Auswirkungen der Wohngeldreform auf kommunale Finanzen
| Vorlage: | 2024/0015 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 02.01.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.02.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0015 Eingang: 26.12.2023 Auswirkungen der Wohngeldreform auf kommunale Finanzen Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 20.02.2024 23 Ö Kenntnisnahme 1. Hat die Stadtverwaltung seit Januar 2023 Maßnahmen ergriffen, um die Öffentlichkeit über die geänderten Bezugsbedingungen beim Wohngeld zu informieren bzw. sind solche Maßnahmen für die Zukunft geplant? 2. Welche Auswirkungen hatte die Wohngeldreform bislang in Karlsruhe? 3. Wie hat sich seit Januar 2023 die Zahl der Wohngeldempfänger entwickelt? 4. Welche Entwicklung ist im kommenden Jahr zu erwarten? 5. Hat die Reform des Wohngeldes seit Anfang des Jahres zu einem erhöhten Personalbedarf in der Wohngeldbehörde geführt bzw. ist eine Erhöhung in der Zukunft zu erwarten? 6. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um den gestiegenen Verwaltungsaufwand bei der Wohngeldstelle zu kompensieren? 7. Wie hoch beziffert die Stadt die Entlastung im Sozialbudget? 8. Wie hoch schätzt die Stadt den Anteil der Inanspruchnahme der Wohngeldberechtigten? Begründung Zum 01. Januar ist eine von der Regierungskoalition angestrengte Reform des Wohngeldes in Kraft getreten, durch die das Wohngeld nicht nur erhöht, sondern auch der Kreis der Bezugsberechtigten deutlich vergrößert wurde. Wohngeld ist eine Sozialleistung, die beantragt werden kann, um bei niedrigem Einkommen einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums zu erhalten. Im Rahmen der Reform wurde das neue „Wohngeld Plus“ durch die Einführung einer dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponente in seiner Höhe von zuvor durchschnittlich 190 Euro auf nun durchschnittlich 370 Euro pro Monat und Haushalt verdoppelt. Außerdem wurde der Kreis der zum Bezug des Wohngelds berechtigten Personen durch eine deutliche Erhöhung der Einkommensgrenzen von zuvor 600.000 auf nun ca. 2 Millionen Haushalte erweitert. Diese Reform, die v.a. Familien, Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren zugutekommt, begrüßen wir sehr. Obwohl die Kosten für das Wohngeld wie auch bisher zu gleichen Teilen von Bund und Ländern getragen werden, ist von der Reform auch ein steigender Verwaltungsaufwand für die Kommunen zu erwarten, da die Beantragung des Wohngeldes über die Wohngeldstellen der Städte und Landkreise organisiert ist. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Irene Moser
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0015 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Liegenschaftsamt Auswirkungen der Wohngeldreform auf kommunale Finanzen Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 20.02.2024 23 Ö Kenntnisnahme 1. Hat die Stadtverwaltung seit Januar 2023 Maßnahmen ergriffen, um die Öffentlichkeit über die geänderten Bezugsbedingungen beim Wohngeld zu informieren bzw. sind solche Maßnahmen für die Zukunft geplant? Informationen und Aufklärung zum Thema Wohngeld finden auf Bundesebene in unterschiedlichen Medien statt. Gezielte Maßnahmen werden von der Stadtverwaltung nicht ergriffen. In verschiedenen städtischen Broschüren bezogen auf den betroffenen Personenkreis wird jedoch darüber hinaus regelmäßig auf den Wohngeldbezug hingewiesen. 2. Welche Auswirkungen hatte die Wohngeldreform bisher in Karlsruhe? Die Bearbeitung der Wohngeldanträge hat durch zusätzliche Bearbeitungsschritte an Komplexität deutlich zugenommen. Die Summe des ausgezahlten Wohngeldes stieg von 5.546.770 EURO (2022) auf 14.160.526 EURO (2023). 3. Wie hat sich seit Januar 2023 die Zahl der Wohngeldempfänger entwickelt? Im Jahr 2023 haben durchschnittlich 3.316 Haushalte Wohngeld bezogen. Das ist eine Steigerung gegenüber 2022 um rd. 52% (2.176 Haushalte) Im Jahr 2023 haben als Höchstwert bis zu 3.943 Haushalte gleichzeitig Wohngeld erhalten. 4. Welche Entwicklung ist im kommenden Jahr zu erwarten? Aufgrund der Wechselwirkung mit dem Sozialbudget (Wechsler SGB II und SGB XII) ist davon auszugehen, dass die Zahl weiter ansteigt. 5. Hat die Reform des Wohngeldes seit Anfang des Jahres zu einem erhöhten Personalbedarf in der Wohngeldbehörde geführt bzw. ist eine Erhöhung in der Zukunft zu erwarten? Die Zahl der Anträge und der entsprechende Beratungsbedarf sind gestiegen. Dies führte zu einem erhöhten Personalbedarf. Aufgrund der Prognosen aus 2022 wurden 6 zusätzliche Stellen für die Wohngeldsachbearbeitung zur Verfügung gestellt. Die Situation im Arbeitsbereich Wohngeld muss als angespannt, kann aber derzeit als bewältigbar angesehen werden. Eine vom Land zugesagte Ausgleichssumme für den erhöhten Personalbedarf wird anhand der amtlichen Wohngeldstatistik ermittelt und ist derzeit noch nicht bekannt. – 2 – 6. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen oder plant sie zu ergreifen, um den gestiegenen Verwaltungsaufwand bei der Wohngeldstelle zu kompensieren? Mithilfe der Digitalisierung erfolgt eine ständige Optimierung der Arbeitsabläufe. 7. Wie hoch beziffert die Stadt die Entlastung im Sozialbudget? Aufgrund von „Wechslern“ aus dem SGB II zum Wohngeld entsteht weniger Aufwand sowie weniger Ertrag im Sozialbudget im Bereich der kommunalen Kosten der Unterkunft (Erstattung derzeit in Höhe von 71,5%,). Im Bereich der Grundsicherung gibt es keine Entlastung, da hier eine 100% Erstattung erfolgt. In stationären Heimfällen führen die Erhöhung des Wohngelds sowie neue Wohngeldempfänger zu einer Reduzierung des Aufwandes. Die Entlastung im Sozialbudget wurde insgesamt mit 2.900.000 € prognostiziert. 8. Wie hoch schätzt die Stadt den Anteil der Inanspruchnahme der Wohngeldberechtigten? Die Anzahl potentieller Wohngeldempfänger ist nicht bekannt.
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Niederschrift 61. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Februar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 23 der Tagesordnung: Auswirkungen der Wohngeldreform auf kommunale Finan- zen Anfrage: SPD Vorlage: 2024/0015 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 23. Februar 2024