Ausweitung der Sperrbezirke
| Vorlage: | 2024/0003 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 02.01.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hagsfeld, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.01.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 05.03.2024
Rolle: Beratung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.03.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0003 Eingang: 26.12.20024 Ausweitung der Sperrbezirke Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 23.01.2024 20 Ö Kenntnisnahme Hauptausschuss 05.03.2024 2 Ö Beratung Gemeinderat 19.03.2024 16 Ö Entscheidung Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie die Sperrbezirke für Straßenprostitution auf weitere Wohngebiete in Karlsruhe, beispielsweise in Durlach und Mühlburg, ausgeweitet werden können. Begründung Der SPD-Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, die vorhandenen Sperrbezirke für Straßenprostitution zu erweitern. Es liegen immer wieder Meldungen vor, dass Frauen in Durlach im Bereich der Killisfeldstraße von Autofahrern eindeutig angesprochen werden. Solche Vorkommnisse könnten durch die Ausweitung des Sperrbezirks in Karlsruhe auf weitere Wohngebiete unterbunden werden. Die Zunahme der Straßenprostitution gerade im Bereich der Ottostraße führt auch im Umfeld zu Störungen, auch daher wäre es aus Sicht der SPD-Fraktion wichtig die Straßenprostitution räumlich in Karlsruhe weiter einzuschränken. Diese Rechtsvorschrift wäre eine wirksame Ergänzung zu den Ausstiegs- und anderen Hilfsangeboten, die es in der Stadt für die Eindämmung von Prostitution gibt. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Michael Zeh
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0003 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Ausweitung der Sperrbezirke Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Hauptausschuss 05.03.2024 2 Ö Beratung Gemeinderat 19.03.2024 16 Ö Entscheidung Kurzfassung Für den Erlass und damit auch für eine mögliche Änderung der Sperrbezirksverordnung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Dieses sieht aufgrund der vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse derzeit keine hinreichende Grundlage, die bestehende Sperrbezirksverordnung räumlich auf weitere Gebiete in Karlsruhe auszudehnen. Die Stadtverwaltung teilt diese rechtliche Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt. Sollte sich eine Änderung der Sachlage feststellen lassen, wird geprüft, ob ein Antrag auf Anpassung der Sperrbezirksverordnung beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt wird. Bezogen auf die aus Durlach vorgebrachten konkreten Beschwerden werden derzeit insbesondere zwischen Ordnungs- und Bürgeramt und Polizei konkrete ordnungsrechtliche Einzelmaßnahmen im gegebenen rechtlichen Rahmen abgestimmt, die eine Verbesserung der Situation vor Ort bewirken sollen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie die Sperrbezirke für Straßenprostitution auf weitere Wohngebiete in Karlsruhe, beispielsweise in Durlach und Mühlburg, ausgeweitet werden können. Für den Erlass von Sperrbezirksverordnungen sind in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien zuständig. Nach der geltenden Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Verbot der Prostitution (Sperrbezirksverordnung) im Stadtkreis Karlsruhe gilt seit der letzten Änderung im Jahr 2014 über den generellen Sperrbezirk im innerstädtischen Raum hinaus das Verbot der Straßenprostitution in der Zeit von 6 bis 22 Uhr im gesamten Stadtgebiet. Für den Bereich Ottostraße und Durlach-Aue wurden im letzten Jahr insbesondere durch die „Bürgerinitiative Durlach gegen Prostitution“ verschiedene Störungen der öffentlichen Sicherheit im Zusammenhang mit der Straßenprostitution vorgetragen. Dazu gehörten Berichte zum Beispiel über Vermüllungen, das Ansprechen von Bürgerinnen durch Freier und die Verrichtung des Sexualaktes im Nahbereich zur Wohnbebauung. Die Stadtverwaltung und das Polizeipräsidium Karlsruhe nehmen die Rückmeldungen ernst und haben sich am 7. November 2023 auch in einem persönlichen Gespräch mit Vertretenden der Bürgerinitiative, Anwohnenden, Gewerbetreibenden und dem Stadtamt Durlach ausgetauscht. Dabei wurde deutlich, dass offensichtlich eine Diskrepanz zwischen subjektiven Wahrnehmungen und objektiven Feststellungen sowie dokumentierten Vorkommnissen besteht. Jedenfalls konnten bis dato weder durch die Stadtverwaltung noch durch das Polizeipräsidium Karlsruhe die vorgetragenen Beobachtungen, bis auf einige Müllablagerungen, vor Ort bestätigt werden. Auch konkrete Meldungen von Frauen, die in Durlach im Bereich der Killisfeldstraße von Autofahrern eindeutig angesprochen wurden, liegen der Stadtverwaltung nicht vor. Wichtig sind in diesem Zusammenhang möglichst zeitnahe Meldungen an das Ordnungs- und Bürgeramt und/oder die Polizei, denen dann auch gezielt(er) nachgegangen werden kann. Hierum wurde ausdrücklich gebeten und die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten nochmals mitgeteilt. In diesem Zusammenhang hat die Stadtverwaltung zugesagt, mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu sprechen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung der Sperrbezirksverordnung möglich wäre. Das Gespräch, an dem auch das Polizeipräsidium Karlsruhe teilgenommen hat, fand am 11. Januar 2024 statt. Es wurde deutlich, dass die vorliegende Erkenntnislage rechtlich nicht hinreichend für eine Erweiterung der bestehenden Sperrbezirksregelungen ist. Nach den Erkenntnissen der AG Rotlicht beim Polizeipräsidium Karlsruhe sind zwischen 15 bis 25 Prostituierte auf der Straße im gesamten Stadtgebiet tätig. Eine Veränderung der Lage kann aus Sicht des Polizeivollzugsdienstes seit dem Jahr 2014 nicht bestätigt werden. Eine Ausweitung des Straßenstrichs ist nicht feststellbar. Die Anzahl der Prostituierten, die ihrer Tätigkeit auf dem Straßenstrich nachgehen, ist eher leicht rückläufig. Die Änderung der Sperrgebietsverordnung im Jahr 2014 erfolgte nach umfangreicher Dokumentation und Sachverhaltsermittlung geänderter Umstände vor Ort sowie unter Abwägung aller relevanten Belange und unter Berücksichtigung des Übermaßverbots. Die aktuelle Erkenntnislage, nach der eine Ausweitung des Straßenstrichs nicht feststellbar ist, bietet aus Sicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe keine Grundlage, die Sperrbezirksverordnung zu ändern und in räumlicher Hinsicht auf weitere (Wohn-)Gebiete auszuweiten. Die Stadtverwaltung schließt sich im Hinblick auf die derzeit dokumentierte Tatsachenlage dieser rechtlichen Bewertung an. Die Stadtverwaltung wird gleichwohl weiterhin den Kontakt zu Polizei und Vertretungen aus der Bürgerschaft halten und bei einer Änderung der objektiv feststellbaren Lage prüfen, ob eine Anpassung der Sperrbezirksverordnung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt wird. – 3 – Zu diesem Zweck werden Polizeivollzugsdienst und Kommunaler Ordnungsdienst die Kontrolldichte im Rahmen der personellen Ressourcen im Stadtgebiet Karlsruhe aufrechterhalten und in Abstimmung mit der Polizei auch anlassbezogen gezielte Kontrolleinsätze durchführen. Bezogen auf die aus Durlach konkret vorgebrachten Beschwerden werden derzeit vom Ordnungs- und Bürgeramt in Abstimmung mit der Polizei konkrete ordnungsrechtliche Einzelmaßnahmen geprüft und vorbereitet, die eine Verbesserung der dortigen Situation bewirken und insbesondere negativen Begleiterscheinungen der Straßenprostitution entgegenwirken sollen. Neben der bereits erfolgten Aufstellung weiterer Müllbehältnisse wird die Stadtverwaltung auch einen von Anwohnenden aus Durlach-Aue in Schilderungen mehrmals angesprochenen Weg, der vereinzelt für Verrichtungszwecke befahren wird und an die Wohnbebauung angrenzt, mit einem Poller für den Straßenverkehr sperren.
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Niederschrift 60. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Januar 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 20 der Tagesordnung: Ausweitung der Sperrbezirke Antrag: SPD Vorlage: 2024/0003 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 5. März 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Januar 2024
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Niederschrift 49. Sitzung Hauptausschuss 5. März 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Ausweitung der Sperrbezirke Antrag: SPD Vorlage: 2024/0003 Punkt 2.1 der Tagesordnung: Ausweitung der Sperrbezirke Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2024/0003/1 Beschluss: Verwiesen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 und 2.1 zur Behandlung auf. Stadträtin Melchien (SPD) erklärt, dass sie der Verwaltung für die angekündigten Verbesse- rungen dankt, sie sich jedoch weiter eine Ausweitung der Sperrbezirke wünsche. Sie führt aus, dass Befragungen zur Dokumentation durchgeführt werden könnten, die dann wiede- rum als Begründung beim Regierungspräsidium eingereicht und zu einer neuen Bewertung der Lage führen könnten. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) zeigt sich einverstanden mit der Stellungnahme der Verwal- tung und merkt an, dass die Diskussion zu Lasten der Frauen gehe, die dort einer legalen Tä- tigkeit nachgehen. Stadträtin Dr. Dogan (CDU) erläutert, dass es darum gehe, Sachverhalte in Erfahrung zu bringen und zu dokumentieren, die dann beim Regierungspräsidium eingereicht werden können damit eine Anpassung des Sperrbezirks geprüft werden könne. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) spricht sich ebenfalls dafür aus, nochmals beim Regie- rungspräsidium vorstellig zu werden. – 2 – Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) gibt zu bedenken, dass sich Prostitution möglicherweise in Dun- kelbereiche verlagern könnte, wenn sich Sperrbezirke erweitern. Der Vorsitzende führt aus, dass die Sperrbezirksverordnung seiner Zeit damit begründet worden sei, dass es in der Stadt keinen Bezirk gebe, an denen nicht Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen und deshalb die Reduzierung der Uhrzeit von Straßenprostitution von 22 bis 6 Uhr notwendig sei. Nun darzustellen, dass in Killisfeld für Kinder, Jugendliche und religiöse tätige Menschen der Aufenthalt ab 22 Uhr wegen der Straßenprostitution ge- fährdet sei, halte er für schwierig, da an einer Grundsatzentscheidung gerührt werde. Stadtrat Pfannkuch (CDU) wünscht sich, dass in der Stellungnahme etwas konkreter auf die Anliegen eingegangen werde. Stadtrat Schnell (AfD) teilt mit, dass er der Stellungnahme folgen könne und die gestellten Anträge für ihn einfach nur Wahlkampf darstellen. Der Vorsitzende schlägt vor, die Situation innerhalb des nächsten halben Jahres zu beobach- ten und dann die Gesamteinschätzung zu überprüfen. Er stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fest, dass die Anträge in den Gemeinderat verwiesen sind. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 14. März 2024
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Niederschrift 62. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. März 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 16 der Tagesordnung: Ausweitung der Sperrbezirke Antrag: SPD Vorlage: 2024/0003 Punkt 16.1 der Tagesordnung: Ausweitung der Sperrbezirke Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2024/0003/1 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: TOP 16.1: Mehrheitliche Ablehnung (15 JA, 23 Nein, 4 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Hauptausschuss am 5. März 2024; verwiesen aus der Gemeinderats- sitzung vom 23. Januar 2024. Stadträtin Melchien (SPD): Die SPD-Fraktion fordert die Ausweitung der Sperrbezirke für Straßenprostitution. Wir erkennen dabei an, dass unserem Wunsch nach einem sogenann- ten nordischen Modell, aktuell nicht durch die Stadtverwaltung Rechnung getragen wer- den kann. Wir bestehen aber darauf, da die Möglichkeiten im Rahmen der Bundesgesetz- gebung durchaus vorhanden sind, dass diese auch genutzt werden. Und wir sehen Chan- cen, dass die Karlsruher Regelung noch auf weitere Wohngebiete, vor allen Dingen aber ausgeweitet werden kann. Wir sind durchaus der Überzeugung, dass gegenwärtig die Ar- gumente beim zuständigen Regierungspräsidium nicht ausreichen. Die Stadtverwaltung hat es eindrücklich dargelegt. Daher schließen wir uns dem an uns gerichteten Wunsch der Bürgerinitiative an, dieses Thema heute nicht abzuschließen und damit die Gefahr einzuge- hen, es zu beerdigen. Wir wollen, dass unser Antrag, so haben wir es im Hauptausschuss bereits artikuliert, spätestens in einem halben Jahr noch mal zur Tagesordnung wird und dass wir hoffentlich bis dahin genügend Grundlage haben, um beim Regierungspräsidium das auch erwirken zu können, dass der erneute Anlauf nicht scheitert. Natürlich stimmen wir inhaltlich dem Antrag der CDU zu. Es ist ein Teil unseres Antrags und eine Konkretisie- rung. Selbstverständlich sind wir dafür, auf diese Straßen eine Ausweitung vorzunehmen. – 2 – Wichtig aus unserer Sicht ist, dass die Beschwerden, die noch nicht offiziell vorliegen, aber jetzt zumindest auch gesammelt wurden, in sehr kürzester Zeit, auch sehr ernstzuneh- mende Beschwerden von der Bürgerinitiative am letzten Wochenende, und auch der Ein- satz der Interessensgemeinschaft hat auch schon einiges dokumentiert, tatsächlich dann auch beim Regierungspräsidium ankommen, dass das mitgenutzt wird in der Debatte. Es ist auch klar, dass wir wenig tatsächliche Erkenntnisse haben, weil Frauen, die von der Ar- beit kommen oder nach Hause gehen zum Gebet und angesprochen werden, was Sex kos- ten würde, jetzt keine Anzeige bei der Polizei machen. Und dennoch ist es extrem wichtig, dass wir diese Vorkommnisse dokumentieren, weil es natürlich Beschwerden von Belästi- gungen sind, aus unserer Sicht nicht hinnehmbare Belästigungen. Da ist wichtig, dass die zumindest ausreichend für einen Antrag beim Regierungspräsidium dokumentiert werden, in eine Statistik gepackt, genauso wie jetzt weitere Punkte, Verrichtungen in Sichtweite von Wohngebäuden und vieles mehr, das jetzt schon zusammengekommen ist, in der Kürze der Zeit. Wir hoffen sehr, dass die weiteren Gespräche zwischen Bürgerinitiative, Ordnungsamt, Po- lizei, und ich habe es auch so verstanden, dass mit dem Regierungspräsidium durchaus auch die Gespräche weitergeführt werden, hier was bringen, dass wir neben den angekün- digten weiteren ordnungsrechtlichen Einzelmaßnahmen schon auch am großen Ganzen hier bleiben. Ich glaube, leider reicht es nicht, dass wir davon überzeugt sind. Wir müssen das Regierungspräsidium überzeugen. Ich hoffe, dass uns das gemeinsam gelingt. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Wir haben bereits im Hauptausschuss erläutert bekommen, dass eine Ausweitung des Sperrbezirks aus aktueller juristischer Sicht nicht möglich ist, dass die Stadtverwaltung wegen diverser Anfragen vonseiten der Bevölkerung, aber auch auf- grund der vorliegenden Anträge bereits das Gespräch mit dem Regierungspräsidium ge- sucht hat, mit dem Ergebnis, dass die vor acht Jahren eingeführte Ausweitung des Sperrbe- zirks bereits mit Blick auf die von Ihnen angeführten Schutzinteressen passiert ist. Wir fol- gen dieser Einschätzung mehrheitlich, weil auch ich habe Fraktionskolleg*innen, die gerne die Straßenprostitution verbieten würden und auch Anhänger*innen des sogenannten nor- dischen Modells sind, also einem Verbot des Sexkaufs. Wie auch in der heutigen Debatte leiden aber darunter aus meiner Sicht in erster Linie die Menschen, die wir besonders schützen sollten, nämlich die Frauen in bzw. rund um die Ot- tostraße, die zwischen 22:00 Uhr und den Morgenstunden aktuell einer legalen Tätigkeit an einem dafür legalen Ort zu einer erlaubten Zeit nachgehen. Sie sollten wir schützen, statt mit Debatten wie der heutigen erneut mit dem Finger auf sie zu zeigen und sie weiter zu stigmatisieren. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitgliedern der AG Rotlicht, bei der Kripo, der Fachgruppe Prostituiertenschutzgesetz und den aufsuchenden Sozialarbeite- rinnen bedanken, die den Blick immer auf die Frauen und deren Empowerment haben. Vielleicht können wir wirklich noch Verbesserungen in Sachen Beleuchtung, Attraktivität dieser Straßenzüge gemeinsam erreichen. Mehr Verbote an der Stelle befürworten wir al- lerdings nicht mehrheitlich. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Wir sprechen heute nicht über Sexkaufverbot, denn das ist jetzt auch nicht unsere Haltung, so etwas einzuführen. Es geht um eine ganz konkrete Sachlage an einem ganz konkreten Ort, nämlich diejenigen Straßenzüge, die wir in unse- rem Änderungsantrag explizit genannt haben. Ganz klar ist in Ihrer Stellungnahme, ein richtiger Satz steht drin, nämlich dass das Regierungspräsidium zuständig ist für den Erlass. – 3 – Daher haben wir auch den Antrag gestellt, dass die Stadt Karlsruhe beim Regierungspräsi- dium Karlsruhe den Antrag auf Änderung der aktuellen Rechtsverordnung zur Ausweitung des Sperrbezirks in den genannten Straßenzügen stellt. Diese erfordert natürlich eine Be- gründung unter Nennung konkreter Sachverhaltsdarlegung. Wir meinen, aktuell liegen von der Bürgerinitiative Durlach gegen Prostitution, aber auch von der Unternehmerschaft, die in den betroffenen Straßenzügen eben ansässig ist, einiges an neuen Sachverhaltsdarstel- lungen dar. Am 16.03. hat die Bürgerinitiative in einer vierstündigen Aktion zahlreiche Be- schwerden und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort gesammelt. Diese haben sie uns Gemeinderäte, ich nehme an, vielleicht auch der Stadtverwaltung, das könnten Sie vielleicht intern prüfen, eingereicht mit Zitaten. Auch haben sie auf ihrer Homepage ältere Beschwerden aufgelistet. Ich möchte aber eins explizit sagen. Es ist nicht die Quantität von Beschwerden erheblich, um einen Antrag zu begründen, sondern ihre Qualität, und wir haben hier ganz unter- schiedliche Ängste und Sorgen aus der Bevölkerung und der Unternehmerschaft. Es geht um das Thema Sauberkeit, sodass beispielsweise namhafte Unternehmer schon angedroht haben, sie bringen alles vor das Rathaus hier, wenn man ihre Bedenken nicht ernst nimmt. Es geht aber auch um ein Sicherheitsgefühl von Frauen, Arbeitnehmerinnen dort vor Ort, die an der Haltestelle stehen und dann von Freiern angesprochen werden, was ihnen na- türlich nicht nur unangenehm ist, sondern auch ein mangelndes Sicherheitsgefühl vor Ort vermittelt. Es geht um Anwohner, die sagen, vor ihrer Zufahrt spielen sich Dinge ab, die in einem angrenzenden Wohngebiet nicht sein dürften. Wir haben religiöse Einrichtungen vor Ort in der Nähe. Auch da gilt es, einen gewissen Respekt zu zeigen. Ich möchte auch eines sagen. Sie haben einen Sachverhalt, den Sie in der Antragsbegründung liefern können. Es ist im Verwaltungsverfahren aber auch nicht unüblich und durchaus zulässig, dass man Be- gründungen noch im weiteren Verfahren nachliefert. Das könnte man machen. Man könnte jetzt damit aber den Betroffenen zeigen, dass man ihr Anliegen ernst nimmt und Druck in die Sache bringt, indem man den Antrag beim RP stellt und dann weiterhin noch im Schriftverkehr Begründungen nachliefern. Stadtrat Høyem (FDP): Liebe Frau Fahringer, nehmen Sie das nicht persönlich, aber ich bin wirklich satt, dass Deutschland nicht weiß, dass es mehr als ein nordisches Land gibt, da gibt es nordische Länder. Was Schweden gemacht hat, als ein utopisches und total blödes Sexkaufverbot, das nicht funktioniert, hat nichts und absolut nichts mit Liberalisieren zu tun. Da gibt es keine nordische Haltung dazu. Dänemark hat eine total andere Haltung. Ich weiß, dass die Medien das immer und immer sagen. Das war ein Versuch in Schweden, Sexkauf zu verbieten, und dieser Versuch ist sogar misslungen. Aber das hat mit dänischer Liberalität nichts zu tun, und das ist nicht nordisch. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Das ist jetzt angesprochen, dass es hier eigentlich nicht um eine Debatte pro oder kontra Sexkaufverbot geht. Das haben Sie auch, Frau Dogan, ge- sagt, aber ich muss an der Stelle meine Irritation ausdrücken, auch gerade wie in Ihrem An- trag suggeriert wird, wie von diesen Frauen gesprochen wird, wenn es um eine Gefähr- dung des öffentlichen Anstands geht oder des sozialen Friedens. Also das, finde ich, tut schon sehr klar auch eine Botschaft an die betroffenen Frauen an dieser Stelle schicken. Sie werden auch irgendwie, suggeriert durch den Antrag, für die Verschmutzungen vor Ort verantwortlich gemacht. Diese Art der Argumentation finde ich hochgradig schwierig und kann ich mich in keiner Weise anschließen an dieser Stelle, gleichwohl ich die Bedenken aus Durlach, gerade was das Verhalten von Freiern gegenüber Frauen, die sich dort – 4 – bewegen, natürlich ernst nehme und deswegen zumindest mit dem Antrag der SPD auch mitgehen kann. Was aber ganz klar sein muss an dieser Stelle, Straßenprostitution ist ein wahnsinnig übles Gewerbe, vor allem für die Betroffenen, aber es macht es jetzt nicht bes- ser, wenn wir die Frauen immer weiter und immer weiter an die letzten Bereiche verdrän- gen, nur damit wir uns als Öffentlichkeit zurücklehnen können, wir sehen es nicht mehr, aus den Augen, aus dem Sinn. Also ich sage, entweder alles verbieten, das wäre das End- ziel, oder dann dafür sorgen, dass es nicht immer weiter nur darum geht, dass es aus unse- ren Augen verschoben wird. Das darf niemals das Argument für eine Ausweitung eines Sperrgebietes sein. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Mit der Vorgehensweise, die Sie vorschlagen, bin ich sehr ein- verstanden, damit können wir als Fraktion gut leben. Wir sagen, konkrete Maßnahmen er- greifen auf konkrete Beschwerden, und dann schauen wir, was verändert sich im nächsten halben Jahr, im nächsten Jahr. Vielleicht ist dann gut, und es kommen gar keine weiteren Beschwerden. Vielleicht sind die damit abgestellt. Dann wäre es auch schön. Aber deswe- gen sollten wir das beobachten umsetzen, was verabredet ist. Stadtrat Schnell (AfD): Auch uns erreichten einzelne Beschwerden aus Durlach, aber die Stellungnahme der Stadt sagt es klar und deutlich. Weder liegt eine solche Ausweitung in den Befugnissen der Stadt, noch sieht das RP sachliche Gründe für eine solche Ausweitung. Das sollte den Antragstellern bereits zuvor bekannt gewesen sein. Dass diese Anträge den- noch gestellt wurden, ist reine Wahlkampftaktik, mit Schaufensteranträge den Bürgern im Vorfeld der kommenden Wahl zu suggerieren, man würde sich tatsächlich um ihre Befind- lichkeiten kümmern wollen. Und noch was, dass ich einem Redebeitrag von Frau Fahringer jemals weitgehend zustimmen würde, hätte ich nie gedacht. Ich trage mir das mal rot in den Kalender ein. Stadträtin Fenrich (pl.): Frau Kollegin Dogan hat vieles richtig gesagt. Es ist in der Tat so, wenn das Regierungspräsidium eine Änderung vornehmen will, dann braucht es natürlich auch entsprechende Fakten. Mir persönlich ist jetzt ein Katalog von Beschwerden nicht be- kannt, muss ich ganz ehrlich sagen. Vielleicht ist sie auch nur Ihnen als größere Fraktion zu- gespielt worden, ich weiß es nicht. Aber deswegen wollte ich sagen, wenn man einfach nur von öffentlichem Anstand redet, muss man das mit Tatsachen letztendlich ausfüllen. Das können Anzeigen sein, das können Aufnahmen sein, dass man das schriftlich festhält unter Zeugen etc. Das würde sicherlich was helfen. Also wie gesagt, wenn das so ist, wie die Frau Kollegin Dogan sagt, dass ein entsprechender Katalog da ist, dann sehe ich eigent- lich ganz gute Chancen, dass man damit zum Regierungspräsidium gehen und beantragen kann, dass man dieses Sperrgebiet entsprechend ausweitet. Richtig ist natürlich auch, dass man noch entsprechend nachsteuern kann. Sinnvoll wäre es natürlich, ich sage mal, das ist Theorie, wenn die Polizei gleich da wäre, können die das aufnehmen. Das ist meistens nicht der Fall, denn wenn die da ist, dann passiert sowas ei- gentlich nicht. Also von daher denke ich, wenn man entsprechendes Material hat, sollte man das entsprechend auch nutzen und den Antrag, wie gesagt, stellen beim Regierungs- präsidium. Der Vorsitzende: Ich nehme jetzt den Unterschied zwischen beiden Anträgen dahingehend wahr, dass die einen sofort einen entsprechenden Antrag an das Regierungspräsidium for- dern und die anderen sich unserer Stellungnahme anschließen, dass wir erst mal noch – 5 – abwarten, und wenn wir den Eindruck haben, die Rückmeldungen lassen es zu, dass wir in Abstimmung vielleicht auch mit dem Regierungspräsidium davon ausgehen können, dass eine Sperrbezirkserweiterungsbeantragung am Ende erfolgreich sein könnte, dann machen wir das. Ich möchte nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich es für Hochrisiko halte, wenn wir jetzt schon wissen, dass die entsprechenden Unterlagen nicht ausreichen, so etwas zu beantragen, was dann abgelehnt wird. Dann können Sie sich trotzdem damit schmücken, dass Sie es beantragt haben, aber dann ist die Tür halt erstmal zu, generell jetzt bei solchen Vorkommnissen immer wieder die nächsten Straßen in eine entsprechende Sperrbezirkser- weiterung reinzunehmen, denn die Straßenprostitution wird nicht verschwinden, selbst wenn man sie dort vor Ort durch die Hineinnahme in einen Sperrbezirk verändert, dann ziehen sie vielleicht nach Hagsfeld um und nehmen ihre Verrichtungen dann im Wohnge- biet von Hagsfeld vor sich. Das können Sie rechtlich alles tun. Sie unterschätzen, glaube ich, im Moment, dass fast das ganze Stadtgebiet als möglicher Ort zugelassen ist, und wir sind Gott froh, dass es aber erst ab 22:00 Uhr dort möglich ist und nicht rund um die Uhr möglich ist. Und auch dieser schwer erkämpfte Konsens mit dem Regierungspräsidium, den drohen sie aufzukündigen, wenn wir jetzt mit immer mehr Straßen versuchen, den Sperrbezirk auszuweiten. Es wird völlig klar sein, wenn wir sie aus der Ottostraße wegkrie- gen sollten durch eine solche Sperrbezirkserweiterung, dann stehen sie an irgendeiner an- deren Ecke. Und da wir nachgewiesen haben, das war unsere Begründung für diese Zeitre- gelung, unabhängig von einer Ortsregelung, dass es fast in Karlsruhe keinen Ort gibt, wo nicht doch benachbarte Menschen oder auch Einrichtungen durchaus betroffen sein kön- nen, an der Stelle laufen Sie auch Gefahr, grundsätzlich dieses Agreement, das uns we- sentlich weiterhilft, als viele andere Regelungen in anderen Städten, noch mal infrage zu stellen. Auf diese Gefahr möchte ich einfach hinweisen. Jetzt gibt es den Änderungsantrag der CDU auf sofortige Antragstellung. Und den stelle ich jetzt hier zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt stellen wir den SPD-Antrag, hat sich dann erledigt, okay. Wir würden in einem halben Jahr auf Sie zukommen und nochmal mit Ihnen darüber reden, wie sich die Rückmeldungs- lage verändert hat. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. April 2024