser Wunsch wurde auch bei der Deutschen Glasfaser hinterlegt, unterliegt aber den wirtschaftlichen Gesamtüberlegungen der Deutschen Glasfaser. Konkret festgelegt hat sich die Deutsche Glasfaser hierzu noch nicht. Städtische Förderanträge werden nach heutigem Stand nicht erfolgreich sein, da die aktuellen Förderbedingungen größere Kommunen nicht berücksichtigen.