Ausweitung der Sperrbezirke
| Vorlage: | 2024/0003/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 30.01.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
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Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0003/1 Eingang: 30.01.2024 Ausweitung der Sperrbezirke Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.03.2024 2.1 Ö Beratung Gemeinderat 19.03.2024 16.1 Ö Entscheidung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Die Stadtverwaltung stellt beim Regierungspräsidium den folgenden Antrag auf Änderung der aktuellen Rechtsverordnung zum Verbot der Prostitution in Karlsruhe: o Der Sperrbezirk für die Straßenprostitution in Karlsruhe wird um folgende Straßen ergänzt: Ottostraße, Fiduciastraße, Killisfeldstraße, Wachhausstraße, Dieselstraße Sachverhalt / Begründung Als CDU-Fraktion schließen wir uns dem Bestreben des Hauptantrags an. Auch wir setzen uns – wie schon 2014, als der Sperrbezirk zuletzt ausgeweitet wurde – für ein Verbot der Straßenprostitution im Gewerbegebiet rund um die Otto- und Fiduciastraße ein. Allerdings geht der Hauptantrag unseres Erachtens nicht über einen Prüfauftrag und die Frage nach den Zuständigkeiten hinaus. Letztere ist seit mehr als zehn Jahren geklärt, als auf Initiative unserer Fraktion die Sperrbezirksausweitung zum ersten Mal auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt wurde. Die Zuständigkeit für eine Einschränkung der Straßenprostitution in Karlsruhe liegt gemäß Art. 297 EGStGB (Verbot der Prostitution) und § 2 Landesverordnung über das Verbot der Prostitution beim Regierungspräsidium, das mit letztmaliger Änderung im Jahr 2014 die heute noch geltende Sperrbezirksverordnung erlassen hat. Da Prostitution in Deutschland grundsätzlich nicht verboten ist und daher in irgendeiner Form stattfinden darf, ist ihre Einschränkung mit großen Hürden verbunden. Beispielsweise müssen Kinder und Jugendliche oder der „öffentliche Anstand“ gefährdet sein. Und gerade weil die Hürden zur Einschränkung der Prostitution so hoch sind, kam es im Jahr 2014 entgegen unseres damaligen Antrags (Vorlage-Nr. 2014/0435) nur zur einer kleinräumigen und zeitweisen Ausweitung des Sperrbezirks: die Bereiche rund um den Hauptbahnhof wurden mit in den Sperrbezirk aufgenommen und die Prostitution im gesamten Stadtgebiet auf die Nachtzeiten (22-6 Uhr) beschränkt. All das reicht heute nicht mehr aus. Die Beschwerden aus der Anwohnerschaft sowie der Gewerbetreibenden reißen nicht ab. Mittlerweile haben sich sowohl eine Bürgerinitiative („Durlach gegen Prostitution“) als auch eine Interessensgemeinschaft ansässiger Firmen gegründet, die sich gegen die Straßenprostitution im Gewerbegebiet rund um die Otto- und Fiduciastraße aussprechen. Sie berichten von Belästigungen unbeteiligter Personen, zunehmender Vermüllung, unerträglichen Zuständen und Ordnungsstörungen. – 2 – Allein schon die Tatsache, dass sich zwei Interessensgemeinschaften gegen Straßenprostitution gebildet haben, ist für uns ein hinreichender Beleg dafür, dass sowohl der soziale Frieden als auch der „öffentliche Anstand“ in Durlach-Aue gefährdet sind. Dieser Umstand rechtfertigt unseres Erachtens die Ausweitung des Prostitutionsverbots. Daher sprechen wir uns dafür aus, dass die Stadtverwaltung beim Regierungspräsidium obenstehenden Antrag zur Ausweitung des Sperrbezirks in Karlsruhe stellt. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadträtin Dr. Rahsan Dogan Stadtrat Dirk Müller
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0003/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Ausweitung der Sperrbezirke Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.03.2024 2.1 Ö Beratung Gemeinderat 19.03.2024 16.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Für den Erlass und damit auch für eine mögliche Änderung der Sperrbezirksverordnung ist – wie im Antrag dargelegt – das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Dieses sieht aufgrund der vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse derzeit keine hinreichende Grundlage, die bestehende Sperrbezirksverordnung räumlich auf weitere Gebiete beziehungsweise die genannten Straßen in Karlsruhe auszudehnen. Die Stadtverwaltung teilt diese rechtliche Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt. Sollte sich eine Änderung der Sachlage feststellen lassen, wird geprüft, ob ein Antrag auf Anpassung der Sperrbezirksverordnung beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt wird. Bezogen auf die aus Durlach vorgebrachten konkreten Beschwerden werden derzeit insbesondere zwischen Ordnungs- und Bürgeramt und Polizei konkrete ordnungsrechtliche Einzelmaßnahmen im gegebenen rechtlichen Rahmen abgestimmt, die eine Verbesserung der Situation vor Ort bewirken sollen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Stadtverwaltung stellt beim Regierungspräsidium den folgenden Antrag auf Änderung der aktuellen Rechtsverordnung zum Verbot der Prostitution in Karlsruhe: o Der Sperrbezirk für die Straßenprostitution in Karlsruhe wird um folgende Straßen ergänzt: Ottostraße, Fiduciastraße, Killisfeldstraße, Wachhausstraße, Dieselstraße Nach der geltenden Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Verbot der Prostitution (Sperrbezirksverordnung) im Stadtkreis Karlsruhe gilt seit der letzten Änderung im Jahr 2014 über den generellen Sperrbezirk im innerstädtischen Raum hinaus das Verbot der Straßenprostitution in der Zeit von 6 bis 22 Uhr im gesamten Stadtgebiet. Für den Bereich Ottostraße und Durlach-Aue wurden im letzten Jahr insbesondere durch die „Bürgerinitiative Durlach gegen Prostitution“ verschiedene Störungen der öffentlichen Sicherheit im Zusammenhang mit der Straßenprostitution vorgetragen. Dazu gehörten Berichte zum Beispiel über Vermüllungen, das Ansprechen von Bürgerinnen durch Freier und die Verrichtung des Sexualaktes im Nahbereich zur Wohnbebauung. Die Stadtverwaltung und das Polizeipräsidium Karlsruhe nehmen die Rückmeldungen ernst und haben sich am 7. November 2023 auch in einem persönlichen Gespräch mit Vertretenden der Bürgerinitiative, Anwohnenden, Gewerbetreibenden und dem Stadtamt Durlach ausgetauscht. Dabei wurde deutlich, dass offensichtlich eine Diskrepanz zwischen subjektiven Wahrnehmungen und objektiven Feststellungen sowie dokumentierten Vorkommnissen besteht. Jedenfalls konnten bis dato weder durch die Stadtverwaltung noch durch das Polizeipräsidium Karlsruhe die vorgetragenen Beobachtungen, bis auf einige Müllablagerungen, vor Ort bestätigt werden. Auch konkrete Meldungen von Frauen, die in Durlach im Bereich der Killisfeldstraße von Autofahrern eindeutig angesprochen wurden, liegen der Stadtverwaltung nicht vor. Wichtig sind in diesem Zusammenhang möglichst zeitnahe Meldungen an das Ordnungs- und Bürgeramt und/oder die Polizei, denen dann auch gezielt(er) nachgegangen werden kann. Hierum wurde ausdrücklich gebeten und die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten nochmals mitgeteilt. In diesem Zusammenhang hat die Stadtverwaltung zugesagt, mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu sprechen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung der Sperrbezirksverordnung möglich wäre. Das Gespräch, an dem auch das Polizeipräsidium Karlsruhe teilgenommen hat, fand am 11. Januar 2024 statt. Es wurde deutlich, dass die vorliegende Erkenntnislage rechtlich nicht hinreichend für eine Erweiterung der bestehenden Sperrbezirksregelungen ist. Nach den Erkenntnissen der AG Rotlicht beim Polizeipräsidium Karlsruhe sind zwischen 15 bis 25 Prostituierte auf der Straße im gesamten Stadtgebiet tätig. Eine Veränderung der Lage kann aus Sicht des Polizeivollzugsdienstes seit dem Jahr 2014 nicht bestätigt werden. Eine Ausweitung des Straßenstrichs ist nicht feststellbar. Die Anzahl der Prostituierten, die ihrer Tätigkeit auf dem Straßenstrich nachgehen, ist eher leicht rückläufig. Der Erlass einer Sperrbezirksverordnung zum Schutze des öffentlichen Anstandes kann gerechtfertigt sein, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, zum Beispiel als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen, gekennzeichnet ist. Dies ist bei den genannten Straßenzügen gerade nicht der Fall, da hauptsächlich Gewerbetriebe ansässig sind, die zur Nachtzeit mehrheitlich geschlossen sind. Die Änderung der Sperrgebietsverordnung im Jahr 2014 erfolgte nach umfangreicher Dokumentation und Sachverhaltsermittlung geänderter Umstände vor Ort sowie unter Abwägung aller relevanten Belange und unter Berücksichtigung des Übermaßverbots. – 3 – Die aktuelle Erkenntnislage, nach der eine Ausweitung des Straßenstrichs nicht feststellbar ist, bietet aus Sicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe keine Grundlage, die Sperrbezirksverordnung zu ändern und in räumlicher Hinsicht auf die genannten Straßen auszuweiten. Die Stadtverwaltung schließt sich im Hinblick auf die derzeit dokumentierte Tatsachenlage dieser rechtlichen Bewertung an. Die Stadtverwaltung wird gleichwohl weiterhin den Kontakt zu Polizei und Vertretungen aus der Bürgerschaft halten und bei einer Änderung der objektiv feststellbaren Lage prüfen, ob eine Anpassung der Sperrbezirksverordnung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt wird. Zu diesem Zweck werden Polizeivollzugsdienst und Kommunaler Ordnungsdienst die Kontrolldichte im Rahmen der personellen Ressourcen im Stadtgebiet Karlsruhe aufrechterhalten und in Abstimmung mit der Polizei auch anlassbezogen gezielte Kontrolleinsätze durchführen. Bezogen auf die aus Durlach konkret vorgebrachten Beschwerden werden derzeit vom Ordnungs- und Bürgeramt in Abstimmung mit der Polizei konkrete ordnungsrechtliche Einzelmaßnahmen geprüft und vorbereitet, die eine Verbesserung der dortigen Situation bewirken und insbesondere negativen Begleiterscheinungen der Straßenprostitution entgegenwirken sollen. Neben der bereits erfolgten Aufstellung weiterer Müllbehältnisse wird die Stadtverwaltung auch einen von Anwohnenden aus Durlach-Aue in Schilderungen mehrmals angesprochenen Weg, der vereinzelt für Verrichtungszwecke befahren wird und an die Wohnbebauung angrenzt, mit einem Poller für den Straßenverkehr sperren.
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Niederschrift 49. Sitzung Hauptausschuss 5. März 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Ausweitung der Sperrbezirke Antrag: SPD Vorlage: 2024/0003 Punkt 2.1 der Tagesordnung: Ausweitung der Sperrbezirke Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2024/0003/1 Beschluss: Verwiesen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 und 2.1 zur Behandlung auf. Stadträtin Melchien (SPD) erklärt, dass sie der Verwaltung für die angekündigten Verbesse- rungen dankt, sie sich jedoch weiter eine Ausweitung der Sperrbezirke wünsche. Sie führt aus, dass Befragungen zur Dokumentation durchgeführt werden könnten, die dann wiede- rum als Begründung beim Regierungspräsidium eingereicht und zu einer neuen Bewertung der Lage führen könnten. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) zeigt sich einverstanden mit der Stellungnahme der Verwal- tung und merkt an, dass die Diskussion zu Lasten der Frauen gehe, die dort einer legalen Tä- tigkeit nachgehen. Stadträtin Dr. Dogan (CDU) erläutert, dass es darum gehe, Sachverhalte in Erfahrung zu bringen und zu dokumentieren, die dann beim Regierungspräsidium eingereicht werden können damit eine Anpassung des Sperrbezirks geprüft werden könne. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) spricht sich ebenfalls dafür aus, nochmals beim Regie- rungspräsidium vorstellig zu werden. – 2 – Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) gibt zu bedenken, dass sich Prostitution möglicherweise in Dun- kelbereiche verlagern könnte, wenn sich Sperrbezirke erweitern. Der Vorsitzende führt aus, dass die Sperrbezirksverordnung seiner Zeit damit begründet worden sei, dass es in der Stadt keinen Bezirk gebe, an denen nicht Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen und deshalb die Reduzierung der Uhrzeit von Straßenprostitution von 22 bis 6 Uhr notwendig sei. Nun darzustellen, dass in Killisfeld für Kinder, Jugendliche und religiöse tätige Menschen der Aufenthalt ab 22 Uhr wegen der Straßenprostitution ge- fährdet sei, halte er für schwierig, da an einer Grundsatzentscheidung gerührt werde. Stadtrat Pfannkuch (CDU) wünscht sich, dass in der Stellungnahme etwas konkreter auf die Anliegen eingegangen werde. Stadtrat Schnell (AfD) teilt mit, dass er der Stellungnahme folgen könne und die gestellten Anträge für ihn einfach nur Wahlkampf darstellen. Der Vorsitzende schlägt vor, die Situation innerhalb des nächsten halben Jahres zu beobach- ten und dann die Gesamteinschätzung zu überprüfen. Er stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fest, dass die Anträge in den Gemeinderat verwiesen sind. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 14. März 2024